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Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung
Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten,
Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und
Bewegungsräume
(Vergabe-Nr.: OV-L-2163-232-26)
- Allgemeine Bestimmungen
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer für den
Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung
für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräumen abgeschlossen werden. Zum jetzigen
Zeitpunkt sollen innerhalb des geplanten Vertragszeitraums vier Sporthallen wegen
Sanierung oder Neubau komplett ausgestattet werden. Neben dieser Leistung soll der
Rahmenvertrag auch unterjährige kleinteilige Lieferungen an Potsdamer Schulen umfassen.
- Technische Bestimmungen
2.1 Allgemeines
Es soll sich um fabrikneue, originale, weder um gebrauchte noch aufgearbeitete Produkte
handeln. Die Verarbeitung und Qualität der ausgeschriebenen Sportgeräte und
Unterrichtsmittel hat der Emissionsklasse E1 nach DIN EN 14322 oder gleichwertig zu
entsprechen. Alle verwendeten Materialien wie Kunststoffe, Leime, Lacke haben
toxikologisch unbedenklich zu sein, d. h. bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung sind
keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten. Es dürfen keine tropischen Hölzer zur
Herstellung der Sportgeräte verwendet werden. Die Produkte sind so zu fertigen, dass sie
folgende Stoffe nicht enthalten: Benzol, halogenorganische Verbindungen und Blei. Die
Holzbestandteile der Produkte müssen FSC bzw. PEFC oder vergleichbar zertifiziert sein.
Alle Produkte haben das GS- oder CE- Zeichen für geprüfte Sicherheit zu tragen oder ein
gleichwertiges Siegel.
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Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der
Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis sowie sämtlicher
technischer Vorgaben und Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Entspricht die angebotene Lieferleistung nicht den genannten technischen Anforderungen
aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis, hat der Bieter in seinem
Angebot der Landeshauptstadt Potsdam mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom
Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht.
2.2 Normen und Vorschriften
Nachfolgende Gesetze, Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten.
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DGUV Vorschrift 81
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Arbeitsstättenverordnung
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DIN EN 750 Spielfeldgeräte – Hockeytore oder gleichwertig
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DIN EN 913 Turngeräte - Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren oder gleichwertig
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DIN EN 914 Turngeräte – Barren und kombinierbare Stufenbarren/Barren oder gleichwertig
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DIN EN 915 Turngeräte – Stufenbarren oder gleichwertig
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DIN EN 916 Turngeräte – Sprungkästen oder gleichwertig
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DIN EN 7901 Turn- und Gymnastikgeräte - Barren mit Einlegematte oder gleichwertig
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DIN 7906 Turn- und Gymnastikgeräte – Schwebebalken oder gleichwertig
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DIN 7908 Turn- und Gymnastikgeräte – Sprungkästen oder gleichwertig
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DIN 7909 Turn- und Gymnastikgeräte – Turnbänke oder gleichwertig
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DIN 7915-1 Turn- und Gymnastikgeräte – Sprungbrett oder gleichwertig
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DIN EN 12196 Turngeräte - Pferde und Böcke oder gleichwertig
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DIN EN 12432 Turngeräte – Schwebebalken oder gleichwertig
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DIN EN 12503 Sportmatten oder gleichwertig
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DIN EN 13138 Auftriebshilfen oder gleichwertig
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DIN EN 13219 Turngeräte – Trampoline oder gleichwertig
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DIN EN 14468 Tischtennis oder gleichwertig
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2.3 Leistungsverzeichnis
Die technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei einigen Artikeln
werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen
sind in Klammern geschrieben, bspw. „(+/- 1 cm)“ und den Produktbeschreibungen in den
einzelnen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Hat der Bieter ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Set nicht im Portfolio, kann er
einzelne Produkte aus seinem Portfolio zusammenfassen und den Gesamtpreis anbieten.
Zum Beispiel: Bei Position 117 ist ein Set aus 30 Mannschaftsbändern aufgeführt. Hat der
Bieter einzelne Mannschaftsbänder im Portfolio und kein fertiges Set, so kann er den
Einzelpreis mit 30 multiplizieren und diesen Wert im Leistungsverzeichnis als Set-Preis
eintragen.
Kann ein Bieter Produkte, die im Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführt sind, als Set
anbieten, muss dennoch der Einzelpreis ermittelt werden. Zum Beispiel: Bei Position 58 sind
144 Tischtennisbälle aufgeführt. Hat der Bieter ein Set im Portfolio, dividiert er den Set-Preis
durch 144 und trägt den Einzelpreis ein.
- Leistungsumfang, geschätztes Auftragsvolumen und Preise
Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich aller zur
vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen. Hierzu gehören
insbesondere:
- Lieferung frei Verwendungsstelle von Großgeräten (z. B. Barren, Schwebebalken,
Turnkästen etc.) und Schränken
- Auspacken und Entsorgung des Verpackungsmaterials bei Großgeräten und
Schränken
- gebrauchsfertige Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am
finalen Verwendungsort bei Großgeräten und Schränken
- Lieferung von kleineren Mengen Sportlehrmitteln (z. B. Bälle, Schläger, Spiele) via
Postsendung ins Sekretariat oder zu Händen einer Schulansprechperson möglich
- Information an den Auftragnehmer, sobald 50 %, 75 % und 90 % der
Rahmenobergrenze erreicht sind
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- Jährlicher Versand einer Auswertung über die beauftragten und abgerechneten
Aufträge an den Auftraggeber bis zum 30.04. des Folgejahres
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stückzahlen beziehen sich auf den gesamten
Leistungszeitraum (einschließlich der einmaligen optionalen Verlängerung) und orientieren
sich an den Empfehlungen der Broschüre „Sportstätten - Hallenausstattung mit Geräten für
den Unterricht“ vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den
Erfahrungen des Schulträgers aus vergangenen Ausschreibungen. Die Mengen wurden
dann auf die Ausstattung der vier u. g. Turnhallen hochskaliert. Sie dienen lediglich zur
Preiskalkulation und Vergleichbarkeit der Angebote. Eine Mindestabnahmepflicht seitens des
Auftraggebers besteht nicht.
Schätzwerte des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf 1:
| Vertragslaufzeit (2 Jahre) | Optionale Verlängerung (2 Jahre) | ||
|---|---|---|---|
| 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
| 269.500 EUR | 169.500 EUR | 169.500 EUR | 69.600 EUR |
Die maximale Abrufmenge (Rahmenobergrenze) wird wie folgt festgelegt:
Rahmenobergrenze für die gesamte Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren (einschließlich der optionalen Verlängerung).
813.720 EUR
1 Beträge sind jeweils als Nettobetrag ausgewiesen
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- Lieferbestimmungen
4.1 Allgemeines
Spätestens zwei Wochen nach dem jeweiligen Zugang des Abrufs (Festlegungen zur
Auftragserteilung siehe Rahmenvertrag) versendet der Auftragnehmer eine
Auftragsbestätigung an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer stimmt sich zur Vereinbarung
eines Liefertags mit der/dem Schulleiter/in ab. Die Lieferung hat spätestens 14 Wochen nach
Auftragsbestätigung zu erfolgen.
Grundsätzlich ist eine Anlieferung montags bis freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr möglich.
Ausnahmen sind möglich, wenn unter Einverständnis und vorheriger telefonischer
Absprache mit der/m Schulleiter/in, eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Vorausgesetzt
wird eine Gesamtlieferung. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn diese im Vorfeld
vereinbart werden.
Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, dass es zu keinen
Beschmutzungen oder Beschädigungen an den Lieferungen sowie angrenzenden Bauteilen
kommt. Darüber hinaus sind etwaige Beschmutzungen oder Beschädigungen unverzüglich
dem Ansprechpartner in der Einrichtung anzuzeigen. Lieferungen erfolgen stets auf
Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers.
Ein Aufzug bzw. ebenerdiger Zugang ist nicht an jedem Leistungsort vorhanden. Die
Absperrung der Lieferzone (z. B. Halteverbotszone) wird durch den Auftragnehmer
sichergestellt und finanziert. Dies wird bei drei umfangreichen Sporthallenausstattungen der
Fall sein (Dalton-Gymnasium, Clara-Immerwahr-Gymnasium, Gesamtschule Krampnitz). Es
ist damit zu rechnen, dass die Anlieferungen und Montagen während des laufenden
Betriebes der Schulen erfolgen müssen.
Alle vor Ort eingesetzten Personen des Auftragnehmers müssen sich in der deutschen
Sprache verständigen können, um möglichen Anweisungen vor Ort im Bedarfsfall folgen zu
können.
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4.2 Leistungsorte
Im vorgesehenen Vertragszeitraum (einschließlich der optionalen Verlängerung) sollen
planmäßig vier aktuell im Bau befindliche Sporthallen ausgestattet werden. Die Fertigstellung
und der damit verbundene Leistungsabruf sind nach aktuellem Stand wie folgt terminiert:
• Dalton-Gymnasium (2-Feld-Halle), Sporthalle Jungfernsee, Konrad-Zuse-Ring 1
14469 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2027
• Waldstadt-Grundschule (2-Feld-Halle), Turnhalle, Friedrich-Wolf-Str. 12, 14478
Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2027
• Clara-Immerwahr-Gymnasium (2-Feld-Halle), Zweifachsporthalle auf dem Sportplatz
Waldstadt, Drewitzer Straße 40, 14478 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in
2028
• Gesamtschule Krampnitz (4-Feld-Halle), Sporthalle, Schwedische Allee 93, 14476
Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2029
Aufgrund des laufenden Baubetriebs können Abweichungen von den genannten
Fertigstellungsterminen und den daraus resultierenden Abrufen nicht ausgeschlossen
werden.
Insgesamt umfasst die Schullandschaft Potsdams 24 Grundschulen, 3 Oberschulen, 9
Gymnasien, 8 Gesamtschulen, 4 Förderschulen und 3 Oberstufenzentren. In diesen Schulen
kann unterjährig der Bedarf an Ersatz- oder kleinteiligen Neubeschaffungen entstehen.
4.3 Leistungszeitraum
Der Vertrag soll mit dem 01.02.2027 bzw. bei späterer Zuschlagserteilung gemäß Vertrag
§ 3 Abs. 1 erst am Tag nach Zuschlagserteilung beginnen und eine Gültigkeit bis zum
31.12.2028 haben. Der Vertrag kann einmalig um zwei Jahre bis zum 31.12.2030 verlängert
werden.
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