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Verfahrenshinweise (VOB/A)
Vergabeverfahren: TLLLR-031/2026
Erstausstattung für den Neubau des Landtechnikkabinetts und der Cafeteria auf dem Campus der Fachschule für Agrarwirtschaft Stadtroda
Los 5: Sozialraum- und Lagerausstattung
I Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung nach § 1 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) i.V.m. § 3 Nr. 1, § 3a Abs. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A).
II Vergabestelle/Auftraggeber
Auftraggeber ist der Freistaat Thüringen, vertreten durch das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Naumburger Straße 98 07743 Jena
Tel.: +49 361 574041 - 191 Fax: +49 361 572041 - 404 E-Mail: vergabe@tlllr.thueringen.de
III Vergabeunterlagen
Der Bieter hat die Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen zu überprüfen und fehlende Blät- ter beim Auftraggeber anzufordern bzw. doppelte Blätter auszusondern und in eigener Zustän- digkeit zu vernichten. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkei- ten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter die Vergabestelle un- verzüglich, möglichst 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der An- gebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Änderungen und Ergänzungen des Bieters an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und füh- ren zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum der ausschreiben- den Stelle. Sie dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden.
Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen unverzüglich in eigener Zustän- digkeit zu vernichten.
Mit dieser Ausschreibung erhalten Sie folgende Vergabeunterlagen:
- VHB 211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots,
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-
VHB 212 Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen,
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Verfahrenshinweise,
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VHB 213 Angebot,
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Leistungsbeschreibung,
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VHB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabever-
fahren,
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VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
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VHB 241 Ergänzende Vertragsbedingungen: Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von
Baustellenabfällen,
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VHB 214 Besondere Vertragsbedingungen,
-
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG (Vordruck),
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Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
ThürVgG,
-
Formblatt nach § 14 Abs. 1 ThürVgG,
-
Information DSGVO.
ES GILT IMMER DIE VERSION DER VERGABEUNTERLAGEN MIT DER HÖCHSTEN ORDNUNGSZAHL.
IV Form und Übermittlung der Angebote
Das von Ihnen erstellte Angebot hat mindestens folgende Unterlagen zu beinhalten
-
das ausgefüllte Angebotsschreiben (VHB 213),
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die ausgefüllte Leistungsbeschreibung/Angebot,
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Präqualifikationsnummer oder Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in fol-
gendem Vergabeverfahren (VHB 124),
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ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (VHB 233),
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die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG,
-
Produktbeschreibungen, Datenblätter bzw. Kataloge.
Beim Ausfüllen der Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (lfd. Nr. 7) sind unbedingt die Hinweise in den Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz ge- mäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG (lfd. Nr. 8 der Vergabeunterlagen) zu beachten. Wird keine mindestens in Textform gezeichnete Eigenerklärung abgegeben, ist das Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Alle Bestandteile sind in Textform gem. § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus- zufüllen. Zur Einhaltung der Textform sind auf den Dokumenten mindestens die Namen der Bearbeiterin/des Bearbeiters und des bietenden Unternehmens sowie das Angebotsdatum aufzuführen. Dies kann durch elektronische Eintragung erfolgen. Ein Softwarezertifikat ist nicht zwingend erforderlich. Es ist möglichst das PDF-Format zu verwenden.
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Das Angebot ist auf der e-Vergabeplattform des Bundes unter „www.evergabe-online.de“ mit- tels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Für eine elektro- nische Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes erforderlich. Für die Registrierung am AnA-Web werden keine Dokumente, Zertifikate oder eine bestimmte Software, sondern lediglich eine gültige E-Mail-Adresse zur Bestätigung Ihrer Registrierung benötigt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der In- ternetseite der e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Verwendung notwendiger englischer Fachbegriffe ist zulässig.
