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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt!
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN (BBL) Polizeipräsidium für Service und IT/Logistikzentrum der Polizei Sachsen (Stand 07/2026)
1 Allgemeines Referenzen über das geforderte Maß hinaus), ist ein Zusammenfassen zu einer PDF- oder Zip-Datei sinnvoll. Der Auftraggeber verfährt nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A), 3 Angebot ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden; ein Rechtsanspruch des Bieters auf die 3.1 Anwendung besteht nicht. Für das Angebot sind nur die vom Auftraggeber bereit- gestellten Vordrucke zu verwenden. Es sind nur 2 Nutzung der Vergabesoftware elektronische Angebote über das AI-Bietercockpit zugelassen. 2.1 Die Vergabestelle nutzt die Vergabesoftware des AI Die eingereichten Angebote müssen alle Informationen Vergabemanagers und des AI Bietercockpits. Um Zugriff enthalten, die erforderlich sind, um die Vereinbarkeit mit auf das AI Bietercockpit zu erhalten ist eine Registrierung den Vergabeunterlagen und den Zuschlagskriterien unter www.evergabe.sachsen.de notwendig. Für die beurteilen zu können. Nutzung der Software wird Java (Version 7 und höher) Die Verwendung von Hyperlinks ist nicht zulässig, da für oder der AI Weblauncher (Link: den Auftraggeber nach der Angebotsabgabe nicht https://www.bietercockpit.de/install.html) benötigt. ersichtlich ist, ob Änderungen an den durch den Hyperlink Bieter müssen sich regelmäßig mittels der Handbücher verknüpften Dateien vorgenommen wurden. (Link: https://www.ai-ag.de/service/dokumente/) über die Funktionalitäten und Anforderungen dieses Programms 3.2 und etwaiger neuer Versionen informieren. Der Auftraggeber kann Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge zulassen. Hinweise hierzu enthält 2.2 die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Sollten bei Anwendung der Vergabesoftware Fehler Nebenangebote bzw. Änderungsvorschläge müssen auf auftreten, so sind diese unverzüglich vom Bieter zu besonderer Anlage ausgewiesen und als solche deutlich melden. Nachweise für Fehler (Fehlermeldungen, gekennzeichnet sein. Nebenangebote ohne Abgabe Fehlerprotokolle, Bildschirmausschnitte) sind durch den eines Hauptangebotes sind nicht zulässig Bieter aufzubewahren und bei Bedarf der Vergabestelle vorzulegen. Bei technischen Problemen ist der SID 3.3 Servicedesk per Mail an servicedesk@sid.sachsen.de Wird eine Leistung angeboten, deren Ausführung nicht in oder telefonisch unter +49 351 79997100 zu den Allgemeinen Technischen Vorschriften oder in den kontaktieren. Vergabeunterlagen geregelt ist, sind im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und 2.3 Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Die Vergabestelle kommuniziert mit dem Bieter grundsätzlich nur über die Vergabeplattform. Der Bieter 3.4 ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob Nachrichten Sofern in der beigefügten technischen Leistungsbe- seitens der Vergabestelle eingegangen sind. Die schreibung Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse Vergabestelle geht davon aus, dass Nachrichten dem oder Verfahren (z. B. Markennamen) verwendet werden, Bieter zugegangen sind, sobald dieser die Nachrichten gilt dies gleichermaßen für Erzeugnisse oder Verfahren abrufen kann. Auch der Bieter darf grundsätzlich nur über gleichwertiger Art. die Vergabeplattform mit der Vergabestelle kommunizieren (Bieterfragen, Abgabe von Angeboten 3.5 etc.) Das Angebot muss vollständig und in Textform gem. § 126 b BGB unterschrieben sein sowie nur die Preise und 2.4 die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen Soweit die Vergabestelle in den Vergabeunterlagen eine enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Unterschrift fordert, ist damit stets die Textform im Sinne Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an des § 126 b BGB gemeint. den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der 2.5 Wertung ausgeschlossen. Bei der Angebots- oder Teilnahmeantragsabgabe ist Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig darauf zu achten, dass die einzelnen Unterlagen so gekennzeichnet sein und mit Ablauf der Frist vorliegen. übersichtlich und kompakt wie möglich eingereicht (siehe Punkt 5) werden. Insofern möglich, sollte die Struktur beibehalten werden, in der die Unterlagen zur Verfügung gestellt 3.6 wurden. Es ist möglich, mehrere Unterlagen zu einer Das Preisblatt ist ordnungsgemäß auszufüllen und in PDF- oder Zip-Datei zusammenzufügen. Insbesondere Textform gem. § 126 b BGB zu unterschreiben. Der für zusätzliche Unterlagen, die nicht explizit gefordert sind Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die (z.B. Produktdatenblätter, zusätzliche Erklärungen oder
