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Lieferung von Tablets mit iPadOS, Eingabestiften und Tastaturhüllen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Leistungsbeschreibung

- Los 1 -

Lieferung von Tablets mit iPadOS

Auftraggeber: Schulwerk der Diözese Augsburg

(Stand: 03.09.2026)

1. Einführung

Das Schulwerk der Diözese Augsburg - kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts - arbeitet in der Diözese Augsburg als Träger von 46 Schulen an einer guten Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Die Orientierung der schulischen Erziehungsarbeit an christlichen Werten ist für das Schulwerk selbstverständlich. Richtschnur sind die „Qualitätskriterien“ der Deutschen Bischofskonferenz von 2009, daneben eigene, schulspezifische pädagogische Programme.

Das Schulwerk bemüht sich um die notwendigen, materiellen und räumlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulbetrieb. Die Entfaltung und Förderung der Anlagen und der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist das wesentliche Anliegen.

Als ein Bestandteil der materiellen Voraussetzungen für den Schulbetrieb soll die IT-Infrastruktur der Schulen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.

Im Rahmen des Förderprogramms “Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte“ (SchulMobE) hat das Schulwerk der Diözese Augsburg die Möglichkeit, die Modernisierung seiner IT-Infrastruktur durch die Beschaffung weiterer Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler fortzuführen.

2. Gegenstand und Umfang der Beschaffung

Mit dieser Ausschreibung sollen im Rahmen des Förderprogramms für die Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg

mindestens 565 und höchstens 650 Tablets mit Betriebssystem iPadOS als originalverpackte Neugeräte

auf der Grundlage des EVB-IT Kaufvertrags (Langfassung) beschafft werden.

Die verbindliche Mindestabnahmemenge beträgt 565 Geräte. Der Auftraggeber behält sich vor, bei nicht vollständiger Ausschöpfung der für die Beschaffung zur Verfügung stehenden Fördermittel über die Mindestabnahmemenge hinaus weitere Geräte abzurufen (Bedarfsposition). Die maximale Abnahmemenge beträgt insgesamt 650 Geräte. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Bedarfsposition und Abruf einer über die Mindestabnahmemenge hinausgehenden Geräte besteht nicht.

3. Begründung der Festlegung des Betriebssystems

Der Auftraggeber legt in Kenntnis des Gebots der produktneutralen Ausschreibung aus auftragsbezogenen Gründen das Betriebssystem iPadOS fest (§ 31 Abs. 6 Satz 1 VgV).

Nach der für Beschaffungen in Bayern maßgebenden Rechtsprechung des Vergabesenats am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG, Beschl. v. 25.03.2021, Verg 4/21) erfordert eine produktscharfe Ausschreibung, dass der Auftraggeber objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen hat, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein gewisser Beurteilungsspielraum zu. Insbesondere dürfen an das Vorliegen eines Sachgrundes keine unverhältnismäßigen Anforderungen gestellt werden; die Entscheidung muss plausibel sein (VK Nordbayern, Beschl. v. 12.09.2024, RMF-SG21-3194-9-24).

In einer derzeit noch nicht veröffentlichten Entscheidung hat das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 02.09.2026) zuletzt in einem Einzelfall eine produktscharfe Ausschreibung von iPadOS-Geräten mit der Begründung aufgehoben, dass die vorgebrachten Gründe gegen einen Mischbetrieb von Tablets unterschiedlicher Hersteller zu pauschal bzw. nicht hinreichend belegt seien.

Vor diesem Hintergrund werden die Gründe für eine produktscharfe Ausschreibung nachfolgend eingehend dargestellt:

3.1 Erweiterung eines bestehenden Gerätebestands

Zum Stichtag 03.09.2026 sind in den Schulen des Schulwerks 22.200 Tablets ausschließlich mit dem Betriebssystem iPadOS unterschiedlicher Generationen im Einsatz, verteilt auf 46 Schulen. Sie werden über eine zentrale Verwaltungsumgebung administriert, konfiguriert, gewartet und standortunabhängig betreut. Es werden keine Schülerleihgeräte auf Basis eines Android- oder Windows-Betriebssystems eingesetzt.

