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Leistungsbeschreibung Wertstoffsammler.pdf

Lieferung von Wertstoffsammelbehältern und Entsorgungsstationen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 23:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

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Vergabevorgang 0455/2026 - Lieferung von Wertstoffsammelbehältern und Entsorgungsstationen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung für die Freie Hansestadt Bremen

(Land und Stadtgemeinde sowie deren Bezugsberechtige)

V0455/2026

Lieferung von Wertstoffsammelbehältern

und Entsorgungsstationen

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Vergabevorgang 0455/2026 - Lieferung von Wertstoffsammelbehältern und Entsorgungsstationen

Hinweise:

• Lesen Sie bitte alle Vergabeunterlagen aufmerksam. • Planen Sie genügend Zeit für die Angebotserstellung ein. • Stellen Sie rechtzeitig Ihre Bieterfragen. • Machen Sie sich mit Bietertools der eVergabe vertraut. • Füllen Sie Preisblätter besonders sorgfältig aus.

Begriffsbestimmungen Auftraggeber:

Die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), vertreten durch Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen

Auftragnehmer: Das für die Phase nach der Zuschlagserteilung beauftragte Unternehmen bzw. die Unternehmensgemeinschaft zur Vertragsdurchführung

Bedarfsträger: Siehe hierzu die Anlage „EVB Bezugsberechtigte mit Anlagen“

Allgemeine Vertragsgrundlagen

Rahmenvereinbarung Mit der Zuschlagserteilung kommt die Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zustande. Eine gesonderte Vertragsurkunde wird nicht angefertigt. Ein Auftrag bzw. Kauf (einzelvertraglicher Abruf auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung) wird zwischen den Bedarfsträgern und dem Auftragnehmer direkt abgeschlossen (vgl. § 15 Abs. 1 UVgO).

Die Bestellungen erfolgen als Abruf in der vereinbarten Vertragslaufzeit in der Regel über das bremische elektronische Katalog- und Bestellsystem "BreKat“. Weitere Bestellwege z.B. über E-Mail sind möglich. Damit die Bedarfsträger die Leistung des Auftragnehmers aus der Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen können, werden den Bedarfsträgern nach Vertragsabschluss die maßgeblichen Informationen aus den Vertragsunterlagen über den „BreKat“ und eine Beschaffungsliste zur Verfügung gestellt.

Vertragsgegenstand / Leistungsumfang Diverse bremer und bremerhavener Dienststellen sind mit den Wertstoffsammelbehältern zu beliefern. Weitere Bedarfsträger haben ebenso die Möglichkeit zu den gleichen Bedingungen aus dem Rahmenvertrag die angebotenen Produkte abzurufen. Siehe Anlage „EVB Bezugsberechtigte mit Anlagen“. Der Auftragnehmer liefert auf Basis dieser Rahmenvereinbarung den Bedarfsträgern auf deren Bestellung/Abruf hin die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel. Die Wertstoffsammelbehälter sind ohne Verpackungsmaterial in einsatzbereitem Zustand zu liefern. Der Service des Auftragnehmers besteht aus der Lieferung und der Aufstellung an den vereinbarten Orten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb der Rahmenvereinbarung die Bedarfsträger bei der Auswahl der Artikel nach deren Bedürfnissen sowie nach wirtschaftlichen Aspekten beratend zu unterstützen.

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Vertragslaufzeit

Vertragsbeginn: 01.12.2026 Vertragsende: 30.11.2028

Der Rahmenvertrag für die Lieferung wird vom 01.12.2026 bis zum 30.11.2028 abgeschlossen, mit der Option den Rahmenvertrag zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 30.11.2030 zu gleichen Preisen und Konditionen zu verlängern, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsablauf der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortführung schriftlich widerspricht.

Kündigung aus wichtigem Grund Der Auftraggeber kann bei mehrmaligem Verstoß (Nichtlieferung, Lieferungen mit Mängeln, verspätete Lieferungen, Nichteinhaltung des Produkthaftungsgesetzes, etc.) gegen die vom Auftragnehmer eingegangenen Pflichten den Vertrag fristlos kündigen.

