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2 LF10 LV Allgemein.pdf

Lieferung von zwei Löschgruppenfahrzeugen mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 21:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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2 Löschgruppenfahrzeuge (LF) 10

inkl. Auf- und Ausbau und Beladung für die

Feuerwehr

Vergabeunterlagen:

I. Leistungsbeschreibung

II. Ablauf des Vergabeverfahrens und Bewertungsvorgehen

Auftraggeberin: Stadt Bielefeld Die Oberbürgermeisterin 33602 Bielefeld

Während des Vergabeverfahrens sind Rückfragen ausschließlich unter Nut- zung der Kommunikationsebene der Vergabeplattform zu richten an: Stadt Bielefeld Amt für Zentrale Leistungen Zentrale Vergabestelle

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I Leistungsbeschreibung

1 Allgemeine Angaben

Die Stadt Bielefeld (im Folgenden Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt die Beschaffung von zwei neuen Löschgruppenfahrzeugen (LF) 10.

Ausgeschrieben werden:

Los 1: Lieferung zweier aus-/aufzubauender Basisfahrzeuge (Fahrgestell) inkl. dem feuer- wehrtechnischen Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 10. Der Auftragnehmer verant- wortet die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Auf- bau.

Los 2: Lieferung der Beladung für die in Los 1 beschriebenen Löschgruppenfahrzeuge (LF) 10.

2 Leistungsumfang

Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf- und Ausbaus sowie der Beladung. Beachten Sie bitte, dass für die Kriterien Kundendienst, Ersatzteilversorgung, Garantiezeit so- wie für die Lieferzeit Bewertungsmatrices bestehen.

Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung ist hinzuweisen. Sie ist gesondert an- zubieten und ggf. zu begründen. Ebenso sind vom Leistungsverzeichnis abweichende Aus- führungen und Weiterentwicklungen anzugeben. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer entsprechenden Begründung hinzuweisen. Diese Angaben sind nicht bewertungsrelevant.

Die Wirtschaftlichkeit des Produktes ist für die Beschaffung eines der wichtigsten Kriterien. Daneben ist die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorschriften von entscheidender Bedeutung.

3 Normen und Vorschriften

Das nachstehend spezifizierte Fahrzeug muss mindestens folgenden Vorschriften entspre- chen: • Straßenverkehrszulassungsordnung • Unfallverhütungsvorschrift allgemeine Vorschriften • Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge • Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr • Bundesimmissionsschutzgesetz • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung • den für diese Beschaffung maßgeblichen EN- und DIN-Normen Beim Aus- und Aufbau sind je nach Art und Umfang der technischen Veränderungen auch die folgenden Vorschriften relevant:

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• Straßenverkehrsgesetz (StVG) • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) • Straßenverkehrsordnung (StVO) • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 30: Beschaffenheit der Fahrzeuge o § 35b: Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge o § 52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten o § 55a: Elektromagnetische Verträglichkeit o § 62: Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen o • Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG), 2014/30/EU • Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG); Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); ETSI Standards

Weiterhin sind alle sonstigen europäischen und nationalen (deutschen) anwendbaren Vor- schriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten, aktuell gültigen Fassung zu beachten, insbesondere: • DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3): Feuerwehrfahrzeuge • Entwurf DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge – zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846-1 und -2. • DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge – Farbgebung und besondere Kennzeichnung • DIN 14530-5:2019-11: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug LF 10

4 Produktvorgaben/Leitfabrikate

 Bei zwingend vorgegebenen Markenartikeln sind keine Alternativangebote zulässig.  Ist eine Position mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen, kann der Bieter ein dem Leitfabrikat gleichwertiges Produkt anbieten. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Ansonsten erfolgt keine Wertung des Alternativangebotes. Auf dem tech- nischen Datenblatt sind Fabrikat und Artikelbezeichnung zweifelsfrei anzugeben.  Für alle Positionen, zu denen kein bestimmtes Fabrikat genannt wurde, wird eine Qualität erwartet, die für den täglichen Gebrauch geeignet ist und in einem angemessenen Preis- Leistungsverhältnis stehen muss.  Ist ein Beladungsgegenstand nicht mehr lieferbar ist eine Bieteranfrage zu stellen mit ei- nem Ersatzvorschlag. Gleiches gilt für Nachfolgeprodukte und technischen Änderungen zu den ausgeschriebenen Geräten.

