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Leistungsbeschreibung
zur Aus- und Durchführung
„Lieferung von drei Stück Tieflader“
Landesbetrieb Mobilität Rheinland – Pfalz
Friedrich–Ebert–Ring 14-20 56068 Koblenz
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ................................................................................................................. 3
- Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens ............................................................ 4
1.1 Aufteilung in Lose .................................................................................................. 4
1.2 Abnahmemengen .................................................................................................. 4
1.3 Liefer- / Ausführungsfristen. ................................................................................... 4
- Anforderungen (A-Kriterien) ........................................................................................ 5
2.1 Allgemeine Anforderungen .................................................................................... 5
2.2 Zu beachtende gesetzliche Bestimmungen , Richtinien und CE-Zertifikate
(A-Kriterien) für alle Lieferprodukte ........................................................................ 6
2.3 Ansprechpartner .................................................................................................... 7
-
Information .................................................................................................................... 7
-
Ablauf der Lieferung bzw. Leistung ............................................................................ 7
-
Abnahme ....................................................................................................................... 9
-
Gewährleistung............................................................................................................. 9
-
Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonal ............................... 9
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Vorbemerkungen
Diese Leistungsbeschreibung enthält - soweit nicht anders bezeichnet bzw. dargestellt -
Mindestanforderungen, d.h. Ausschlusskriterien (A-Kriterien), welche vom Bieter bei der
Erstellung seines Angebotes zwingend zu beachten und zu erfüllen sind. Dies gilt auch für die
in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anlagen.
Die Nichtbeachtung oder eine Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum
Ausschluss des Angebotes. Somit hat der Bieter seinem Angebot die nachfolgenden
Anforderungen und Vorgaben zugrunde zu legen.
Begriffsbestimmungen zu den Beteiligten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als vertragsführende
Stelle, welche die Rahmenvereinbarung als Auftrag vergibt und insoweit
Vertragspartner des Auftragnehmers wird.
Bedarfsträger sind die bezugsberechtigten Stellen der Landesbetriebes Mobilität
Rheinland-Pfalz (LBM RLP) (im Wesentlichen die Straßenmeistereien
des LBM RLP). Grundsätzlich schließt der Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz im Namen und Rechnung des jeweiligen
Bedarfsträgers und auf Basis der Rahmenvereinbarung, Einzelverträge
mit dem Auftragnehmer ab.
Auftragnehmer (AN) Bieter, der im Falle des Zuschlags Vertragspartner der Vergabestelle
und somit auch Vertragspartner der Bedarfsträger (Einzelaufträge auf
Basis der Bedingungen der Rahmenvereinbarung) wird.
Auftraggeber (AG) Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz.
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1. Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz, plant mit diesem Verfahren den Geräte- und Fuhrpark mit
Vorbaukehrmaschinen auszustatten. Ziel ist hierzu der Abschluss eines
Liefervertrags mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer)
abzuschließen.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die Lieferung von drei Stück
Tieflader für drei Straßenmeistereien im Zuständigkeitsbereich des regionalen
Landesbetriebes Kaiserslautern.
Nach einer durchgeführten Bedarfsfeststellung und Markterkundung soll die Leistung
im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben
werden. Die Bieter werden gebeten, hierfür ein entsprechendes Angebot unter
Einhaltung der nachstehenden Anforderungen sowie innerhalb der Angebotsfrist und
den Bestimmungen, abzugeben.
Der Umfang sowie die Anforderungen an die konkret anzubietenden Produkte ergeben
sich aus der Leistungsbeschreibung, des Preisblattes sowie den Anlagen.
Vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus den besonderen Vertrags-
bedingungen und den weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen.
1.1 Aufteilung in Lose
entfällt
1.2 Abnahmemengen
entfäll
1.3 Liefer- / Ausführungsfristen
Die Lieferung der Tieflader hat in der Regel nach Zugang der Zuschlagserteilung
innerhalb einer Lieferfrist von 120 Werktagen entsprechend der besonderen
Vertragsbedingungen an die bezugsberechtigten Stellen zu erfolgen.
Ein Bestellschein, auf den im Lieferschein und in der Rechnungserstellung Bezug zu
nehmen ist, wird nach der Zuschlagserteilung nachgereicht.
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2. Anforderungen (A-Kriterien)
Für die Ausstattung des Fuhr- und Geräteparks des Landesbetriebes Rheinland-Pfalz
mit Tiefladern, sind vom Bieter die nachfolgenden Anforderungen bzw. Bedingungen
(A-Kriterien) mindestens zu erfüllen.
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Pflicht zur rechtzeitigen Einholung aller notwendigen Informationen zur
vollumfänglichen und fristgerechten Planung, Kalkulation, Angebotserstellung,
Produktion und Ausführung der Lieferprodukte liegt alleine beim Auftragnehmer.
