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Sicherheitsblatt: Unterweisung für Fremdfirmen
Regelungen und Hinweise für Fremdfirmen
bei Arbeiten in den Liegenschaften und an
den technischen Anlagen vom BwDLZ Kiel
Geltungsbereich:
In allen Liegenschaften des BwDLZ Kiel
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Sicherheitsphilosophie des Bundeswehr-Dienstleistungzentrum Kiel
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sicherheit und Arbeitsschutz ist in der Bundeswehr ein wichtiger Grundsatz. Daher möchten wir Sie als Fremdfirma für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz mit einbeziehen, damit gegenseitige Gefährdungen bzw. Verletzungspotenziale generell vermieden werden können.
Gemäß ArbSchG §8 und BGV A1 §6 ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, Beschäftigte anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit zu unterweisen.
Nur durch strikte Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Hinweise wird die Unversehrtheit und Gesundheit jedes Einzelnen gewährleistet. Leichtfertige oder riskante Arbeitsweise soll und darf nicht vorkommen.
Ziel ist, mehr zu tun, als nur Unfälle zu vermeiden, nämlich ein gesundes und sicheres Umfeld für alle schaffen: für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Partner, Auftragnehmer, Nachbarn und Gemeinden. Aus diesem Grund gelten bei uns unten aufgeführte grundsätzliche Regeln:
Regel 1: Ich analysiere und kontrolliere Risiken, bevor ich mit der Arbeit beginne.
Regel 2: Ich führe nur Arbeiten aus, zu denen ich berechtigt bin.
Regel 3: Ich überbrücke keine Sicherheitseinrichtungen noch setze ich ihre Funktion außer Kraft und ich trage immer die erforderliche persönliche Schutzausrüstung. Regel 4: Ich arbeite nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder missbräuchlich verwendeten Medikamenten
Regel 5: Ich melde alle Vorfälle!
Wir bitten Sie um Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung.
BwDLZ Kiel Warnemünder Str. 22 24106 Kiel
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Allgemeine / Grundsätzliche Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Das „Sicherheitsblatt Unterweisung für Fremdfirmen" stellt neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen verbindliche Verpflichtungen für den Auftragnehmer dar. Sie entbinden den Auftragnehmer demgemäß nicht von seiner Verpflichtung, alle darüber hinaus geltenden Vorschriften und Regelungen des Arbeitsschutzes zu beachten sowie seine Mitarbeiter entsprechend zu unterrichten und zu unterweisen. Der Auftragnehmer wird in diesen Arbeitsschutzbestimmungen als „Fremdfirma“ oder als „Auftragnehmer“ bezeichnet.
Rechtsgrundlagen
Es gelten grundsätzlich alle gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften sowie alle betrieblichen Regelungen.
Gefährdungsbeurteilung
Der Auftragnehmer hat entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung, für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter eine Beurteilung der mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen vorzunehmen, erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen und vor Arbeitsbeginn geeignete Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung) hierüber zu erstellen.
Diese Gefährdungsbeurteilung muss alle Aspekte berücksichtigen, die zu Unfällen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. Schadensfällen führen können, wie z. B. die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte sowie die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln (Hebezeuge, Gerüste etc.).
Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen am Einsatzort verfügbar zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Richtigkeit und Angemessenheit der Gefährdungsbeurteilung sowie der daraus zum Schutz seiner Mitarbeiter abgeleiteten Maßnahmen bleibt der Auftragnehmer allein verantwortlich.
Checkliste "Schnelleinweisung Fremdfirmen", (Anlage 1 beim zuständigen Meister)
Die Checkliste "Schnelleinweisung Fremdfirmen", die nach der Einweisung in den Arbeits- / Tätigkeitsbereich durch den zuständigen Meister oder die zuständigen Beschäftigten erfolgt, ist Bestandteil der "Unterweisung für Fremdfirmen". Arbeiten bzw. Tätigkeiten dürfen ohne diese in den Liegenschaften des BwDLZ Kiel nicht aufgenommen werden.