Kündigung des Rahmenvertrages Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Auftragnehmer den Mitarbeitern seines Betriebes die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, die übernommene Leistung nicht zu dem vom Auftraggeber benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft, oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

Angebotspreis und Preisanpassung Der Angebotspreis beinhaltet alle sonstigen Aufwendungen, wie beispielsweise die Transport- und Versandkosten. Sofern für die im Rahmenvertrag enthaltenen Produkte der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Metallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 300 L oder weniger, GP 2591, (Basisjahr 2015 = 100) des Statistischen Bundesamtes Statistische Berichte – Statistisches Bundesamt (destatis.de) siehe: Statistische Berichte - Statistisches Bundesamt gegenüber dem Wert von Juli 2026 = 125,6 um mehr als 3 Prozentpunkte ansteigt, wird dem Auftragnehmer frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsbeginn das Recht eingeräumt, ein Preisanpassungsbegehren beim Auftraggeber zu stellen. Gleiches gilt für den Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Kunststoffwaren, GP 222, (Basisjahr 2015 = 100) gegenüber dem Wert von Juli 2026 = 120,0, wenn dieser um mehr als 3 Prozentpunkte ansteigt. Gleiches gilt analog für den Auftraggeber für den Fall, dass der Index gegenüber dem angegebenen Wert um mehr als 3 Prozentpunkte sinkt. Für das Preisanpassungsbegehren bedarf es einen entsprechenden Nachweis der Steigerung des Erzeugerpreisindexes durch den Auftragnehmer. Liegt der Nachweis vor, werden die Preise entsprechend der Steigerung angepasst. Die Umsetzung erfolgt mit der zeitnahen Aktualisierung im elektronischen Katalog- und Bestellsystem BreKat.

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Bewertungsgrundlagen Der Zuschlag wird, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, auf das nach § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot erteilt.

KriterienGewichtungMax. erreichbare Punktzahl
Preis100 %100

Preis 100 % 100

Kalkulierte Mengen / Stückzahlen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stückzahlen sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand einer Abrufstatistik ermittelt wurden, die vom derzeitigen Rahmenvertragspartner zur Verfügung gestellt wurde. Der tatsächliche Gesamtwert der zu erbringenden Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die tatsächliche Gesamtmenge kann höher oder geringer sein. Die geschätzten Auftragsmengen beziehen sich auf die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungsoptionen und kann sich bei reduzierter Vertragslaufzeit entsprechend ändern. Auch eine Umverteilung der Mengen innerhalb der im Leistungsverzeichnis angegebenen Artikel ist möglich.

Reklamationen und Mängel Mangelhafte Produkte/Leistungen sind beim Auftragnehmer unverzüglich, jedoch spätestens zwei Wochen nach Erhalt geltend zu machen, soweit die Mängel bei der Lieferung erkennbar sind. Eine hohe Reklamationsquote eines Produktes begründet die Aussonderung aus dem Sortiment.

Erweiterung, Austausch, Anpassung einzelner vertraglich festgelegter Artikel Es besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einverständnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unter Beachtung von §132 Absatz 3 Satz 2 GWB weitere Artikel in den Rahmenvertrag aufzunehmen. Ein Austausch der Vertragsartikel durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Die sich aus Leistungsbeschreibung und -verzeichnis ergebenden Produktanforderungen gelten auch für den ausgetauschten neuen Artikel. Der Artikelpreis darf im Zuge des Austausches nicht erhöht werden. Sofern während der Vertragslaufzeit der angebotene Artikel nicht mehr geliefert werden kann, hat der Auftragnehmer unverzüglich den Auftraggeber zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer darf nur nach dessen Genehmigung eine Produkt- bzw. Qualitätsanpassung vornehmen. Es sind qualitativ und funktionell gleichwertige Artikel anzubieten. Das Ersatzprodukt ist der Immobilien Bremen als Qualitätsmuster vorzulegen.

Beratung Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Auftragserhalt, die Bedarfsträger vor Abschluss bzw. während der Laufzeit des Mietvertrages bei der Auswahl der Behälter nach deren Bedürfnissen beratend zu unterstützen. Es muss den Bedarfsträgern und der Immobilien Bremen, als Auftraggeber, einen festen Ansprechpartner direkt vor Ort während der gesamten Vertragslaufzeit (Rahmenvertrags- und Mietvertragslaufzeit) zur Verfügung gestellt werden.

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Vergabevorgang 0455/2026 - Lieferung von Wertstoffsammelbehältern und Entsorgungsstationen

Ansprechpartner Vom Auftragnehmer muss jeweils einen festen Ansprechpartner und eine entsprechende Vertretung zu Beginn des Vertrages schriftlich benannt werden. Sie sind für alle Fragen zur Durchführung des Vertrages zuständig und üben die Kontrolle über die Verfahrensabläufe aus. Ein Wechsel des Ansprechpartners und der entsprechenden Vertretung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (Krankheit, Ausscheiden aus der Firma etc.). Es muss eine schriftliche Benachrichtigung des Auftragnehmers an den Auftraggeber erfolgen.

Bestellung Es sind keine Sammelbestellungen vorgesehen. Alle Bedarfsträger bestellen ihre Ware nach Bedarf während der Laufzeit. Es gibt keine zentrale Lieferstelle, jeder Bedarfsträger hat eine zentrale Anlieferstelle zu benennen. Den Bestellern ist nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung mit Angabe der Bestellnummer zuzuschicken. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.

Lieferung Die Lieferzeit beträgt 7 Tage nach Bestelleingang. Lieferverzögerungen müssen vom Auftragnehmer sofort per E-Mail unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Termins dem Bedarfsträger gemeldet werden. Alle Lieferungen sind durch Empfangsnachweise zu dokumentieren.

Rechnungen Rechnungen sind vom Auftragnehmer auf die Rechnungsadresse wie in der Bestellung angegeben auszustellen und dieser zuzusenden. Die mit der jeweiligen Rechnungsadresse angegebenen Bedarfsstellen sind Schuldner und somit direkte Ansprechpartner bei Zahlungsverzug. Für die Rechnungen gilt ein ausdrückliches Abtretungsverbot. Die Rechnungen mit Liefernachweis müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Mit Inkrafttreten der Bremischen Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO) am 27.11.2018 sind dessen Regelungen über elektronische Rechnungen zu beachten. Diese Verordnung gilt nicht für Kooperationspartner außerhalb ihres Geltungsbereichs. Bitte beachten Sie hierzu die Anlage „Hinweise zu Email- und Peppol-Daten für die E-Rechnung“ Die Rechnungen sind jeweils mit einem quittierten Liefernachweis 1x pro Monat bei den Bedarfsträgern einzureichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Rechnungen elektronisch nach Maßgabe der E-Rechnungs-VO auszustellen und zu übermitteln.

Bitte beachten Sie zur Information folgenden Link: https://www.e-rechnung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de

RV Controlling Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abrufmengen unaufgefordert vierteljährlich jeweils innerhalb eines Monats nach Quartalsende dem Auftraggeber (Immobilien Bremen – Einkauf) bekanntzugeben. Folgende Angaben sind als Excel-Datei per E-Mail an einkauf@immobilien.bremen.de zu liefern:

• BreKat-Bestellnummer („Best.-Nr. (BreKat)“) [bei Bestellungen, die nicht über den BreKat ausgelöst worden sind, bleibt dieses Feld leer.] • Bestell-Datum“ • Rahmenvertragspositionsnummer („RV-Pos.“), • BreKat-Artikelnummer („Art.-Nr. (BreKat)“),

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Vergabevorgang 0455/2026 - Lieferung von Wertstoffsammelbehältern und Entsorgungsstationen

• Lieferantenartikelnummer („Art.-Nr. (Lieferant)“), [insbesondere für Fälle, in denen nicht über den BreKat bestellt wurde und für Sonderbedarfe] • Produktname/Artikelbezeichnung („Artikel“), • Verpackungseinheit („VE“), • Mengeninhalt einer Verpackungseinheit („Menge/VE“), • Netto-Preis pro Verpackungseinheit („Einzelpreis (Netto)“), • Anzahl der gelieferten Verpackungseinheiten („Anzahl VE“), • „Rechnungsadresse“, • „Lieferadresse“.

Die in Anführungszeichen gesetzten Bezeichnungen sollen verwendet werden, um eine automatisierte Auswertung zu ermöglichen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch, entsprechend über die Sonderbedarfe zu berichten, die neben den Rahmenvertragsprodukten bei ihm von den für diesen Rahmenvertrag bezugsberechtigte Kunden bestellt wurden.

– Ende der Leistungsbeschreibung –

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