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Vergabeverfahren Titel: Gemeinde_Mettlach_Strom-und_Gaslieferung_2027 Az.: LE-Gde_Mettlach_2027 Anlage 4 Eigenerklärungen
Formblatt Angebotsabgabe
Hiermit geben wir unser Angebot in dem Vergabeverfahren
Titel: Gemeinde_Mettlach_Strom- und Gaslieferung_2027 Az.: LE-Gde_Mettlach_2027
ab.
Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Angebot und in den beigefügten Anlagen gemachten Angaben.
………………………, den …………………. ……………………………………………………….. Ort, Datum Unterschrift
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Formblatt Unternehmensdarstellung
a) Durch den Bieter auszufüllen
| Inhaber/Gesellschafter | |
|---|---|
| Geschäftsführung | |
| Ansprechpartner für den Auftraggeber (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefon- nummer) | |
| Gesellschaftsform | |
| Gründungsjahr | |
| Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens (gesamt) | |
| Tätigkeitsschwerpunkte |
b) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bieter- gemeinschaft abzugeben
| Inhaber/Gesellschafter | |
|---|---|
| Geschäftsführung | |
| Ansprechpartner für den Auftraggeber (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefon- nummer) | |
| Gesellschaftsform | |
| Gründungsjahr | |
| Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens (gesamt) | |
| Tätigkeitsschwerpunkte |
Tätigkeitsschwerpunkte
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Formblatt Unterauftragnehmer
- Sollen Unterauftragnehmer eingesetzt werden?
☐ ja
☐ nein
- Falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist nachstehend anzugeben, welche Leistungsbestandteile ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
| Leistungsbestandteil | |
|---|---|
| 1 | |
| 2 | |
| 3 |
- Falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist nachstehend die Firma sowie die Anschrift der in Frage kommenden Unterauftragnehmer anzugeben.
| 1 | Firma | |
|---|---|---|
| Anschrift | ||
| 2 | Firma | |
| Anschrift | ||
| 3 | Firma | |
| Anschrift |
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STFLG
Stand: 17. Dezember 2021
Maßnahme: Vergabe-Nr. ........................................... (falls vorhanden) ...................................................................
...................................................................
Angebot für: Eröffnungstermin: .....................................
...................................................................
...................................................................
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer- Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688) wurden zur Kenntnis genom- men und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben:
Meinem/Unserem Angebot liegt die folgende Vereinbarung zugrunde:
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung nach § 2 Absatz 1 STFLG den in meinem/unserem Unternehmen Beschäftigten und zur Ausführung des öffentlichen Auftrages ein- gesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Auszubildende, Praktikanten und Teil- nehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendienste mindestens die Arbeitsbedingungen zu ge- währen, die den Vorgaben der jeweils einschlägigen Rechtsverordnung entsprechen (§ 3 Absatz 1 und 2 STFLG).
- Öffentliche Aufträge über Leistungen, die keiner erlassenen Rechtsverordnung unterliegen, wer- den nur an Unternehmen vergeben oder erteilt, die sich bei Angebotsabgabe in Textform ver- pflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes entsprechen. (§ 3 Absatz 5 STFLG).
- Bis zum Erlass von Rechtsverordnungen sind mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben des Mindestlohngesetzes entsprechen. Des Weiteren sind die Arbeitsbedin- gungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und darüber hinaus in den Entsende- branchen die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einzuhalten.
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- Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abruf- bar: http://www.saarland.de/tarifregister.htm Stichwort „Saarländisches Tariftreue- und Fairer- Lohn-Gesetz “.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer anzuwendende Recht zu entrichten sind.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dafür Sorge zu tragen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 116 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 6 Absatz 1 STFLG).
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichproben- kontrollen Einblick in die Entgeltabrechnungen sowie in die in § 13 Absatz 1 und 3 STFLG darüber hinaus aufgeführten, vollständigen und prüffähigen Unterlagen zu geben. Das Einverständnis der von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu der Vorlage der Entgeltabrech- nungen und Überprüfung der vorgelegten Entgeltabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß §§ 3, 6, 7, 12 Absatz 2 und 13 STFLG eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Mir/Uns ist bekannt, dass bei mehreren Verstößen die Summe der Vertragsstrafen zehn Prozent des Auftragswertes nicht übersteigen darf. Mir/Uns ist ebenfalls be- kannt, dass ich/wir zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet bin/sind, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird. Mir/Uns ist bekannt, dass die verwirkte Strafe, sollte diese unverhältnismäßig hoch sein, von dem öffentlichen Auftraggeber, basierend auf meinem/unserem Antrag, auf den angemessenen Eurobetrag herabgesetzt werden kann. Dieser kann beim Zweifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Ver- stoß gegen die Tariftreuepflichten gemäß § 3 des Gesetzes eingespart hat.
- Ich/Wir erkenne(n) an, dass die schuldhafte Nichterfüllung der in den §§ 3, 6 und 7 STFLG ge- nannten Anforderungen durch mich/uns oder durch die von mir/uns eingesetzten Nachunterneh- mer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 12 Absatz 2 und 13 Absatz 3 STFLG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für mich/uns nach den §§ 3, 6 und 7 sowie 12 und 13 STFLG bestehenden Verpflichtungen an etwaige Nachunternehmer oder Verleiher identisch vertraglich weiterzugeben und derart zum Vertragsgegenstand zu machen, dass diese Verpflichtungen zu- gleich unmittelbare Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers entfalten. Dies gilt insbe- sondere für das Verlangen der Abgabe einer dieser Verpflichtungserklärung gleichlautenden Er- klärung.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, nach der Beauftragung etwaiger Nachunternehmer und/ oder Ver- leiher deren Verpflichtungserklärungen dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich und unaufge- fordert vorzulegen.
Firmenanschrift (Stempel), Telefon und Angabe des An- Datum und Unterschrift sprechpartners (in Druckschrift)
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Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:
Geschäftszeichen des Auftraggebers:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
_______________________, den _______________________________
Unterschriften
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
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(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.