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Lieferung von Wärmebild-Orthofotos für die Region Hannover

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 10:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Auftragsvergabe:

„Lieferung von Thermalorthofotos für das Gebiet der Region Hannover“

Leistungsbeschreibung

Inhalt:

1. Hintergrund 2

2. Inhalte und Ablauf 2

2.1 Durchführung der Befliegung inkl. Vorbereitung 2

2.2 Übermittlung der aufbereiteten Daten 4

3. Kommunikation 4

4. Rahmenbedingungen 5

4.1 Rechnungsstellung 5

4.2 Bietergemeinschaften 5

4.3 Nachunternehmer 6

4.4 Nebenangebote 6

4.5 Nutzungsrechte 6

4.6 Auftragsverarbeitung 6

5. Zeitplan 6

6. Angebotserstellung 6

7. Angebotsbewertung 7

7.1 Eignungskriterien 7

7.2 Zuschlagskriterien 7

7.3 Kostenblatt 9

1. Hintergrund

Die Region Hannover hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist ein zentraler Baustein zur Erreichung dieses Zieles. Besonders die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden bietet erhebliches Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Um Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden für mögliche Wärmeverluste und Sanierungsbedarfe zu sensibilisieren, soll eine flächendeckende Wärmebildkarte erstellt werden.

Ziel ist es, durch eine visuell aufbereitete Darstellung von Wärmestrahlungsdaten eine niedrigschwellige Informationsgrundlage zu schaffen. Die interaktive Online-Karte soll es ermöglichen, den eigenen Gebäudebestand im regionalen Kontext einzuordnen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten. Durch die Verknüpfung mit den Beratungsangeboten der Klimaschutzagentur Region Hannover (KSA) sowie bestehenden Förderprogrammen soll das Projekt konkrete Sanierungsmaßnahmen anstoßen.

2. Inhalte und Ablauf

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von thermografischen digitalen Orthophotos (DOP), also verzerrungsfreien und georeferenzierten Thermografieaufnahmen, für das Gebiet der Region Hannover. Die Lieferleistung des Auftragnehmers beinhaltet die Durchführung der Befliegung inkl. Vorbereitung sowie die Übermittlung der aufbereiteten Daten.

2.1 Durchführung der Befliegung inkl. Vorbereitung

Das Befliegungsgebiet umfasst das Gebiet der Region Hannover (ca. 2.300 km³) mit den im Übersichtsplan (siehe Anlage) dargestellten Gebietsabgrenzungen. Bei der thermalsensorischen Datenerfassung liegt der Fokus auf den Gebäudedächern.

Die Daten sind unter folgenden optimalen äußeren Bedingungen zu erfassen:

  • kein Regen,
  • kein Nebel,
  • kein Schnee,
  • kein Dunst,
  • kein oder geringer Niederschlag in den letzten 36 Stunden,
  • Temperaturen unter 5 °C,
  • Windgeschwindigkeit max. 4 m/s (in einer Höhe von 10 m) und
  • frühstens 3 Stunden nach Sonnenuntergang bis spätestens Sonnenaufgang.

Es ist ein digitaler Thermalsensor (z. B. Kamera) in Verbindung mit einer Differential-Global-Position-System-Anlage (DGPS-Anlage) in Kombination mit hochgenauem Inertial Navigation System (INS) einzusetzen. Die Aufzeichnung aller Sensoren einschließlich Global Positioning System (GPS) und INS mit Zeitstempel erfolgt synchron.

Es ist eine Kamerakalibrierung mit einer Temperaturauflösung von unter 50 mK zu gewährleisten. Zudem ist während des Bildflugs eine konstante Temperaturreferenzierung (z. B. durch Temperaturmessungen am Boden oder Objekten) zu gewährleisten.

Für die interne Kontrolle des Auftragnehmers werden von der Auftraggeberin bedarfsweise und in Abstimmung vor der Durchführung der Befliegung als Referenzobjekte für die Lage die ALKIS-(Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem)-Hausumringe und als Referenzfläche für die Höhe das digitale Geländemodell (DGM1) zur Verfügung gestellt. Beide Datensätze können alternativ auch über das Open-Data-Portal des Landesamtes für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) bezogen werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Daten des DGM1 über neun Jahre alt und damit nicht aktuell sind.

Zur Gewährleistung einer hohen absoluten Lagegenauigkeit sind Referenzstationen des Satellitenpositionierungsdiensts der Deutschen Landvermessung (SAPOS) in der Region Hannover und ggf. weitere Referenzstationen zu nutzen. Angaben hierzu erteilt das LGLN.