Die betriebsbereite Montage, Aufbau, Einstellung und Kalibrierung, ggf.
Abnahme und Zulassung, sowie UVV-Abnahme der Lieferprodukte, aller
Zusatzausstattungen und aller Anbauteile einschließlich der dazugehörigen
Materialien ist zu gewährleisten.
Alle Kabel und Schläuche an den Lieferprodukten sind so zu verlegen, dass sie
im alltäglichen Betrieb nicht beschädigt werden können und keine
Gefahrenquelle darstellen.
Alle Anzeigen der Bedieneinrichtungen, Informationen und Beschriftungen
am/an den Lieferprodukt/en sowie die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
Ausführungen, müssen in deutscher Sprache ausgeführt werden.
Je Lieferprodukt hat eine Einweisung und Schulung des Bedien- und
Werkstattpersonal entsprechend dem in der (Anlage 02) beschriebenen
Umfangs zu erfolgen.
Für die Abnahmen müssen alle Lieferprodukte, alle Zusatzausstattungen, alle
Anbauteile und alle Materialien, vollumfänglich den in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen, sowie den
aktuellen Gesetzen, Normen und Richtlinien entsprechen.
Sollte ein Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend durch die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Inhalte definiert sein, so ist die Ausführung zumindest nach den „allgemein
anerkannten Regeln der Technik“ auszuführen.
a) Bei Abnahme sind folgende technischen Unterlagen und Informationen in deutscher
Sprache zur Verfügung zu stellen:
-
Bedienungsanweisung ausgeführt in Papierform und auf CD.
-
Werkstatthandbuch und Ersatzteilkatalog. Ausgeführt in Papierform, auf CD oder
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Internetzugangsberechtigung.
Jeweils einmal für jedes Produkt und einmal für die jeweilige Zentralwerkstatt in deren
Zuständigkeit das oder die Lieferprodukte geliefert werden.
Dies gilt für alle Tieflader.
2.2 Zu beachtende gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und CE-Zertifikate
(A-Kriterien) für alle Lieferprodukte
Alle angebotenen Produkte müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, denen
sie bei Bereitstellung auf dem Markt unterliegen.
Die Produkte unterliegen insbesondere folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Für alle Tieflader gelten:
2006/42/EG Maschinenrichtlinie
CE – Konformitätserklärung und Kennzeichnung
UVV DGUV
StVZO
EU-Rahmenverordnung 2018/858
UNECE Regelung Nr. 10 (ECE-R10)
DIN 30710, Warnmarkierungen von Fahrzeugen und Geräten
UNECE Regelung Nr. 10 (ECE-R10): Regelung bestimmt die EMV-Anforderungen für
Kraftfahrzeuge und deren Anhänger (Klassen L, M, N, O, T, R, S)
Es werden die notwendigen technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für
Fahrzeuge (TLF) und (TLG) der Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst zugrunde
gelegt.
Die Einhaltung der Anforderungen sind, auf Aufforderung, durch Vorführung oder durch
Prüfbescheinigungen von einer zur Ausstellung von Zertifikaten berechtigten Stelle (z.B. BAST
oder gleichwertig) nachzuweisen.
Gelten aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen Anforderungen, die über die in dieser
Leistungsbeschreibung definierten Einzelanforderungen hinausgehen, so sind grundsätzlich
die gesetzlichen Anforderungen ergänzend zu beachten bzw. zu erfüllen.
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2.3 Ansprechpartner
Die Auftragnehmerin benennt den Bedarfsträgern, für jedes Los, einen in der Zeit von
Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr und am Freitag zwischen
08.00 Uhr und 12.00 Uhr erreichbaren zentralen Ansprechpartner für alle Belange der
Auftragsausführung (Beschwerdemanagement, Abstimmungsfragen etc.) mit
entsprechenden Kontaktdaten (hier keine Hotline - Nummer) sowie einen Vertreter.
Spätere Änderungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben
Kalendertagen mitzuteilen.
3. Information
Der Auftragnehmer ist bei Auftragsvergabe verpflichtet, den LBM Rheinland-Pfalz und
die zuständigen Werkmeister der jeweiligen Dienststellen über das/die Lieferprodukt/e
zu informieren.
Dem Werkmeister ist eine vollständige und ausführliche Auftragsbestätigung, mit
technischen Details und Ausstattungen, die den Positionen im Leistungsverzeichnis
eindeutig zugeordnet sind, zur Verfügung zu stellen (in gedruckter oder digitaler
Ausführung).
Es dürfen nur kleinere Änderungen bei den Positionen, die nicht eindeutig im
Leistungsverzeichnis beschrieben sind und keine Mehrkosten nach sich ziehen, in
Absprache mit den Werkmeistern vorgenommen werden.