Neben dieser allgemeinen Leistungsbeschreibung sind die weiteren Ausführungen und die technische Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Positionen zu erfüllen und zu beachten.

5 Mindestausstattung

Die Positionen, die unbedingt erfüllt werden müssen, sind durch ein „X“ in der Spalte „MUSS“ kenntlich gemacht. Die Nichterfüllung von Musskriterien führt zum Ausschluss des An- gebotes!

Alle darüber hinaus genannten Positionen sollen erfüllt werden. Für die Erfüllung eines Soll- kriteriums erhalten Sie Punkte. Wenn Sie diese Position erfüllen können, geben Sie bitte in der entsprechenden Spalte einen Preis oder entsprechenden Hinweis an. In der Spalte „SOLL“ (Punkte) erfahren Sie auch, wie viele Punkte Sie für die Erfüllung erhalten. Die insge-

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samt erzielten Punkte werden addiert und als Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbe- schreibung bewertet. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungs- matrix.

Auf einen möglichst niedrigen Kraftstoffverbrauch, niedrige CO2-Emissionen sowie auf eine hohe Lärmdämmung wird Wert gelegt.

6 Liefertermin & Vertragsstrafe bei Überschreitung des Liefertermins:

Im Angebot zu Los 1 ist ein verbindlicher Liefertermin für die ausgeschriebenen Fahrzeuge inkl. Beladung (unter Vorbehalt der rechtzeitig angelieferten Beladungsgegenstände) zu nen- nen.

Die Beladung (gem. Los 2 sowie Beistellungen der AG) ist ca. 6 Monate vor Auslieferung des Fahrzeuges beim Ausbaubetrieb (AN zu Los 1) anzuliefern. Der genaue Termin wird im Rah- men des Konstruktionsgespräches festgelegt und zwischen AG sowie den AN der Lose 1 und 2 kommuniziert. Eventuelle Lagerkosten beim AN Los 1 sind im Angebot zu berücksichtigen.

Eine Zwischenlagerung der Geräte bei der Auftraggeberin ist NICHT möglich!

Die Anlieferung der Beladung beim AN Los 1 ist in einer Lieferung auszuführen.

Bei Geräten, die mit Akku oder Batterie betrieben werden, dürfen die Akkus/Batterien bei Fahr- zeugauslieferung (Gebrauchsabnahme) nicht älter als ein Jahr sein. Akku- oder batteriebe- triebene Geräte, die im Rahmen der Gebrauchsabnahme nicht funktionieren, werden nicht akzeptiert und sind umzutauschen.

Bei Fristüberschreitung der o. g. Frist (Ziff. I. 6 Absatz 1) gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftrags- summe.

Wird die o. g. Frist aus Gründen überschritten, die der AN zu Los 2 zu vertreten hat, richtet sich die Vertragsstrafe mit den o. g. Bedingungen an den AN zu Los 2.

Der ggf. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht.

7 Kundendienst (nur für Los 1)

Der Auftragnehmer zu Los 1 muss über einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge verfügen. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.

Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsre- gister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahr- zeugbau handeln.

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Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers aus- führen können:

  • Fehlerdiagnosen,
  • Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
  • Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
  • Umbauten und
  • turnusmäßige Wartungsarbeiten.

Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen.

8 Reklamationen und Nachbesserungen

Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfül- lung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den tech- nischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material und/oder Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragneh- mer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht selbst behalten will. Werden durch die Nachbesserung zu- sätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Ver- brauchsmittel (z. B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.

