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Bewerbungsbedingungen
für das Offene Verfahren
gem. § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV
zum Abschluss einer
Rahmenvereinbarung
über die Lieferung von Winterreifen
Aktenzeichen: LZBP ZV-8010-25/002
Stand: 22.01.2025
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines .......................................................................................................................... 3 1.1 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle, Ansprechpartner ............................................ 3 1.2 Verfahrensart ....................................................................................................................... 3 1.3 Ablauf des Verfahrens und Fristen ....................................................................................... 3 1.4 Unterteilung in Lose ............................................................................................................. 4 2 Kommunikation .................................................................................................................... 4 2.1 Fragen / Unklarheiten ........................................................................................................... 4 2.2 Unterrichtung der Bieter ....................................................................................................... 5 3 Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftragnehmer ................................................... 5 3.1 Bietergemeinschaft ............................................................................................................... 5 3.2 Eignungsleihe – eignungsrelevante Unternehmen ................................................................ 6 3.3 Unterauftragnehmer ............................................................................................................. 6 4 Form und Einreichung der Angebote .................................................................................... 7 5 Inhalt des Angebotes / Nebenangebote / Bearbeitungshinweise .......................................... 8 5.1 Inhalt der Angebote .............................................................................................................. 8 5.2 Haupt- und Nebenangebote ................................................................................................. 8 5.3 Bearbeitungshinweise zum Preis .......................................................................................... 8 5.4 Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten ..................................................... 9 5.5 Nachforderung von Unterlagen ............................................................................................. 9 6 Mitteilungspflicht RFID (Radio Frequency Identification) ...................................................... 9 7 Sprache .............................................................................................................................. 10 8 Angebotsprüfung / Bewertung der Angebote ...................................................................... 10 8.1 Präqualifikation und EEE .................................................................................................... 10 8.2 Angebotswertung ............................................................................................................... 11 9 Sonstiges ........................................................................................................................... 11 9.1 Vermeidung von Korruption ................................................................................................ 11 9.2 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit / Umgang mit Vergabeunterlagen ................................. 11 9.3 Datenschutz ....................................................................................................................... 12 9.4 Entschädigung für die Angebotserstellung.......................................................................... 12 10 Rügeobliegenheit / Nachprüfungsantrag ............................................................................ 12 10.1 Rügeobliegenheit ............................................................................................................... 12 10.2 Nachprüfungsantrag ........................................................................................................... 13 11 Übersicht über die einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) ............................... 14 Anlage 1 Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen 17
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Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen und diversen Form verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
1 Allgemeines
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, vertreten durch das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei, dieses vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren „Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Winterrei- fen“ für alle Verbände der Bayerischen Polizei zu beschaffen.
Die Vergabestelle des Auftraggebers verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) – 4. Teil und der Vergabeverordnung (VgV), jeweils in der aktuell gültigen Fassung im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU.
1.1 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle, Ansprechpartner
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, vertreten durch das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei, dieses vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP).
Die Vergabe wird von der zuständigen Vergabestelle des Auftraggebers durchgeführt.
Vergabestelle ist:
Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) Ernst-Reuter-Str. 119 95030 Hof
1.2 Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV mit einer unbestimmten Anzahl an Bietern durchgeführt.
1.3 Ablauf des Verfahrens und Fristen
Die Vergabeunterlagen stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfü- gung.
Folgender Ablauf und folgende Termine/Fristen sind für das Verfahren maßgeblich:
| Frist für den Eingang von Fragen der Bieter | 24.02.2025 |
|---|---|
| Frist für den Eingang der Angebote – Angebotsfrist | 06.03.2025, 10.00 Uhr |
| Bindefrist | 30.04.2025 |
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Die Vergabestelle behält sich die Änderung der vorstehenden Termine/Fristen vor. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter bis zum Ablauf der o.g. Bindefrist unbedingt und unwiderruflich an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
1.4 Unterteilung in Lose
Die Vergabe erfolgt in zwei (2) Losen:
Los 1 - Pirelli Los 2 - Michelin, Hankook
Angebote sind wahlweise für ein Los oder alle Lose zugelassen. Es besteht keine Los- oder Zu- schlagslimitierung.
