Anlage 1.1 Informationen zum Verfahrensablauf.pdf

Lieferung von Strom und Gas für 2027, optional auch 2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 07:06 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren Titel: Gemeinde_Mettlach_Strom-und Gaslieferung_2027 Az.: LE-Gde_Mettlach_2027 Anlage 1.1 Informationen zum Verfahrensablauf

Informationen zum Verfahrensablauf

Bitte unbedingt beachten

I. Übersicht zum Verfahrensablauf

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren nach § 15 VgV bei dem der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auffordert.

Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann ein Angebot gemäß den Vergabeunterlagen abgeben werden.

Die eingegangenen Angebote werden dann anhand der in Anlage 3 aufgeführten Zuschlagskriterien bewertet, dies unter Berücksichtigung der nachstehend dargestellten Bewertungsmethode.

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

II. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen umfassen:

• Anlage 1.1 Informationen zum Verfahrensablauf; • Anlage 1.2 Informationen Vergabeplattform; • Anlage 2.1 Leistungsbeschreibung; • Anlage 2.2 Leistungsverzeichnis; • Anlage 2.3 Lieferstellenübersicht; • Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien; • Anlage 4 Eigenerklärungen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen, dies bis spätestens 23. Oktober 2026, 12.00.

Etwaige Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen, dies bis spätestens 23. Oktober 2026, 12.00. Verspätet eingehende Rückfragen können nicht mehr berücksichtigt bzw. beantwortet werden.

III. Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebote sowie der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z.B. Bescheinigungen ausländischer Behörden),

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sind neben Ablichtungen der fremdsprachigen Originale auch Ablichtungen von beglaubigten Übersetzungen beizufügen.

IV. Vorlage von Angaben, Erklärungen, Nachweisen und Angebotsabgabe

  1. Geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise

Die mit dem Angebot vorzulegenden Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Prüfung der Eignung der Bieter ergeben sich aus Anlage 3, hier Eignungskriterien. Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten.

Neben den aus Anlage 3 ersichtlichen Eignungsnachweisen (siehe hierzu unter „1. Eignungsnachweise“) hat der Bieter folgende Erklärungen/Informationen/Angaben/Dokumente mit dem Angebot vorzulegen:

• Anlage 2.2 Leistungsverzeichnis ausgefüllt. Soweit ein Angebot nur für Los 1 abgegeben wird, ist lediglich Tabelle 1 ausgefüllt vorzulegen. Soweit ein Angebot nur für Los 2 abgegeben wird, ist lediglich Tabelle 2 ausgefüllt vorzulegen. Wird ein Angebot für Los 1 und für Los 2 abgegeben, sind die Tabellen 1 und 2 ausgefüllt vorzulegen; • Gesondertes Angebotsblatt, jeweils für Los 1 Strom und/oder Los 2 Gas (siehe hierzu Anlage 2.2 Leistungsverzeichnis); • Anlage 4 Eigenerklärungen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet; • Angaben zur Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen; • Strom- und/oder Gasliefervertrag (jeweils für die Gemeinde Mettlach sowie für die Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.

Im Rahmen der Vertragserstellung sind, neben den Vorgaben, die sich aus Anlage 2.1 Leistungsbeschreibung ergeben, zwingend folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Der Angebotspreis muss über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert werden, Preiserhöhungen sind unzulässig;
  • Die Liefersicherheit ist über die gesamte Vertragslaufzeit zu garantieren.

Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen ausdrücklich vor. Eine Verpflichtung zur Nachforderung kann daraus nicht abgeleitet werden.

  1. Angebotsabgabe

Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 6. November 2026 um 12.00.

Angebote, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und nicht bewertet, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu vertreten sind. Insoweit trifft den Bieter die Beweislast. Individuelle Fristverlängerungen sind ausgeschlossen. Seite 2 von 3

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Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter mit der Abgabe ihrer Angebote bis zum Ablauf der Bindefrist an diese gebunden sind. Verhandlungen sind nicht statthaft.

V. Angebotswertung/Zuschlagserteilung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis- Leistungsverhältnisses.

Welches das wirtschaftlichste Angebot ist, bestimmt sich anhand der in Anlage 3 dargestellten Zuschlagskriterien.

Für die Angebotswertung wurden für das einzige Zuschlagskriterium Punkte festgelegt. Diese ergeben sich ebenfalls aus Anlage 3. Das bei diesem Kriterium beste Angebot erhält die höchste Punktzahl. Das beste Angebot ist dasjenige, das im Vergleich zu den anderen Angeboten das einzige Kriterium am besten erfüllt (relativer Maßstab). Die anderen Angebote erhalten im Rahmen des bestehenden Beurteilungsspielraums einen dem Erfüllungsgrad entsprechenden, bezogen auf das Angebot des besten Bieters graduellen Abschlag und damit eine niedrigere Bepunktung.

Dieser Abschlag wird rechnerisch ermittelt.

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.

VI. Keine Kostenübernahme

Die Bieter nehmen auf eigene Kosten an diesem offenen Verfahren teil. Eine Kostenerstattung durch den Auftraggeber erfolgt nicht.

VII. Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung sowie den sonstigen Vergabeunterlagen.

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