9 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung Rechnungsstellung (in einfacher Ausfertigung) an:

Stadt Bielefeld, Feuerwehramt

  • 370.2 - Herrn Hansmeyer Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld

Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt wer- den. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw

Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail- Adresse: eingang@erechnung.nrw

Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60

Wird eine Rechnung im pdf-Format gesendet, so ist diese an das Funktionspostfach: Feuerwehr.Technik@bielefeld.de zu adressieren.

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Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme der mängelfreien Fahrzeuge bzw. dem vollständigen Lieferumfang sowie Vorlage einer vollständigen prüffähigen Rech- nung, ggf. unter Berücksichtigung eines eingeräumten Skontos.

Die Kosten für das Fahrgestell/die Fahrgestelle können dem Auftraggeber als Teilrechnung des Gesamtauftrages gegen Ausgabe der Zulassungsbescheinigung/en Teil II (Fahrzeugbrief) in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Zulassungsbescheinigung/en Teil II (Fahrzeugbrief).

Werden die Fahrzeuge nach Rücksprache mit dem Auftraggeber innerhalb des angegebenen Lieferzeitraumes nacheinander fertiggestellt und ausgeliefert, können für mängelfrei übernom- mene Fahrzeuge bereits Schlussrechnungen gestellt werden. Die dabei entstehenden Mehr- kosten für Reisen zu den Abnahmeterminen gehen dann zu Lasten des Auftragnehmers.

Die Rechnungsstellung für die Beladung aus Los 2 erfolgt nach Prüfung der angelieferten Be- ladungsgegenstände durch Mitarbeiter der AG am Standort des AN von Los 1. Auch hier er- folgt die Zahlung maximal 30 Tage nach Vorlage der prüffähigen Rechnung.

10 Abwicklung des Auftrages/Reisekosten

Zur Abstimmung aller Detailplanungen sind vom Auftragnehmer zu Los 1 mindestens folgende Termine zu planen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Folgende Termine und Fristen sind für Los 1 zu berücksichtigen:

  1. Konstruktionsgespräch für das Fahrgestell am Standort der Auftraggeberin (Alternativ: Videokonferenz): Terminabstimmung 14 Tage vorher
  2. Konstruktionsgespräch für den Aufbau und die Unterbringung der Beladung i. d. R. im Herstellerwerk (Aufbau): Terminabstimmung vier Wochen vorher
  3. Rohbauabnahme im Herstellerwerk (Aufbau): Terminabstimmung mindestens drei Wo- chen vorher
  4. Gebrauchsabnahme im Herstellerwerk (Aufbau): Terminabstimmung mindestens vier Wochen vorher.

Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten De- tailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, be- dürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftrag- geber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

Zu dem Konstruktionsgespräch und der Rohbauabnahme wird vom Auftragnehmer ein Proto- koll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Protokolle sind auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Positionsnummer) zu erstellen. Die jeweiligen Protokolle werden dem Auftraggeber innerhalb einer Woche zugestellt.

Im Rahmen der Fertigung erfolgt eine Rohbauabnahme der Fahrzeuge in einem Zustand, in dem z. B. Leitungsverläufe der Elektrik oder andere Details eingesehen werden können, die

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zu einem späteren Zeitpunkt verblendet sind oder nur mit Aufwand eingesehen werden kön- nen. Im Rahmen der Rohbauabnahme wird auch die Positionierung von Gegenständen im Fahrerraum (z. B. Navi-Display) sowie im Mannschaftsraum (Ladehalterung HRT, Lampen o. ä.) final besprochen und fixiert.

Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission der Feuerwehr Bielefeld. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme ggf. festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Die Kosten, die für den/die Beauftragten des Auftraggebers bei den Konstruktionsgesprächen, der Rohbau- sowie Gebrauchsabnahme (diese incl. Einweisung in die Fahrzeug- und Aufbau- technik) entstehen, gehen zunächst zu Lasten der/des Auftragnehmer/s: Unterbringung in ei- nem Mittelklasse-Hotel und gutbürgerlicher Verpflegung; ggf. über mehrere Tage (z. B. bei der Fahrzeugübernahme/-Abholung), sowie die Kosten für die Einweisung in die Fahrzeug- und Pumpentechnik am Sitz des Auftraggebers für mindestens 12 Personen. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Gesamtrechnung erstattet. Die Kosten für die An-/Abreise (0,35 € pro km bei Anreise mit PKW, 1 Fahrzeug für max. 4 Personen), die dem Auftraggeber entstehen, werden im Rahmen der Gesamtrechnung verrechnet. Diese Kosten sind daher als Bestandteil des Angebotes kenntlich zu machen.

Zur Prüfung der Beladungsgegenstände sind vom Auftragnehmer des Loses 2 mindestens folgende Termine zu planen und mit dem Auftraggeber abzustimmen:

Vor Ort Kontrolle der angelieferten Beladungsgegenstände aus Los 2 am Standort des Auftragnehmers zu Los 1: Terminabstimmung vier Wochen vorher (Hinweis: Der Zeit- raum der Anlieferung wird frühzeitig bekanntgegeben.

Die von der AG beigestellten Gerätschaften werden spätestens zu diesem Termin mit angeliefert.

Hinweis: Damit die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist, sind grundsätzlich die Kos- ten für die Hotelübernachtung (inkl. Verpflegung) im Preisblatt einzutragen, unabhängig von der Entfernung oder Fahrzeit zum Standort der AG. Der AG steht im Auftragsfall frei, von dem aufgeführten Übernachtungsangebot Gebrauch zu machen.

11 Ergänzende Anmerkungen

Mit der Terminankündigung zur Rohbauabnahme ist eine detaillierte Gewichtsbilanz zu über- senden, die die Vorgaben der Leistungsbeschreibung (technischer Teil) berücksichtigt.

Kosten, die dem Auftraggeber im Rahmen der Fahrzeugabnahme durch das Technische Kom- petenzzentrum (TK) des Landes NRW entstehen trägt der Auftragnehmer. Hierunter fallen ausschließlich Kosten, die vom Institut der Feuerwehr (IdF) NRW für die technische Abnahme in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von NRW sind technische Abnahmen kostenfrei, au- ßerhalb von NRW fallen nur pauschalierte Reisekosten an.

Nach erfolgter Lieferung des Fahrgestells durch den Fahrgestell-Hersteller an den Auftragneh- mer ist dieses einer Überprüfung in Bezug auf einwandfreie und unbeschädigte Lieferung gem.

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Auftragsbestätigung zu unterziehen. Diese Überprüfung ist dem Auftraggeber nachzuweisen und die Fahrzeugpapiere an den Auftraggeber zu übergeben.

Bei der Fahrzeugabholung müssen die Fahrzeuge mit voll aufgetankten Betriebsstofftanks (Kraftstoff, Ad-Blue, Schaummittel) übergeben werden.

12 Fahrzeugübernahme/-auslieferung

Die Übernahme der Fahrzeuge erfolgt nur nach Beseitigung aller eventuell festgestellten Män- gel sowie bei Vorliegen aller deutschsprachigen erforderlichen Unterlagen/Dokumentationen am Auslieferungsort des Auftragnehmers.

13 Betriebshaftpflichtversicherung Zum Vertragsbeginn und während der Dauer der Vertragsausführung muss der Auftragneh- mer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflicht- versicherer oder Kreditinstitut mit einer Mindestsumme von 5.000.000,00 EUR verfügen.

14 Allgemeine Vertragsbedingungen

Für die Vertragsausführung gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld für Lieferungen und Leistungen (ZVL), sowie die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Ta- riftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).

Ferner gilt die Fremdfirmenrichtlinie der Stadt Bielefeld, die bei der vorgenannten Dienststelle eingesehen werden kann. Die Fremdfirmenrichtlinie kann auch im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Fremdfirmenrichtlinie.pdf eingesehen werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.

