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Heftung-Aufforderung-26-299-4.pdf

Lieferung von Verkehrszeichen, Wegweisern und Zubehör für fünf Straßenmeistereien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 22:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Vergabestelle Ort: Bautzen Landratsamt Bautzen Datum: 30.09.2026 Gebäude- und Liegenschaftsamt Tel.: 03591/ 5251 - 23314 Zentrale Vergabestelle Fax: 03591/ 5250 - 23314 Bahnhofstraße 9 E-Mail: vergabe4@lra-bautzen.de 02625 Bautzen Az.-Nr.: 66.2.61-GA 01/2027 Vergabe-Nr.: 26 299 4

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung mit

Teilnahmewettbewerb

Beschränkte Ausschreibung ohne

Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 26.10.2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr

Bindefrist endet am: 09.12.2026

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Bezeichnung der Leistung:

Liefervertrag Verkehrszeichen und Zubehör an die 5 Vergabe-Nr.: 26 299 4 Straßenmeistereien im Landkreis Bautzen 2027

Anlagen:

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

HVA L-StB Bewerbungsbedingungen

HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien mit Anlage

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

Leistungsbeschreibung

HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen

Technische Lieferbedingungen

HVA L-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe 04-17 Seite 1

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C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

HVA L-StB Angebotsschreiben

Leistungsbeschreibung – Kurzfassung –

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung

HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen

HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:

Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragnehmerleistungen um die Namen der

Unterauftragnehmer

HVA L-StB Bieterangaben-Verzeichnis

1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung

Landkreis Bautzen, vertreten durch den Landrat Herrn Udo Witschas Straßen- und Tiefbauamt Bahnhofstraße 9 02625 Bautzen

zu vergeben.

2 Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt:

Elektronisch über die Vergabeplattform

In Textform unter nachstehender Anschrift:

………………………………………… Telefon: ………………………………………… ………………………………………… Fax: ………………………………………… ………………………………………… E-Mail: ………………………………………… …………………………………………

3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen:

3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen

genannten – mit dem Angebot einzureichen:

siehe Bekanntmachung

die in der Aufforderung unter Punkt C) gekennzeichneten Unterlagen und Nachweise

………………………………………………………………………………….

3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen

genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

Siehe Bekanntmachung

die in der Aufforderung unter Punkt D) gekennzeichneten Unterlagen und Nachweise

BASt-Prüfberichten bzw. Zeugnissen von anderen anerkannten Prüfinstituten für den Bieter

Voraussetzung

HVA L-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe 04-17 Seite 2

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3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in beigefügtem

Vordruck HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten

Zuschlagskriterien:

4 Losweise Vergabe:

Nein

Ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die

an einen Bieter vergeben werden können:

Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht

5.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen)

für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Leistungsbereiche

mit Ausnahme nachfolgend genannter Leistungsbereiche

unter folgenden weiteren Bedingungen:

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten, sind nicht zugelassen.

Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Ausführungsbeschreibung Abschnitt 1.3 erfüllen.

6 Angebotswertung:

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß § 18 VOL/A

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

HVA L-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe 04-17 Seite 3

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Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter

Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen

Nachlasses ohne Bedingungen.

Weiterhin werden berücksichtigt:

Preis und weitere Zuschlagskriterien gemäß Anlage Vordruck HVA L-StB Gewichtung der

Zuschlagskriterien

7 Angebote können abgegeben werden:

schriftlich, elektronisch in Textform,

elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter Signatur.

8 Angebotsabgabe

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle davon

umgehend zu unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung).

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person,

die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur

zu versehen.

Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über

die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann

Name: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 39

Straße: Stauffenbergallee 2

PLZ/Ort: 01099 Dresden

10 Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wird.

gez. Dreßler

(Unterschrift)

Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig

HVA L-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe 04-17 Seite 4

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Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: März 2011

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, VOL Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A), Abschnitt 1.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. bei zugelassener elektronischer Abgabe digital zu signieren. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.

3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn der Bieter im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.

