Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

05_BVB-DL 03-2026.pdf

Lieferung von Urnenstelen sowie Abdeck- und Kammerverschlussplatten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 01:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Mainz für die Ausführung von Dienst- und Lieferleistungen (BVB-DL) vom 18.03.2026

1 Vertragsbedingungen

1.1 Vertragsbestandteil werden neben diesen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-DL) auch die Zusätzlichen Ver- tragsbedingungen der Landeshauptstadt Mainz für die Ausführung von Leistungen (ZVB-DL) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.

1.2 Darüber hinaus wird/werden Vertragsbestandteil:

2 Vergütung

2.1 Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln finden keine Anwendung.

Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise bis einschließlich . Für die Ausführung der Leistungen ab dem wird folgendes vereinbart:

2.2 Ist keine Preisanpassung nach Ziffer 2.1 vereinbart, beinhalten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes auch sämtliche Lohn- und Stoffpreisänderungen während und bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

2.3 Sofern das Leistungsverzeichnis keine anderen Regelungen enthält, schließen die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes auch die Lieferung der zur Leistung gehörenden Stoffe und Bauteile inklusive dem Abladen und Einla- gern dieser auf der Baustelle ein.

3 Verwendungsstelle

3.1 Verwendungsstelle für die Leistungserbringung ist:

Friedhof Mainz- Bretzenheim, Am Ostergraben 79, 55128 Mainz- Bretzenheim

3.2 Bei Lieferleistungen erfolgt die Lieferung frei der zuvor genannten Verwendungsstelle einschließlich Abladung und Transport an einen vom Auftraggeber zugewiesenen Ort.

4 Auftraggeber

4.1 Auftraggeber: Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, vertreten durch die Amtsleitung. Betriebsleitung. Werkleitung.

4.2 Auftragsabwicklung: Die hierzu bevollmächtigte Vertretung des Auftraggebers wird im Zuge der Auftragserteilung namentlich benannt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

5 Ausführungs-/Lieferfristen

5.1 Die Lieferung der Leistung erfolgt

unverzüglich nach Auftragserteilung

innerhalb von Kalendertagen nach Auftragserteilung.

bis spätestens 01.01.2027-01.02.2027

Die Ausführung der Leistungen erfolgt in der Zeit vom bis .

Die Arbeitsausführung erfolgt an 5 Tagen (Montag bis Freitag) je Kalenderwoche.

BVB-DL; Stand: 03/2026 Seite 1 von 3

[Seite 2]

5.2 Die Ausführungs-/Lieferfristen sind unverzüglich nach Auftragserhalt gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Gleiches gilt für die Information über eintretende Ausführungs-/Lieferverzögerungen.

5.3 Bei Rahmenverträgen richten sich die Ausführungs-/Lieferfristen grundsätzlich nach dem jeweils hierzu erteilten Ab- ruf- bzw. Einzelauftrag.

6 Vertragsstrafen

6.1 Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungs-/Lieferfristen

werden nicht vereinbart.

werden gemäß Ziffer 11 ZVB-DL vereinbart.

6.2 Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die Regelungen zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Landestariftreuege- setz für Rheinland-Pfalz (LTTG)

6.2.1 Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen eine Verpflichtung der §§ 3 - 6 LTTG, wird für jeden einzelnen Ver- stoß die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, höchstens jedoch 10 v. H. des Auf- tragswertes bei mehrfachen Verstößen vereinbart. Dies gilt gleichermaßen, wenn der schuldhafte Verstoß durch ein Nachunternehmen des Auftragnehmers erfolgt und der Auftragnehmer von diesem Verstoß Kenntnis hatte bzw. Kenntnis hätte haben müssen.

6.2.2 Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung der §§ 3 - 6 LTTG berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grunde.

6.2.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer bzw. dessen Nachunternehmen für die Dauer von bis zu drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben auszuschließen, sofern diese mehrfach vorsätzlich oder grob fahr- lässig gegen ihre Verpflichtungen nach dem LTTG verstoßen.

7 Rechnungsstellung

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den Vorgaben der Landesverordnung über die elektronische Rechnungs- stellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in der jeweils geltenden Fas- sung

entsprechend Ziffer 15 ZVB-DL in 1-facher Ausfertigung, unter Angabe der im Auftragsschreiben aufgeführten Mittelbindungsnummer und ist einzureichen an digitale.rechnung@stadt.mainz.de Rechnungsadresse: Stadtverwaltung Mainz, Postfach 3825, 55028 Mainz

abweichend von Ziffer 15 ZVB-DL an:

Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Industriestraße 70, 55120 Mainz- Mombach

digital an: wirtschaftsbetrieb.rechnung@stadt.mainz.de

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht nach den Vorgaben der ERechVORP ge- stellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.

7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.

8 Sicherheitsleistungen

Sicherheiten nach Ziffer 18 ZVB-DL

werden vom Auftragnehmer nicht gefordert.

werden vom Auftragnehmer ab einem Netto-Auftragswert von 50.000,00 EURO gefordert und ist durch Bürg- schaft zu leisten.

9 Mängelansprüche und Verjährung

9.1 Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. 9.2 Abweichend von Ziffer 14.1 ZVB-DL wird folgendes vereinbart:

10 Optionale Auftragserweiterung

Eine optionale Auftragserweiterung (Verlängerungsoption)

BVB-DL; Stand: 03/2026 Seite 2 von 3

[Seite 3]

ist nicht möglich.

ist möglich. Der Umfang der Auftragserweiterung richtet sich nach den Festlegungen in den Vergabeunterlagen. Die Ausübung der optionalen Auftragserweiterung ist einseitig nur durch den Auftraggeber möglich. Sie bedarf der textlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

11 Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers umfasst folgende Mindestdeckungssummen:

1.500.000,00 EURO für Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden) sowie

500.000,00 EURO für Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden).

12 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 12.1 Werden im Rahmen der Vertragserfüllung Produkte geliefert, bei denen ein begründeter Verdacht auf Herstellung durch ausbeuterische Kinderarbeit besteht, ist diese Vermutung durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung des Herstellers zu widerlegen. 12.2 In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unter- nehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vor- zulegen.

BVB-DL; Stand: 03/2026 Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung