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CODE OF CONDUCT_Geschäftspartner.pdf

Lieferung von sechs Betäubungsmitteltresoren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 07:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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LEG gGmbH Rudolf-Diesel-Str. 10 21614 Buxtehude

CODE OF CONDUCT -

LIEFERANTENKODEX DER LEG gGmbH

  • Version 1.0 vom April 2024 –

  1. EINLEITUNG

Als eine Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaften im Gesundheitswesen bekennt sich die LEG gGmbH (nachfolgend „LEG“) nachdrücklich zu ihrer besonderen ökologischen, gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung.

Dabei ist sie unablässig bestrebt, ihr gesamtes unternehmerisches Handeln und den Umfang ihrer Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Ihre Geschäftspartner als Lieferanten der LEG gGmbH-Partner Kliniken fordert sie aktiv auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes maßgeblich beizutragen.

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erwartet die LEG von ihren Geschäftspartnern die Einhaltung aller nachstehend formulierten Regelungen und damit deren eigenes Commitment zu einem gemeinsamen Verhaltenskodex, der soziale, ethische und ökologische Aspekte gleichermaßen umfasst.

Der Verhaltenskodex gilt als einvernehmliche Basis aller Lieferungen und Leistungen. Insofern ver- pflichten sich die Geschäftspartner der LEG, die Grundsätze und Anforderungen des vorliegenden Verhaltenskodex umfassend zu erfüllen.

Ein Verstoß gegen die darin enthaltenen Regelungen kann für die LEG Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen samt der zugehörigen Vertragsbeziehungen zu beenden.

Der Verhaltenskodex der LEG bezieht sich sowohl auf nationale Gesetze und Vorschriften als auch internationale Übereinkommen wie:

▪ die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Menschenrechts- Charta), ▪ die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, ▪ die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“,

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▪ die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation), ▪ den Global Compact der Vereinten Nationen.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern als Lieferanten unserer Partnerkliniken, dass sie alle vorgenannten Gesetze und Vorschriften sowie die darin definierten Anforderungen von Standards jederzeit konsequent einhalten.

  1. DEFINIERTE ANFORDERUNGEN AN DIE GESCHÄFTSPARTNER DER LEG

2.1. Soziale Verantwortung

2.1.1. Menschenrechte Die Geschäftspartner der LEG respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Menschenrechte eines Jeden. Der Schutz international anerkannter Menschenrechte ist aktiv zu unterstützen. Die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen ist durch den Geschäftspartner wir- kungsvoll zu verhindern.

2.1.2. Diskriminierung, Inklusion und Diversität Die Diskriminierung von Mitarbeiterinnen in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Alter, sozialer Herkunft, Religion, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert. Die Geschäftspartner fördern weiterhin die Chancengleichheit am Arbeitsplatz und eine Gleichbe- handlung aller Mitarbeiterinnen, unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, mögli- cher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Geschlecht und Alter.

2.1.3. Keine Belästigung und keine Nötigung Die LEG erwartet, dass ihre Geschäftspartner keinerlei Verhalten tolerieren, das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann. Dies umfasst auch Gesten, Sprache und Körperkontakt.

2.1.4. Faire Arbeitsbedingungen Die Geschäftspartner der LEG vergüten ihre Mitarbeiter*innen angemessen und stellen die Zahlung der gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlöhne sicher. Die Arbeitszeiten müssen allen geltenden Gesetzen und üblichen Branchenstandards entsprechen.

2.1.5. Ausschluss von Zwangsarbeit Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder damit vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig erfolgen. Dabei müssen Mitarbeitende jederzeit die Möglichkeit haben, das Beschäftigungsverhältnis bzw. ihre Arbeit beenden können.

2.1.6. Verbot von Kinderarbeit In keiner Phase der Produktionsprozesse darf Kinderarbeit eingesetzt bzw. toleriert werden. Die Geschäftspartner sind nachdrücklich aufgefordert, die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern ohne Ausnahme zu respektieren.

