Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Anlage 43_FBE01_BerlAVG_BVB zur Frauenförderung Teil A.pdf

Lieferung von zwei Ultraschallsystemen für die kardiologische und nephrologische Diagnostik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Helios Kliniken GmbH Friedrichstr. 136 • 10117 Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)

Name des Bieters:
Vergabe-Nr.:

Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich,

 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

 sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV be- reit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden zugerechnet.

 abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förde- rung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.

Hinweis: Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (BVB Kontrolle und Sanktionen).

Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:

  • Zutreffendes bitte ankreuzen -
  1. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

☐ Ja

☐ Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)

  1. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:

I. Beschäftigungszahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

- über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur För- derung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)☐
- über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur För- derung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐
- über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur För- derung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐
- über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maß- nahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐
  1. Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.

Anlage 43_FBE01_BerlAVG_BVB zur Frauenförderung Teil A / Stand 2026-01-06 Seite 1 / 3

[Seite 2]

Helios Kliniken GmbH Friedrichstr. 136 • 10117 Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)

II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:

(1)Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans☐
(2)verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen☐
(3)Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspo- sitionen☐
(4)Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen☐
(5)Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Ar- beitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil☐
(6)Einsetzung einer Frauenbeauftragten☐
(7)Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und ge- eigneter Instrumente☐
(8)Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind☐
(9)Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mäd- chen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen☐
(10)spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Po- sitionen befähigen sollen☐
(11)Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten☐
(12)Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungs- maßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftig- ten☐
(13)bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolg- reichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme☐
(14)Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit☐
(15)Angebot alternierender Telearbeit☐
(16)Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehrop- tion in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen☐
(17)Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit☐
(18)Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung☐
(19)Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Be- schäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen☐

Anlage 43_FBE01_BerlAVG_BVB zur Frauenförderung Teil A / Stand 2026-01-06 Seite 2 / 3

[Seite 3]

Helios Kliniken GmbH Friedrichstr. 136 • 10117 Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)

(20)Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitar- beitsplätze☐
(21)Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Ge- samtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen☐

III. Weitere vertragliche Verpflichtungen

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einver- standen:

  1. Der Auftragsnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

  2. Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/- innen sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.

  3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der über- nommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.

IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)

An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflich- tungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:

Begründung:

(auf Verlangen nachzuweisen)

Ort, Datum Name des Vertretungsberechtigten in Textform (§ 126b BGB)

Anlage 43_FBE01_BerlAVG_BVB zur Frauenförderung Teil A / Stand 2026-01-06 Seite 3 / 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung