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Ausschreibung des
Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Allgemeine losübergreifende
Leistungsbeschreibung
„Lieferung von Multifunktions- (UVV-)schleppern
an die Regionalforstämter
des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen“
Vergabenummer: 2026/18/005
Prozessnummer: 5306618
Verfahrensart: Offenes Verfahren, (VgV)
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Leistungsbeschreibung 2026/18/005
Inhaltsverzeichnis
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Beschreibung des Auftraggebers Seite 3
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Auftragsgegenstand Seite 3
2.1. Technische Anforderungen Seite 4
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Verfahrensart und Verfahrensablauf Seite 4
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Losaufteilung Seite 5
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Lieferzeit Seite 5
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Lieferadressen Seite 5
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Nebenangebote Seite 5
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Zuschlagskriterien Seite 5
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Eignungskriterien Seite 6
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Einzureichende Unterlagen Seite 6
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Angebotsabgabe Seite 7
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Nachunternehmer/Eignungsleiher Seite 8
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Bietergemeinschaften Seite 8
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Vergütung- und Rechnungsstellung Seite 9
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Kommunikation im laufenden Verfahren Seite 10
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Vergabeunterlagen und Bestimmungen Seite 10
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Angaben zum Einlegen von Rechtsbehelfen Seite 10
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Datenschutzklausel Seite 11
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Leistungsbeschreibung 2026/18/005
- Beschreibung des Auftraggebers
Nordrhein-Westfalen ist mit über 18 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Der Wald nimmt mit mehr als 900.000 Hektar etwa 27 % der Landesfläche ein. Dabei ist der Anteil des Privatwaldes mit rund zwei Dritteln – dahinter stehen 150.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer – höher als in jedem anderen Bundesland. Rund 120.000 Hektar des Waldes sind Staatswald, welcher durch Wald und Holz NRW bewirtschaftet wird.
Der Staatswald ist FSC und PEFC-zertifiziert.
Zusammen mit der Forstabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bildet der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen – kurz: Wald und Holz NRW – die nordrhein-westfälische Forstverwaltung. Wald und Holz NRW obliegt die hoheitliche Aufsicht über die gesamten Wälder Nordrhein-Westfalens; Wald und Holz NRW bewirtschaftet die landeseigenen Wälder und kümmert sich als Dienstleister um kommunale und private Wälder. Rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 Regionalforstämtern sowie der Zentrale nehmen die vielfältigen Aufgaben rund um den Wald mit seinen Funktionen als Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum wahr.
Weitere Informationen über den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen finden Sie auch unter www.wald-und-holz.nrw.de.
Die vollständige Adresse des Auftraggebers lautet:
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Albrecht-Thaer-Straße 34 48147 Münster
- Auftragsgegenstand
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, den Auftrag über die Lieferung von vier Multifunktions- (UVV-)schleppern mit Doppeltrommelfunkwinde sowie Frontlader und/oder Kran an einen oder mehrere Auftragnehmer zu vergeben.
Die Schlepper werden vornehmlich zur windenunterstützten Holzernte in klimageschädigten Wäldern sowie zur Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen u. a. nach Extremwetterereignissen inkl. Endrückung genutzt. Weitere Einsatzbereiche sind Transportarbeiten sowie Mulch-/Mäh- und Wegepflegearbeiten mit entsprechenden Anbaugeräten an der Heck- und Fronthydraulik.
Die Abnahme von vier Schleppern wird garantiert, sofern für jedes der vier Lose gültige Angebote vorliegen.
Die spezifischen Anforderungen an die Maschinen werden in den identischen vier Checklisten (Anlagen Lose 1-4, zugleich Leistungsverzeichnisse) dargelegt. Die Checklisten sind Bestandteil dieser Allgemeinen losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Sie sind vom Bieter auszufüllen und bei Angebotsabgabe zwingend mit vorzulegen.
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Leistungsbeschreibung 2026/18/005
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- Technische Anforderungen
Die angebotenen Schlepper müssen mindestens über die in der Checkliste (Anlage Lose 1-4) aufgeführten technischen Ausschlusskriterien verfügen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, ist das losbezogene Angebot ungültig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Alternativ zu Neumaschinen können auch Vorführ-/Gebrauchtmaschinen mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsparametern und mit einer max. Laufzeit von 500 Betriebsstunden sowie einem Alter und Zulassungsdauer von nicht mehr als zwölf Monaten angeboten werden. Sollten Vorführ-/Gebrauchtmaschinen verschiedener Hersteller/Typen angeboten werden sind die technischen Angaben/Nachweise für jede Einzelmaschine (jedes Los) abzugeben.
Die angebotenen Maschinen sind mit Angebotsabgabe vom Bieter unter Angabe des Herstellers und der Modellbezeichnung/Ausstattung eindeutig zu benennen. Darüber hinaus sind dem Angebot eine vollständige Beschreibung aller technischen Daten, Serviceheft (Gebrauchtmaschine), aktuelle Prospekte (sofern vorhanden) beizufügen.
Die vollständige Lieferung und Einweisung des Personals haben durch den Auftragnehmer an den jeweiligen Lieferorten zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auslieferung der Schlepper eine Endabnahme am Standort des Auftragnehmers durchführen.
- Verfahrensart und Verfahrensablauf
Es wird in einem offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und § 15 VgV ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erscheint öffentlich zugänglich auf dem Vergabemarktplatz NRW. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotsöffnung. Diese Öffnung wird gemäß § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Die Teilnahme von externen Personen an der Angebotsöffnung ist nicht gestattet.
Es erfolgt anschließend eine formale Angebotsprüfung durch die Vergabestelle sowie eine fachliche Prüfung der Angebote durch die Bedarfsstelle. Es werden unter Anderem der Angebotseingang (frist- und formgerecht), das Vorliegen relevanter Unterlagen, die Eignung des Bieters sowie die fachliche Eignung der Angebote geprüft. Für die Auftragserteilung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig (geeignet) sind und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind.
Nur Angebote von geeigneten Bietern werden in die angeschlossene Angebotsauswertung mit einbezogen.
Die Angebotsauswertung erfolgt gemäß den zu Beginn des Verfahrens festgesetzten Zuschlagskriterien.
In Folge der Angebotsprüfung und -auswertung wird eine Zuschlagsentscheidung durch den Auftraggeber getroffen, welche den Versand von Mitteilungen über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter (Vorabinformationen und Mitteilungen zur Nichtberücksichtigung) gemäß § 134 Abs. 1 GWB nach sich zieht.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der o. g. Informationen geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren endet und der Vertragsabschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung und damit einhergehendem Versand der Auftragsschreiben und Absagemitteilungen.
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Leistungsbeschreibung 2026/18/005
Der Auftrag wird auf Grundlage aller Vergabeunterlagen, der eingereichten Angebote, sämtlicher im Laufe des Verfahrens stattfindender Kommunikation sowie möglichen Aufklärungen und Nachforderungen/Nachreichungen erteilt.
- Losaufteilung
Der Auftragsgegenstand wird in vier Einzellose aufgeteilt, die jeweils einzeln beboten werden können. Es ist möglich ein, zwei, drei oder alle vier Lose zu bebieten. Es erfolgt keine Loslimitierung.
Los 1: Multifunktionsschlepper Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Los 2: Multifunktionsschlepper Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland Los 3: Multifunktionsschlepper Regionalforstamt Hochstift Los 4: Multifunktionsschlepper Regionalforstamt Oberes Sauerland
- Lieferzeit
Der Eigentumsübergang der Schlepper muss schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, jedoch spätestens bis Ende des Jahres 2026 erfolgen. Ein konkreter Liefertermin ist mit Abgabe des Angebotes in der Checkliste anzugeben.
- Lieferadressen
Die Lieferadressen lauten:
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Los 1 Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Forstbetriebsbezirk Zweifall, Jägerhausstraße 148, 52224 Stolberg
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Los 2 Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland Forstbetriebsbezirk Hofginsberg, Ausbildungswerkstatt/Betriebshof Vordere Insbach 28-32, 57271 Hilchenbach
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Los 3 Regionalforstamt Hochstift Forstbetriebsbezirk Dalheim, Reiß-Weg 6, 33165 Lichtenau-Dalheim
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Los 4 Regionalforstamt Oberes Sauerland Forstbetriebsbezirk Glindfeld, Feldmark 29, 59964 Medebach.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, die Leistung ist genaustens beschrieben.
- Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt an den Anbieter, welcher als Losangebot das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet, wobei die Einzelkosten je Maschine maximal 250.000 EUR betragen dürfen.
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Leistungsbeschreibung 2026/18/005
Als Zuschlagskriterium für die Basismaschine (inkl. Doppeltrommelwinde) mit Optionalposition Frontlader gilt zu 100% der günstigste Preis (Basismaschine plus Frontlader). Sollte ein Auftragnehmer die Basismaschine mit der Optionalposition Ladekran anbieten können, so wird dieses Angebot unabhängig vom Gesamtpreis bevorzugt zugeschlagen, solange der Maximalpreis (250.000,00 € (netto)) nicht überschritten wird. Wenn mehrere Angebote mit Optionalposition Ladekran eingehen, wird analog der Modalitäten für Basismaschine mit Optionalposition Frontlader verfahren. Die Basismaschine (Schlepper und Doppeltrommelwinde) ist zwingend mit einer oder beiden Optionalpositionen anzubieten (Frontlader oder Ladekran). Angebote, welche keine der beiden Optionalpositionen enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Wichtig: Sollten Sie weniger als vier Maschinen anbieten können, ist es grundsätzlich möglich eine oder mehrere konkrete Einzelmaschinen in mehreren oder allen Losen anzubieten. Für den Fall einer möglichen Zuschlagserteilung in mehr als einem Los wird der Zuschlag dort erteilt, wo kein weiteres gültiges Angebot vorliegt oder die Preisdifferenz zum nächstplatzierten am kleinsten ist. Wenn die jeweilige Einzelmaschine in mehr als einem Los das einzig gültige Angebot darstellt, wird der Zuschlag nach geringster Entfernung (Luftlinie) zum Servicestützpunkt erteilt.
Bitte geben Sie im Preisblatt an, ob Sie Skonto gewähren. Eine Wertung von Skonto erfolgt nicht.
- Eignungskriterien
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
- Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Los 1 – Checkliste-Leistungsverzeichnis RFA Rureifel-Jülicher-Börde (Vordruck)
- Los 2 – Checkliste-Leistungsverzeichnis Kurkölnisches Sauerland (Vordruck)
- Los 3 – Checkliste-Leistungsverzeichnis Regionalforstamt Hochstift (Vordruck)
- Los 4 – Checkliste-Leistungsverzeichnis Regionalforstamt Oberes Sauerland (Vordruck)
- Preisblätter Lose 1-4 (Vordrucke)
- eine vollständige Beschreibung aller technischen Daten der angebotenen Schlepper, Datenblätter
- Serviceheft je Maschine (bei Angebot einer Gebrauchtmaschine)
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 VgV.
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Leistungsbeschreibung 2026/18/005
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533a_EU_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Formular)
- 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534a_EU_Erklärung Eignungsleihe (Formular)
- 534b_EU_Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular)
- aktuelle Prospekte (optional)
- ggf. Prüfnachweise u. a. KWF-FPA-Profi-Prüfung Doppeltrommelfunkwinde - Prüfbericht oder alternativ Anmeldung zur Prüfung (optional)
Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und / oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen. Siehe auch 12 Nachunternehmer/Eignungsleiher und 13 Bietergemeinschaften.
- Angebotsabgabe
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
Das Angebotsblatt ist in allen hierfür vorgesehenen Feldern je angebotener Maschine bzw. Lieferforstamt zu befüllen. Fehlende Preise können zum Ausschluss des Angebotes führen. Bitte nutzen Sie für Ihre Angebotsabgabe daher ausschließlich das beigefügte Preisblatt / Angebotsblatt. Die angebotenen Preise des Auftragnehmers (ggf. sonstige Kosten) sind Nettofestpreise inkl. aller sonstigen Kosten und Lasten. Hierüber hinausgehende Kosten dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden.
