Leistungsbeschreibung Wegebaumaterial.docx

Lieferung von Wegebaumaterial für den Forstbetrieb Peitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 21:15 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung: Lieferung und Transport von Wegebaumaterial für den Forstbetrieb Peitz

Leistungsart und –umfang

Lieferung und Transport von Wegebaumaterial – gebrochener Naturstein - Grauwacke und Granodiorit

LosRevierWegbezeichnungLänge des Weges in lfdm bzw. Größe des ParkplatzesTragschicht – Grauwacke, Körnung 0-45 Menge in tDeckschicht – Granodiorit, Körnung 0-16 Menge in tSumme Material pro Weg in t
1KleinseeParkplatz für FriedWald60 m x 5 m11560175
2EichenhöheHenzendorfer Weg2610529013206610
Gesamtsumme Material529013806785

Leistungszeit ab 23.11.2026 bis 30.04.2027

nach Absprache mit Frau Steckling

Leistungserbringung

Für die Ausführung der Leistung erfolgt eine Einweisung durch den Auftraggeber vor Ort.

Diese Einweisung umfasst unter anderem die Festlegung zur Benutzung der Wege für Ein- und Ausfahrt zum Bauobjekt, zeitliche und mengenmäßige Abstimmung zur Anfuhr.

Die zeitliche und mengenmäßige Leistungserbringung richtet sich nach dem Abruf

durch den Auftraggeber.

Das Material ist auf Anforderung des Auftraggebers anzuliefern. Die Anlieferung hat mit einer Tagesleistung von 500 t (+- 10%) zu erfolgen. Das Material soll täglich zwischen 7:00 Uhr und 15:30 Uhr angeliefert werden.

Lieferbedingungen

Anforderungen für die Leistungserbringung:

  • Für das gebrochene Natursteinmaterial muss ein Zertifizierungs-nachweis nach UVP (Unbedenklichkeitsprüfungszeugnis) und Sieblinie mit dem Angebot vorgelegt werden.
  • Mit jeder Lieferung ist ein Wiegeschein mitzuliefern, der vor Ort abgezeichnet wird und Grundlage für die Rechnungserstellung ist.
  • Für die Transportfahrzeuge wird der Betrieb mit biologisch abbaubaren Schmierstoffen und Hydraulikölen gefordert.
  • Der Transport muss mit 2-, 3- oder 4-Achs Allrad LKW erfolgen.
  • Der Einsatz von Sattelaufliegern ist nicht möglich und wird somit ausgeschlossen. Anhängertransport kann gefahren werden.
  • Das Material ist auf Anforderung des Auftraggebers anzuliefern und dosiert einzubringen. Dazu muss an den Transportfahrzeugen eine Dosiereinrichtung (z.B. Kette) vorhanden sein, die eine dosierte Entladung heckseitig während der Fahrt ermöglicht.
  • Der Materialantransport erfolgt zum Teil auf unbefestigten Waldwegen.
  • Die Technologie der Materialeinbringung sieht ein rückseitiges Abkippen in ein vorbereitetes Wegebett vor. Die Anweisungen zur Art und Weise der gleichmäßigen Einbringung des Schüttgutes in das Wegebett werden durch den Auftraggeber, in der Regel durch die Besatzung der Wegebautechnik vor Ort, vorgenommen. I.d.R. werden die Tragschichten in zwei Lagen und die Deckschichten in einer Lage gekippt.
  • Die Einschüttstärken werden in cm vorgegeben. Das setzt das Vorhandensein entsprechender Dosiereinrichtungen voraus. Um Materialverluste zu vermeiden, werden Fahrzeuge mit seitlichen Schüttbegrenzern bevorzugt.
  • In der Regel ist in dem geschobenen, noch unbefestigten Wegebett wieder auszufahren. Das Wenden erfolgt wenn vorhanden auf künftigen Anbindungen.
  • Bei Einweisung in den Weg erfolgt die Festlegung der Wegenutzungen. Zuwiderhandlungen werden nach dem LWaldG geahndet.
  • Die Fahrgeschwindigkeit auf Waldwegen wird auf 30 km/h begrenzt.
  • Schüttungen auf Zwischenlagerplätze sind nicht vorgesehen.
  • Havarien an der Technik des Auftraggebers, sowie außerordentliche Witterungseinflüsse können zur vorübergehenden Unterbrechung der Leistungserbringung führen.

Havarien und Schäden des Auftragnehmers, auch wenn sie in unmittelbarem

Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung stehen, werden vom Auftraggeber nicht beseitigt und sind auch nicht finanziell und haftungsmäßig dem Auftraggeber anzulasten.

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Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Gewährung von mindestens 2 % Skonto

erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen.

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