Die Befliegung erfolgt in Quer- und Längsrichtung in hinreichend überlappenden Bildflugstreifen. Die Flugparameter (Flughöhe, Bildstreifen und Überlappung) werden vom Auftragnehmer entsprechend den Anforderungen festgelegt.

Radiale Versetzungen im Luftbild, insbesondere im Innenstadtbereich mit höherem Gebäudebestand, sind weitestgehend zu vermeiden.

Die Bodenauflösung muss mindestens 35 cm betragen.

Der Auftragnehmer hat eine durchgehende Qualitätskontrolle der Mess- und Auswertedaten vorzunehmen. Dies umfasst u. a. die Sicherstellung der Erreichung geforderter Qualitäten (u. a. Lage- und Höhengenauigkeiten, Auflösung, Vollständigkeit der Erfassung, Bildschärfe und Datenhomogenität) sowie die Durchführung von Plausibilitätsuntersuchungen und ggfs. Korrekturen.

Die Daten sind in das Zielkoordinatensystem ETRS 89/UTM_32 zu überführen. Das Höhenbezugssystem ist Normalhöhennull (NHN).

2.2 Übermittlung der aufbereiteten Daten

Die folgenden Daten sind über die RegionsCloud zu übermitteln:

  • ein nahtloses Gesamtbild für das Befliegungsgebiet mit Farblegende im GeoTIFF-Format,
  • das Gesamtbild im PDF,
  • die im Befliegungsgebiet erfassten und im Zielkoordinatensystem georeferenzierten Ausgangsdaten inkl. etwaiger zusätzlicher Sensordaten (z. B. Laserscanner) und
  • ein Arbeitsbericht.

Der Bericht umfasst:

  • die wesentlichen Angaben zu Planung und Durchführung der Befliegung,
  • die Beschreibung der Auswertung einschließlich der durchgeführten Qualitätssicherung sowie
  • Angaben zu den erzielten Ergebnissen (Art, Genauigkeit, etc.).

Die Daten müssen von einem IT-Dienstleister nutzbar sein, um eine interaktive Wärmebildkarte zu erstellen und zu veröffentlichen.

3. Kommunikation

AbstimmungsterminDetails und Format
Auftakttreffen zwischen Dienstleistendem und Auftraggeberin: Absprache des Projektablaufs und Klärung letzter RückfragenDigitaler Termin mit einer Länge von 60 Minuten
Zwischentermin zur Besprechung der Zwischenergebnisse nach mindestens einer BefliegungDigitaler Termin mit einer Länge von etwa 60 Minuten
Abschlussbesprechung: Vorstellung der finalen ErgebnisseDigitale Besprechung mit einer Länge von 60 Minuten.

Alle notwendigen Abstimmungen sind im abgegebenen Angebot zu berücksichtigen.

Da die Information der Öffentlichkeit ein integraler Bestandteil des Projektes ist, hat der Auftragnehmer die die Auftraggeberin frühzeitig und gebietsbezogen und über geplante Befliegungen zu informieren.

Im Rahmen des Auftakttreffens stellt der Auftragnehmer einen gebietsbezogenen Ablaufplan vor. Zudem erstellt er einen Entwurf für eine geplante Pressemitteilung, die das Projekt der Öffentlichkeit darstellt.

Während der Projektlaufzeit informiert der Auftragnehmer die Auftraggeberin rechtzeitig vor jeder Befliegung über den jeweiligen Zeitraum und den gebietsbezogenen Umfang der Maßnahme. Zur Information der Öffentlichkeit (z.B. über die Internetseite oder Social-Media-Kanäle der Auftraggeberin) stellt der Auftragnehmer hierfür notwendigen Inhalte bereit.

Der Auftragnehmer hat den Abschluss der Befliegung der Auftraggeberin umgehend schriftlich mitzuteilen.

4. Rahmenbedingungen

Sofern eine Befliegung entsprechend den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung nach Auftragserteilung infolge vom Auftragnehmer verschuldeter oder sonstiger nicht von der Auftraggeberin verschuldeter Einflüsse nicht durchgeführt werden kann, steht der Auftraggeberin ein einseitiges Rücktrittsrecht aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis zu. Entschädigungsansprüche hieraus werden ausgeschlossen.