Insofern Sie Skonto gewähren, so machen Sie hierzu bitte mit Angebotseinreichung Angaben an entsprechender Stelle im Preisblatt.
Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftrags- und Vertragsbedingungen einverstanden.
Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Hierbei reicht die Textform. Angebote, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, postalisch, per Fax oder über den Bereich „Kommunikation“) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ebenfalls ausgeschlossen.
Bei technischen Problemen mit der Angebotsabgabe wird auf der Supportseite der Firma Cosinex im Vergabeportal Unterstützung angeboten.
Zudem finden Sie eine Hilfestellung zum Vergabemarktplatz NRW auch unter https://www.youtube.com/channel/UCC2qSO_PVjLr86u0b87emgw.
Die Angebotsfrist, Bindefrist und Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen sind den Verfahrensangaben auf dem Vergabeportal zu entnehmen.
Dem Bieter wird für das Bearbeiten und Erstellen des Angebotes keine Entschädigung gewährt.
Hinweise zu den einzureichenden Formularen:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF-Drucker für Ihr System zu verwenden und das
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ausgefüllte Formular als PDF-Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF-Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme.
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
- Nachunternehmer/Eignungsleiher
Beabsichtigt der Bieter, Nachunternehmer einzusetzen, sind diese mit Angebotsabgabe in dem Formular 324_EU_Angebotsschreiben namentlich zu benennen.
Zudem sind in diesem Fall folgende Unterlagen additiv mit Angebotsabgabe einzureichen:
Bei einem Unterauftragnehmer:
- 533a_EU_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Formular): durch den Bieter auszufüllen
- 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer (Formular): durch den Bieter auszufüllen
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular): durch den Nachunternehmer zu unterschreiben
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) durch den Nachunternehmer zu unterschreiben
Bei einem Eignungsleiher:
- 534a_EU_Erklärung Eignungsleihe (Formular): durch den Bieter auszufüllen
- 534b_EU_Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular): durch den Bieter u. Eignungsleiher auszufüllen
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular): durch den Eignungsleiher zu unterschreiben
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) durch den Eigningsleiher zu unterschreiben
- Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften sind nur durch einen vorab festgelegten Vertreter einzureichen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft vertritt ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich.
Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind folgende Unterlagen additiv mit Angebotsabgabe einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) durch alle Mitglieder auszufüllen
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) durch alle Mitglieder zu unterschreiben
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) durch alle Mitglieder auszufüllen
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- Vergütung- und Rechnungsstellung
Die angebotenen Preise des Auftragnehmers sind Nettofestpreise inkl. aller sonstigen Kosten und Lasten. Belastungen, die den Preis beeinflussen (Überführungskosten) sind bereits bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Ebenso sind die Kosten für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie eine kostenlose Einweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz NRW vor Ort am Tag der Bereitstellung in die Angebotssumme einzukalkulieren.
Hierüber hinausgehende Kosten dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden.
Im Falle einer Auftragserteilung und Leistungserbringung soll die Rechnungsstellung sukzessive nach Abnahme der Einzelmaschinen an das bestellende Forstamt erfolgen.
Entweder wird die Rechnung per E-Mail als pdf-Dokument an die jeweilige angegebene E-Mailadresse versandt oder die Rechnung wird im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format unter Angabe der jeweiligen LeitwegID übermittelt.
