11 Leistungsbeschreibung Ausführung-Vorbaukehrmaschine (1).pdf

Lieferung von Tiefladern

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Leistungsbeschreibung

zur Aus- und Durchführung

„Lieferung von drei Stück Tieflader“

Landesbetrieb Mobilität Rheinland – Pfalz

Friedrich–Ebert–Ring 14-20 56068 Koblenz

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen ................................................................................................................. 3

  1. Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens ............................................................ 4

1.1 Aufteilung in Lose .................................................................................................. 4

1.2 Abnahmemengen .................................................................................................. 4

1.3 Liefer- / Ausführungsfristen. ................................................................................... 4

  1. Anforderungen (A-Kriterien) ........................................................................................ 5

2.1 Allgemeine Anforderungen .................................................................................... 5

2.2 Zu beachtende gesetzliche Bestimmungen , Richtinien und CE-Zertifikate

(A-Kriterien) für alle Lieferprodukte ........................................................................ 6

2.3 Ansprechpartner .................................................................................................... 7

  1. Information .................................................................................................................... 7

  2. Ablauf der Lieferung bzw. Leistung ............................................................................ 7

  3. Abnahme ....................................................................................................................... 9

  4. Gewährleistung............................................................................................................. 9

  5. Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonal ............................... 9

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Vorbemerkungen

Diese Leistungsbeschreibung enthält - soweit nicht anders bezeichnet bzw. dargestellt -

Mindestanforderungen, d.h. Ausschlusskriterien (A-Kriterien), welche vom Bieter bei der

Erstellung seines Angebotes zwingend zu beachten und zu erfüllen sind. Dies gilt auch für die

in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anlagen.

Die Nichtbeachtung oder eine Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum

Ausschluss des Angebotes. Somit hat der Bieter seinem Angebot die nachfolgenden

Anforderungen und Vorgaben zugrunde zu legen.

Begriffsbestimmungen zu den Beteiligten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens:

Vergabestelle ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als vertragsführende

Stelle, welche die Rahmenvereinbarung als Auftrag vergibt und insoweit

Vertragspartner des Auftragnehmers wird.

Bedarfsträger sind die bezugsberechtigten Stellen der Landesbetriebes Mobilität

Rheinland-Pfalz (LBM RLP) (im Wesentlichen die Straßenmeistereien

des LBM RLP). Grundsätzlich schließt der Landesbetrieb Mobilität

Rheinland-Pfalz im Namen und Rechnung des jeweiligen

Bedarfsträgers und auf Basis der Rahmenvereinbarung, Einzelverträge

mit dem Auftragnehmer ab.

Auftragnehmer (AN) Bieter, der im Falle des Zuschlags Vertragspartner der Vergabestelle

und somit auch Vertragspartner der Bedarfsträger (Einzelaufträge auf

Basis der Bedingungen der Rahmenvereinbarung) wird.

Auftraggeber (AG) Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität

Rheinland-Pfalz.

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1. Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-

Pfalz, plant mit diesem Verfahren den Geräte- und Fuhrpark mit

Vorbaukehrmaschinen auszustatten. Ziel ist hierzu der Abschluss eines

Liefervertrags mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer)

abzuschließen.

Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die Lieferung von drei Stück

Tieflader für drei Straßenmeistereien im Zuständigkeitsbereich des regionalen

Landesbetriebes Kaiserslautern.

Nach einer durchgeführten Bedarfsfeststellung und Markterkundung soll die Leistung

im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben

werden. Die Bieter werden gebeten, hierfür ein entsprechendes Angebot unter

Einhaltung der nachstehenden Anforderungen sowie innerhalb der Angebotsfrist und

den Bestimmungen, abzugeben.

Der Umfang sowie die Anforderungen an die konkret anzubietenden Produkte ergeben

sich aus der Leistungsbeschreibung, des Preisblattes sowie den Anlagen.

Vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus den besonderen Vertrags-

bedingungen und den weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen.

1.1 Aufteilung in Lose

entfällt

1.2 Abnahmemengen

entfäll

1.3 Liefer- / Ausführungsfristen

Die Lieferung der Tieflader hat in der Regel nach Zugang der Zuschlagserteilung

innerhalb einer Lieferfrist von 120 Werktagen entsprechend der besonderen

Vertragsbedingungen an die bezugsberechtigten Stellen zu erfolgen.

Ein Bestellschein, auf den im Lieferschein und in der Rechnungserstellung Bezug zu

nehmen ist, wird nach der Zuschlagserteilung nachgereicht.

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2. Anforderungen (A-Kriterien)

Für die Ausstattung des Fuhr- und Geräteparks des Landesbetriebes Rheinland-Pfalz

mit Tiefladern, sind vom Bieter die nachfolgenden Anforderungen bzw. Bedingungen

(A-Kriterien) mindestens zu erfüllen.