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2.1.7. Maßgaben für Gesundheit und Sicherheit Die Geschäftspartner der LEG sorgen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum wirksamen Schutz ihrer Mitarbeiterinnen vor Unfällen, biologischen, chemischen oder physikalischen Gefahren sowie Berufskrankheiten, einschließlich detaillierter Unterweisungen für Mitarbeiterinnen und erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung. Dabei identifizieren und verhindern die Geschäftspartner wirksam alle relevanten Risiken und Not- fallsituationen am Arbeitsplatz. Dies umfasst ausdrücklich auch eventuelle vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Wohnräume.

2.1.8. Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit Die Geschäftspartner der LEG respektieren die Rechte der Mitarbeiterinnen auf Vereinigungs- freiheit, ihren Beitritt zu Gewerkschaften, die Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder eine Mit- gliedschaft in Betriebsräten bezüglich der jeweils vor Ort geltenden Gesetze. Allen Mitarbeiterinnen muss es jederzeit möglich sein, mit der Unternehmensleitung offen zu kom- munizieren, ohne Angst vor Repressalien oder Belästigung.

2.2. Ökologische Verantwortung

2.2.1. Effektive Einsparung von Ressourcen Die Geschäftspartner der LEG verfolgen und unterstützen eine systematische Entwicklung von Produkten sowie Dienstleistungen, die aktiv dazu beitragen, den Einsatz von Energie, Wasser und weiteren Rohstoffen entlang des gesamten Produktlebenszyklus´ zu reduzieren.

2.2.2. Wirksame Vermeiden kritischer Inhaltsstoffe Zum Schutz der Biodiversität an Land und unter Wasser entscheiden sich die Geschäftspartner der LEG im Rahmen ihrer Möglichkeiten bevorzugt für umweltfreundliches Rohmaterial.

Chemikalien oder weitere Materialien, die bei der Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zuverlässig zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, bei Beförderung, Lagerung, Nutzung, Recycling oder bei der Wiederverwendung und ihrer Entsorgung die Sicherheit jederzeit umfassend gewährleistet ist.

2.2.3. Effektive Reduzierung von Abfall Die Geschäftspartner der LEG minimieren Abfälle und fördern die Kreislaufwirtschaft, indem sie, soweit möglich, wiederverwertbare Produkte und Verpackungen produzieren bzw. verwenden und die Rückführung von Wertstoffen zum Recycling nachweislich erleichtern.

2.2.4. Reduktion der Treibhausgasemissionen Die Geschäftspartner der LEG sind aktiv bestrebt, alle mit ihren Geschäftsaktivitäten verbundenen CO²-Emissionen ebenso wirksam wie nachhaltig zu reduzieren.

2.2.5. Aktives betriebliches Umweltmanagement Die Geschäftspartner der LEG beachten alle jederzeit gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umweltschutz.

2.3. Ethische Verantwortung

2.3.1. Unterstützung eines fairen Wettbewerbs

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Unabdingbare Voraussetzung für eine ebenso leistungsorientierte wie soziale Marktwirtschaft sind die Regeln für einen fairen Wettbewerb, um wirtschaftliche Entwicklung, Effizienz und Innovationen kontinuierlich zu fördern. Diesbezüglich respektieren und unterstützen die Geschäftspartner der LEG einen fairen Wettbewerb und handeln in klarer Übereinstimmung mit allen geltenden wettbewerbs- und/oder kartell- rechtlichen Gesetzen.

2.3.2. Unterbindung von Korruption und Bestechung Die Geschäftspartner der LEG dulden keinerlei Art von Korruption, Erpressung oder Bestechung und beteiligen sich daran in keinerlei Form. Dies beinhaltet auch jedwede illegalen Zahlungsangebote oder vergleichbare Zuwendungen an Amtsträger, um Entscheidungsfindungen beeinflussen zu wollen. Mitarbeiter*innen der LEG werden keinerlei Geschenke oder persönlichen Vorteile angeboten, die als Bestechung aufgefasst werden könnten. Keinesfalls werden Geschenke oder Bewirtungen angeboten, die gegen geltendes Recht oder ethische Standards verstoßen oder aber vorhandene Geschäftsbeziehungen in unangemessener Form beeinflussen.