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II Ablauf des Vergabeverfahrens und Bewertungsvorgehen

1 Allgemeine Angaben

Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von zwei Löschgruppenfahrzeugen LF 10 inkl. Auf- und Ausbau sowie der Beladung für die Feuerwehr Bielefeld gem. § 15 Vergabeverordnung (VgV) in Form eines offenen Verfahrens, aufgeteilt in 2 Lose, aus.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen für alle Interessierten auf der elektronischen Vergabe- plattform https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite für das Verfahren kostenfrei zum Download bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Herunterladen der Unterlagen eine Registrierung bei der o. g. Vergabeplattform nicht notwendig, aber vorteilhaft ist und empfohlen wird, da dann Bieter automatisch über die laufende Kommunikation per E-Mail unterrichtet werden und keine Informationen verpassen.

Angebote nebst Anlagen sind bis zum jeweiligen Eröffnungstermin unter Nutzung des Bie- tertools oder webbasiert elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB auf den Vergabemarkt- platz Westfalen hochzuladen und dadurch verschlüsselt zu übermitteln.

Das Angebot einschließlich der Nachweise und Erklärungen ist in deutscher Sprache abzu- fassen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, soll eine Über- setzung in deutscher Sprache beigefügt werden.

Dem Angebot soll eine detaillierte Fahrzeugbeschreibung in deutscher Sprache sowie eine vorläufige Energie- und Gewichtsbilanz beigefügt werden.

Nebenangebote sind nicht zulässig.

Qualifizierungs- und Eignungsnachweise sind teilweise in Form von Eigenerklärungen einzu- reichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagserteilung die Eigenerklärun- gen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.

Etwaige Unklarheiten zur Aufgabenbeschreibung oder zum Vergabeverfahren sind unbedingt vor Abgabe des Angebots zu klären. Rückfragen sollten jeweils bis spätestens 6 Werktage vor Ende der Angebotsfrist elektronisch über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplatt- form eingereicht werden. Die Antworten zu den Fragen werden auf der Vergabeplattform http://www.vergabe-westfalen.de jeweils unverzüglich veröffentlicht. Diejenigen Bieter, die sich bei der elektronischen Vergabeplattform für dieses Verfahren registriert haben, erhalten hierüber eine automatisierte Benachrichtigung.

Angaben, welche die Bieterinformationen ergänzen oder berichtigen, werden allen Beteiligten über die Vergabeplattform mitgeteilt. Sie sind bei der Erarbeitung des Angebotes zu berück- sichtigen und werden Bestandteil des Vertrages. Mündliche sowie telefonische Auskünfte wer- den grundsätzlich nicht erteilt.

Kosten für die Bearbeitung des Angebotes und die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet.

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1.1 Ausschlussgründe

Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.

Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.

1.2 Bietergemeinschaft

Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (s. An- lage A zum Angebot). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitglie- dern unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertragsbe- vollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist, • dass die/der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftrag- geberin rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.

Verwendet der Bieter eine eigene Erklärung zur Bietergemeinschaft, so stellt er sicher, dass alle geforderten Anforderungen zur Bietergemeinschaft in der eigenen Erklärung aufgeführt werden.

1.3 Nachunternehmen

Sofern der Einsatz eines Nachunternehmers/Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unter- nehmen erbracht werden sollen, beizufügen.

Hinweis:

Nach Zuschlagserteilung ist der erstmalige Einsatz von Nachunternehmern oder die Änderung des Nachunternehmereinsatzes nur nach schriftlicher Zustimmung durch die AG zulässig.

Voraussetzungen des (Nach-)Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau

  1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS- Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen
  2. Eingetragener Meisterbetrieb
  3. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge
  4. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar
  5. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein

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Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforder- liche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuwei- sen.

Voraussetzungen des (Nach-)Auftragnehmers für den Einbau eines Unfalldaten- speichers (UDS)

Für das Unternehmen, das den UDS einbaut, muss der Bieter ein Zertifikat oder einen Nach- weis für eine UDS-Einbauschulung vorlegen. Es gelten die gleichen Fristen wie beim Digital- funkeinbau.

1.4 Kundendienst

Mit seinem Angebot hat der Bieter (für Los 1) Angaben zum Kundendienst gem. Ziff. I. 7 dieser Leistungsbeschreibung zu machen. Hierzu ist die beigefügte Bewertungsmatrix zu nutzen.

Ebenso muss der Bieter die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.

Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag des Servicestützpunktes im Berufs- /Handelsregister anfordern.

1.5 Bindefrist des Angebotes

Die Bindefrist endet am 31.12.2026. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein An- gebot gebunden.

2 Eignungskriterien und -nachweise

2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister

Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nach- weis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser – unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.

Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklä- rung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung (s. Anlage B) eingereicht werden, dass eine den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung (s. Ziff. I. 13) entsprechende Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens

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zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaft- pflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme verfügt.

2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Betriebsbeschreibung/Zertifizierung

Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen (hilfsweise s. Anlage B), aus der die An- zahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen. Ein Verweis auf einen Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist nicht zu- lässig.

Darüber hinaus ist eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 nachzuweisen.

Referenz (hilfsweise s. Anlage B) – (gilt nicht für Los 2)

Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren oder BOS im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Löschgruppenfahrzeuge [(H)LF 20, (H)LF 10] inkl. Ausbau (Funk, Pumpe, Sondersignalanlage etc.) benennen. Gefordert werden mind. fünf positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2023 (Datum der Auslieferung) sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr oder BOS sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Zulassung anzugeben.

Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauf- traggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

2.4 Eignungsleihe

Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungs- fähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) des/der in Anspruch genommenen Unternehmen(s) zu erklären. Der Bieter hat nach- zuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser/dieses Unternehmen(s) vorlegt.

3 Angebotspreis

3.1 Allgemeine Hinweise

Der Bieter erhält mit den Vergabeunterlagen das technische Leistungsverzeichnis, welches gleichzeitig das Preisblatt darstellt. Das Preisblatt ist zentraler Bestandteil der Angebote. For- male Fehler oder unvollständige Eintragungen haben daher in der Regel erhebliche Nachteile im Rahmen der Angebotswertung zur Folge.

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3.2 Angabe der Nettopreise

• Für die Angebotsabgabe benutzen Sie bitte die tabellarische Aufstellung. • Bei Positionen, die paarweise benötigt werden und nur paarweise angeboten werden können (z. B. Halogennebelscheinwerfer), bitte nur den Gesamtpreis eintragen. In der Spalte Einzelpreis dann bitte „Paar“ eintragen (soweit nicht anders vorgegeben). • Jede Position soll mit dem Netto-Einzel- und Gesamtpreis versehen werden. Nur Po- sitionen, die sich nicht separat bepreisen lassen, da sie z. B. im Rahmen eines Aus- stattungskonzeptes/einer Modellvariante vorhanden sind, sollen mit den Begriffen wie „Im Grundpreis enthalten“ oder „in Pos. x.xxx enthalten“ gekennzeichnet werden. • Bei den Positionen, bei denen die Spalten „Einzelpreis (EP)“ und „Gesamtpreis (GP)“ dunkel hinterlegt wurden, sind keine Preise einzutragen. Diese Positionstexte dienen lediglich der Information des Bieters und der Abwicklung der Baugespräche. • Eventuelle Rabatte, Boni, Preisnachlässe sind bereits in den einzelnen Preispositionen zu berücksichtigen und nicht am Ende gesondert anzugeben. • Die Preise für die einzelnen Teile des Leistungsverzeichnisses sind zusätzlich in der Übersicht „Darstellung des Angebotspreises“ einzutragen.

4 Vorstellung eines Vorführfahrzeuges

Der Bieter kann zur Verifizierung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftrag- geber aufgefordert werden, innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Aufforderung ein dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Löschgruppenfahrzeug LF 10 der Berufsfeuerwehr Bielefeld am Standort der Hauptfeuerwache (Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld) vorzustellen (verifizierende Präsentation).