4. Ablauf der Lieferung bzw. Leistung
a. Versandanzeige
Vor Auslieferung jedes Lieferproduktes (bzw. jeder Teillieferung) hat eine schriftliche
Versandanzeige an den Auftraggeber
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Geschäftsbereich Betrieb, Fachgruppe Straßenunterhaltung, -betrieb,
Herrn Holger Lörsch (E-Mail: Holger.Loersch@lbm.rlp.de)
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sowie an den jeweils zuständigen Werkmeister (siehe Anlage 01)
zu erfolgen, sobald dem Auftragnehmer bekannt ist, wann die Lieferung beim
Auftraggeber eintreffen wird. Die Versandanzeige hat spätestens dann zu erfolgen,
wenn eine Lieferung die Betriebs- bzw. Produktionsstätte des Auftragsnehmers
verlässt. Unterteilt sich die Lieferung eines Lieferproduktes in mehrere Teillieferungen,
so hat für jede Teillieferung nach zuvor beschriebenem Verfahren eine schriftliche
Versandanzeige zu erfolgen.
Die Lieferung an die Anlieferstellen hat frei Haus zu erfolgen.
b. Empfangsstellen
Empfangsstellen sind überwiegend die Zentralwerkstätten (ggf. auch die
Straßenmeistereien) der jeweiligen regionalen Landesbetriebe Mobilität . Die Adressen
und zuständigen Werkmeister sind in den Anlage 01 oder unter http://www.lbm.rlp.de
aufgeführt.
Die Anlieferung hat während folgender Zeiten zu erfolgen:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausnahmen hiervon sind nur nach vorheriger Benachrichtigung und terminlicher
Abstimmung mit den Empfangsstellen (siehe Anlage 01) möglich. In Einzelfällen
können auch andere Anlieferadressen vom Auftraggeber innerhalb des
Landesgebietes von Rheinland-Pfalz angegeben werden.
c. Lieferschein
Jeder Lieferung an eine Empfangsstelle des Auftraggebers ist immer ein Lieferschein
in 2-facher Ausfertigung mit Angabe der Referenz-Nr. (bzw. Bestellschein-Nr.) aus der
Auftragserteilung (Bestellschein/Bestellung) beizulegen. Dieser wird nach erfolgter
ordnungsgemäßer Übergabe der Lieferung an die Empfangsstelle vom Auftraggeber
sowie vom Auftragnehmer unterzeichnet. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung
für Ihre Unterlagen.
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d. Rechnungen
Alle Rechnungen sind immer in 2-facher Ausfertigung mit Angabe der Referenz-Nr.
(bzw. Bestellschein-Nr.) aus den Bestellscheinen/Bestellungen an den jeweiligen
Rechnungsempfänger zu versenden.
Die Rechnungen sind bitte an folgende Anschrift zu versenden:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Postfach 20 10 26 56010 Koblenz
Bestehen Abweichungen zwischen zuvor genannten Rechnungsanschriften und den
Angaben in den Bestellscheinen/ Bestellungen, sind immer die auf den
Bestellscheinen/ Bestellungen aufgeführten Rechnungsanschriften maßgebend.
5. Abnahme
Die Abnahme jedes einzelnen Lieferproduktes erfolgt an den jeweiligen
Empfangsstellen durch die Werkmeister der Dienststellen.
Eine Abnahme des Lieferproduktes kann erst erfolgen, wenn die Leistung vollständig
ausgeführt ist.
6. Gewährleistung
Der Auftragnehmer garantiert, dass alle Lieferprodukte eine gleichbleibende Qualität
aufweisen, die allen Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollumfänglich
entspricht.
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, sofern der Hersteller oder der
Auftragnehmer keine längere Zeit gewährt.
b) Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der erfolgten formellen Abnahme
c) Erfüllungsort für die Gewährleistung ist die jeweilige begünstigte Stelle, in der die
Produkte eingesetzt werden.
7. Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonal
Die Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonal hat vor dem Termin
der dezentralen Abnahme durch vom Auftragnehmer beauftragtes fachkundiges
Personal zu erfolgen. Der Teilnehmerkreis wird durch den zuständigen Werkmeister
der jeweiligen Dienststelle bestimmt. Die Anzahl der Teilnehmer wird dem
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Auftragnehmer vor dem Termin der Schulung durch den Werkmeister mitgeteilt. Die
Dienststelle stellt dem Auftragnehmer zur Durchführung der Einweisung und der
Schulung ggf. geeignete Räumlichkeiten (soweit vorhanden, z.B. einen
Besprechungsraum oder Werkstatthalle) zur Verfügung. Alternativ ist die Durchführung
der Einweisung und Schulung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auch in
Schulungseinrichtungen des Auftragnehmers möglich.
Weitere Details sind derAnlage 02 „Einweisung und Schulung des Bedien- u. des
Werkstattpersonals“ zu entnehmen.
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