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Lieferung von Sportgeräten, Lehrmitteln und Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräume

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 19:22 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung

Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten,

Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und

Bewegungsräume

(Vergabe-Nr.: OV-L-2163-232-26)

  1. Allgemeine Bestimmungen

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer für den

Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung

für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräumen abgeschlossen werden. Zum jetzigen

Zeitpunkt sollen innerhalb des geplanten Vertragszeitraums vier Sporthallen wegen

Sanierung oder Neubau komplett ausgestattet werden. Neben dieser Leistung soll der

Rahmenvertrag auch unterjährige kleinteilige Lieferungen an Potsdamer Schulen umfassen.

  1. Technische Bestimmungen

2.1 Allgemeines

Es soll sich um fabrikneue, originale, weder um gebrauchte noch aufgearbeitete Produkte

handeln. Die Verarbeitung und Qualität der ausgeschriebenen Sportgeräte und

Unterrichtsmittel hat der Emissionsklasse E1 nach DIN EN 14322 oder gleichwertig zu

entsprechen. Alle verwendeten Materialien wie Kunststoffe, Leime, Lacke haben

toxikologisch unbedenklich zu sein, d. h. bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung sind

keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten. Es dürfen keine tropischen Hölzer zur

Herstellung der Sportgeräte verwendet werden. Die Produkte sind so zu fertigen, dass sie

folgende Stoffe nicht enthalten: Benzol, halogenorganische Verbindungen und Blei. Die

Holzbestandteile der Produkte müssen FSC bzw. PEFC oder vergleichbar zertifiziert sein.

Alle Produkte haben das GS- oder CE- Zeichen für geprüfte Sicherheit zu tragen oder ein

gleichwertiges Siegel.

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Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der

Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis sowie sämtlicher

technischer Vorgaben und Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung.

Entspricht die angebotene Lieferleistung nicht den genannten technischen Anforderungen

aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis, hat der Bieter in seinem

Angebot der Landeshauptstadt Potsdam mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom

Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht.

2.2 Normen und Vorschriften

Nachfolgende Gesetze, Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten.

  • DGUV Vorschrift 81

  • Arbeitsstättenverordnung

  • DIN EN 750 Spielfeldgeräte – Hockeytore oder gleichwertig

  • DIN EN 913 Turngeräte - Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren oder gleichwertig

  • DIN EN 914 Turngeräte – Barren und kombinierbare Stufenbarren/Barren oder gleichwertig

  • DIN EN 915 Turngeräte – Stufenbarren oder gleichwertig

  • DIN EN 916 Turngeräte – Sprungkästen oder gleichwertig

  • DIN EN 7901 Turn- und Gymnastikgeräte - Barren mit Einlegematte oder gleichwertig

  • DIN 7906 Turn- und Gymnastikgeräte – Schwebebalken oder gleichwertig

  • DIN 7908 Turn- und Gymnastikgeräte – Sprungkästen oder gleichwertig

  • DIN 7909 Turn- und Gymnastikgeräte – Turnbänke oder gleichwertig

  • DIN 7915-1 Turn- und Gymnastikgeräte – Sprungbrett oder gleichwertig

  • DIN EN 12196 Turngeräte - Pferde und Böcke oder gleichwertig

  • DIN EN 12432 Turngeräte – Schwebebalken oder gleichwertig

  • DIN EN 12503 Sportmatten oder gleichwertig

  • DIN EN 13138 Auftriebshilfen oder gleichwertig

  • DIN EN 13219 Turngeräte – Trampoline oder gleichwertig

  • DIN EN 14468 Tischtennis oder gleichwertig

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2.3 Leistungsverzeichnis

Die technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei einigen Artikeln

werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen

sind in Klammern geschrieben, bspw. „(+/- 1 cm)“ und den Produktbeschreibungen in den

einzelnen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.

Hat der Bieter ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Set nicht im Portfolio, kann er

einzelne Produkte aus seinem Portfolio zusammenfassen und den Gesamtpreis anbieten.

Zum Beispiel: Bei Position 117 ist ein Set aus 30 Mannschaftsbändern aufgeführt. Hat der

Bieter einzelne Mannschaftsbänder im Portfolio und kein fertiges Set, so kann er den

Einzelpreis mit 30 multiplizieren und diesen Wert im Leistungsverzeichnis als Set-Preis

eintragen.

Kann ein Bieter Produkte, die im Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführt sind, als Set

anbieten, muss dennoch der Einzelpreis ermittelt werden. Zum Beispiel: Bei Position 58 sind

144 Tischtennisbälle aufgeführt. Hat der Bieter ein Set im Portfolio, dividiert er den Set-Preis

durch 144 und trägt den Einzelpreis ein.

