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Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Cottbus, 09.09.2026 Region Süd, Dienststätte Cottbus DZ 72, SG 722 Straßenbetrieb
Ausführungsbeschreibung
Vorhaben: ARV - Lieferung von Standardverkehrszeichen für die SM der RB Ost, Süd und West 2027
Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Lindenallee 51 15366 Hoppegarten
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Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Cottbus: ARV - Lieferung von Standardverkehrszeichen für die SM der RB Ost, Süd und West 2027
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung ................................................................................................................................ 3
- Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................................. 3 1.1 Auszuführende Leistung ................................................................................................................... 3 1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten ...................................................................................... 3 1.3 Mindestanforderung für Nebenangebote ...................................................................................... 3
- Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung .............................................................................. 3 2.1 Lage der Lieferorte ............................................................................................................................ 3 2.2 Erreichbarkeit ..................................................................................................................................... 3 2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten ............................................................................................... 3 2.4 Lager- und Arbeitsplätze ................................................................................................................... 3
- Angaben zur Ausführung ........................................................................................................................ 3 3.1 Verkehrssicherung im Bereich der Aufbau/Liefer- bzw. Leistungsstelle .................................... 3 3.2 Ablauf der Leistungserbringung ...................................................................................................... 4 3.3 Stoffe und Teile .................................................................................................................................. 4 3.3.1 Allgemeines ................................................................................................................................. 4 3.3.2 Alternatives Bildträgermaterial ................................................................................................ 4 3.3.2 Reflexmaterial ............................................................................................................................. 4 3.4 Angaben zur Abrechnung ................................................................................................................. 5 3.5 Prüfungen und Kennzeichnungen ................................................................................................... 5
- Ausführungsunterlagen ........................................................................................................................... 5
- Ergänzende Vertragsbedingungen ......................................................................................................... 6
Anlage 1 Telefon- und Adressverzeichnis
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Leistungsbeschreibung
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Standardverkehrszeichen für die Straßen- meistereien der Regionalbereiche Ost, Süd und West des Landesbetriebes Straßenwesen Branden- burg. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mengen stellen den geschätzten Bedarf anhand von Erfahrungswerten zurückliegender Jahre für den Vertragszeitraum dar.
Der vorliegende Vertrag gilt als Abrufvertrag. Forderungen durch Mehr- und Mindermengen finden daher keine Berücksichtigung und können vom AN nicht geltend gemacht werden. Der Abrufver- trag endet mit dem Erreichen der Vertragslaufzeit oder bei Erreichen der Auftragssumme.
1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten Entfällt
1.3 Mindestanforderung für Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung
2.1 Lage der Lieferorte Die Entladestandorte befinden sich auf dem Gelände der Straßenmeistereien. Die Adressen und Ansprechpartner sind der Anlage 1 zu entnehmen.
2.2 Erreichbarkeit Die Straßenmeistereien sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 6:30 bis 15:30 Uhr sowie Frei- tag von 6:30 bis 13:00 Uhr besetzt. Nach Vereinbarung kann auch eine Anlieferung täglich zwischen 05:00 bis 20:00 Uhr erfolgen. Die Anlieferzeit ist mit der jeweiligen Empfangsstelle zu vereinbaren. Die Ansprechpartner mit entsprechender Telefonnummer sind in Anlage 1 aufgeführt.
2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten Entfällt
2.4 Lager- und Arbeitsplätze Außer die in den Straßenmeistereien vorhandenen Lagermöglichkeiten, können seitens des AG keine weiteren Lagerplätze oder -flächen zur Verfügung gestellt werden.
- Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrssicherung im Bereich der Aufbau/Liefer- bzw. Leistungsstelle Die Entladungsorte befinden sich auf dem Betriebsgelände der jeweiligen Meisterei. Eine separate Verkehrssicherung ist nicht erforderlich.
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3.2 Ablauf der Leistungserbringung Die Leistung wird je Straßenmeisterei und im Verlauf des Vertragszeitraumes zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgefordert. Es erfolgen Einzelabrufe, welche fortlaufend nummeriert sind (Regional- bereichsweise unterteilt). Diese Nummerierung dient der Kennzeichnung des einzelnen Vorgangs und hat sich sowohl auf der Auftragsbestätigung zum Abruf als auch auf der Rechnung widerzu- spiegeln. Die Lieferungen haben dann innerhalb von 12 Werktagen frei Haus an die entsprechende Meisterei zu erfolgen. Absehbare Verzögerungen sind dem AG unverzüglich und schriftlich mitzu- teilen. Das Abladen auf dem Gelände der Straßenmeisterei hat selbstständig durch den AN bzw. durch den vom AN beauftragten Dienstleister zu erfolgen.