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Vorschriften und Regeln
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Bitte melden Sie sich als betriebsfremde oder bereits betriebsbekannte Person grundsätzlich an der Wache und danach beim zuständigen Meister an. Die entsprechende Zuweisung des Arbeitsbereichs erfolgt durch den zuständigen Verantwortlichen oder einer von ihm beauftragten Person. Jeglicher Arbeitsplatzwechsel ist anzuzeigen. Das Aufsuchen der Kantine und Sozialräume muss auf dem direkten Wege erfolgen. Den Weisungen der Wache und Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bitte informieren Sie bei Verlassen der Liegenschaft bzw. des Gebäudes Ihre Ansprechperson oder seine Vertretung.
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Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit über die Standorte von Rettungsmitteln wie Verbandskästen, Feuerlöschern usw. sowie über die aktuellen Rettungspläne, Fluchtwege, Feuermelder und Notrufnummern.
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Vor Arbeitsbeginn ist gemeinsam mit dem zuständigen Vorgesetzten der Firma die „Checkliste Schnelleinweisung von Fremdfirmen“ abzuarbeiten. Personelle Voraussetzung für die Ausführung der beauftragten Arbeiten ist die gesundheitliche Eignung und erforderliche Ausbildung der ausführenden Personen. Die Benutzung von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Krane oder ähnlichen beweglichen Arbeitsmaschinen ist nur mit entsprechender Fahrerlaubnis bzw. Ausbildung und Beauftragung erlaubt. Zusätzlich muss der entsprechende Führerschein für den öffentlichen Der Sicherheitsabstand zu Maschinen und Anlagen ist einzuhalten. Bitte achten Sie besonders auf Flurförderzeuge auf unserem Werksgelände. Beachten Sie bitte auch die Gelände- und Witterungs- bedingungen. Treten Sie nicht unter schwebende Lasten.
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Im gesamten Bereich besteht absolutes Alkohol- und Betäubungsmittelverbot! Rauchen ist in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen verboten. In Büros und sämtlichen Gebäuden ist das Rauchen ebenfalls nicht erlaubt. Der Verzehr von Speisen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.
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In den Technischen Bereichen ist eng anliegende Arbeitskleidung zu tragen, Schmuck, Ringe und der gleichen sind abzulegen. Die Arbeitskleidung muss den entsprechenden Bedingungen, z.B. bei Schweißarbeiten schwer entflammbar, angepasst sein.
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Im Brandfall ist das Gebäude unverzüglich auf einem sicheren Weg zu verlassen. Benutzen Sie nur die gekennzeichneten Wege und Flächen sowie auf Treppen den Handlauf. Auf keinen Fall den Fahrstuhl benutzen!Bitte finden Sie sich am vorgesehenen Sammelpunkt (siehe Flucht- und Rettungsplan) ein!
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Anfallendes Abfallmaterial ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
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Vorschriften und Regeln
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Die Lagerung und der Einsatz von Gefahrstoffen ist den Umweltschutzsachbearbeitern vor Arbeitsbeginn anzuzeigen (Sicherheitsdatenblatt). Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung hierfür nachzuweisen. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort Ihrem Auftraggeber, dem Objektmanager und dem Kasernenkommandanten zu melden. Der Notfallplan hierfür ist zu beachten und einzuhalten.
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Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Gelände nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kasernenkommandanten erlaubt! Darüber hinaus sind die Mitarbeiter von Fremdfirmen verpflichtet, nach Beendigung ihrer Tätigkeit Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
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Die Beschaffenheit der Arbeits- und Betriebsmittel muss zur Auftragserfüllung den geltenden Vorschriften entsprechen. Sie dürfen nur sachgerecht nach ihren Bestimmungen verwendet werden.
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Der Auftragnehmer ist verantwortlich, dass seine Mitarbeiter für die auszuführenden Arbeiten den entsprechenden Sachkundenachweis oder die Berechtigung besitzen (z.B. Arbeiten an Elektroanlagen, Hoch- und Niederspannung, Arbeiten an Gasleitungen, Schweißarbeiten, Krananlagen, Filteranlagen usw.) und muss die Nachweise vorlegen können.
Vorschriften und Regeln
Bei von Ihnen auszuführenden Arbeiten ist immer eine der Tätigkeit angemessene Schutzausrüstung zu tragen. Die persönliche Schutzausrüstung ist von Ihnen, als externes Unternehmen, zu stellen. Folgende Aufstellung zeigt beispielhaft, welche PSA wann getragen werden muss. Helm oder Anstoßkappe Schutzbrille In den ausgewiesenen Bei Staub, splitternden Bereichen. Materialien, beim Schweißen und Schleifen.