2.3.3. Bereitstellung von Produktdaten Die Geschäftspartner der LEG stellen nach ihren Möglichkeiten alle relevanten und nachhaltigkeits- spezifischen Produktdaten entlang des gesamten Produktlebenszyklus´ zur Verfügung. Die Lieferanten informieren unverzüglich über rechtliche Angriffe, behördliche Untersuchungen oder strafrechtliche Verfolgungen, die ihre Leistung in Bezug auf das Geschäft mit uns und unseren Partner Kliniken beeinträchtigen können oder unseren Ruf bzw. den unserer Mitglieder potenziell nachteilig beeinflussen könnten.

2.3.4. Wahrung der Vertraulichkeit Die Geschäftspartner der LEG respektieren die vertraulichen Geschäftsinformationen anderer und schützen alle diesbezüglichen Rechte. Rechte an geistigem Eigentum sind ebenso jederzeit zu respektieren. Ebenso haben Technologie- und Know-how-Transfer jederzeit so zu erfolgen, dass geistige Eigen- tumsrechte und Kundeninformationen umfassend und wirksam geschützt sind.

2.4. Mitberücksichtigung der gesamten Lieferketten

2.4.1. Einbeziehung von Unterauftragnehmern Die Geschäftspartner der LEG halten die zuvor definierten Anforderungen und Standards innerhalb ihrer eigenen Lieferketten konsequent ein, indem sie ihre eigenen Auftragnehmer auf konsequente Weise verpflichten und dahingehend umfassend bewerten.

2.4.2. Wirksame Regulierung innerhalb der Lieferkette Die Geschäftspartner der LEG respektieren alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Managements ihrer Lieferketten. Dies bezieht sich insbesondere auch auf alle sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten.

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  1. ERFOLGREICHE UMSETZUNG DER DEFINIERTEN ANFORDERUNGEN Die LEG erwartet von ihren Geschäftspartnern in Bezug auf die Lieferketten, dass sie alle Risiken innerhalb dieser wirkungsvoll identifizieren sowie angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung aller genannten Anforderungen implementieren.

Im Falle eines begründeten Verdachts auf Verstöße sowie auch zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken, fordert die LEG die Offenlegung der Lieferketten.

Gegenüber Geschäftspartnern, die diese Anforderungen auch auf Anfrage nicht erfüllen, behält sich die LEG vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung führen können.

  1. DOKUMENTATION DES EINVERSTÄNDNISSES DER LEG GESCHÄFTSPARTNER Die Geschäftspartner verpflichten sich mit Blick auf die definierten Anforderungen jederzeit verant- wortungsvoll zu handeln.

Die Geschäftspartner der LEG bestätigen im Rahmen ihrer Erklärung bzw. Zustimmung unter anderem ausdrücklich:

a) Wir haben den „Lieferantenkodex der LEG“ erhalten und verpflichten uns, alle darin formulierten Grundsätze und Anforderungen zu respektieren, soweit diese über unsere Verpflichtungen aus den Lieferantenverträgen mit der LEG hinausgehen. b) Wir erkennen an, dass die in diesem Verhaltenskodex zum Ausdruck gebrachten Bestimmungen einen bedeutenden Bestandteil der Lieferantenauswahl und -bewertung bilden. c) Wir erklären uns damit einverstanden, dass die LEG den oben vorliegenden Verhaltenskodex gemäß Änderungen innerhalb der entsprechenden Gesetzgebung, der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung oder der Prinzipien des UN Global Compact überprüfen und anpassen kann. In diesem Fall wird uns die LEG entsprechend informieren.

Ort, Datum

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Geschäftspartner

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