| Vergabeverfahren Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräume | Vergabenummer OV-L-2163-232-26 |
| Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters | Ort, Datum |
4.3 EU Erklärung zu Eignungsleihe und Nachunternehmer
4.3.1 EU Erklärung zu Eignungsleihe
[ ] Ich/Wir beabsichtige(n) zum Nachweis meiner/unserer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit[1] die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch zu nehmen:
| Unternehmen (Firmenname, Adresse, Sitz) | Angabe der von diesen Unternehmen erfüllten Eignungsanforderungen |
(bitte ggf. Formblatt vervielfältigen)
4.3.2 EU Erklärung zu Nachunternehmern[2]
[ ] Ich/wir beabsichtige(n), Teile des Auftrags an Nachunternehmer zu vergeben:
| Nachunternehmer (Firmenname, Adresse, Sitz) | Angabe der übernommenen Auftragsteile/des Leistungsbereiches, ggf. Angabe des übernommenen Loses |
(bitte ggf. weitere Zeilen einfügen)
Sofern Nachunternehmer für Teile des Auftrags eingesetzt werden, verpflichte(n) ich/wir, mich/uns:
- vom Nachunternehmer das Formular 4.1 EU (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) unterschrieben vorlegen zu lassen
- das Vorliegen der Eignung hinsichtlich der übernommenen Teile des Auftrags vom Nachunternehmer schriftlich bestätigen zu lassen.
Die unter Ziffer 1 und 2 genannten Formulare/Nachweise habe(n) ich/wir dokumentiert und zu meinen/unseren Unterlagen genommen. Ich/Wir bestätige(n), dass bei dem von uns eingesetztem/-n Nachunternehmer/-n keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. Sollten fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese auf einem gesonderten Blatt auszuführen und dem Angebot beizulegen. Sollten die genannten Anforderungen (Formular 4.1 EU und Eignung) vom Nachunternehmer nicht erfüllt werden, verpflichte(n) ich/wir mich/uns den Nachunternehmer durch einen anderen Nachunternehmer, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt, zu ersetzen.