Gehörschutz In allen ausgewiesenen Atemschutz In staubiger Atmosphäre die Bereichen. dafür notwendige vorgegebene Filterstaubmaske P2 / P3 verwenden. Schutzhandschuhe Für alle Arbeiten nach Gefährdungsbeurteilung. Geeignete Arbeitskleidung Ist grundsätzlich zu tragen.
Warnwesten
Sicherheitsschuhe Sind grundsätzlich zu tragen.
Absturzsicherung Bei allen Arbeiten in ungesicherter Höhe.
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Verhalten bei Gefahr
Verhalten bei einem Unfall: • Ruhe bewahren • Unfallstelle sichern • Ansprechpartner informieren • Erste Hilfe leisten • Ersthelfer hinzuziehen • Verletzte nicht allein lassen.
Verhalten im Brandfall: • Ruhe bewahren • Sofern möglich Brandbekämpfung (Selbstschutz beachten) vornehmen • Ansprechpartner informieren • Brandmeldung vornehmen
Verhalten bei Evakuierung: • Maschinen abschalten. • Auf kürzestem Weg das Gebäude verlassen. • Sammelplatz aufsuchen! • Kontrolle durchführen: Werden Kollegen vermisst? • Meldung über Vermisste an Rettungskräfte abgeben. • Anweisungen der Rettungskräfte und Evakuierungshelfer ist Folge zu leisten.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Kästen – Erste-Hilfe-Koffer: Diese sind in Gebäude verteilt und enthalten Materialien, die zur Leistung der Erste Hilfe erforderlich sind. Die Standorte der Erste-Hilfe-Kästen und -Koffer können Sie dem Flucht-und Rettungswegeplan entnehmen. Nach Entnahme von Verbandsmaterial ist der Gebäudeverantwortliche zu informieren, damit die Wiederbefüllung gewährleistet ist. Jede – auch noch so kleine – Verletzung ist im Verbandsbuch zu dokumentieren.
Nächster Arzt: Notrufnummer von jedem Telefon: 00-112
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Verhalten bei Gefahr
Allgemeines: Auf dem gesamten Werksgelände gilt die StVO.
Jeder Unfall ist dem jeweiligem zuständigen Meister zu melden. Fahrzeuge dürfen nur von Personen mit entsprechendem gültigem Befähigungsnachweis geführt werden.
Fließender Verkehr: In den Liegenschaften ist mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht zu fahren. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit ist den Vorgaben/Hinweisen an der Wache zu entnehmen. Ein angemessener Sicherheitsabstand zu Fahrzeugen und Personen ist unbedingt einzuhalten. Generell ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Kasernenkommandant entsprechende Maßnahmen vor. Den Vorgaben durch das Wachpersonal ist Folge zu leisten.
Ruhender Verkehr: In den Liegenschaften befinden sich Parkplätze, auf denen PKW grundsätzlich abzustellen sind. In besonderen Fällen sowie zum Be- und Entladen kann nach Absprache mit dem Ansprechpartner das vor Ort erfolgen. Der Standort zum Be- und Entladen oder Parken ist mit dem Ansprechpartner abzusprechen!
Fußgänger: Sofern vorhanden, sind von Fußgängern die gekennzeichneten Fußwege zu benutzen. Beim Überqueren und bei der Benutzung von Fahrstraßen ist erhöhte Aufmerksamkeit auf Hof-Pkw, Gabelstapler, Mafi und Lkw-Verkehr geboten.
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Besondere Gefahren
Gefahr: Automatisch laufende Maschinen und Anlagen, Quetsch- und Einzugsgefahr
Warnung: Auch zur Zeit stillstehende Anlagen können jederzeit anlaufen. Anlaufwarnung beachten.
Die Anlagen sind mit Schutzeinrichtungen versehen, die bei Betätigung eine automatische Abschaltung auslösen. Dieses kann zu unerwarteten Störungen führen. Vor Betreten der Anlagen sind die Abteilungsverantwortlichen und der Maschinenbediener zu informieren.