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Urkalkulation unverzüglich vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Bewerber- und Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben: 3.7 Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der - ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Verordnung PR Nr.30/53 über die Preise bei öffentlichen Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244) in
- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, der jeweils geltenden Fassung die Unzulässigkeit des dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber zulässige Preis. rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 4 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
8 Bewerber- und Bietergemeinschaften Enthalten die Vergabeunterlagen nach der Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung Bewerber- und Bietergemeinschaften haben mit dem beeinflussen können, so hat der Bieter die aus- Angebot dem Auftraggeber zu übergeben: schreibende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich per AI-Bietercockpit darauf hinzuweisen, auch wenn er den
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und 5 Beifügung eines Musters
- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis Bei Aufforderung des Logistikzentrums zur Übersendung aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber eines verbindlichen Musters der angebotenen Leistung rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als oder des angebotenen Produktes ist dieses grundsätzlich Gesamtschuldner haften. an folgende Adresse zu senden: 9 Ausschluss bei der Vergabe bei illegaler Be- Polizeipräsidium für Service und IT, schäftigung von Arbeitskräften Logistikzentrum Weinteichstraße 4 Es gilt das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und 04416 Markkleeberg Sozialleistungsmissbrauch vom 18. Juli 2019. (BGBL. IS. 1066) Das Muster muss mit dem Firmennamen und als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Es wird nicht 10 Zusätze für ausländische Bewerber bezahlt. Eine Entschädigung für Wertminderung oder Vernichtung des Musters bei einer etwa erforderlichen 10.1 Untersuchung kann nicht beansprucht werden. Die Preise sind in Euro-Beträgen anzugeben.
Muster müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist an der 10.2 vorgegebenen Adresse eintreffen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Bei Bereitstellung eines Rücksendelabels durch den Sprache zu führen. Bewerber/Bieter erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens der Rückversand des Musters. 10.3 Sofern keine Rücksendung erfolgt, behält sich die Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die Vergabestelle vor, das Muster nach Ablauf von acht deutschen Rechtsvorschriften. Wochen nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu entsorgen. 11 Entscheidungsfindung durch Losen
6 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Kann der Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen oder Angeboten eine rein objektive Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbs- qualifizierten Bewerbern bzw. wirtschaftlichen Angeboten beschränkenden Absprache beteiligen (Nummer 10.2 nicht mehr nachvollziehbar durchführen, so erfolgt die Zusätzliche Vertragsbedingungen, ZVB), werden aus- Entscheidungsfindung durch das Losverfahren. Zwei geschlossen. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom oder mehr Bewerbungen bzw. Angebote sind dann als Vertrag zurückzutreten, wenn nachträglich festgestellt gleich qualifiziert bzw. wirtschaftlich anzusehen, wenn wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen unter Berücksichtigung aller Auswahl- bzw. wurde. Zuschlagskriterien vollständige Punktgleichheit zwischen diesen besteht. Das Losverfahren wird durch den 7 Weitervergabe an Unterauftragnehmer Auftraggeber vollständig dokumentiert und so gestaltet, (Nachunternehmer) dass eine Chancengleichheit für alle Teilnehmer gewährleistet ist. 7.1 Die Entscheidung per Los kann sowohl im Rahmen des Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, Teilnahmewettbewerbes als auch in der Angebotsphase die er an den Unterauftragnehmer übertragen will. angewendete werden, insofern die unter Satz 1 und 2 Der Bieter darf Leistungen nur an andere Unternehmen genannten Bestimmungen zutreffend sind. Sollten in den übertragen, die fachkundig und leistungsfähig sind. Vergabeunterlagen anderslautende Bedingungen für die Entscheidung bei vollständiger Punkgleichheit enthalten 7.2 sein, so gilt folgende Rangfolge: Für die Anforderung von Unterauftragnehmerangeboten gilt Nummer 9.1 ZVB.