Das einzureichende Angebot muss verbindlich und zuschlagsfähig sein und sich auf den ge- samten ausgeschriebenen Leistungsumfang pro Los beziehen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Angaben, Nachweise, Erklä- rungen oder sonstige Unterlagen innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist nachzufordern. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung.
Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Angeboten enthalten sind, behält sich die Vergabe- stelle in ihrem Ermessen vor, die betreffenden Bieter zur Aufklärung über ihr Angebot aufzu- fordern. Ein Anspruch der Bieter auf Aufklärung besteht nicht.
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entspre- chend kenntlich zu machen.
Die Angebotsunterlagen werden Eigentum des Auftraggebers und werden nur zur Angebots- auswertung bzw. zur Zuschlagsentscheidung verwendet.
V Eignungskriterien/-nachweise in Ergänzung zu 212 Teilnahmebedingungen für die
Vergabe von Bauleistungen, Pkt. 7
a) Präqualifizierte Unternehmen Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifi- kation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunter- nehmen) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von vier Werktagen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ ge- nannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
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deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine amtliche Übersetzung in die deutsche Sprache bei- zufügen. Es steht dem Bieter frei, diese Bescheinigungen bereits mit dem Angebot einzu- reichen.
VI Fristen
- Bieterfragen: möglichst bis 28.10.2026
- Ablauf Angebotsfrist: 04.11.2026, 10:00 Uhr
- Ablauf Zuschlagsfrist/Bindefrist: 02.12.2026
VII Lose
Die Leistung wird in 11 Lose aufgeteilt:
Los 1: Büromöbel Los 2: Sitzmöbel Los 3: Tische Klassenraum Los 4: Ausstattung Cafeteria Los 5: Sozialraum- und Lagerausstattung Los 6: Spezielle Ausstattung Erste-Hilfe-Brandschutz Los 7: Spezielle Ausstattung Unterrichtsraum Los 8: Spezielle Ausstattung Gefahrstofflagerung Los 9: Medientechnik Los 10: SMART Boards Los 11: Sonstige Ausstattung Los 12: Küche
VIII Nebenangebote
Nebenangebote sind ausgeschlossen.
IX Bieterfragen
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bieter unverzüglich per Nachricht auf der e- Vergabe-Plattform unverzüglich zu stellen. Nicht rechtzeitig gestellte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
X Wertung der Angebote, Zuschlag, Vertragsschluss
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los. Wirtschaftlichkeitskriterium ist der Gesamtpreis (brutto). Ein vom Bieter gewährter Skontoabzug wird bei der Angebotswer- tung nur berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Im Falle gleichwer- tiger Angebote wird das zu bezuschlagende Angebot per Losentscheid ermittelt.
XI Nachprüfungsmöglichkeit, Informationspflicht, Nachprüfungsverfahren, zuständige Vergabekammer
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unter- halb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufge- führten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei
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Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 14 ThürVgG eine Informations- pflicht des Auftraggebers (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Thü- ringer Landesverwaltungsamt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten In- formationsschreiben (Hinweisblatt zur Belehrung nach § 14 ThürVgG).
Die zuständige Vergabekammer ist die
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar
Tel.: 0361 57332 1254 Fax: 0361 57332 1059 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
XII Sonstiges
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz der Bestimmungen der VOB/B (insbeson-
dere die Zahlungs- und Leistungsbedingungen), der Besonderen Vertragsbedingungen (214),
der Ergänzenden Vertragsbedingungen (VHB 241) und der Bestimmungen der VOB/C
Grundvoraussetzung für die Erteilung eines Zuschlages sind. Allgemeine Geschäftsbe-
dingungen des Bieters werden nicht akzeptiert. Angebote, die unter Bedingungen erteilt
werden, die jenen der Vergabestelle widersprechen, werden ausgeschlossen. Ebenfalls aus-
geschlossen werden Angebote, die nicht der geforderten Form entsprechen. Weiterhin kön-
nen nur verbindliche Angebote berücksichtigt werden.