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Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt
- Mustererklärung 3 - nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)
Vergabestelle: Landeshauptstadt Mainz, Postfach 3825, 55028 Mainz Maßnahme: Kolumbarienanlage Friedhof Mainz- Bretzenheim Leistung: Lieferung von Urnenstelen mit Abdeckplatten
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleis- tung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen. Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes: Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, ■ meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2026: 13.90 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Be- werber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen; ■ Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu über- prüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können; ■ im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Ver- pflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei ei- nem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind; ■ vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit-zuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglich- keit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Ort, Datum Firma, Name des/der Erklärenden (in Druckbuchstaben)
Tariftreue/Mindestentgelt - Mustererklärung 3; Stand: 01/2026 Seite 1 von 1