5 Bewertung der Angebote

Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Wertungskriterien, zu welchen in der jeweiligen Wertungsmatrix die max. erreichbare Punktzahl steht (zu Los 1) bzw. nach dem Angebotspreis (zu Los 2).

Die Angaben zu Los 1 sind in der beigefügten „Wertungsmatrix“ einzutragen. Nicht ausge- füllte Kriterien werden mit 0 Punkten gewertet bzw. führen ggfs. zum Ausschluss (s. Kriterium 3).

5.1 Wertungskriterien Los 1

Punkte
Nr.Kriterium
(max.)
1Angebotspreis1000
2Kundendienst Fahrgestell – Standort50
3Kundendienst Fahrgestell – Telefonische Erreichbarkeit50
4Ersatzteilversorgung Fahrgestell100

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5Garantiezeit Fahrgestell50
6Kundendienst Aufbau – Standort40
7Kundendienst Aufbau – Telefonische Erreichbarkeit50
8Kundendienst Aufbau – Vor-Ort-Verfügbarkeit50
9Kundendienst Aufbau – Quantität50
10Ersatzteilversorgung Aufbau100
11Garantiezeit Aufbau50
12Lieferzeit110
13Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung300

Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrices. Insgesamt können ma- ximal 2000 Punkte erzielt werden. Die genaue Verteilung der Bewertungspunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten Bewertungsmatrices.

Zur Angebotswertung müssen die in den Angebotsunterlagen beigefügten Bewertungsmatri- ces vom Bieter komplett ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden. Nicht ausgefüllte Kriterien werden mit 0 Punkten bewertet.

5.2 Bewertung der Kriterien Los 1

Kriterium 1 – Angebotspreis

Die Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes Angebot eine Punktzahl für den wertungs- relevanten Angebotspreis ermittelt wird.

Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält die Höchstpunkt- zahl (1000 Punkte). Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Wertungspunktzahl (1000) vermindert um das Ergebnis aus maxi- mal erreichbarer Wertungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebots- preis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Ange- botspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote. Wertungspunkte für den Angebotspreis:

𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴−𝐵𝐵𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 1000−1000∗ 𝐵𝐵𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 Kriterien 2 bis 5 – Kundendienst – Standort – telefonische Erreichbarkeit – Vor- Ort-Verfügbarkeit – Quantität sowie Ersatzteilversorgung und Garantiezeit für das Fahrgestell

Die Bewertung der Kriterien Kundendienst-Standort, -telefonische Erreichbarkeit, -Vor-Ort- Verfügbarkeit und -Quantität erfolgt anhand der Angaben der vom Bieter einzureichenden Er- klärungen.

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Bewertungskriterium „Kundendienst Fahrgestell - Standort“ Der Bieter, der einen Kundendienststandort des Fahrgestellherstellers bis zu 15 km Entfer- nung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält die max. Bewertung von 50 Punkten. Der Kundendienstbetrieb muss über Eignungen verfügen, die im Abschnitt „Kunden- dienst“ näher erläutert werden. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des Auftraggebers mit der Adresse Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld zu beziehen. Für die Bemessung der Ent- fernung wird die schnellste Route lt. Google Maps zugrunde gelegt.

Bewertungskriterium „Kundendienst Fahrgestell - telefonische Erreichbarkeit“ Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kun- dendienstes des Fahrgestellherstellers werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Wochen- enden und Feiertagen am Standort des Servicebetriebes insgesamt bis zu 50 Wertungspunkte vergeben.

Der Kundendienst muss in den durch den Bieter angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrgestell telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leis- ten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag im Werk ein.

Bewertungskriterium „Ersatzteilversorgung Fahrgestell“ Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen für das Fahrgestell werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 100 Wertungspunkte.