2.1 Allgemeine Anforderungen

Die Pflicht zur rechtzeitigen Einholung aller notwendigen Informationen zur

vollumfänglichen und fristgerechten Planung, Kalkulation, Angebotserstellung,

Produktion und Ausführung der Lieferprodukte liegt alleine beim Auftragnehmer.

 Die betriebsbereite Montage, Aufbau, Einstellung und Kalibrierung, ggf.

Abnahme und Zulassung, sowie UVV-Abnahme der Lieferprodukte, aller

Zusatzausstattungen und aller Anbauteile einschließlich der dazugehörigen

Materialien ist zu gewährleisten.

 Alle Kabel und Schläuche an den Lieferprodukten sind so zu verlegen, dass sie

im alltäglichen Betrieb nicht beschädigt werden können und keine

Gefahrenquelle darstellen.

 Alle Anzeigen der Bedieneinrichtungen, Informationen und Beschriftungen

am/an den Lieferprodukt/en sowie die in den Vergabeunterlagen enthaltenen

Ausführungen, müssen in deutscher Sprache ausgeführt werden.

 Je Lieferprodukt hat eine Einweisung und Schulung des Bedien- und

Werkstattpersonal entsprechend dem in der (Anlage 02) beschriebenen

Umfangs zu erfolgen.

 Für die Abnahmen müssen alle Lieferprodukte, alle Zusatzausstattungen, alle

Anbauteile und alle Materialien, vollumfänglich den in der

Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen, sowie den

aktuellen Gesetzen, Normen und Richtlinien entsprechen.

Sollte ein Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend durch die in der Leistungsbeschreibung

aufgeführten Inhalte definiert sein, so ist die Ausführung zumindest nach den „allgemein

anerkannten Regeln der Technik“ auszuführen.

a) Bei Abnahme sind folgende technischen Unterlagen und Informationen in deutscher

Sprache zur Verfügung zu stellen:

  • Bedienungsanweisung ausgeführt in Papierform und auf CD.

  • Werkstatthandbuch und Ersatzteilkatalog. Ausgeführt in Papierform, auf CD oder

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Internetzugangsberechtigung.

Jeweils einmal für jedes Produkt und einmal für die jeweilige Zentralwerkstatt in deren

Zuständigkeit das oder die Lieferprodukte geliefert werden.

Dies gilt für alle Tieflader.

2.2 Zu beachtende gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und CE-Zertifikate

(A-Kriterien) für alle Lieferprodukte

Alle angebotenen Produkte müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, denen

sie bei Bereitstellung auf dem Markt unterliegen.

Die Produkte unterliegen insbesondere folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

Für alle Tieflader gelten:

 2006/42/EG Maschinenrichtlinie

 CE – Konformitätserklärung und Kennzeichnung

 UVV DGUV

 StVZO

 EU-Rahmenverordnung 2018/858

 UNECE Regelung Nr. 10 (ECE-R10)

 DIN 30710, Warnmarkierungen von Fahrzeugen und Geräten

 UNECE Regelung Nr. 10 (ECE-R10): Regelung bestimmt die EMV-Anforderungen für

Kraftfahrzeuge und deren Anhänger (Klassen L, M, N, O, T, R, S)

 Es werden die notwendigen technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für

Fahrzeuge (TLF) und (TLG) der Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst zugrunde

gelegt.

Die Einhaltung der Anforderungen sind, auf Aufforderung, durch Vorführung oder durch

Prüfbescheinigungen von einer zur Ausstellung von Zertifikaten berechtigten Stelle (z.B. BAST

oder gleichwertig) nachzuweisen.

Gelten aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen Anforderungen, die über die in dieser

Leistungsbeschreibung definierten Einzelanforderungen hinausgehen, so sind grundsätzlich

die gesetzlichen Anforderungen ergänzend zu beachten bzw. zu erfüllen.

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2.3 Ansprechpartner

Die Auftragnehmerin benennt den Bedarfsträgern, für jedes Los, einen in der Zeit von

Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr und am Freitag zwischen

08.00 Uhr und 12.00 Uhr erreichbaren zentralen Ansprechpartner für alle Belange der

Auftragsausführung (Beschwerdemanagement, Abstimmungsfragen etc.) mit

entsprechenden Kontaktdaten (hier keine Hotline - Nummer) sowie einen Vertreter.

Spätere Änderungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben

Kalendertagen mitzuteilen.

3. Information

Der Auftragnehmer ist bei Auftragsvergabe verpflichtet, den LBM Rheinland-Pfalz und

die zuständigen Werkmeister der jeweiligen Dienststellen über das/die Lieferprodukt/e

zu informieren.

Dem Werkmeister ist eine vollständige und ausführliche Auftragsbestätigung, mit

technischen Details und Ausstattungen, die den Positionen im Leistungsverzeichnis

eindeutig zugeordnet sind, zur Verfügung zu stellen (in gedruckter oder digitaler

Ausführung).

Es dürfen nur kleinere Änderungen bei den Positionen, die nicht eindeutig im

Leistungsverzeichnis beschrieben sind und keine Mehrkosten nach sich ziehen, in

Absprache mit den Werkmeistern vorgenommen werden.