Die ausgeschriebenen 565 bis 650 Geräte entsprechen rund 2,5 % bis 2,9 % dieses Bestands. Gegenstand der Beschaffung ist damit nicht die Einführung einer Geräteumgebung, sondern die Ergänzung einer bestehenden. Schon diese untergeordnete Bestandserweiterung rechtfertigt eine Produktvorgabe, da nur die Herstellerkonformität eine effiziente IT-Administration (Siehe Nr. 3.2) und einen friktionslosen Einsatz jedes Neugeräts an allen 46 Schulen ermöglicht (siehe auch Nr. 3.3).

3.2 Plattformbindung der eingesetzten MDM-Lösung und weitere Bestandsstrukturen

Der Auftraggeber setzt zur Administration und Verwaltung seiner Geräteflotte das Produkt Jamf ein. Jamf unterstützt ausschließlich Apple-Plattformen; Geräte mit anderen Betriebssystemen können hiermit nicht verwaltet werden. Dies ergibt sich aus dem dokumentierten Funktionsumfang des Produkts.

Die Beschaffung von Tablets mit einem anderen Betriebssystem würde daher nicht lediglich ein technisch abweichendes Endgerät betreffen, sondern zwingend die Beschaffung, Einrichtung und den dauerhaften Parallelbetrieb einer zweiten, eigenständigen Verwaltungsplattform erfordern, einschließlich eigener Bereitstellungs-, Konfigurations-, Sicherheits-, Update-, Support- und Rücksetzverfahren.

Der Auftraggeber hat vor Verfahrensbeginn geprüft, ob die Ergänzung des Bestands mit Tablets eines anderen Betriebssystems in Betracht kommt, und den hierfür erforderlichen einmaligen und dauerhaften Mehraufwand ermittelt. Allein der einmalige Mehraufwand läge bei 25.805,15 EUR; die Summe ergibt sich aus einem von einem Dienstleister eingeholten Angebot zur Einführung eines weiteren MDM-Systems zur Verwaltung von Nicht-iPadOS-Geräten.

Neben der eingesetzten MDM-Lösung bestehen beim Auftraggeber:

  • der Apple School Manager zur zentralen Zuordnung und automatisierten Bereitstellung der Geräte, wodurch die Inbetriebnahme ohne individuelle Konfiguration am Schulstandort erfolgt;
  • eine mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmte Datenschutz-Folgenabschätzung nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) samt Berechtigungskonzept für die bestehende Geräteflotte.

3.3 Schulübergreifender Einsatz einheitlicher Ausstattung

Die zu beschaffenden Geräte werden als Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler eingesetzt und sowohl im Schulunterricht als bestimmungsgemäß auch außerhalb der Schulstandorte, insbesondere im häuslichen Umfeld, genutzt. Sie müssen daher standortunabhängig zentral administriert, konfiguriert, gewartet und bei Bedarf gesperrt oder zurückgesetzt werden können.

In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird ausdrücklich für eine Produktvorgabe anerkannt, dass die Verwendung einer durchgängig einheitlichen Ausstattung und der Einsatz einer vertrauten Technik die Gefahr von Fehlbedienungen und Fehlern im Einsatz mindert und einen reibungslosen Ablauf fördert (BayObLG, Beschl. v. 25.03.2021, Verg 4/21, Rn. 58 zur produktbezogenen Beschaffung eines Winterdienstfahrzeuges mit Anforderungen an eine Touchscreenbedienung, die nur von einem Hersteller erfüllt werden konnte).

Hier sind alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler der 46 Schulen des Schulwerks auf den Einsatz von Schülerleihgeräten mit iPadOS-Betriebssystem und den zugehörigen Apps eingestellt. Der Einsatz unterschiedlicher Geräte im Schulunterricht steigert die Gefahr von Fehlbedienungen, würde mehrgleisige Kenntnisse und Anweisungen der Lehrkräfte (für iPadOS, Android und Windows 11-Geräte) voraussetzen und droht damit, den fortgeschritten digitalen Unterricht des Schulwerks zu beeinträchtigen.

Die Installation und Ersteinrichtung der Geräte erfolgt durch eigene Mitarbeiter des Auftraggebers. Die hierfür vorhandenen Kapazitäten sind auf die bestehende iPad-OS Geräteumgebung geschult und ausgerichtet. Die auf den Einsatz von iPadOS-Geräten geschulten Lehrkräfte und zentrale IT-Abteilung des Schulwerks der Diözese Augsburg ermöglicht aktuell eine effiziente MDM-Verwaltung und Fehlerbehebung. Der Aufbau paralleler Strukturen mit Android- und Windows-Tablets würde unnötige zusätzliche personelle Kapazitäten erfordern, für die in der aktuellen Haushaltslage keine Mittel zur Verfügung stehen.