2 Kommunikation
2.1 Fragen / Unklarheiten
Bieter, die Fragen zum Vergabeverfahren stellen möchten, müssen sich mit einer gültigen E-Mail- Adresse unter www.deutsche-evergabe.de registrieren.
Die Bieter sind verpflichtet, bei Unklarheiten zu den Vergabeunterlagen Fragen ausschließlich über die Bieterkommunikation der o. g. Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) bis zum Ablauf der in Ziffer 1.3 genannten Frist für den Eingang von Fragen der Bieter zu stellen. Danach einge- gangene Fragen sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne von § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV gestellt.
(Fern-)Mündliche, schriftliche, per Telefax, per E-Mail sowie nicht sachdienliche oder verspätet ein- gegangene Fragen werden nicht beantwortet.
Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung zwingend zu berücksichtigen. Maßgeblich ist jeweils die jüngste Antwort des Auftraggebers.
(Fern-)Mündliche, schriftliche, per Telefax, per E-Mail sowie nicht sachdienliche oder verspätet ein- gegangene Fragen werden nicht beantwortet.
Bei Fragen zur Vergabeplattform, insbesondere technischen Fragen, Schwierigkeiten oder Probleme steht der Support der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung, welcher von der Healy Hudson GmbH betrieben wird.
Fragen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind als solche zu kennzeichnen.
Eingangsbestätigungen für eingereichte Fragen werden nicht erteilt.
Alle eingegangenen, sachdienlichen Fragen sowie deren anonymisierte Beantwortung durch die Vergabestelle werden allen Interessenten gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt.
Die Bieter sind verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens regelmäßig über Änderungen, Fra- gen und deren Beantwortung sowie Hinweise der Vergabestelle über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) zu informieren.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher An- lagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Anga- ben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Ga- rantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler.
Die Bieter haben etwaige Risiken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Ange- botskalkulation einzubeziehen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Eine wissentlich falsche Erklärung eines Bieters kann den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben.
2.2 Unterrichtung der Bieter
Der Auftraggeber informiert die betroffenen Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in einer Mitteilung gemäß § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung.
Die Vergabestelle weist insoweit ausdrücklich auf die Bestimmung des § 134 GWB hin.
Gemäß § 62 Abs. 1 VgV teilt der Auftraggeber den Bietern die Entscheidung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
Auf Antrag eines nichtberücksichtigten Bieters wird ihm die Mitteilung über die Gründe der Ableh- nung seines Angebotes gemäß § 62 Abs. 2 VgV nach Eingang eines entsprechenden Antrags über- mittelt. Die Vergabestelle behält sich vor, nach § 62 Abs. 3 VgV keine Informationen mitzuteilen, wenn auch gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf eine Bekanntmachung verzichtet werden könnte.
Eine Aufhebung der Vergabe (ganz oder teilweise) wird unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
3 Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftragnehmer
3.1 Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern erklärte Bietergemein- schaftserklärung gemäß dem Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ (siehe Anlage „Vordru- cke / Erklärungen“) abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung ei- ner Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach An- gebotsabgabe bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich / in Textform angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung un- zulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. ihres Ange- bots.
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3.2 Eignungsleihe – eignungsrelevante Unternehmen
Ein Bieter kann unter den Voraussetzungen des § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaft- liche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür sind die eignungsrelevanten Unternehmen in dem entsprechenden Vordruck „Eignungsrelevante Unternehmen“ (siehe Anlage „Vordru- cke / Erklärungen“) vom Bieter anzugeben und die dort geforderten Unterlagen auch für die Dritt- unternehmen mit dem Angebot einzureichen.
Zudem ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklä- rung (Vordruck „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/eignungsrelevante Unterneh- men“, siehe Anlage „Vordrucke / Erklärungen“) dieser benannten Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurch- führung erforderlichen Mittel der benannten Drittunternehmen zugreifen kann. Eine Vorlage der Ver- pflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bieter hat ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, zu ersetzen. Des Weiteren kann die Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Austausch von Unternehmen verlangen, wenn sie einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen.
3.3 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subun- ternehmer) zu erbringen, die nicht als eignungsrelevant gem. Ziffer 3.2 und § 47 VgV benannt sind, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot gemäß dem entsprechenden Vordruck „Unterauftragnehmer“ (siehe Anlage „Vordrucke / Erklärungen“) anzugeben und den Unterauftragnehmer, falls zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits möglich, namentlich zu be- nennen.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Aus- schluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Der Bieter hat ein Unternehmen, bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, zu ersetzen. Des Weiteren kann die Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Austausch von Unternehmen verlangen, wenn sie einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstat- bestände erfüllen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Verpflichtungs- erklärungen der Unterauftragnehmer (Vordruck „Verpflichtungserklärung Unterauftragneh- mer/eignungsrelevante Unternehmen“, siehe Anlage „Vordrucke / Erklärungen“) einzu- reichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel und Leistungen der Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern bereits mit Abgabe des Ange- bots ist nicht zwingend erforderlich.
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(Vor-) Lieferanten, derer sich der Bieter bzw. Auftragnehmer zur Auftragserfüllung bedient, sind keine Unterauftragnehmer in dem o. g. Sinne.
4 Form und Einreichung der Angebote
Für die Angebotsvorbereitung und -abgabe sind ausschließlich die vom Auftraggeber auf der Verga- beplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Vergabe- unterlagen zu verwenden.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote zugelassen.
Die Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de ein- zureichen.
Die Abgabe von Angeboten auf einem Datenträger (z.B. USB-Sticks, CD-ROM), per E-Mail, Telefax oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zulässig. Werden dennoch Angebote auf einem Datenträ- ger, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg eingereicht, werden diese zwingend ausgeschlossen.
Das Angebot muss vollständig (einschließlich sämtlicher in der Übersicht über die zwingend einzu- reichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) gem. Ziffer 11 geforderten Unterlagen) über die o. g. Vergabeplattform bis zum Ablauf der in Ziffer 1.3 (Ablauf des Verfahrens und Fristen) genannten Angebotsfrist eingehen.
Alle von den Bietern eingereichten Dokumente sind im PDF-Format zu übermitteln. Sofern von der Vergabestelle Excel-Dateien bereitgestellt wurden, sind diese zusätzlich noch als Excel-Datei ein- zureichen.
Angebote sind mithilfe elektronischer Mittel in Textform nach § 126b BGB gem. § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Sie müssen nicht mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signa- tur gem. § 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 VgV versehen sein. In den eingereichten Unterlagen muss jedoch die Person des Erklärenden eindeutig erkennbar sein. Es ist nicht erforderlich die Unterla- gen mit einer eigenhändigen Unterschrift oder einem Stempel zu versehen, auch wenn ent- sprechende Unterschriftsfelder vorgesehen sind.
Der Bieter ist für den frist- und formgerechten sowie vollständigen Eingang seines Angebots darle- gungs- und beweispflichtig. Nicht fristgerecht eingegangene oder nicht formgerecht eingereichte An- gebote werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
Bei technischen Problemen oder Rückfragen zur Bedienung der Vergabeplattform steht den Bietern der Support des Vergabeplattformbetreibers auf www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung (Kontaktformular auf www.deutsche-evergabe.de).
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5 Inhalt des Angebotes / Nebenangebote / Bearbeitungshinweise
5.1 Inhalt der Angebote
Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen, sind bei der Kalkulation, Erstellung und Einreichung des Angebots vom Bieter zu berücksichtigen und dem Angebot vollständig zugrunde zu legen.
Um die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen sicherzustellen, kann die Checkliste (s. Ziffer 11) herangezogen werden.
Das Angebot muss vollständig sein und sich auf den gesamten ausgeschriebenen Leistungsumfang gemäß den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterla- gen, beziehen.
Alle zwingend geforderten Leistungsanforderungen müssen angeboten und im Preisblatt berück- sichtigt werden. Hierzu zählen auch ggfs. optional geforderte Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Werden sie dennoch dem Angebot beigefügt oder befindet sich in den Unterlagen ein Hinweis auf deren Gültigkeit, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Vergabestelle empfiehlt, auf die Einreichung von nicht ausdrücklich geforderten Unterla- gen (z.B. Begleitschreiben, Prospekte, Ergänzungen bzw. Kommentierung der Leistungsbe- schreibung oder der Rahmenvereinbarung) zu verzichten, da dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen führen kann (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter haben im Angebot (z.B. in einer gesonderten Datei mit Hinweisen zum Angebot) anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, bean- tragt sind oder erwogen werden.
