Anlage 6 - Datenschutzhinweise.pdf

Lieferung von Tiefschutzausstattung für die Bayerische Polizei

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 21:25 (Europe/Berlin)

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Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei Az.: V3-8014.01-0136-24

Anlage 6

Datenschutzhinweise

im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

I. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen

II. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei Pödeldorfer Straße 77/79 96052 Bamberg

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Behördliche Datenschutzbeauftragte:

Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei Pödeldorfer Str. 77/79 96052 Bamberg

Tel: 0951-9331-106 Mail: bpp.bamberg.datenschutz@polizei.bayern.de

Vertreter:

Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei Pödeldorfer Str. 77/79 96052 Bamberg

Tel: 0951-9331-436 Mail: bpp.bamberg.datenschutz@polizei.bayern.de

III. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:  Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere: o Bereitstellung von Vergabeunterlagen o Beantwortung von Bieterfragen o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen o Abfrage und Überprüfung der Eignung o Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen

 Pflege einer Bieterkartei  Dokumenten- und Vertragsmanagement

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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

 Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen  Führen sachdienlicher Kommunikation

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4 Absatz 1 BayDSG.

IV. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:  Datenbank der Europäischen Union für die Vergabe öffentlicher Aufträge (TED)  Plattform der Deutschen E-Vergabe  Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. § 150a GewO  Bundeskartellamt zur Einholung von Auskünften aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG  Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen  Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen  Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen  Sachbearbeiter der Bayerischen Polizei zur sachdienlichen Kommunikation  Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung

V. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland / eine internationale Organisation zu übermitteln.

VI. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Bayerischen Polizei so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. § 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags bzw. der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen werden in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist 30 Jahre nach Vertragsschluss.

VII. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:  Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).  Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).  Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

 Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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