Für die Behörden der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens hat das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal entwickelt. Das Portal bietet Rechnungsstellern die Möglichkeit, eine Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen. Hierüber oder anderweitig erstellte Rechnungen können über das Portal hochgeladen und versendet werden. Auch der Direktversand per Mail ist möglich. • Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender folgenden Link: https://erechnung.nrw. • Zum Einreichen von E-Rechnungen über E-Mail nutzen Rechnungssender folgende E-Mail- Adresse: eingang@erechnung.nrw
Die abrufenden Regionalforstämter (RFA) werden im Folgenden aufgelistet:
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Los 1 Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde Kirchstraße 2, 52393 Hürtgenwald rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
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Los 2 Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland In der Stubicke 12, 57262 Olpe kurkoelnisches-sauerland@wald-und-holz.nrw.de
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Los 3 Regionalforstamt Hochstift Stiftsstraße 15, 33014 Bad Driburg hochstift@wald-und-holz.nrw.de
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Los 4 Regionalforstamt Oberes Sauerland Poststraße 7, 57392 Schmallenberg oberes-sauerland@wald-und-holz.nrw.de
Die Rechnungen sind bis spätestens 31.12.2026 zu stellen und müssen als Referenz unbedingt die Vergabenummer und die Prozessnummer (beide ersichtlich aus dem Titelblatt dieser Ausschreibung) um eine Zuordnung und somit zügige Bearbeitung gewährleisten zu können.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen.
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
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Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
- Kommunikation im laufenden Verfahren
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen, Anmerkungen und Antworten ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.
Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur schriftlich über dieses Medium.
Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten der Vergabestelle zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und, wenn dazu aufgefordert, auf diese fristgerecht zu reagieren. Fehlende oder nicht fristgerechte Rückmeldungen durch Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege, z.B. telefonisch oder per E-Mail, zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
- Vergabeunterlagen und Bestimmungen
Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern gleichermaßen elektronisch im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche, Rechtsverstöße oder sind unvollständig, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über den Kommunikationsbereich auf dem Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Es gelten die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen des Landes NRW, besondere Vertragsbedingungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftrags- und Vertragsbedingungen einverstanden.
- Angaben zum Einlegen von Rechtsbehelfen
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
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- Datenschutzklausel
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Rahmen der Vertragsdurchführung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Parteien gehen davon aus, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag mit Ausnahme von Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie der Angaben zum eingesetzten Personal keine personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer verarbeitet werden.
Sofern bei der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet für diese Verarbeitungen ausschließlich solche Personen einzusetzen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. auf das Datengeheimnis gem. § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet worden sind. Er wird dem Auftraggeber die Vornahme der Verpflichtungen auf Verlangen jederzeit nachweisen. Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhält und/oder solche für den Auftraggeber verarbeitet, werden die Parteien prüfen, ob der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zu erfolgen hat. Dies ist dann der Fall, wenn eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer und eine Verarbeitung durch diesen nicht nach einem gesetzlichen Erlaubnistatbestand zulässig wäre. Sofern dies erforderlich sein sollte, wird der Auftragnehmer ohne Mehrkosten eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Setzt der Auftragnehmer zur Erfüllung solcher Tätigkeiten Unterauftragnehmer ein, hat er vertraglich sicherzustellen, dass die entsprechenden Unterauftragnehmer entweder eine Auftragsverarbeitungs- vereinbarung mit dem Auftraggeber oder aber eine Unterauftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer abschließen. Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO bleiben ebenso unberührt wie die Regelungen in den Art. 44 ff. DSGVO.
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, weitere Auftragsverarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen, ist er gemäß Artikel 28 Abs. 2 DSGVO verpflichtet, vor der entsprechenden Beauftragung die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen.
Im Rahmen der Beauftragung hat der Auftragnehmer gemäß Artikel 28 Abs. 4 DSGVO vertraglich sicherzustellen, dass dem Unterauftragnehmer dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden, die in dem Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden sind.
Sofern eine Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgen soll, sind zusätzlich die allgemeinen Grundsätze zur Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO zu berücksichtigen.
Anlagen
- Los 1 – Checkliste-Leistungsverzeichnis RFA Rureifel-Jülicher-Börde
- Los 2 – Checkliste-Leistungsverzeichnis RFA Kurkölnisches Sauerland
- Los 3 – Checkliste-Leistungsverzeichnis RFA Hochstift
- Los 4 – Checkliste-Leistungsverzeichnis RFA Oberes Sauerland
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