Die Angebotsunterlagen werden Eigentum des Auftraggebers. Sie werden nur zur Angebotsauswer- tung bzw. zur Zuschlagsentscheidung verwendet.
5.2 Haupt- und Nebenangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5.3 Bearbeitungshinweise zum Preis
Aus technischen Gründen wird immer ein Preisblatt der Vergabeplattform generiert, welches mit einem beliebigen Wert (z.B. 1 Euro) auszufüllen ist, da sonst eine wirksame Einreichung der Ange- botsunterlagen technisch nicht möglich ist; es kann auch der Nettopreis des Angebotes eingetragen werden.
Maßgeblich ist jedoch einzig das Preisblatt der Vergabestelle, welches vollständig vom Bieter auszufüllen ist. Einzig die im Preisblatt der Vergabestelle eingetragenen Werte / Preise sind verbindlich und werden für die Angebotsbewertung herangezogen.
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Bei den anzugebenden Rabatten sind die vollständigen Kosten abschließend zu kalkulieren und anzubieten, die für die ordnungsgemäße und uneingeschränkte Erfüllung der jeweiligen vertragsge- genständlichen Leistungen seitens des Auftragnehmers benötigt und erbracht werden.
Die im Preisblatt anzugebenden Rabatte sind so zu kalkulieren, dass alle evtl. anfallenden Zusatz- kosten, wie z.B. Neben- und Reisekosten bzw. sonstige Aufwendungen, enthalten sind, soweit sie nicht gesondert im Preisblatt abgefragt oder vertraglich vorgesehen werden.
5.4 Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Bieter ihr Angebot in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zurückziehen, än- dern und berichtigen. Im Fall von Änderungen/Berichtigungen ist das bereits eingereichte Angebot zurückzuziehen und das berichtigte/geänderte Angebot erneut hochzuladen.
5.5 Nachforderung von Unterlagen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabe- verfahren führen.
Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständi- gen.
Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und / oder zu korrigierenden Unterlagen da- raufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Aus- schluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisan- gaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamt- preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
6 Mitteilungspflicht RFID (Radio Frequency Identification)
Mit Abgabe des Angebotes teilt der Bieter dem Auftraggeber in Textform mit, in welchem Umfang bei den angebotenen Produkten die RFID - Technologie eingesetzt wird. Technische Details und sicherheitstechnische Betrachtungen sind, soweit vorhanden, dem Angebot beizufügen. Die Ver- wendung der RFID-Technologie ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt.
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7 Sprache
Amtssprache für das gesamte Vergabeverfahren ist deutsch. Die Kommunikation erfolgt in deut- scher Sprache. Das Angebot und alle Dokumente sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Verwendung einzelner englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig.
8 Angebotsprüfung / Bewertung der Angebote
Die Angebote werden hinsichtlich • Form und Vollständigkeit, • Eignung der Bieter und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, • Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet.
Bieter werden anhand der geforderten Unterlagen auf ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eig- nung) gemäß § 122 Abs. 2 GWB i. V. m. §§ 43 bis 47 VgV sowie das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen gemäß §§ 123, 124 GWB geprüft.
Angebote von Bietern, die ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, werden ausgeschlossen. Zudem werden Angebote von Bietern ausgeschlossen, die einen oder mehrere der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlusstatbestände erfüllen; gleiches gilt für den Fall, dass ein vom Bieter benann- tes Unternehmen einen oder mehrere der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlusstatbe- stände erfüllt und dieses Unternehmen nicht ausgetauscht oder ersetzt werden kann. Des Weiteren können Angebote von Bietern im Ermessen der Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grund- satzes der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen werden, wenn sie einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen; gleiches gilt für den Fall, dass ein vom Bieter benanntes Unternehmen einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Aus- schlusstatbestände erfüllt und dieses Unternehmen nicht ausgetauscht oder ersetzt werden kann. Auf die Möglichkeiten der Unternehmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen.