3.3 Stoffe und Teile 3.3.1 Allgemeines Die Verkehrszeichen müssen der Straßenverkehrsordnung, der Allgemeinen Verwaltungsvor- schrift zur Straßenverkehrsordnung, ergänzenden amtlichen Vorschriften und Empfehlungen in ihrer jeweils gültigen Fassung und den in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, und der Gütegemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. aufge- stellten Anforderungen entsprechen. Es dürfen nur von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugelassene und von anerkannten Stellen geprüfte Materialien verwendet werden. Es gelten die Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) in der derzeit gültigen Fassung und die Bestimmungen der Gütesicherung RAL-GZ 628. Die angebotenen Pro- dukte müssen nach DIN EN 12899-1 Anhang ZA mit dem CE-Kennzeichen und den Herstelleranga- ben gekennzeichnet sein. Es sind die Mindestmaterialstärken gemäß den Tabellen aus der RAL-GZ 628 einzuhalten.
3.3.2 Alternatives Bildträgermaterial Gemäß Bestätigung der BASt wurde für das Aluminium-Verbundmaterial DIBOND® Traffic die Gleichwertigkeit zu Vollaluminium als Bildträgermaterial für Randprofilverstärkte und flache Stan- dardverkehrszeichen festgestellt. Somit ist alternativ die Lieferung in DIBOND® Traffic für Klein- schilder bis 1,1m² unter Beachtung der folgenden Rahmenbedingungen möglich:
Profilverstärkte Standardverkehrszeichen werden mit 2 mm Plattenstärke und Randprofil in Alform 1 mit DIBOND® traffic als Bildträgermaterial ausgeführt.
Für Standardverkehrszeichen als Flachschilder mit DIBOND® Traffic als Bildträgermaterial gilt, dass Flachschilder mit der Plattenstärke 3 mm Verbundmaterial als gleichwertig zu 2 mm Vollaluminium zu betrachten sind. Analog verhält es sich für 4 mm Verbundmaterial als gleichwertig zu 3 mm Vollaluminium.
3.3.2 Reflexmaterial Reflexstoffe verschiedener Hersteller dürfen nicht vermischt werden. Die Farben müssen der DIN 6171 Tabelle 3 entsprechen. Gemäß vorliegenden Leistungsverzeichnisses sind die Verkehrszei- chen nur mit mikroprismatischer, retroreflektierender Folie nach DIN 67520 und DIN 6171, Leis- tungsklasse RA2, konstruktiver Aufbau C bzw. DIN 67520 und DIN 6171, Leistungsklasse RA3, kon- struktiver Aufbau C zu liefern. Es sind nur ganzflächige Folienbahnen zu verwenden, gestückelte Folienflächen werden nicht abgenommen, Ausnahme hiervon sind die Tafeln der VZ-Gruppe 500. Schnittkanten von andersfarbigen Einsätzen sind besonders zu schützen. Die Herstellung der Schil- der sollte vorzugsweise im Digitaldruckverfahren erfolgen.
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3.4 Angaben zur Abrechnung Die Abrechnung regelt sich nach ZVB(VOL)-StB 2017. Die Rechnungen sind je SM in Form von Teilschlussrechnungen zu den Einzelabrufen mit der darauf angegebenen fortlaufenden Numme- rierung zu bezeichnen und zu stellen.
Die Rechnungslegung hat in einfacher Ausfertigung entweder
-
in elektr. Form an ls-rechnugen@ls.brandenburg.de
-
oder via Post an Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Lindenallee 51 15366 Hoppegarten zu erfolgen.
Eine Kopie jeder Rechnung muss per E-Mail an patrick.tietz@ls.brandenburg.de geschickt wer- den.
Die Rechnung wird nur im Zusammenhang mit den dazugehörenden Nachweisen (von AN und AG bestätigten Lieferscheinen) anerkannt. Bei der Anlieferung ist der Lieferschein im Original am Ent- ladestandort dem AG zu übergeben.
3.5 Prüfungen und Kennzeichnungen Alle gelieferten Verkehrszeichen müssen deutlich und dauerhaft auf der Rückseite mit den folgen- den Informationen gekennzeichnet sein:
- CE-Logo mit: Nummer und Ausgabedatum der Europäi- schen Norm
- Herstellerkennzeichnung: Name, Handelsbezeichnung oder andere Iden- tifikationskennzeichen des Herstellers (das Herstellerlabel darf die Größe von 25cm² nicht überschreiten) Monat und letzte zwei Stellen des Herstel- lungsjahres
- RAL-Gütezeichen
- Angaben zur Reflexionsklasse (gemäß DIN 67520)
Mit dem Angebot ist die Zertifizierung zur Erlangung des RAL-Gütezeichens für Verkehrszeichen und des CE-Zeichens (gemäß EN 12899-1) zu übergeben.
- Ausführungsunterlagen Vom AG können die in der Leistungsbeschreibung und die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Angaben zur Verfügung gestellt werden. Seite 5 von 6
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- Ergänzende Vertragsbedingungen
- TLP VZ
- RAL-GZ 628
- DIN EN 12899-1 Anhang ZA
- DIN 67520
- DIN 6171
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