[Seite 1]
Zentrale Vergabestelle des Thüringer Oberlandesgerichts – Az.: 5400 E– 31/26 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik
Besondere Vergabebestimmungen
I. Auftragsgegenstand
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen
Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von
Tonerkartuschen für A 4-Druckgeräte für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu
vergeben.
Die Rahmenvereinbarung (vgl. Anlage R_1) wird als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ohne
Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Die
Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag.
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung von Tonerkartuschen für die aus der
Anlage R_2 Angebot (Tabellenblatt 3/3) aufgeführten Drucker.
Für den Kyocera ECOSYS PA4000x sind ausschließlich Originaltonerkartuschen anzubieten.
Bei den übrigen Druckern können Originaltonerkartuschen oder recycelte/rebuilt-
Tonerkartuschen angeboten werden.
Für Recycling-Tonerkartuschen/Rebuilt-Tonerkartuschen werden folgende einzuhaltende
Vorgaben gemacht:
• Der Auftraggeber versteht hierunter wiederaufbereitete Originalkartuschen. Die
Wiederaufbereitung umfasst Reinigung, Prüfung, Austausch von Verschleißteilen,
Neubefüllung und abschließende Funktionstests. Ein einfaches Refill der
Tonerkartusche ist nicht ausreichend.
• Ist die Reichweite der Tonerkartuschen von der Reichweite der
Originaltonerkartuschen abweichend, wird der Preis über den Seitenpreis (Preis pro
Seite) mathematisch normiert werden, um Vergleichbarkeit herzustellen.
• Die angebotenen Alternativprodukte dürfen keine krebserzeugenden,
erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe freisetzen. Der Nachweis
ist durch die Zertifizierung mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (nach DE-UZ 177 /
DE-UZ 219) oder durch ein gleichwertiges Gutachten eines akkreditierten Prüflabors
(z. B. LGA/TÜV-geprüft nach dem Prüfverfahren für Toner) zu erbringen.
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge beläuft sich auf ca. 7.900 Toner für 36 Monate.
Das maximale Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung (inklusive aller dezentralen Abrufe
aller Dienststellen) wird auf einen Höchstwert von 866.000 EUR brutto festgelegt. Mit
Erreichen dieses Höchstwerts endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es
A_3 Besondere Vergabestimmungen, Version 1 vom 17.09.2026 Seite 1 von 5
[Seite 2]
Zentrale Vergabestelle des Thüringer Oberlandesgerichts – Az.: 5400 E– 31/26 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik
einer Kündigung bedarf, selbst wenn die vorgesehene zeitliche Vertragslaufzeit noch nicht
abgelaufen ist.
II. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen bestehen aus den folgenden allgemeinen Anlagen (A) sowie
Formularen (R).
- Allgemeine Anlagen (A)
• Anschreiben (A_1)
• Allgemeine Vergabebestimmungen (A_2)
• Besondere Vergabebestimmungen (A_3 - dieses Dokument)
• Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThürVgG (A_4)
• Dienststellenverzeichnis (A_5)
- Formulare (R)
• Rahmenvereinbarung (R_1)
• Angebot (R_2)
• Eigenerklärung Ausschluss- und Eignungskriterien (R_3)
• Geheimhaltungserklärung (GE) & Datenschutzhinweise (R_4)
• Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (R_5)
• Erklärung Russland-Sanktionen (R_6)
Die Formulare (R) sind durch den Bieter bei Angebotsabgabe ausgefüllt und unterschrieben
(Textform ausreichend) beizufügen.
III. Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Vergabeverfahrens
Dem Vergabeverfahren liegt folgende Terminplanung zugrunde:
| Meilensteine | Zeitschiene | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Frist für Bieterfragen | 15.10.2026, 10:00 Uhr | ||||
| Ablauf der Angebotsfrist | 22.10.2026, 10:00 Uhr | ||||
| Ablauf der Bindefrist | 30.11.2026, 23:59 Uhr | ||||
| Zuschlagserteilung | Vorauss. 45./46. KW 2026 | ||||
| Vertragsbeginn | mit Zuschlag | ||||
| Dauer der Leistungserbringung | 3 Jahre = 36 Monate |
A_3 Besondere Vergabestimmungen, Version 1 vom 17.09.2026 Seite 2 von 5
[Seite 3]
Zentrale Vergabestelle des Thüringer Oberlandesgerichts – Az.: 5400 E– 31/26 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik
IV. Aufteilung in Lose
Es erfolgt keine Losbildung.
V. Optionen
Für die Rahmenvereinbarung besteht keine Verlängerungs- oder Mengenoption.
VI. Hinweise zur Anlage „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“
Aufgrund der Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 ist die Vergabe
öffentlicher Aufträge und Konzessionen an russische Staatsangehörige und in Russland
niedergelassene Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen verboten, das betrifft auch
die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen.
Dieser Regelung unterliegt auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-
auftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach-
weises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Die Eigenerklärung (Anlage R 6) ist auszufüllen und dem Angebot zwingend beizufügen. Wird
diese Eigenerklärung nicht mit den Angebotsunterlagen eingereicht, wird das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen.
VII. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
VIII. Hinweise zur Angebotskalkulation
Die im Preisblatt (Anlage R_2 Angebot [Tabellenblatt 3/3]) für die jeweiligen Tonertypen
angegebenen Abrufmengen sind unverbindliche Schätzungen der Vergabestelle auf Basis
prognostizierter Bedarfe für die Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Sie dienen den Bietern
ausschließlich als Grundlage für eine sachgerechte und kalkulatorische Preisbildung. Es
besteht seitens der Vergabestelle keine Abnahmeverpflichtung für die genannten
Einzelmengen.
Während der Vertragslaufzeit kann es zu einem Austausch der im Einsatz befindlichen
Druckgeräte kommen. Ältere Druckgeräte können nach und nach u. a. durch neue Geräte der
Serie Kyocera ECOSYS PA4000x ersetzt werden. Dadurch sinkt der Bedarf an
Tonerkartuschen der Altgeräte, gleichzeitig steigt der Bedarf an Originaltonern (insbesondere
TK-1260) für die neuen Drucker. Durch einen fortlaufenden Austausch von Alt- gegen
Neugeräte wird insgesamt von einem ausgeglichenen Verhältnis der benötigten Stückzahlen
(tonerartübergreifend) ausgegangen.
A_3 Besondere Vergabestimmungen, Version 1 vom 17.09.2026 Seite 3 von 5
[Seite 4]
Zentrale Vergabestelle des Thüringer Oberlandesgerichts – Az.: 5400 E– 31/26 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik
Die Lieferung der Tonerkartuschen erfolgt versandkostenfrei. Es gibt keinen
Mindestbestellwert.
Es gibt keine festen Bestellintervalle. Die abrufberechtigten Dienststellen sind jedoch intern
organisatorisch dazu angehalten, anfallende Bedarfe nach Möglichkeit zu bündeln, um
Kleinstbestellungen zu minimieren.
Die abrufberechtigten Dienststellen ergeben sich aus der Anlage A_5 Dienststellen.
Diese rufen die benötigten Tonerkartuschen dezentral ab. Die Lieferung und
Rechnungslegung erfolgen ebenfalls dezentral direkt gegenüber der bestellenden
Dienststelle.
IX. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot
erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird aufgrund nachstehender
Zuschlagskriterien vorgenommen.
- Zuschlagskriterien
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der als Leistungsentgelt geforderte Preis (Netto-
Einzelpreis) ist auf der Grundlage des in den Anlagen Rahmenvereinbarung und Angebot
dargestellten Leistungsumfangs zu kalkulieren.
Der Angebotspreis bildet sich aus der Summe der gewerteten Netto-Gesamtpreise (Anlage
Angebot R_2, Tabellenblatt 3/3, Spalte M).
Eine Skontogewährung erfolgt auf den Angebotspreis. Gerundet wird kaufmännisch.
Offensichtliche, durch die Vergabestelle aus dem Angebot erkannte Schreib- oder
Rechenversehen werden berücksichtigt.
- Gewichtung der Kriterien
Das Preiskriterium wird mit 100 % beim Zuschlag gewichtet.
- Bewertungsmethode
Bewertet wird der Angebotspreis (netto) für die Dauer der maximalen Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (36 Monate), welcher sich aus den Preiskriterien (Anlage Angebot R_2,
Tabellenblatt 3/3, Spalte M) ergibt.
A_3 Besondere Vergabestimmungen, Version 1 vom 17.09.2026 Seite 4 von 5
[Seite 5]
Zentrale Vergabestelle des Thüringer Oberlandesgerichts – Az.: 5400 E– 31/26 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik
Skonto wird bei der Wertung nur dann berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 10
Werktage ab Eingang der prüfbaren Rechnung beim Zahlungspflichtigen beträgt.
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (netto) für die Dauer der maximalen Laufzeit
der Rahmenvereinbarung erhält den Zuschlag.
Ermittlung der Wertungspreise (Spalte L und M):
Das Preisblatt (Anlage R_2 Angebot, Tabellenblatt 3/3) ist durch den Bieter vollständig in
den hellgrün hinterlegten Feldern zu auszufüllen. Angebote, die einzelne Tonertypen nicht
enthalten, werden ausgeschlossen.
Als Maßstab für die Reichweite gilt die Seitenkapazität nach den einschlägigen Normen
ISO/IEC 19752 (für Monochrom-Toner) bzw. ISO/IEC 19798 (für Farb-Toner). Die Bieter sind
verpflichtet, die exakte ISO-Seitenkapazität des angebotenen Produkts in Spalte J des
Preisblatts einzutragen. Die Vergabestelle hat die ISO-Reichweiten der Originalprodukte in
Spalte D als Standard hinterlegt.
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt bei Abweichungen der
angebotenen Seitenkapazität von der Original-Seitenkapazität eine mathematische
Normierung (Gleichrechnung) des vom Bieter angegebenen Netto-Einzelpreises (Spalte K) im
Vergabeverfahren nach der folgenden Methodik:
gewerteter Netto-Einzelpreis = (Angebotener Netto-Einzelpreis / Angebotene ISO-Reichweite) x ISO Original
Weist das angebotene Alternativprodukt eine geringere Seitenkapazität als das
Originalprodukt auf, führt dies im Rahmen der Wertung zu einem rechnerisch höheren,
gewerteten Gesamtpreis der Position. Weist das Alternativprodukt eine höhere Seitenkapazität
auf, führt dies zu einem rechnerisch niedrigeren, gewerteten Gesamtpreis.
Der tatsächliche Abrechnungspreis im Falle einer späteren Beauftragung bleibt der vom Bieter
in Spalte K angegebene Netto-Einzelpreis.
A_3 Besondere Vergabestimmungen, Version 1 vom 17.09.2026 Seite 5 von 5