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Bezeichnung der Leistung: ARV Lieferung Standardverkehrszeichen RB Ost, RB Süd und RB West 2027 ZD-2026-0060 ARV Lieferung von Standardverkehrszeichen RB Ost, RB Süd und RB West 2027
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
8.1. Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STL K-Langtextes kann eine vollständige Datenübernahme bzw. -einsicht nur bei Verwendung des AVAProgramm systems des Auftraggebers gewährleistet werden. Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext-Verzeichnis der von der Vergabestelle autorisierten Version (z.B. Papierversion bzw. versandte Pdf-Datei). Dies gilt auch bei Widersprüchen zwischen Kurz- und Langtextverzeichnis.
8.2 Streitigkeiten Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen.
8.3 Gerichtsstand (§ 19 Nr. 2 VOL/B) Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung gemäß § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
8.4 Brandenburgisches Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)
8.5 Genehmigungsvorbehalt: Die Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
8.6 Es besteht kein Anspruch auf die vollständige Abarbeitung der Auftragssumme.
Es gelten die Bestimmungen der ZVB(VOL) - StB 2017
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