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Vergabeverfahren Titel: Gemeinde_Mettlach_Strom-und_Gaslieferung_2027 Az.: LE-Gde_Mettlach_2027 Anlage 2.1 Leistungsbeschreibung
- Vorbemerkung
Die Gemeinde Mettlach sowie die Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG beabsichtigen den Abschluss von Strom- und Gaslieferverträgen für das Jahr 2027, optional auch für das Jahr 2028.
Der Auftrag wird in zwei Lose unterteilt:
Los 1: Stromlieferung Los 2: Gaslieferung
- Lieferumfang
Hinsichtlich des Verbrauchs für die Jahre 2027 und 2028 gehen die Auftraggeber sowohl hinsichtlich der Strom- als auch hinsichtlich der Gaslieferungen von einem vergleichbaren Verbrauch wie in den Vorjahren aus.
a) Strom
Die Jahresverbrauchswerte aus der Vergangenheit ergeben sich für beide Auftraggeber hinsichtlich der Stromlieferung aus der beigefügten Anlage 2.3 Lieferstellenübersicht.
Für die Jahre 2027 und 2028 prognostizieren die Auftraggeber einen Verbrauch von jeweils insgesamt 1,8 Mio kWh/a. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Schätzwert für die zu liefernden Mengen und nicht um eine verbindliche/garantierte Abnahmemenge für diesen Zeitraum.
b) Gas
Die Jahresverbrauchswerte aus der Vergangenheit ergeben sich für beide Auftraggeber hinsichtlich der Gaslieferung aus der beigefügten Anlage 2.3 Lieferstellenübersicht.
Für die Jahre 2027 und 2028 prognostizieren die Auftraggeber einen Verbrauch von jeweils insgesamt 1,6 Mio kWh/a. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Schätzwert für die zu liefernden Mengen und nicht um eine verbindliche/garantierte Abnahmemenge für diesen Zeitraum.
- Lieferzeitraum
Die Auftragsvergabe erfolgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2027, 0:00 bis zum 31. Dezember 2027, 24:00.
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Vergabeverfahren Titel: Gemeinde_Mettlach_Strom-und_Gaslieferung_2027 Az.: LE-Gde_Mettlach_2027 Anlage 2.1 Leistungsbeschreibung Der Strom- und/oder Gasliefervertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31. Dezember 2027, 24.00.
Optional ist seitens der Bieter ein Angebot für den Zeitraum vom 1. Januar 2028, 0:00 bis zum 31. Dezember 2028, 24:00, abzugeben.
Sollte diese Option bezuschlagt werden, endet der Strom- und/oder Gasliefervertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31. Dezember 2028.
- Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien
Für den Auftraggeber ist es entscheidend, dass der zu liefernde Strom weitestmöglich aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Dies hat der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe darzustellen und auf Verlangen der Auftraggeber binnen von drei Monaten nach Ablauf des Lieferjahres in geeigneter Form (z.B. durch die Vorlage über das deutsche Herkunftsnachweisregister entwerteter Herkunftsnachweise) nachzuweisen.