Schutz: Betreten oder hantieren Sie niemals an einer Anlage oder einem Antrieb ohne vollständige Freischaltung aller Energien. Nicht in laufende Anlagen greifen! Vor Beginn der Arbeiten Anlage ausschalten und gegen Wiedereinschaltung durch Dritte (Schloss, Hinweisschild) sichern! Schutzeinrichtungen nur bei Maschinenstillstand entfernen. In diesem Fall sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu treffen. Im Notfall den Not-Aus-Schalter (rot auf gelben Grund) betätigen.
Gefahr: Elektrizität
Warnung:
Schutz: Elektrotechnische Arbeiten gemäß VDE 0105-100 sowie BGV A2 dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrisch unterwiesene Personen (EUP) durchgeführt werden!
Schalträume und Schaltschränke immer geschlossen halten und den Zugang zu diesen nicht versperren! Für Unbefugte ist der Zutritt verboten! Defekte elektrische Einrichtungen und Werkzeuge nicht benutzen und Schäden dem Ansprechpartner unverzüglich melden. Bei Arbeiten an elektrischen Einrichtungen die Schutzausrüstungen gemäß den entsprechenden Vorschriften verwenden und die
5 Sicherheitsregeln beachten:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und kurzschließen
- Benachbarte, spannungsführende Teile abdecken
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Besondere Gefahren
Gefahr: Stolpern, Rutschen, Stürzen (SRS)
Warnung:
Schutz: Flucht- und Rettungswege sind durch Fluchtwegeschilder oder -leuchten gekennzeichnet. Diese sind freizuhalten und nicht durch Rohstoffe, Kartonagen, Paletten o.ä. zu blockieren!
Rutschige Stoffe (Öl, Fett usw.) am Boden müssen umgehend entfernt werden!
Tragen Sie Sicherheitsschuhe mit rutschfesten Sohlen!
Bodenöffnungen und Absturzkanten sind mit stabiler Absicherung zu versehen. Die Kennzeichnung mit rot-weißem Band genügt in diesen Fällen nicht!
Verwenden Sie nur intakte, zugelassene und geprüfte Leitern und Gerüste und sorgen Sie für sicheren Halt. Im Bedarfsfall Sicherheitsgeschirr und Fallschutzleine verwenden.
In Hallen und Gebäude nicht rennen.
Bei Benutzung von Treppen die Handläufe benutzen.
Berücksichtigen Sie Witterungsverhältnisse wie Nässe, Schnee und Glatteis.
Gefahr: Heiße Oberflächen, heiße Flüssigkeiten
Warnung:
Schutz: Betriebsanweisung (BA) beachten Öffnen Sie geschlossene Systeme (wie z.B. Schaltschränke) nicht unbefugt. Verwenden Sie Hitzeschutzkleidung und Gesichtsschutz. Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über den Standort der Materialien für den Notfall (Verbandskasten, Brandschutzsalbe, Feuerlöscher etc.)!
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Besondere Gefahren
Gefahr: Lärm
Warnung:
Schutz: In gekennzeichneten Bereichen ist Gehörschutz zu tragen!
Gehörschutz befindet sich in den Produktionsbereichen und kann dort
entnommen werden. Halten Sie Türen zu Lärmbereichen geschlossen.
Gefahr: Schwebende Lasten, herabfallende Teile
Warnung:
Schutz: Gemäß Gefährdungsbeurteilung besteht Tragepflicht von Schutzhelmen oder Anstoßkappen! Bei Bauarbeiten oder Arbeiten, bei denen mit herabfallenden Gegenständen gerechnet werden muss, ist ein Schutzhelm zu tragen. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten! Führen Sie keine unkoordinierten Arbeiten auf mehreren übereinanderliegenden Etagen durch! Der Verantwortliche des oberen Bereichs trägt auch die Verantwortung dafür, dass in den darunterliegenden Bereichen niemand zu Schaden kommen kann. Kräne, Hubbühnen o.ä. dürfen nur durch eingewiesenes Personal bedient werden.
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Besondere Gefahren
Gefahr: Gefahrstoffe, Chemikalien
Warnung:
brennbar brandfördernd explosionsgefährlich
giftig ätzend reizend
Explorsionsgefahr Feuergefahr Brandfördernd
Gase unter Druck Ätzend Giftig
Achtung Gesundheitsgefahr Umweltgefahr
Gefahrenhinweise auf Verpackungen o.ä. (Diese ist lediglich eine Auswahl, bitte holen Sie sich im Zweifel Informationen über das entsprechende Gefahrstoffsymbol ein!)