Der Auftraggeber weist auf seine gesetzliche Verpflichtung aus § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregis- tergesetzes hin. Demnach fordert der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder von Vergaberegistern anzufordern.
8.1 Präqualifikation und EEE
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (§ 122 Abs. 3 GWB) oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) er- bracht werden. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifizierungsnachweis oder durch eine EEE der Vergabestelle zugänglich sind, ist jedoch auf die in diesen Vergabeunterlagen genann- ten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
Bieter, die eine EEE haben, können diese mit ihrem Angebot einreichen. Bieter, die präqualifiziert sind, geben in Ihrem Angebot die zum Abruf benötigten Daten (URL-Ad- resse + Präqualifikationsnummer) an.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen möglicherweise auftragsspezifi- sche Anforderungen gestellt werden, zu denen die Präqualifikationsunterlagen des Bieters entspre- chende Nachweise nicht erhalten. In diesem Fall hat der Bieter die entsprechenden fehlenden Er- klärungen abzugeben bzw. die zusätzlichen Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen.
8.2 Angebotswertung
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste An- gebot erteilt.
Als wirtschaftlichstes Angebot für die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Winterreifen wird je Los das Angebot mit dem niedrigsten Preis ausgewählt.
Der Angebotspreis ergibt sich aus der im Preisblatt (Anlage Preisblatt der Vergabestelle) genann- ten Position „Wertungsrelevanter Angebotspreis“. Die Wertung erfolgt brutto.
9 Sonstiges
9.1 Vermeidung von Korruption
Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu er- greifen. Er wird insbesondere dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellt, und auf die kein rechtlich be- gründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.
9.2 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit / Umgang mit Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen des Auftraggebers sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstel- lung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vergabestelle nicht gestat- tet.
Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen unverzüglich in eigener Zuständigkeit zu vernichten und zu löschen.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtbeachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.
Die Vergabestelle weist auf die Regelung des § 165 Abs. 3 GWB hin. Danach hat jeder Beteiligte in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gem. §§ 160 ff. GWB mit Übersendung sei- ner Akten oder Stellungnahmen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von entsprechender Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
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9.3 Datenschutz
Die Datenschutzhinweise der Bayerischen Polizei im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentli- chen Aufträgen mit Informationen zum Thema Datenschutz sowie Ihren Rechten im Zusammen- hang mit dem Thema Datenschutz finden sich in der Anlage 1 zu diesen Bewerbungsbedingungen.
Die Kontaktdaten des in den einzelnen Polizeipräsidien verantwortlichen behördlichen Datenschutz- beauftragten (Ziffer 3 der Datenschutzhinweise) sind ebenfalls dort hinterlegt.
9.4 Entschädigung für die Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebotes und die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird keine Vergü- tung gewährt und es werden keine Auslagen erstattet. Weitere Kosten oder Aufwendungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Aufwendungs-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushälterischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr recht- zeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Auftraggebers das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bie- tern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzu- heben bzw. auf die Vergabe zu verzichten.
10 Rügeobliegenheit / Nachprüfungsantrag
10.1 Rügeobliegenheit
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße (Fehler), so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Mög- lichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechts- behelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
10.2 Nachprüfungsantrag
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB.
Zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße können sich die Bieter an folgende zustän- dige Vergabekammer wenden:
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern Promenade 27 91522 Ansbach Tel.: 0981/53-1277 Telefax 0981/53-1837 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
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11 Übersicht über die einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste)
Die folgende Checkliste soll die Kontrolle und Sicherstellung eines vollständigen und gültigen Ange- botes erleichtern. Geforderte Nachweise müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die Vergabestelle weist noch einmal darauf hin, dass das Preisblatt der Plattform (LV) mit 1€ o.ä. auszufüllen ist (siehe Ziffer 5.3 der Bewerbungsbedingungen).
Die Vergabestelle empfiehlt, auf die Einreichung von nicht ausdrücklich geforderten Unterlagen (z.B. Begleitschreiben, Prospekte, Ergänzungen bzw. Kommentierung der Leistungsbeschreibung oder der Rahmenvereinbarung) zu verzichten, da dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen führen kann (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Eine Nichteinreichung kann zum sofortigen Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren führen.
| Dokument / Erklärung | Einzureichen / abzugeben von | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bieter | Bietergemeinschaft (wenn einschlägig) | Dritte Unterneh- men / Unterauftrag- nehmer (wenn einschlägig) | |||||||||||||||||||
| Insgesamt für die Bie- tergemein- schaft | Für jedes Mitglied der Bie- terge- mein- schaft einzeln | Eig- nungsre- levantes Unter- nehmen | Nicht eig- nungs- relevan / Unter- auf- trag- neh- mer* | ||||||||||||||||||
| Vordruck „Angebot“ | |||||||||||||||||||||
| Preisblatt der Vergabestelle je Los | |||||||||||||||||||||
| KB-Preisliste des Herstellers je Los, gültig zum 01.02.2025 (s. Ziffer 2.7 Leistungsbeschreibung) |
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich je- doch eine Nachforderung vor:
- Seite 14 von 18 - Bewerbungsbedingungen
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RV Winterreifen 2025
| Dokument / Erklärung | Einzureichen / abzugeben von | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bieter | Bietergemeinschaft (wenn einschlägig) | Dritte Unterneh- men / Unterauftrag- nehmer (wenn einschlägig) | |||||||||||||||||||
| Insgesamt für die Bie- tergemein- schaft | Für jedes Mitglied der Bie- terge- mein- schaft einzeln | Eig- nungsre- levantes Unter- nehmen | Nicht eig- nungs- relevan / Unter- auf- trag- neh- mer* | ||||||||||||||||||
| Leistungsbeschreibung | |||||||||||||||||||||
| Besondere Vertragsbedingungen (BVB) | |||||||||||||||||||||
| Mitteilung zum Einsatz der RFID – Technologie (s. Ziffer 6 Bewerbungsbedingungen) | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Angaben zum Bieter“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG, § 21 A- EntG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorg- faltspflichtgesetz (LkSG)“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Eigenerklärung zum Umsatz“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Eigenerklärung über eine Betriebshaft- pflichtversicherung“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Referenzen“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Eignungsrelevante Unternehmen“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Unterauftragnehmer“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Verpflichtungserklärung Unterauftrag- nehmer / eignungsrelevante Unternehmen“ | |||||||||||||||||||||
| Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ |
- Seite 15 von 18 - Bewerbungsbedingungen
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Folgende Unterlagen sind zum Verbleib beim Bieter gedacht. Sie sind zu beachten, müssen jedoch nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
Dokument / Erklärung
Bewerbungsbedingungen Anlage Warenwirtschaftssystem Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bayerischen Polizei (ZAVB)
- Seite 16 von 18 - Bewerbungsbedingungen
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Anlage 1 Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Logistikzentrum der Bayerischen Polizei Ernst-Reuter-Str. 119 95030 Hof
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördliche Datenschutzbeauftragte:
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei Pödeldorfer Straße 77/79 96052 Bamberg
Tel.: 0951 / 9331-106 Mail: bpp.bamberg.datenschutz@polizei.bayern.de
Vertreter:
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei Pödeldorfer Straße 77/79 96052 Bamberg
Tel.: 0951 / 9331-436 Mail: bpp.bamberg.datenschutz@polizei.bayern.de
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
• Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere:
o Bereitstellung von Vergabeunterlagen o Beantwortung von Bieterfragen o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen o Abfrage und Überprüfung der Eignung o Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen • Pflege einer Bieterkartei
• Dokumenten- und Vertragsmanagement
• Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
• Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
- Seite 17 von 18 - Bewerbungsbedingungen
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- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
• Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. § 150a GewO • Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen • Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Vorausset- zungen • Sachbearbeiter der Bayerischen Polizei zur sachdienlichen Kommunikation • Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
-
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland / eine internationale Or- ganisation zu übermitteln.
-
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Bayerischen Polizei so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. § 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags bzw. der Rahmenver- einbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen werden in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist 30 Jahre nach Ver- tragsschluss.
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Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein- schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einle- gen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbei- tung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Daten- schutz.
- Seite 18 von 18 - Bewerbungsbedingungen