- Bedingungen der Vergabeunterlagen
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- Regelung der BBL zur Entscheidungsfindung durch Losen (diese Regelung)
12 Kosten
Das für die Vergabeunterlagen ggf. entrichtete Entgelt wird nicht erstattet. Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
13 Nachprüfinstanz
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postfach 1013 64 D-04013 Leipzig Tel. +49341 9770
14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden.
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BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) Polizeipräsidium für Service und IT/Logistikzentrum der Polizei Sachsen (Stand: 07/2026)
Vertragsstrafe gem. § 11 VOL/B
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Sollte der Auftragnehmer die ihm obliegende Verbindlichkeit nicht in gehöriger/vereinbarter/mangelfreier Weise oder nicht zum vereinbarten Liefertermin erfüllen, so zahlt er für den Fall der Überschreitung dieses Termins für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von ½ v. H. des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, wobei jeder Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet wird. Die Summe der einzelnen Vertragsstrafen ist auf maximal 5 v.H. des Gesamtauftragswertes (Bruttoauftragssumme; bei Rahmenverträgen die Bruttoauftragssumme des jeweils einzelnen Abrufs) begrenzt.
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Es gelten die §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Die Vertragsstrafe kann in Abänderung des § 341 Abs. 3 BGB bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
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ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB) Polizeipräsidium für Service und IT/Logistikzentrum der Polizei Sachsen (Stand: 10/2026)
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile 2 Preise 2 Preise 3 Änderung der Vergütung Die im Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts 4 Mehr- oder Minderleistungen anderes ausdrücklich vereinbart ist, feste Preise, durch die 5 Verpackung sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich 6 Transport und Lieferung von Hardware Fracht, Verpackung und sonstige Kosten und Lasten (auch 7 Ausführung der Leistung Zoll- und Einfuhrgebühren) abgegolten sind. 8 Sprache 9 Unterauftragnehmer/Nachunternehmer Auf die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei 10 Auftragsentziehung, Kündigung oder Rücktritt öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 11 Güteprüfung 244) in der jeweils geltenden Fassung wird hingewiesen. 12 Lieferung/Leistung, Abnahme 13 Abnahme von Teilleistungen 3 Änderung der Vergütung (§ 2 Nr. 3) 14 Kommunikation 15 Mängelansprüche und Verjährung Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von § 2 Nr. 3 16 Rechnung VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst vor Ausführung der 17 Lieferscheine Leistung und möglichst der Höhe nach, anzeigen. Der 18 Zahlung Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung 19 Materialien (Bekleidungswirtschaft) der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten 20 Verwendungsstelle nachzuweisen. 21 Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten 22 Vertragsänderungen 4 Mehr- oder Minderleistungen (§ 2) 23 Gerichtsstand Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind, ist der Vorbemerkung: Auftragnehmer verpflichtet, Mehr- oder Minderleistungen bis zu 10 vom Hundert der Vertragsmenge zu den Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertrags- festgeschriebenen Vertragspreisen zu erbringen. bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. 1 Vertragsbestandteile (§ 1) 5 Verpackung 1.1 Vertragsbestandteile sind Die Verpackung hat sortenrein und chargenrein zu erfolgen. a) das Auftragsschreiben mit der Leistungsbeschreibung Vorgegebene Verpackungseinheiten sind zu beachten. Die und gegebenenfalls den Besonderen Anlieferung hat mengenabhängig, gestapelt auf Vertragsbedingungen sowie sämtliche weiteren Europaletten, standfest gesichert mit Folie oder Anlagen, Umreifungsband (passend zur Verpackungsart) zu erfolgen. b) diese Vertragsbedingungen, Die Stapelhöhe darf nicht höher als 2,00 m sein. Das c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Gewicht der Einzelkartons darf 15 kg nicht übersteigen. Die Ausführung von Leistungen (VOL/B) der maximal verwendete Kartongröße 60x40x40 cm ist Verdingungsordnung für Leistungen. zwingend