Bewertungskriterium „Garantiezeit Fahrgestell“ Für die Garantiedauer des Fahrgestells gegen Durchrostung sowie für Motor und Getriebe bzw. den Antriebsstrang werden Wertungspunkte vergeben. Eine Verlängerung der Garantie- zeit über das übliche Maß hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z. B. durch zu- sätzliche Wartung) führen. In diesem Falle erfolgt die Bewertung anhand der üblichen Garan- tiezeit. Maximal sind 2 x 25 (maximal 50) Wertungspunkte zu erreichen.

Kriterien 6 bis 11 – Kundendienst – Standort – telefonische Erreichbarkeit – Vor- Ort-Verfügbarkeit – Quantität sowie Ersatzteilversorgung und Garantiezeit für den Aufbau

Die Bewertung der Kriterien Kundendienst-Standort, -telefonische Erreichbarkeit, -Vor-Ort- Verfügbarkeit und -Quantität erfolgt anhand der Angaben der vom Bieter einzureichenden Er- klärungen.

Bewertungskriterium „Kundendienst Aufbau - Standort“ Der Bieter, der einen Kundendienststandort des Aufbauherstellers bis zu 50 km Entfernung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält die max. Bewertung von 40 Punkten. Der Kundendienstbetrieb muss über Eignungen verfügen, die im Abschnitt „Kundendienst“ nä- her erläutert werden. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des Auftraggebers mit der Adresse Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld zu beziehen. Für die Bemessung der Entfernung wird die schnellste Route lt. Google Maps zugrunde gelegt.

Bewertungskriterium „Kundendienst Aufbau - telefonische Erreichbarkeit“ Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kun- dendienstes des Aufbauherstellers werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Wochenen- den und Feiertagen am Standort des Servicebetriebes insgesamt bis zu 50 Wertungspunkte vergeben.

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Der Kundendienst muss in den durch den Bieter angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle am Aufbau telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag im Werk ein.

Bewertungskriterium „Kundendienst Aufbau - Vor-Ort-Verfügbarkeit“ Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes des Aufbauherstellers vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden maximal 50 Wertungspunkte vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des Bie- ters oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Bielefeld eintrifft und Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.

Bewertungskriterium „Kundendienst Aufbau - Quantität“ Für die Quantität des Kundendienstes des Aufbauherstellers können bis zu 50 Wertungs- punkte vergeben werden. Dabei wird die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden Kun- dendiensttechniker des Bieters oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens bewertet.

Kann kein Servicetechniker gestellt werden, führ dies zum Ausschluss.

Bewertungskriterium „Ersatzteilversorgung Aufbau“ Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen für den Aufbau werden Wertungspunkte verge- ben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 100 Wertungspunkte.

Bewertungskriterium „Garantiezeit Aufbau“ Für die Garantiedauer des Aufbaus gegen Durchrostung und konstruktive Schäden werden Wertungspunkte vergeben. Eine Verlängerung der Garantiezeit über das übliche Maß hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z. B. durch zusätzliche Wartung) führen. In diesem Falle erfolgt die Bewertung anhand der üblichen Garantiezeit. Maximal sind 50 Wertungs- punkte zu erreichen.

Bewertungskriterium 12 - „Lieferzeit – Fertiggestellte Fahrzeuge (Fahrgestell & Ausbau)“

Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 110 Wertungspunkte vergeben. Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell und Aufbau inkl. Beladung.

Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 36 Monaten werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit“ jedoch keine Punkte mehr vergeben.

Bewertungskriterium 13 - „Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschrei- bung“

Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden - wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen

  • Punkte vergeben. Es können maximal 300 Wertungspunkte erreicht werden.

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5.3 Wirtschaftlichstes Angebot (Lose 1 und 2)

Los 1 – Fahrgestell und Aufbau

Die erzielten Punkte für den Angebotspreis und die Bewertungskriterien 2 - 13 werden zusam- mengerechnet. Das Angebot mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag.

Los 2 – Beladung

Den Zuschlag für das Los 2 erhält das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf den Angebots- preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los über die Vergabe.

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