HVA L-StB Bewerbungsbedingungen 03-11 Seite 1

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5 Nebenangebote

5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen diese auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein; deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.

5.2 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1, 1. Halbsatz sowie 5.2 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot die durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.

8 Bevorzugte Bewerber

Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.

Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

9 Angebotsfrist

Die Angebotsfrist läuft mit dem in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ genannten Termin ab.

10 Kosten

Der für die Vergabeunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet.

HVA L-StB Bewerbungsbedingungen 03-11 Seite 2

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Bezeichnung der Leistung

VOL-Leistung Lieferung von Verkehrszeichen und Zubehör an die 5 Straßen- Vergabe-Nr. 26 299 4 meistereien des Landkreises Bautzen 01/2027 – 12/2027

(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung

Besondere Bedingungen:

2 Ausführungsfristen

2.1 Beginn der Ausführung

Spätestens …Werktage nach Aufforderung

Späteste Aufforderung am (Datum)

Frühestens Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung

Frühestens am 01.01.2027 Spätestens am (Datum)

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens Werktage nach

Einzelfristen für

2.2.1 = spätestens Werktage nach

2.2.2 = spätestens Werktage nach

2.2.3 = spätestens Werktage nach

2.2.4 = spätestens Werktage nach

2.2.5 = spätestens Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum

Spätestens am 31.12.2027 (Datum)

Einzelfristen für

2.3.1 = spätestens (Datum)

2.3.2 = spätestens (Datum)

2.3.3 = spätestens (Datum)

2.3.4 = spätestens (Datum)

2.3.5 = spätestens (Datum)

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 03-11 Seite 1

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3 Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen

für Beginn Vollendung Einzelfrist

der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine

Vertragsstrafe in Höhe von v.H. vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht

genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. v. H. der

Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden

Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

  • für die lichttechnischen Eigenschaften des Signalbildes von VZ und Wegweisern = 3 Jahre (gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen)

  • für alle anderen Gebrauchseigenschaften der gelieferten Teile = 5 Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Lieferscheine etc.) sind in einfacher Ausfertigung

einzureichen an rechnung-strassenunterhaltung@lra-bautzen.de davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach,

– Teilschlussrechnungen fach,

– Schlussrechnung fach,

– Unterlagen fach.

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme verlangt:

Ja Nein

8 Weitere besondere Vertragsbedingungen

Die Transport- und Lieferkosten sind in die einzelnen LV-Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht

gesondert vergütet.

Dem Angebot ist der gültige RAL-Nachweis zum Führen des RAL-Gütezeichens für Verkehrszeichen und

Verkehrseinrichtungen beizulegen.

Vor möglichen Vertragsabschluss sind entsprechende Nachweise zur vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung

einzureichen und die Verfügbarkeit des Schriftsatzes „Unicoode „Latin Extended (Pro)“ für die Anfertigung

der wegweisenden Beschilderung mit sorbischen Schriftzeichen ist zu bestätigen.

Zu beachten sind die „weiteren Vertragsbedingungen“ (2 Seiten).

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 03-11 Seite 2

[Seite 9]

Seite 1 von 2 Weitere Vertragsbedingungen für die Lieferung von Verkehrszeichen und Zubehör an die 5 Straßenmeistereien des Landkreises Bautzen 01/2027 – 12/2027 Vergabe-Nr. 26 299 4

  1. Für die Teilnahme an der Ausschreibung, die nach VOL/A erfolgt, ist die Führung des RAL-Gütezeichens für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen RAL-GZ 628, Mai 2010 für den Bieter Voraussetzung und ist nachzuweisen!

  2. Zur vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung an Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen müssen vor möglichen Abschluss des Liefervertrages eine CE-Konformitätserklärung oder EG- Konformitätszertifikat(e) einer PÜZ-Stelle (Kopie) vorliegen. Diese Nachweise (ggf. von zertifizierten Nachunternehmern) beziehen sich auf DIN EN 12899-1

  • retroreflektierende ortsfeste vertikale Verkehrszeichen und
  • Aufstellvorrichtungen für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen mit

Leistungsnachweis durch Materialkennwerte und geometrische Merkmale (Tabelle ZA. 3) *, Verkehrszeichenanlage (Tabelle ZA. 6) *.