einzuhalten. Eine Überprüfung der Liefermenge muss ohne Entfernung Bei Widersprüchen im Vertrag gelten diese in o.g. der Folie problemlos möglich sein. Auf der Stirnseite der Reihenfolge. Verpackungen sind dabei folgende Daten anzugeben: Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungs- Artikel verzeichnisses ist allein verbindlich. Stückzahl Auftrags-Nr. 1.2 Hersteller Die VOL/B kann im Dienstgebäude des Auftraggebers zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen nicht erfüllbar sein, ist vor Beginn der Anlieferung das Logistikzentrum 1.3 Leipzig zwingend zu informieren, um eine separate Lösung Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungs- zu erarbeiten. bedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1.1 Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche beschränken. Sie sollten wiederverwertbar oder stofflich Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich verwertbar sein. Verpackungsstoffe werden grundsätzlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen dem Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne Gewähr für Skontoabzug. die Beschaffenheit zurückgesandt. Entsprechendes gilt für leere Gebinde (z.B. Tonerkartuschen, PC-Tintenpatronen, 1.4 Drucktrommeln). Der Auftragnehmer gewährleistet die Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen umweltgerechte Entsorgung. wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
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Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Erfolgt keine Rücksendung der Verpackungsstoffe oder Gebinde, so gehen diese, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen 9 Unterauftragnehmer/Nachunternehmer (§ 4 Nr. 4) Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr. 9.1 6 Transport und Lieferung von Hardware Der Auftragnehmer darf Leistungen nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers nur an Unterauftragnehmer Für Transport und Lieferung von Hardware müssen durch übertragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen den Lieferanten Maßnahmen gegen Manipulationen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden getroffen werden. Die Geräte müssen beim Transport so Auftrages erfüllen. Er ist gehalten, zu Unteraufträgen kleine und verpackt werden, dass kein Zugriff auf die Hardware mehr mittlere Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit möglich ist. Die Verpackung selbst muss mit Siegeln der vertragsmäßigen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren versehen werden, um ein unberechtigtes Öffnen der ist. Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebotes Verpackung zu erkennen. davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 Ausführung der Leistung (§ 4) Gewerbliche Schutzrechte Dritter Der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unter- auftragnehmern die §§ 2, 7, 8, 9, 10, 15 sowie 16 der VOL/A 7.1 zugrunde zu legen und die VOL/B zum Vertragsinhalt zu Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu machen. Dem Nachunternehmer dürfen insbesondere liefern, die zum Zeitpunkt der Lieferung den in der hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Bundesrepublik Deutschland geltenden staatlichen Vertragsstrafe keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt Arbeitsschutzvorschriften, den durch die gesetzlichen werden, als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallver- vereinbart sind. hütungsvorschriften sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln 9.2 entsprechen. Auch verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art Ware frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen, gemäß den und Umfang der Leistungen sowie Namen, Anschrift und gesetzlichen und sonstigen staatlichen Vorschriften, zu liefern. Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des Die Forderungen des Öko-Tex Standards 100 für textile hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekannt Flächengebilde sind einzuhalten. Stellt sich nach der Prüfung zu geben. heraus, dass die vorgenannten Vorschriften und anerkannten Regeln nicht erfüllt werden, so verpflichtet sich der Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf Auftragnehmer, nachträglich die Mängel unentgeltlich zu die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche beseitigen und gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten. Zustimmung gemäß § 4 Nr. 4 Satz 1 VOL/B einzuholen.