4.1 Rechnungsstellung

Erbrachte Teilleistungen können als Abschlag in Rechnung gestellt werden, sofern der aktuelle Zwischenstand übergeben wurde. Für die Abrechnung der Positionen 1 und 2 des Kostenblattes sind als Zwischenstand das aktuelle nahtlose Gesamtbild mit Farblegende im GeoTIFF-Format und der aktuelle Stand des Arbeitsberichtes zu übermitteln.

4.2 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die funktionierende interne Abstimmung innerhalb der Bietergemeinschaft ist dabei sicherzustellen. In jedem Fall ist eine Projektleitung für den Gesamtauftrag zu benennen. Es muss sichergestellt sein, dass alle Abstimmungen zwischen der Region Hannover mit dieser Projektleitung (bei organisatorischen Fragen ggfs. mit einem/einer Projektmitarbeitenden) erfolgen können. Der/die Dienstleister*in garantiert eine Vertretungsregelung, mit der Ausfälle im Projektteam jeweils gleichwertig vertreten werden können. Insbesondere ist zu garantieren, dass die Projektleitung bei Ausfällen gleichwertig vertreten wird. Etwaige personelle Veränderungen sind im Vorfeld mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Anlage „Erklärung Bietergemeinschaft“ muss ausgefüllt werden.

4.3 Nachunternehmer

Dem/den Hauptunternehmer/n ist es erlaubt Nachunternehmen für Teilleistungen zu beauftragen. Im Angebot ist anzugeben, ob geplant ist eine Leistung (Teilleistung) an ein Nachunternehmen zu vergeben. Zusätzlich ist die Anlage „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ auszufüllen.

4.4 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

4.5 Nutzungsrechte

Die Ergebnisse der Leistungen gehen in das Eigentum der Region Hannover über und können von ihr uneingeschränkt und unwiderruflich genutzt werden.

4.6 Auftragsverarbeitung

Mit der Auftragsvergabe wird der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

5. Zeitplan

Die Bearbeitung des Auftrags soll schnellstmöglich nach Vertragsabschluss begonnen werden. Die Ausführungsfrist beginnt frühestens am 09.11.2026 und endet spätestens am 08.11.2029.

Die Befliegung soll im Präferenzzeitraum von November 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Aus diesem Grund muss eine Befliegung durchgeführt werden, wenn die unter 2.1 genannten äußeren Bedingungen gegeben sind.

Da eine spätere Befliegung dennoch durch Fehlen geeigneter Wetterbedingungen notwendig sein kann, wird das Ende der Ausführungsfrist auf drei Jahre gesetzt. Eine Befliegung nach dem Präferenzzeitraum ist jedoch nur mit Zustimmung der Auftraggeberin im begründeten Ausnahmefall möglich.

Die Datenlieferung hat spätestens zwei Monate nach Abschluss der Befliegung komplett und prüffähig zu erfolgen.

6. Angebotserstellung

Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich eine elektronische Übermittelung zugelassen. Eine Signatur ist nicht notwendig.

Neben dem eigentlichen Angebot und den Anlagen ist ein kurzes Konzept (eine DIN-A4-Seite, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand) zur Angebotsbewertung zu erstellen und dem Angebot beizufügen.

Dieses Konzept soll die geplante Vorgehensweise des Unternehmens bei der Leistungserbringung darstellen. In dem Konzept soll angegeben werden

  • wie viele Flugstunden im Regionsgebiet bei optimalen äußeren Bedingungen benötigt werden und
  • in welche Flughöhe die Daten vom Unternehmen erhoben werden können.

7. Angebotsbewertung

7.1 Eignungskriterien

Die Eignung wird durch Angaben über Auftraggeber/in, inklusive Ansprechperson, Auftragssumme und Zeitraum der Durchführung des Auftrags auf dem Referenzblatt (Anlage 5) überprüft. Die Angaben müssen folgende Eignungskriterien belegen:

  1. Durchführung von mindestens zwei Projekten in den letzten fünf Jahren zur Ermittlung von Gebäudewärmeverlusten in einem Gebiet
  2. Durchführung von mindestens einem Projekt in den letzten fünf Jahren in Deutschland zur Ermittlung von Gebäudewärmeverlusten in einem Gebiet
  3. Durchführung von mindestens einem Projekt in den letzten drei Jahren für Luftaufnahmen unter besonderen luftverkehrsrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere Befliegungen in kontrollierten Lufträumen, im Umfeld kritischer Infrastruktur, militärischen Liegenschaften oder vergleichbaren Bereichen mit erhöhtem Abstimmungs- und Genehmigungsaufwand.

Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben. Anhand einer Referenz können auch mehrere Eignungskriterien nachgewiesen werden. Dies ist entsprechend in Anlage 5 festzuhalten.

Im Auftragsfall ist durch den Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1 Mio. € abzuschließen. Der Auftragnehmer hat bis zum Ausführungsbeginn nachzuweisen, dass für die im Rahmen der Leistung eingesetzten Luftfahrzeuge eine ausreichende Luftfahrthaftpflichtversicherung besteht. Der Versicherungsschutz muss die gewerbliche Durchführung der beauftragten Befliegungsleistungen umfassen.

7.2 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag für die vorliegende Vergabe wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei hat der Preis eine Gewichtung von 60 % und die Qualität des vorliegenden Angebotes 40 %.

Die Bewertung des Preises als Kriterium erfolgt nach Maßgabe des günstigsten eingereichten Angebotes. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält mit 100 Punkten die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote mit höheren Angebotspreisen erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Angebotspreis mit der Höchstpunktzahl multipliziert und durch den Angebotspreis der weiteren höheren Angebote dividiert:

$P_{x}= \frac{niedrigste Angebotspreis * 10 Punkte}{Angebotspreis_{X}}$.

Die Qualität wird dabei anhand des oben beschriebenen, mit dem Angebot abzugeben Konzept bewertet. Für die Qualität werden die folgenden Punkte mit der folgenden Gewichtung bewertet:

    • Flugzeit (35 %),
    • Flughöhe (30 %) und
    • Darstellung des Vorgehens insb. der geforderten Qualitätssicherung (35 %).

Die Flugzeit wird ebenso wie das Preiskriterium nach Maßgabe des Angebotes mit der geringsten Flugzeit bewertet. Das Angebot mit der geringsten Flugzeit erhält mit 100 Punkten die maximale Punktzahl und die weiteren Angebote mit höheren Flugzeiten erhalten eine anteilige Punktzahl.

Die Flughöhe wird nach dem geleichenen Vorgehen bewertet. Das Angebot mit der höchsten Flughöhe erhält mit 100 Punkten die maximale Punktzahl und die weiteren Angebote mit geringeren Flughöhen erhalten eine anteilige Punktzahl.

Die Punkte für die Vorgehensdarstellung im Konzept werden folgendermaßen zugewiesen:

Anzahl der BewertungspunkteZuordnung
100Das Konzept beschreibt die Vorbereitung und Durchführung der Befliegung, die Datenaufbereitung und die Bereitstellung der Ergebnisse vollständig, präzise und fachlich fundiert. Die Vorgehensweise ist durchgängig schlüssig, logisch strukturiert und methodisch überzeugend. Alle Arbeitsschritte sind detailliert und nachvollziehbar dargestellt.
75Das Konzept ist fachlich überzeugend undmethodisch schlüssig**,** jedoch mit geringfügen Lücken oder weniger detaillierten Darstellungen einzelner Aspekte. Die Vorgehensweise ist im Wesentlichen vollständigund nachvollziehbar, aber nicht in allen Teilen gleich tiefgehend.
50Das Konzept ist grundsätzlich methodisch nachvollziehbar,weist aber deutliche Lücken in der Ablaufplanung oder Beschreibung einzelner Arbeitsschritte auf. Wesentliche Arbeitsschritte, fachliche Begründungen oder organisatorische Aspekte sind unvollständig oder unpräzise dargestellt, sodass die Vorgehensweise nur mit Einschränkungen schlüssig erscheint.
25Das Konzept ist oberflächlich und unvollständig. Wesentliche Arbeitsschritte, fachliche Erläuterungen oder organisatorische Aspekte fehlen. Die Vorgehensweise wirkt unstrukturiert.
0Es wurde kein Konzept eingereicht oder das Konzept lässt keine Bewertung der vorgesehenen Vorgehensweise zu.

7.3 Kostenblatt

Dem Angebot ist ein Kostenblatt hinzuzufügen (Anlage 3). Auf diesem ist für die folgenden drei Positionen eine Kostenschätzung (Personalstunden und Stundensatz) abzugeben:

Pos. 1 Durchführung der Befliegung inkl. Vorbereitung (Kapitel 2.1)

Pos. 2 Übermittlung der aufbereiteten Daten (Kapitel 2.2)

Pos. 3 Kommunikation (Kapitel 3)

Der angebotene Gesamtpreis ist bindend. Ein nachträglicher Mehrbedarf kann nicht geltend gemacht werden.

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