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Anlage 15_Supplier Code of Conduct_2.1.pdf

Lieferung von zwei Ultraschallsystemen für die kardiologische und nephrologische Diagnostik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich ..................................................................................................... 3

Präambel ...................................................................................................................... 3

  1. Grundsätzliche Anforderungen an Geschäftspartner ................................................ 3

  2. Qualitätsanforderungen und Informationspflicht ..................................................... 3

  3. Menschenrechte und Arbeitsnormen ........................................................................ 3

  4. Umweltschutz und Tierschutz .................................................................................. 4

  5. Compliance und Korruptionsbekämpfung ................................................................. 4

Schlussbemerkungen .................................................................................................... 5

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Anwendungsbereich

Dieser Supplier Code of Conduct definiert die qualitativen sowie die sozialen und nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen an die Lieferanten und Geschäftspartner (im Folgenden: Geschäftspartner) der Helios Kliniken Gruppe (im Folgenden: Helios).

Der Ausbau der Fresenius internen Zusammenarbeit im Bereich Einkauf, über die Fresenius Procurement Plattform, macht zusätzlich die Harmonisierung der ggf. vorhandenen „Supplier Codes of Conduct“ und/oder vergleichbarer Inhalte in anderen Dokumenten erforderlich. Ziel ist die Steuerung der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern auf Basis von gemeinsamen, standardisierten Anforderungen.

Präambel

Helios und alle an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten kooperieren mit Geschäftspartnern, deren Produkte, Geräte und Dienstleistungen die medizinische Leistung unterstützen. Im Mittelpunkt steht der Patient, der die bestmögliche Behandlung und Versorgung erhalten soll. Alle Geschäftspartner haben somit Einfluss auf diese auf höchste medizinische Qualität, Sicherheit und auf die Patientenbedürfnisse ausgerichtete Medizin. Mit der Beschaffung jedes Produkts, jedes Geräts und jeder Dienstleistung sind interne und externe Abläufe verbunden, die Zuverlässigkeit, Transparenz und Effizienz erfordern.

  1. Grundsätzliche Anforderungen an Geschäftspartner

‒ Helios und alle an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten verpflichten die Geschäftspartner vertraglich die jeweils geltenden nationalen Gesetze sowie diesen Supplier Code of Conduct einzuhalten. ‒ Geschäftspartner von Helios und alle an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten sollen die in diesem Supplier Code of Conduct verankerten Anforderungen auch bei der Auswahl der eigenen und in der Lieferkette vorgelagerten Geschäftspartner berücksichtigen und als Mindeststandards einfordern. Die Geschäftspartner von Helios und alle an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten sind für die jeweils eigene Lieferkette vollständig verantwortlich.

  1. Qualitätsanforderungen und Informationspflicht

‒ Helios und alle an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten erwarten von den Geschäftspartnern die Einhaltung höchstmöglicher Standards. Die Geschäftspartner stellen sicher, dass alle Produkte, Geräte und Dienstleistungen den aktuellen Qualitätsanforderungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Handelt es sich um Medizinprodukte, müssen diese dem geltenden Medizinprodukterecht entsprechen. ‒ Die Geschäftspartner informieren unverzüglich über etwaige, die Produkte, Geräte oder Dienstleistungen betreffende Qualitätsprobleme und Rückrufaktionen.

  1. Menschenrechte und Arbeitsnormen

‒ Die Geschäftspartner dulden keine und profitieren auch nicht von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder anderen Arten der unfreiwilligen Arbeit. ‒ Produkte, Geräte und die zugrundeliegenden Rohstoffe und Materialien dürfen nicht durch Kinderarbeit im Inland oder Ausland hergestellt oder zusammengesetzt werden. Das Verständnis von Kinderarbeit orientiert sich an der Definition der Leitsätze des Global Compact der Vereinten Nationen und den

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Kernarbeitsnormen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation). ‒ Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass die jeweils geltenden nationalen Gesetze bezüglich der Arbeitnehmerrechte, Arbeitszeiten und Vergütungen eingehalten werden. Vergütungen sollen dem im nationalen Gesetz festgelegten Mindeststandard entsprechen oder diesen übertreffen. ‒ Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind von Geschäftspartnern zu fördern und Diskriminierung jeder Art zu unterbinden. Niemand darf aufgrund der Hautfarbe, der Abstammung, der politischen Einstellung, der Religion oder Glauben, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der körperlichen Verfassung, Behinderung, des Aussehens oder sonstiger persönlicher Eigenschaften benachteiligt werden. ‒ Geschäftspartner sollen die Grundrechte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden, ihnen beizutreten und sich zu engagieren, wahren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich als Arbeitnehmervertreter in Betriebsräten oder Gewerkschaften engagieren, dürfen nicht benachteiligt werden. Sollte dieses Recht durch lokale Gesetze beschränkt sein, sollen alternative, gesetzeskonforme Möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung gefördert werden. ‒ Geschäftspartner müssen die nationalen Regelungen zum Gesundheitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit befolgen und umsetzen. Dies beinhaltet auch das Arbeiten ohne Beeinträchtigung durch Alkohol, illegalen Drogen oder sonstigen Substanzen, sowie die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen können. Zur Vorsorge und Minimierung von arbeitsbedingten Verletzungen und Krankheiten sind von Geschäftspartnern schriftliche Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien einzuhalten und Schulungen diesbezüglich anzubieten oder durchzuführen.