7.2 10 Auftragsentziehung, Kündigung oder Rücktritt Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Ware frei von zum (§§ 7, 8) Schadenersatz berechtigenden und/oder anderen Ansprüchen begründenden gewerblichen Schutzrechten und 10.1 Urheberrechten Dritter zu liefern und den Auftraggeber von Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder möglichen finanziellen Folgen aus einer eventuellen Verletzung von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die solcher Rechte freizustellen. auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind 7.3 oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff. StGB) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsmäßigen anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und sind. Lagerräumen zu gewähren. 10.2 7.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftrag- von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass nehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. kostenfrei zurückzugeben. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere 7.5 wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen, Pflege- anderen Bietern über hinweise und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen. - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise, 8 Sprache - Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge, Alle schriftlichen Äußerungen des Auftragnehmers müssen in - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder
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Abstandszahlungen, Unter Teilleistungen im Sinne dieser Vertragsbedingung sind
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben keine Vorleistungen zu verstehen. Die Teilleistung muss erfüllt, abtrennbar zur Gesamtleistung und abnahmereif sein. sowie Empfehlungen. Solchen Handlungen des Auftrag- nehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die 13.3 von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Erbringt der Auftragnehmer aus freien Stücken nur einen Teil der geschuldeten Leistung, so hat der Auftraggeber das Recht, diese Teilleistung abzulehnen, ohne dabei in Annahmeverzug zu geraten. 10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nummer 10.1 oder 10.2 vom 13.4 Vertrag zurück, so ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, nach empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so Auftragserteilung Teilleistungen im Sinne dieser hat er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so Vertragsbedingungen mit dem Auftragnehmer einvernehmlich muss auch der Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zu vereinbaren. zurückgeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt nach Maßgabe der §§ 7, 8 VOL/B. 13.5 Eine Teilzahlung durch den Auftraggeber erfolgt nach 10.4 entsprechender Abnahmedokumentation der Teilleistung sowie Bei Kündigung oder Rücktritt sind Auftraggeber und Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Auftragnehmer verpflichtet, einander die Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu bemessen.
10.5 14 Hinweis zur Kommunikation Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. 14.1 Die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und 11 Güteprüfung (§ 12) Auftraggeber erfolgt in folgenden Formen: Elektronisch (E-Mail, Fax) Die Kosten einer vom Auftraggeber für erforderlich gehaltenen Post Güteprüfung durch eine staatlich anerkannte Materialprüfungsstelle hat der Auftragnehmer zu tragen. 14.2 Die Kommunikation per E-Mail darf folgende Einschränkungen 12 Lieferung/Leistung, Abnahme (§ 13) nicht enthalten:
- die E-Mail ist selbst verschlüsselt 12.1 - die E-Mail enthält verschlüsselte Anhänge Leistungs- und Erfüllungsort ist, wenn nichts anderes - die E-Mail enthält passwortgeschützte Anhänge vereinbart, die im Auftrag bezeichnete Empfangsstelle. - die E-Mail enthält keinen Inhalt (leerer Mail-Body)
- die E-Mail enthält ausführbare Dateien (z. B. Dateien mit 12.2 den Endungen EXE, VBS usw.) Die Liefergegenstände sind, wenn nichts anderes vereinbart ist,
- die E-Mail enthält Dateien mit Makros (z.B. Visual Basic auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu oder Javascript) liefern.
- die E-Mail enthält Video- oder Audio-Daten, 12.3 - die E-Mail hat eine Gesamtgröße von mehr als 25 MB (Body Die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen + Anhänge) Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn - die E-Mail enthält mehr als 20 Dateien als Anhang der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung des - die E-Mail enthält mehrfach geschachtelte ZIP-Archive Auftragnehmers abgenommen oder (wenn eine Abnahme (max. 5 Ebenen sind zulässig) weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist) die - die E-Mail enthält Archive mit mehr als 1500 Dateien, Lieferung des Auftragnehmers angenommen hat. - die E-Mail enthält weitere mehrfach geschachtelte E-Mails als Anhang (max. 5 Ebenen sind zulässig), 12.4
- die E-Mail enthält automatisch geteilte Dateianhänge Die Lieferung ist 24 Stunden vorab, unter Angabe der (sogenannte Multipart-Messages) Auftragsnummer und Palettenanzahl, per E-Mail an techniklager.lz.ppsi@polizei.sachsen.de anzuzeigen. Abweichung beim Ansprechpartner der Lieferung werden im 15 Mängelansprüche und Verjährung (§ 14) Auftrag mitgeteilt. 15.1 12.5 Die Frist für die Verjährung der Mängelansprüche beträgt, Die Warenannahmezeit für die Lieferung ist wie folgt: soweit nichts anderes vereinbart ist, gemäß § 438 BGB zwei Jahre. Montag – Donnerstag: 7:00 – 14:30 Uhr Die Frist beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Freitag: 7:00 – 12:15 Uhr Leistung oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der 13 Abnahme von Teilleistungen unbeanstandeten Annahme der Lieferung.