  1. Leistungsumfang, geschätztes Auftragsvolumen und Preise

Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich aller zur

vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen. Hierzu gehören

insbesondere:

  • Lieferung frei Verwendungsstelle von Großgeräten (z. B. Barren, Schwebebalken,

Turnkästen etc.) und Schränken

  • Auspacken und Entsorgung des Verpackungsmaterials bei Großgeräten und

Schränken

  • gebrauchsfertige Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am

finalen Verwendungsort bei Großgeräten und Schränken

  • Lieferung von kleineren Mengen Sportlehrmitteln (z. B. Bälle, Schläger, Spiele) via

Postsendung ins Sekretariat oder zu Händen einer Schulansprechperson möglich

  • Information an den Auftragnehmer, sobald 50 %, 75 % und 90 % der

Rahmenobergrenze erreicht sind

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  • Jährlicher Versand einer Auswertung über die beauftragten und abgerechneten

Aufträge an den Auftraggeber bis zum 30.04. des Folgejahres

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stückzahlen beziehen sich auf den gesamten

Leistungszeitraum (einschließlich der einmaligen optionalen Verlängerung) und orientieren

sich an den Empfehlungen der Broschüre „Sportstätten - Hallenausstattung mit Geräten für

den Unterricht“ vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den

Erfahrungen des Schulträgers aus vergangenen Ausschreibungen. Die Mengen wurden

dann auf die Ausstattung der vier u. g. Turnhallen hochskaliert. Sie dienen lediglich zur

Preiskalkulation und Vergleichbarkeit der Angebote. Eine Mindestabnahmepflicht seitens des

Auftraggebers besteht nicht.

Schätzwerte des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf 1:

Vertragslaufzeit (2 Jahre)Optionale Verlängerung (2 Jahre)
2027202820292030
269.500 EUR169.500 EUR169.500 EUR69.600 EUR

Die maximale Abrufmenge (Rahmenobergrenze) wird wie folgt festgelegt:

Rahmenobergrenze für die gesamte Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren (einschließlich der optionalen Verlängerung).

813.720 EUR

1 Beträge sind jeweils als Nettobetrag ausgewiesen

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  1. Lieferbestimmungen

4.1 Allgemeines

Spätestens zwei Wochen nach dem jeweiligen Zugang des Abrufs (Festlegungen zur

Auftragserteilung siehe Rahmenvertrag) versendet der Auftragnehmer eine

Auftragsbestätigung an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer stimmt sich zur Vereinbarung

eines Liefertags mit der/dem Schulleiter/in ab. Die Lieferung hat spätestens 14 Wochen nach

Auftragsbestätigung zu erfolgen.

Grundsätzlich ist eine Anlieferung montags bis freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr möglich.

Ausnahmen sind möglich, wenn unter Einverständnis und vorheriger telefonischer

Absprache mit der/m Schulleiter/in, eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Vorausgesetzt

wird eine Gesamtlieferung. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn diese im Vorfeld

vereinbart werden.

Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, dass es zu keinen

Beschmutzungen oder Beschädigungen an den Lieferungen sowie angrenzenden Bauteilen

kommt. Darüber hinaus sind etwaige Beschmutzungen oder Beschädigungen unverzüglich

dem Ansprechpartner in der Einrichtung anzuzeigen. Lieferungen erfolgen stets auf

Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers.

Ein Aufzug bzw. ebenerdiger Zugang ist nicht an jedem Leistungsort vorhanden. Die

Absperrung der Lieferzone (z. B. Halteverbotszone) wird durch den Auftragnehmer

sichergestellt und finanziert. Dies wird bei drei umfangreichen Sporthallenausstattungen der

Fall sein (Dalton-Gymnasium, Clara-Immerwahr-Gymnasium, Gesamtschule Krampnitz). Es

ist damit zu rechnen, dass die Anlieferungen und Montagen während des laufenden

Betriebes der Schulen erfolgen müssen.

Alle vor Ort eingesetzten Personen des Auftragnehmers müssen sich in der deutschen

Sprache verständigen können, um möglichen Anweisungen vor Ort im Bedarfsfall folgen zu

können.

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4.2 Leistungsorte

Im vorgesehenen Vertragszeitraum (einschließlich der optionalen Verlängerung) sollen

planmäßig vier aktuell im Bau befindliche Sporthallen ausgestattet werden. Die Fertigstellung

und der damit verbundene Leistungsabruf sind nach aktuellem Stand wie folgt terminiert:

• Dalton-Gymnasium (2-Feld-Halle), Sporthalle Jungfernsee, Konrad-Zuse-Ring 1

14469 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2027

• Waldstadt-Grundschule (2-Feld-Halle), Turnhalle, Friedrich-Wolf-Str. 12, 14478

Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2027

• Clara-Immerwahr-Gymnasium (2-Feld-Halle), Zweifachsporthalle auf dem Sportplatz

Waldstadt, Drewitzer Straße 40, 14478 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in

2028

• Gesamtschule Krampnitz (4-Feld-Halle), Sporthalle, Schwedische Allee 93, 14476

Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2029

Aufgrund des laufenden Baubetriebs können Abweichungen von den genannten

Fertigstellungsterminen und den daraus resultierenden Abrufen nicht ausgeschlossen

werden.

Insgesamt umfasst die Schullandschaft Potsdams 24 Grundschulen, 3 Oberschulen, 9

Gymnasien, 8 Gesamtschulen, 4 Förderschulen und 3 Oberstufenzentren. In diesen Schulen

kann unterjährig der Bedarf an Ersatz- oder kleinteiligen Neubeschaffungen entstehen.

4.3 Leistungszeitraum

Der Vertrag soll mit dem 01.02.2027 bzw. bei späterer Zuschlagserteilung gemäß Vertrag

§ 3 Abs. 1 erst am Tag nach Zuschlagserteilung beginnen und eine Gültigkeit bis zum

31.12.2028 haben. Der Vertrag kann einmalig um zwei Jahre bis zum 31.12.2030 verlängert

werden.

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