Auch die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler ist dem Schulwerk ein besonderes Anliegen. Die Zuweisung von Geräten unterschiedlicher Hersteller ist auch aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht.

Der Auftraggeber macht insoweit nicht geltend, dass eine standortunabhängige Verwaltung technisch allein unter iPadOS möglich wäre. Maßgeblich ist, dass die hierfür erforderlichen Prozesse, Regelwerke und Vertragsgrundlagen für die bestehende Geräteflotte eingerichtet, erprobt und datenschutzrechtlich freigegeben sind und für eine zweite (Android) und dritte (Windows) Plattform vollständig neu zu erstellen und dauerhaft zu pflegen wären.

Nur eine einheitliche Geräteplattform ermöglicht es jedoch, Geräte innerhalb derselben Verwaltungsumgebung standortübergreifend neu zuzuordnen und zu betreiben. Bei heterogener Geräteflotte wären hierfür betriebssystemabhängig unterschiedliche Konfigurationen, MDM-Zuordnungen, Applikationsbereitstellungen, Sicherheitsvorgaben und Supportverfahren zu berücksichtigen.

3.4 Umfang der Festlegung und fortbestehender Bieterwettbewerb

Die Festlegung beschränkt sich auf das Betriebssystem. Die Vergabeunterlagen enthalten darüber hinaus kein bestimmtes Gerätemodell, keine bestimmte Gerätegeneration und keine Bindung von Zubehör- oder Serviceleistungen an bestimmte Anbieter. Die technischen Mindestanforderungen nach Ziffer 6 sind funktional beschrieben und aus dem Einsatzzweck abgeleitet.

Die Festlegung wirkt auf der Ebene der Gerätehersteller. Der Wettbewerb um den Auftrag bleibt davon unberührt: Geräte mit dem Betriebssystem iPadOS werden von einer Vielzahl von Händlern, Distributoren und Systemhäusern angeboten, denen dieses Verfahren uneingeschränkt offensteht.

3.5 Ergebnis und Dokumentation

Die Festlegung ist nicht Ausdruck einer Hersteller- oder Produktpräferenz, sondern folgt aus der bestehenden technischen und organisatorischen Umgebung, in die die zu beschaffenden Geräte integriert werden. Sie ist durch den konkreten Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt und zur Erreichung des Beschaffungszwecks erforderlich (§ 31 Abs. 6 VgV).

Über künftige Beschaffungen wird gesondert und erneut entschieden. Eine Herstellerbindung für künftige Verfahren wird durch diese Festlegung nicht begründet.

4. Beschreibung des Anwendungs-/Einsatzbereichs

Die ausgeschriebenen Tablets mit iPadOS sollen den Schülerinnen und Schülern als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden.

Mit Tablets können schnelle Recherche- und Präsentationseinheiten ohne Brüche in den Unterricht eingebaut werden. Die Vielzahl von für Unterrichtszwecken geeigneten Anwendungen machen Tablets vielseitig und flexibel einsetzbar für beinahe alle Unterrichtsfächer.

Die Geräte sollen sowohl innerhalb der Schule als auch außerhalb des Schulgebäudes, insbesondere im häuslichen Umfeld, eingesetzt werden. Sie dienen dabei insbesondere der Recherche, der Bearbeitung und Erstellung von Unterrichtsinhalten, der Nutzung schulischer Anwendungen sowie der Präsentation und Kommunikation im Rahmen des Unterrichts.

5. Rahmenbedingungen für Lieferung, Rechnungsstellung und Leistungs-erbringung

5.1 Liefertermin und Lieferbedingungen

Die Lieferung sämtlicher beauftragter Geräte muss aus förderrechtlichen Gründen spätestens bis zum 21.12.2026, 12:00 Uhr vollständig abgeschlossen sein. Eine spätere Lieferung wäre förderschädlich. Es handelt sich um ein absolutes Fixgeschäft.

Die Lieferung hat auf Europaletten bis hinter die erste Tür der jeweils als Lieferadresse genannten Schule zu erfolgen.

Die Lieferung ist vom Auftragnehmer mindestens einen Werktag im Voraus telefonisch anzukündigen. Die telefonische Avisierung erfolgt unter folgenden Rufnummern:

  • 0821/4558-10117
  • 0821/4558-10100

Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung sämtlicher beauftragter Geräte an die jeweils vom Auftraggeber benannten Schulen.