  1. Umweltschutz und Tierschutz

‒ Geschäftspartner müssen die Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, Umweltregelungen und entsprechender Standards sicherstellen. Die notwendigen Umweltgenehmigungen und Lizenzen müssen vorgehalten und die geltenden Anforderungen an die Berichterstattung erfüllt werden. ‒ Natürliche Ressourcen wie Wasser und Energie sind sparsam zu verwenden. Umweltbelastungen und Umweltgefahren, wie insbesondere Schmutzwasser, Abfälle, giftige Substanzen, Chemikalien und Luftverschmutzung, die sich nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Umwelt auswirken können, sind zu minimieren. ‒ Nationale Tierschutzstandards sollen eingehalten und der Ausbau des Tierschutzes in der Tierhaltung gefördert werden. Zusätzlich sollen Tierversuche auf ein Minimum reduziert und wenn möglich durch Alternativen substituiert werden, wenn nicht anders gesetzlich vorgegeben.

  1. Compliance und Korruptionsbekämpfung

‒ Die Geschäftspartner dürfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Helios und aller an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten keine Zuwendungen anbieten zur Beeinflussung einer Entscheidung, zur Erlangung eines unberechtigten oder wirtschaftlichen Vorteils. Dies gilt sowohl für Arzneimittel, Medizinprodukte, Dienstleistungen und technische Geräte, als auch für die Übernahme von Kosten für eine Teilnahme an Veranstaltungen, private Einladungen und sonstige Zuwendungen. ‒ Produktentscheidungen werden bei Helios und aller an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten unabhängig und frei von Interessenkonflikten getroffen. Daher sind sämtliche Formen der Einflussnahme von Geschäftspartnern auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Helios und aller an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten zu unterlassen. Dieses Verbot betrifft sowohl strafrechtlich relevante Formen möglicher Einflussnahmen, als auch jegliche Vorgänge, die zu einem Konflikt von beruflichen und persönlichen Interessen führen können. ‒ Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass geschäftliche Entscheidungen ausschließlich nach objektiven Kriterien getroffen werden. Sämtliche Formen der Einflussnahme Dritter auf diese

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Entscheidungen, die zu einem auch nur potentiellen Interessenkonflikt führen können, sollen verhindert werden. ‒ Geschäftspartner sind verpflichtet, alle relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten und die Implementierung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen implementiert werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Anfallende personenbezogene Daten werden von den Geschäftspartnern ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Erforderlichkeit verarbeitet und nur, wenn und soweit für die entsprechende Verarbeitung eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. ‒ Geschäftspartner dürfen keine Form, weder aktiv noch passiv, von Korruption, Erpressung, Untreue oder anderen Formen betrügerischen Verhaltens dulden. Alle Geschäftspartner müssen die Gesetze der Länder, in denen sie tätig sind und produzieren, einhalten. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, den US Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act sowie aller Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Korruption. ‒ Geschäftspartner stellen sicher, dass verwendete Rohstoffe in den Produkten und Geräten nicht direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung von bewaffneten Gruppen dient und keine Menschenrechtsverletzungen verursacht oder fördert. ‒ Geschäftspartner halten sämtliche Verpflichtungen, Regeln und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. ‒ Geschäftspartner sind dazu verpflichtet alle nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Regeln zur Handelskontrolle einzuhalten. ‒ Geschäftspartner sollen sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Kartellrechtliche Absprachen sowie der Missbrauch einer ggf. vorhandenen marktbeherrschenden Stellung sind zu unterlassen. ‒ Geschäftspartner sollen alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentieren, abrechnen und buchhalterisch erfassen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung müssen jederzeit eingehalten werden.

Schlussbemerkungen

Helios und alle an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten behalten sich das Recht vor, die Einhaltung des Supplier Code of Conduct bei den Geschäftspartnern zu überprüfen. Hieraus können Anforderungen an Geschäftspartner oder Sanktionen gegenüber Geschäftspartnern resultieren.

Helios und alle an der Fresenius Procurement Platform beteiligten Fresenius Einheiten behalten sich zudem das Recht vor, diesen Supplier Code of Conduct anzupassen. Die Geschäftspartner werden über die erforderlichen Anpassungen informiert.

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