13.1 15.2 Insofern die zu erbringende Leistung bzw. der Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Aufwendungen zu Leistungsgegenstand die Möglichkeit bieten, kann diese(r) in tragen, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlich sind. Form von Teilleistungen unter Beachtung der nachfolgenden Absätze erbracht werden, welche separat durch den 16 Rechnung (§ 15) Auftraggeber abgenommen werden. Diese Möglichkeit liegt dann vor, wenn die Gesamtleistung nach wirtschaftlicher 16.1 Betrachtungsweise in Teilleistungen teilbar, diese in sich Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle abgeschlossen und eigenständig gebrauchsfähig sind. auszustellen.
13.2 16.2
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Bei Teilrechnungen auf Grund von Teillieferungen müssen Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle, Teilrechnung ist als solche bzw. als Schlussrechnung zu frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs kennzeichnen. gem. Nummer 12.3 dieser Vertragsbedingungen.
16.3 18.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn Die Zahlung gilt als geleistet Ihre prüfungsfähigen Unterlagen über die Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind. Dies geschieht in der Regel - bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise. dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
16.4 - bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Die Rechnung ist als E-Rechnung zu übermitteln und wird nur Auftraggebers mit dem Tag der Hingabe oder Absendung in Ausnahmefällen per E-Mail als PDF akzeptiert. des Auftrages an das Zahlungsinstitut.
Die Übermittlung der Rechnung hat unter Verwendung der 18.4 Auftragsnummer und der Beschaffungsnummer zu erfolgen. Eine Abtretung der Forderung des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers rechts- Rechnungen, die per E-Mail versendet werden, sind wirksam. ausschließlich an: 19 Materialien (Bekleidungswirtschaft) gs.lz.ppsi@polizei.sachsen.de Die vom Auftraggeber beizustellenden Materialien werden zu versenden. zu den bekannten Durchschnittsverbrauchssätzen angeliefert. Sie sind Höchstsätze und dürfen nicht Die Übermittlung der Rechnung als E-Rechnung erfolgt über die überschritten werden. Die übrigen Materialien sind vom OZG-konforme Rechnungseingangsplattform: Auftragnehmer zu stellen und im Auftragspreis inbegriffen. https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login Die beim Zuschnitt erzielten Stoffersparnisse und unter Verwendung der Leitweg ID der Rechnungsstelle, der überzähligen Materialien sind nach Ausführung des Auftrags- und Beschaffungsnummer und unter der E- Auftrages unaufgefordert zurückzugeben. Außerdem ist vom Rechnungsadresse ERechnung_ppsi@polizei.sachsen.de Auftragnehmer eine entsprechende Material-abrechnung zu (Hinweis: Ein Versenden der E-Rechnung über die benannte E- erstellen. Mailadresse ERechnung_ppsi@polizei.sachsen.de ist nicht möglich.) 20 Verwendungsstelle
Leitweg ID: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zum Zeitpunkt der vorgesehenen Lieferung die Art der Versendung PPSI: 14-0320010PPSI01-92. und/oder den Ort der Verwendungsstelle festzulegen bzw. zu ändern. Für diese Fälle sind mit dem Auftragnehmer Sofern das Referat 32 Logistikzentrum nur als Vergabestelle für entsprechende Vertragsänderungen zu vereinbaren. andere Organisationseinheiten fungiert, werden die Kontaktdaten des Auftraggebers sowie dessen Leitweg ID in 21 Entsorgung von Elektro- und Elektronik- den Vergabeunterlagen bzw. im Zuschlags- oder Altgeräten Auftragsschreiben gesondert benannt. Gleiches gilt für den Rechnungsversand per E-Mail. In diesem Fall wird die E-Mail- Der Auftragnehmer übernimmt nach Nutzungsbeendigung Adresse im Auftrag mitgeteilt. auf seine Kosten die ordnungsgemäße Entsorgung der gelieferten Ware gemäß des Gesetzes über das Für die Einreichung von E-Rechnungen beachten Sie bitte das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt- Informationsblatt für Rechnungssteller, herausgegeben vom verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. (Download unter: (ElektroG). Der Auftraggeber wird hierfür die Altgeräte zur https://www.egovernment.sachsen.de/download/Informationen Abholung bereitstellen. _fuer_Rechnungssteller_V1.1.pdf ) 22 Vertragsänderungen Wenn bei der Rechnungslegung die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) benötigt wird, ist die Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. folgende Nummer zu verwenden: 23 Gerichtsstand DE812297375 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dresden. Bitte beachten Sie die unter dem Punkt 13.2 aufgeführten Einschränkungen für den E-Mailverkehr.