Die Lieferung erfolgt an ca. 40 bis 46 verschiedene Schulstandorte. Die konkreten Lieferadressen sowie die jeweils zu liefernden Stückzahlen werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber mitgeteilt.

Eine zentrale Lieferadresse ist nicht vorgesehen. Die Lieferung an die jeweiligen Schulstandorte ist Bestandteil der geschuldeten Leistung und durch den Auftragnehmer entsprechend zu berücksichtigen.

5.2 Rechnungsstellung und Rechnungsadressen

Die Abrechnung der gelieferten Geräte erfolgt auf Rechnung. Die Zahlung der ordnungsgemäß gelieferten und vertragsgemäß abgerechneten Geräte erfolgt nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

Für die Rechnungsstellung sind ca. 46 unterschiedliche Rechnungsadressen (Schulstandorte) zu berücksichtigen. Die konkrete Zuordnung der Rechnungsadressen zu den jeweiligen Rechnungspositionen bzw. Schulstandorten wird dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe durch den Auftraggeber mitgeteilt.

Der Auftragnehmer hat die Rechnungen entsprechend den vom Auftraggeber vorgegebenen Rechnungsadressen auszustellen.

5.3 Installation und Ersteinrichtung

Die Installation und Ersteinrichtung der gelieferten Geräte am jeweiligen Leistungsort erfolgt durch eigene Mitarbeiter des Auftraggebers und ist daher nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer hat die Geräte entsprechend den vereinbarten Lieferbedingungen vollständig und unbeschädigt am vorgesehenen Lieferort bereitzustellen.

6. Leistungsbeschreibung - Tablets mit iPadOS

Tablet mit iPadOS

Nutzbarkeit als Tablet mit Touch-Bedienung

Display

Mindestens 11,0 Zoll Bildschirmdiagonale

Das Display muss eine hohe Auflösung von mind. 2.360x1.640 Pixel und eine detailreiche Darstellung von Texten, Grafiken, Präsentationen und multimedialen Unterrichtsinhalten gewährleisten.

Die Darstellung muss für die Nutzung im schulischen Umfeld sowie für die mobile Nutzung außerhalb des Schulgebäudes geeignet sein.

Gewicht

Maximal 500 g

Prozessor

Leistungsfähiger Prozessor, geeignet für die zuverlässige und flüssige Nutzung der für den schulischen Einsatz vorgesehenen Anwendungen sowie für die gleichzeitige Nutzung mehrerer Anwendungen.

Interner Speicher

Mindestens 128 GB

WLAN

Integriertes WLAN mit mindestens IEEE 802.11ax (Wi-Fi 6)

**Kamera (Front- und Rückkamera)**Jeweils mindestens 12Mpx

Ausstattung

Bluetooth, integrierter Lautsprecher, integriertes Mikrofon, USB-C Kabel im Lieferumfang

Steckertyp

USB-C

Betriebssystem

Aktuelles iPadOS zum Zeitpunkt der Auslieferung.

Automatisierte Gerätebereitstellung und MDM-Einbindung

Die Geräte müssen eine automatisierte Registrierung im zentralen Apple School Manager (ASM) des Auftraggebers ermöglichen. Die Registrierung muss so erfolgen, dass die Geräte anschließend automatisiert in die beim Auftraggeber eingesetzte Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) Jamf eingebunden und dort verwaltet werden können.

Die Geräte müssen über die MDM-Lösung zentral konfiguriert, administriert und verwaltet werden können. Dies umfasst insbesondere die zentrale Konfiguration von Einstellungen, die Verwaltung und Bereitstellung von Anwendungen sowie – soweit durch die eingesetzte MDM-Lösung unterstützt – die Sperrung oder Zurücksetzung der Geräte.

Die Geräte sind so bereitzustellen, dass eine automatisierte Inbetriebnahme und Einbindung in die bestehende zentrale IT-Infrastruktur des Auftraggebers ohne eine manuelle Einzelregistrierung am jeweiligen Schulstandort möglich ist.

Die Anforderung dient der Sicherstellung der zentralen und standortunabhängigen Verwaltung der Geräte innerhalb der bestehenden technischen Infrastruktur des Auftraggebers.

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:

  • Los 1 - Produktangaben zu den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung
  • Datenblatt des Herstellers

- Ende der Leistungsbeschreibung -

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