  • Anhang ZA zur DIN EN 12899-1:2008-02
  1. Bei Abschluss des Liefervertrages gelten als vereinbart:
  • Technische Liefer- u. Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ Ausgabe 2011),
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen (ZTV VZ Ausgabe 2011) und -Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von Vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrsanlagen (M LV 2011).
  1. Die Anlieferung erfolgt frei Lagerplatz incl. Entladung in der jeweiligen Straßenmeisterei.

  2. Die 5 Straßenmeistereien fordern entsprechend ihres Bedarfes in Teilen den Leistungs- umfang im Zeitraum nach Zuschlagserteilung vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ab.

  3. Die Auslieferungsfrist von Abruf bis Anlieferung ist in Absprache mit der Straßenmeisterei festzulegen, beträgt aber für Teillieferungen bis 3 T€ (brutto) nicht mehr als 10 Werktage. Für Teillieferungen über 3 T€ wird diese Frist auf 4 Wochen verlängert.

  4. Der Gesamtauftragswert kann sich im Rahmen von Plus, Minus 10 v. H. bewegen.

  5. Geringe Abweichungen in den einzelnen Schildernummern sind unter Beachtung Pkt. 8 möglich.

  6. Vor Produktion der bestellten Ortstafeln, Wegweiser und Vorwegweiser sind die fertigen Zeichnungen des AN durch die betreffende Straßenmeisterei bzw. AG zu bestätigen.

  7. Die Rechnungen sind meistereiweise zu erstellen und jede Rechnung ist an die Straßen- meisterei zu adressieren, die den betreffenden Abruf tätigte.

Die Transport- und Lieferkosten sind in die einzelnen LV-Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Zur Rechnung ist unbedingt der von der Straßenmeisterei abgezeichnete Lieferschein beizulegen.

  1. Der überwiegende Teil des Territoriums vom Landkreis Bautzen liegt im sorbischen Siedlungsgebiet. Ortstafeln, Wegweiser und touristische Hinweistafeln müssen dort zweisprachig ausgeführt sein. Die sorbische Bezeichnung, entsprechend den Vorgaben (Skizze,

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Foto…) der Straßenmeisterei, wird grundsätzlich in der gleichen Schrifthöhe wie der deutsche Name unter der deutschen Bezeichnung dargestellt.

Seite 2 von 2 Die sorbische Beschriftung muss der Verkehrsschrift nach DIN 1451 entsprechen und dafür gilt die Version für mitteleuropäische Buchstaben - Unicode „Latin Extended (Pro)“:

http:/www.linotype.com/de/1245820/din-1451-mittelschrift-product.htm

http:/www.linotype.com/de/1245822/din-1451-engschrift-product.html.

Liefer- und Rechnungsanschriften der 5 Straßenmeistereien im LK Bautzen:

Tel.-Nr. Fax-Nr. E-Mail Straßenmeisterei Bautzen Neusalzaer Straße 60 02625 Bautzen Herr Wobst 03591/52 51-66 910 -66 919 sm-bautzen@lra-bautzen.de

Straßenmeisterei Bischofswerda Geislinger Straße 4 01877 Bischofswerda Herr Bulang 03591/52 51-66 920 -66 929 sm-bischofswerda@lra-bautzen.de

Straßenmeisterei Hoyerswerda Dresdener Straße 104 02977 Hoyerswerda Herr Kirchberg 03591/52 51-66 930 -66 939 sm-hoyerswerda@lra-bautzen.de

Straßenmeisterei Königsbrück Zum Erlicht 01936 Königsbrück Herr Müller 03591/52 51-66 940 -66 949 sm-koenigsbrueck@lra-bautzen.de

Straßenmeisterei Nostitz OT Nostitz Nr. 15 02627 Weißenberg Herr Weigel 03591/52 51-66 950 -66 959 sm-nostitz@lra-bautzen.de

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