17 Lieferscheine
Bei Lieferungen, insbesondere Teillieferungen, sind jeder Sendung Lieferscheine beizufügen.
18 Zahlung (§ 17)
18.1 Die Zahlung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dass vom Auftragnehmer angebotene Skonto in Anspruch zu nehmen.
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Information nach DSGVO
| Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen | |||||
| Vergabestelle: Polizeipräsidium für Service und IT, Referat 32 / Logistikzentrum, Nordstraße 3-5, 04416 Markkleeberg | |||||
| Durch die o.g. Vergabestelle werden im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen neben unternehmens- und auftragsbezogenen auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet. Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren. | |||||
| Nr. 1 | Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: | ||||
| Polizeipräsidium für Service und IT, Abteilung 3, Referat 32 – Logistikzentrum Nordstraße 3-5 in 04416 Markkleeberg Telefon:+49 341 4948-0 Telefax:+49 341 4948-200 E-Mail: gs.lz.ppsi@polizei.sachsen.de | |||||
| Nr. 2 | Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: | ||||
| Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Polizeipräsidium für Service und IT Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden E-Mail: dsb.ppsi@polizei.sachsen.de, Telefon: 0351/8501 2140 | |||||
| Nr. 3 | Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: | ||||
| Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zunächst zur Vertragsanbahnung im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten dient sodann der ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens unter Beachtung des geltenden Vergaberechtes sowie der anschließenden Umsetzung des öffentlichen Auftrags (Leistungsabruf und Zahlungsverkehr) und damit der Erfüllung einer öffentlich rechtlichen Aufgabe des Polizeipräsidium für Service und ITs. Insbesondere im Rahmen und zum Zweck der Eignungsprüfung ist es erforderlich, dass die Vergabestelle personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet. | |||||
| Nr. 4 | Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten: | ||||
| Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das GWB, die VgV, die VOL/A bzw. die UVgO sowie die LHO. Die Verarbeitung erforderlicher personenbezogener Daten erfolgt insofern • zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO), dies umfasst auch Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, • aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Absatz 1 lit. c), Absatz 3 Satz 1 lit. b) DSGVO i. V. mit und § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) oder • aufgrund der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Absatz 1 lit. e, Absatz 3 Satz 1 lit. b) DSGVO i. V. mit und § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) |
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Information nach DSGVO
| Nr. 5 | Diese Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet: | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| • persönliche Kontaktdaten und Namen von Bewerbern und Bietern sowie ggf. Nachauftragnehmern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt (z.B. Vor- und Nachname, Post- und E-Mail- Adresse, Telefonnummer, Kontodaten) • Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bewerber und Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Post- und E-Mail-Adresse, Telefonnummer) • Daten zur Qualifikation und Eignung eingesetzter Mitarbeiter und eingesetzter Nachauftragnehmer der Bewerber und Bieter (z. B. Referenzen mit Lebensläufen, Namen, Adressen, Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der Mitarbeiter sowie Angaben zur Zuverlässigkeit des Mitarbeiters) Wir empfehlen an dieser Stelle, die beabsichtigte Weitergabe dieser Daten zur Eignungsprüfung Ihrer Mitarbeiter gegenüber Ihren Mitarbeitern gemäß Ihren eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen offenzulegen. Personenbezogene Daten werden erforderlichenfalls auch dann verarbeitet, wenn die Vergabestelle diese zulässigerweise aus öffentlich zugänglichen Quellen erlangt oder diese in zulässiger Weiser von anderen Behörden oder sonstigen Dritten berechtigt übermittelt bekommt (Handelsregister, Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister). | |||||
