[Seite 1]
| ANLAGE ANFORDERUNGEN DATENSCHUTZ | ||
|---|---|---|
| (1) Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Hauptvertrag alle relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten und die Implementierung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen implementiert werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. (2) Die Parteien stellen sicher, dass alle Personen, die von ihnen mit der Erfüllung dieses Hauptvertrages betraut sind, die relevanten gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz kennen und beachten. Alle entsprechend an der Durchführung des Vertrages mitwirkenden Personen wurden auf die Vertraulichkeit verpflichtet und werden regelmäßig in datenschutzrechtlichen Belangen geschult. (3) Die im Rahmen der Durchführung dieses Hauptvertrages anfallenden personenbezogenen Daten werden von den Parteien ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Erforderlichkeit verarbeitet und nur, wenn und soweit für die entsprechende Verarbeitung eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Die Parteien unterrichten sich rechtzeitig vor einer Übermittlung - aus diesem Hauptvertrag herrührender - personenbezogener Daten an Dritte über die beabsichtigte Verarbeitung. |