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Helios Kliniken GmbH Friedrichstr. 136 • 10117 Berlin
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)
| Name des Bieters: | |
|---|---|
| Vergabe-Nr.: |
Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich,
das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV be- reit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden zugerechnet.
abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förde- rung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis: Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (BVB Kontrolle und Sanktionen).
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
- Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
☐ Ja
☐ Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
- Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
| - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur För- derung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) | ☐ |
|---|---|
| - über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur För- derung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur För- derung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maß- nahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
- Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Anlage 43_FBE01_BerlAVG_BVB zur Frauenförderung Teil A / Stand 2026-01-06 Seite 1 / 3
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
| (1) | Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans | ☐ |
|---|---|---|
| (2) | verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen | ☐ |
| (3) | Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspo- sitionen | ☐ |
| (4) | Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen | ☐ |
| (5) | Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Ar- beitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil | ☐ |
| (6) | Einsetzung einer Frauenbeauftragten | ☐ |
| (7) | Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und ge- eigneter Instrumente | ☐ |
| (8) | Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind | ☐ |
| (9) | Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mäd- chen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen | ☐ |
| (10) | spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Po- sitionen befähigen sollen | ☐ |
| (11) | Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| (12) | Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungs- maßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftig- ten | ☐ |
| (13) | bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolg- reichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme | ☐ |
| (14) | Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit | ☐ |
| (15) | Angebot alternierender Telearbeit | ☐ |
| (16) | Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehrop- tion in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen | ☐ |
| (17) | Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit | ☐ |
| (18) | Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung | ☐ |
| (19) | Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Be- schäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen | ☐ |
Anlage 43_FBE01_BerlAVG_BVB zur Frauenförderung Teil A / Stand 2026-01-06 Seite 2 / 3
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)
| (20) | Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitar- beitsplätze | ☐ |
|---|---|---|
| (21) | Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Ge- samtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen | ☐ |
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einver- standen:
-
Der Auftragsnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/- innen sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
-
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der über- nommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflich- tungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Ort, Datum Name des Vertretungsberechtigten in Textform (§ 126b BGB)
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