| Nr. 6 | Art der Verarbeitung personenbezogener Daten: | ||||
| Die zur Zweckerfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens erhoben, elektronisch erfasst, und gespeichert sowie verwendet und darüber hinaus auch in Papierform der Vergabeakte zur Dokumentation beigelegt. Zur Erhebung Ihrer Daten im Rahmen von Vergabeverfahren setzt die Vergabestelle die Software „AI-Vergabemanager“ ein. Hierbei erfolgt eine Übermittlung Ihrer unternehmensbezogenen Daten an Server der Internetplattform evergabe.sachsen.de zum Zwecke anschließender Bekanntmachungen. Darüber hinaus erfolgt durch die eingesetzte Software die Speicherung und Verarbeitung sogenannter Logdateien ohne Personenbezug. | |||||
| Nr. 7 | Empfänger der personenbezogenen Daten: | ||||
| Empfänger der personenbezogenen Daten sind insbesondere die Bediensteten der Vergabestelle, welche für die Bearbeitung und die Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens zuständig sind. Weiterhin können verantwortliche Personen bei der jeweiligen Bedarfsträgern (z. B. zur fachlichen Auswertung der Angebote oder bei der Vertragsabwicklung), des technischen Supports und Angehörige anderer öffentlicher Stellen, insbesondere Prüfungsinstanzen Kenntnis von Ihren Daten erhalten. Eine Weitergabe einzelner personenbezogener Daten erfolgt im Übrigen nur, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern im Rahmen der gesetzlich zulässigen Übermittlung gehören im Einzelfall: • unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind, • die Öffentlichkeit bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Freihändigen Vergaben (VOL/A) oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO) ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer), für die Dauer von drei Monaten wird auf der Vergabeplattform evergabe.sachsen.de dann über den |
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Information nach DSGVO
| vergebenen Auftrag, zumindest unter Angabe des Namens des beauftragten Unternehmens, informiert. • bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte (GWB, VgV) wird der vergebene Auftrag grundsätzlich unter Angabe des Namens des beauftragten Unternehmens im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. 8 | Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: | ||||
| Die Daten werden bei der Vergabestelle gespeichert solange dies im Rahmen des Vergabeverfahrens, zur Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung erforderlich ist. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungszwecks werden die Daten regelmäßig gelöscht, es sei denn deren Weiterverarbeitung ist aufgrund einschlägiger gesetzlicher bzw. vertraglicher Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten erforderlich. Der Löschung steht die datenschutzgerechte Vernichtung verkörperter Daten gleich. Bei Notwendigkeit der Erhaltung von Beweismitteln etwa im Rahmen gerichtlicher Verfahren wird auf folgende Speicherungsfristen hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30 Jahre betragen können (§§ 195 ff. BGB). | |||||
| Nr. 9 | Rechte der betroffenen Person: | ||||
| Nach der DSGVO stehen den Betroffenen folgende Rechte zu: - Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) - Recht auf Berichtigung unrichtiger, nicht (mehr) zutreffender personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO) - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO) - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) - Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO) | |||||
| Nr. 10 | Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: | ||||
| Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Kontor am Landtag, Devrientstraße 1 01067 Dresden | |||||
| Nr. 11 | Preisgabe und Folgen der Verweigerung personenbezogener Daten: | ||||
| Die Bekanntgabe und Übermittlung von personenbezogenen Daten oder die Auskunft zu Sachverhalten mit personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Die Nichtangabe geforderter Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss einer Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren. Ein Ausschluss kommt aber immer dann in Betracht, wenn das Nichtvorliegen personenbezogener Daten zu einer Nichterfüllung von Mindestanforderungen bzw. vergaberechtlichen Ausschlusskriterien führt. |
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