Schutz: Betriebsanweisung (BTA) beachten Bef olgen Sie Gefahrenhinweise sowie Sicherheitsratschläge auf der Verpackung bzw. im Sicherheitsdatenblatt. Verwenden Sie geeignete Schutzausrüstung. Sichere Lagerung gegen unbefugten Zugriff und Umweltbeeinträchtigung ist wichtig! Füllen Sie Chemikalien und Gefahrstoffe niemals in nicht gekennzeichnete Behältnisse! Führen Sie eine fachgerechte Entsorgung in Rücksprache mit dem Gefahrstoffbeauftragten durch.
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Besondere Gefahren
Gefahr: Baustellen
Warnung: Sichere Absperrungen, wie Bauzaun oder Absperrband
Schutz: Büro- und Werkzeugcontainer sowie Materialien und Maschinen sind nur an dem von Ihrem Ansprechpartner (Objektmanager, Meister oder Bauverwaltung) zugewiesenen Ort aufzustellen und zu lagern. Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über die vorhandene Infrastruktur (z.B. Lage von Strom-, Wasser- und Gasleitungen)! Baustellenbereiche, Bodenöffnungen und Absturzkanten sind stabil abzusperren. Lagerplätze sind mindestens mit rot-weißem Markierungsband zu kennzeichnen. Ist durch die geplanten Arbeiten mit einer verstärkten Lärm- und Staubbelastung zu rechnen, zeigen Sie dies vorher an. (Absperren bei Staubbelastung gem. TRBS, Hinweisschilder, . . .) Sind von den Bauarbeiten andere, nicht zur Baustelle gehörende Arbeitsbereiche betroffen, müssen die Arbeiten so koordiniert werden, dass keine gegenseitige Gefährdung eintreten kann. Bei Arbeiten in der Höhe oder über anderen Gewerken, hat der Verantwortliche des oberen Bereichs dafür Sorge zu tragen, dass darunter arbeitende oder auch vorbeigehende Personen keinesfalls zu Schaden kommen können (Verwendung von Netzen, Planen, Gerüsten etc.) Wird der Liegenschaftsverkehr durch Baustelleinrichtungen oder Baumaßnahmen behindert, sind nach Rücksprache mit dem Objektmanager und dem Kasernenkommandanten wirksame Umleitungsmaßnahmen oder Alternativwege zu schaffen und Warntafeln aufzustellen.
Gefahr: Hafenanlagen / unmittelbare Nähe zum Wasser
Warnung: Hinweise wie Markierungen auf dem Boden, Zäune, Absperrungen, offene Hafenkanten, keine
Schutz: I nformieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über die vorhandene Infrastruktur (z.B. Lage von Hafenanlagen, Kaie, Schwimmbrücken, Molen) Absturzkanten in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz sind abzusperren. Lagerplätze sind mindestens mit rot-weißem Markierungsband zu kennzeichnen. Bei Arbeiten an der Hafenkante hat der Verantwortliche des oberen Bereichs dafür Sorge zu tragen, dass darunter arbeitende oder auch mit einem Boot vorbeifahrende Personen keinesfalls zu Schaden kommen können (Verwendung von Netzen, Planen, Gerüsten etc.) Werden sämtliche Arbeiten in Hafenanlagen in unmittelbarer Nähe zum Wasser aufgenommen, so ist der Baustein "D 196: Arbeiten am Wasser" der Berufsgenossenschaft zu beachten. Sie als Auftragsnehmer sind verantwortlich für die Gestellung der entsprechenden Arbeitsschutzausrüstung, wie z.B. Schwimmwesten oder Sicherungsvorkehrungen gegen Herabstürzen.
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Bestätigungsformular
Fremdunternehmen: ______________________________________________
Verantwortlicher der Fremdfirma: ______________________________________________
Unter der Vorlage dieses Bestätigungsformulars bestätigt der Verantwortliche des Fremdunternehmens durch seine Unterschrift, dass er die Unterweisung „Sicherheitsblatt Unterweisung für Fremdfirmen“ durchgelesen und verstanden hat und die an der Ausführung der Arbeiten beteiligten Mitarbeiter unterwiesen hat.
Ort: _______________________________________
Datum: //__________________
Unterschrift: _______________________________________
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