Lieferung von Wundauflagen für Gesundheitseinrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 534.800,1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- SERVICIO ANDALUZ DE SALUD
- Erfüllungsregion
- ES617, Spain
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Verbandsmaterial (33141110)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 743887-2026
- Verfahrensnummer
- b860e048-5060-4fe8-a965-1c66ed18f83c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Servicio Andaluz de Salud schreibt eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von allgemeinem Verbandmaterial, insbesondere Wundauflagen, aus. Die Produkte sind für seine Gesundheitseinrichtungen in Andalusien, Spanien, bestimmt; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 534.800 Euro. Eine Laufzeit ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
ACUERDO MARCO CON VARIAS EMPRESAS POR EL QUE SE FIJAN LAS CONDICIONES PARA EL SUMINISTRO DE MATERIAL GENÉRICO DE CURAS (APÓSITOS) CON DESTINO A LOS CENTROS SANITARIOS DEL SERVICIO ANDALUZ DE SALUD.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · CBAM 014/2024 COLOPLAST/01534.800,1 EUR
CBAM 014/2024 COLOPLAST/01
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · CBAM 014/2024 COLOPLAST/01
- Ver Pliego de Cláusulas Administrativas Particulares
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.