Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement FB 60/310 - Zentrale Vergabestelle Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen – FB 60 – 52058 Aachen Auskunft Frau Ceelen Gebäude Lagerhausstraße 20 Telefon 0241/ 432 60316 Telefax 0241/ 413 541 6094 Internet www.aachen.de Haltstelle Hauptbahnhof Buslinien 3, 11, 13, 14, 21, 44, 51, 56, SB63, 103, 350 Aktenzeichen FB 60/310-2026/323-KC Datum 10.09.2026
Offenes Verfahren Nr. 2026/323-KC Lieferung von Streusalz für den Winterdienst 2026/2027 mit der Option der einmaligen Verlängerung um eine weitere Winterdienstperiode Ablauf der Angebotsfrist: 14.09.2026 Benachrichtigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen wurden durch Bewerber gestellt und wie folgt durch die Fachdienststelle beantwortet:
Frage 1: Ist eine Lieferung auch mit Sattelkipper möglich?
Stellungnahme zu Frage 1: Nein, eine Anlieferung ist wie im Leistungsverzeichnis beschrieben nur mit Hilfe von LKWs mit Schubboden oder einem Gliederzug mit Kipper zu füllen. Eine anderweitige Anlieferung ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten der Halle nicht möglich.
Frage 2: Gilt die Lieferung per Sattelkipper auch für abweichende bzw. externe Hallen? Ist der Vertrag bei einer Abnahme von 1.800 Tonnen bereits vollständig erfüllt? Wie ist die Mindestabnahmemenge im Verhältnis zur garantierten Abnahmemenge zu verstehen?
Stellungnahme zu Frage 2: Auch für eine mögliche Anlieferung in andere Hallen gelten die gleichen Bedingungen. Daher ist auch hier eine Anlieferung mit einem Sattelkipper ausgeschlossen. Der Vertrag wäre mit einer Liefermenge von insgesamt 1.800 Tonnen pro Winterdienstperiode erfüllt. Sollte darüber hinaus ein Bedarf bestehen, würde zunächst eine Abfrage bei dem Vertragspartner im Rahmen der geltenden Vergaberichtlinien erfolgen. Die Mindestabnahmemenge bzw. die garantierte Abnahmemenge beträgt 1.000 Tonnen. Diese werden bedarfsgerecht über die Winterdienstperiode verteilt abgerufen. Die Abnahme dieser Menge durch den Auftraggeber ist innerhalb einer Winterdienstperiode garantiert.
Frage 3: Nach unserem Verständnis wird die Mindestabnahmemenge nach Bedarf über den gesamten Auftragszeitraum abgerufen. Gleichzeitig liegt die garantierte Abnahmemenge für die Winterdienstperiode 2026 / 2027 bei 1.000 Tonnen; diese Garantie soll auch für eine mögliche Verlängerung für die Winterdienstperiode 2027 / 2028 gelten.
IBAN: DE09 3905 0000 0000 0000 34 Servicezeiten BIC: AACSDE33 Montag - Donnerstag 08.00 Uhr – 15.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
- Stadt Aachen Zentrale Vergabestelle FB 60/310 UVgO/VgV BM Stand 06.11.2023 -
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Bitte bestätigen Sie uns daher, welche Auslegung korrekt ist: Handelt es sich um einen Vertrag über zwei Winterdienstperioden mit jeweils 1.000 Tonnen garantierter Abnahme pro Winter, oder um eine garantierte Abnahme von 1.000 Tonnen bei gleichzeitiger Bereitstellung von jeweils 1.800 Tonnen pro Winterdienstperiode?
Stellungnahme zu Frage 3: Die Mindestabnahmemenge bezieht sich auf eine Winterdienstperiode, demnach auf den Winter 2026/2027. Bei entsprechendem Bedarf kann die Abnahmemenge je nach Wetterlage auf bis zu 1.800 Tonnen erhöht werden. Sollte der Auftraggeber nach Ablauf der ersten Winterdienstperiode von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, gilt auch für den Winter 2027/2028 eine Mindestabnahmemenge von 1.000 Tonnen.
Frage 4: Kann eine Dieselgleitklausel eingeführt werden?
Stellungnahme zu Frage 4: Nein, es kann keine Dieselgleitklausel eingeführt werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
K. Ceelen