4. Ablauf der Lieferung bzw. Leistung

a. Versandanzeige

Vor Auslieferung jedes Lieferproduktes (bzw. jeder Teillieferung) hat eine schriftliche

Versandanzeige an den Auftraggeber

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Geschäftsbereich Betrieb, Fachgruppe Straßenunterhaltung, -betrieb,

Herrn Holger Lörsch (E-Mail: Holger.Loersch@lbm.rlp.de)

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Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz

sowie an den jeweils zuständigen Werkmeister (siehe Anlage 01)

zu erfolgen, sobald dem Auftragnehmer bekannt ist, wann die Lieferung beim

Auftraggeber eintreffen wird. Die Versandanzeige hat spätestens dann zu erfolgen,

wenn eine Lieferung die Betriebs- bzw. Produktionsstätte des Auftragsnehmers

verlässt. Unterteilt sich die Lieferung eines Lieferproduktes in mehrere Teillieferungen,

so hat für jede Teillieferung nach zuvor beschriebenem Verfahren eine schriftliche

Versandanzeige zu erfolgen.

Die Lieferung an die Anlieferstellen hat frei Haus zu erfolgen.

b. Empfangsstellen

Empfangsstellen sind überwiegend die Zentralwerkstätten (ggf. auch die

Straßenmeistereien) der jeweiligen regionalen Landesbetriebe Mobilität . Die Adressen

und zuständigen Werkmeister sind in den Anlage 01 oder unter http://www.lbm.rlp.de

aufgeführt.

Die Anlieferung hat während folgender Zeiten zu erfolgen:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausnahmen hiervon sind nur nach vorheriger Benachrichtigung und terminlicher

Abstimmung mit den Empfangsstellen (siehe Anlage 01) möglich. In Einzelfällen

können auch andere Anlieferadressen vom Auftraggeber innerhalb des

Landesgebietes von Rheinland-Pfalz angegeben werden.

c. Lieferschein

Jeder Lieferung an eine Empfangsstelle des Auftraggebers ist immer ein Lieferschein

in 2-facher Ausfertigung mit Angabe der Referenz-Nr. (bzw. Bestellschein-Nr.) aus der

Auftragserteilung (Bestellschein/Bestellung) beizulegen. Dieser wird nach erfolgter

ordnungsgemäßer Übergabe der Lieferung an die Empfangsstelle vom Auftraggeber

sowie vom Auftragnehmer unterzeichnet. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung

für Ihre Unterlagen.

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d. Rechnungen

Alle Rechnungen sind immer in 2-facher Ausfertigung mit Angabe der Referenz-Nr.

(bzw. Bestellschein-Nr.) aus den Bestellscheinen/Bestellungen an den jeweiligen

Rechnungsempfänger zu versenden.

Die Rechnungen sind bitte an folgende Anschrift zu versenden:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Postfach 20 10 26 56010 Koblenz

Bestehen Abweichungen zwischen zuvor genannten Rechnungsanschriften und den

Angaben in den Bestellscheinen/ Bestellungen, sind immer die auf den

Bestellscheinen/ Bestellungen aufgeführten Rechnungsanschriften maßgebend.

5. Abnahme

Die Abnahme jedes einzelnen Lieferproduktes erfolgt an den jeweiligen

Empfangsstellen durch die Werkmeister der Dienststellen.

Eine Abnahme des Lieferproduktes kann erst erfolgen, wenn die Leistung vollständig

ausgeführt ist.

6. Gewährleistung

Der Auftragnehmer garantiert, dass alle Lieferprodukte eine gleichbleibende Qualität

aufweisen, die allen Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollumfänglich

entspricht.

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, sofern der Hersteller oder der

Auftragnehmer keine längere Zeit gewährt.

b) Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der erfolgten formellen Abnahme

c) Erfüllungsort für die Gewährleistung ist die jeweilige begünstigte Stelle, in der die

Produkte eingesetzt werden.

7. Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonal

Die Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonal hat vor dem Termin

der dezentralen Abnahme durch vom Auftragnehmer beauftragtes fachkundiges

Personal zu erfolgen. Der Teilnehmerkreis wird durch den zuständigen Werkmeister

der jeweiligen Dienststelle bestimmt. Die Anzahl der Teilnehmer wird dem

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Auftragnehmer vor dem Termin der Schulung durch den Werkmeister mitgeteilt. Die

Dienststelle stellt dem Auftragnehmer zur Durchführung der Einweisung und der

Schulung ggf. geeignete Räumlichkeiten (soweit vorhanden, z.B. einen

Besprechungsraum oder Werkstatthalle) zur Verfügung. Alternativ ist die Durchführung

der Einweisung und Schulung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auch in

Schulungseinrichtungen des Auftragnehmers möglich.

Weitere Details sind derAnlage 02 „Einweisung und Schulung des Bedien- u. des

Werkstattpersonals“ zu entnehmen.

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