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TECHNISCHE LIEFERBEDINGUNGEN für TL-B 254 Wollsocken, schwer, schwarz Ausgabe September 2026 erstellt: 02.302 überarbeitet: 02.302/308
Artikelnummer: 10013 Artikelbezeichnung: Wollsocken, schwer, schwarz
Abbildung als Anhalt
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TL-B 254 09/2026 Wollsocken, schwer, schwarz
Inhalt
1 Allgemein ............................................................................................................................................................... 3 1.1 Ausschlusskriterium ............................................................................................................................................................ 3 1.2 Richtlinien (A) ...................................................................................................................................................................... 3 1.3 Zertifikate und Nachweise des angebotenen Produktes (A) .............................................................................................. 3 1.4 Angebotsmuster (A) ............................................................................................................................................................ 4 1.5 Technische Angebotsunterlagen (A) ................................................................................................................................... 6 1.5.1 Datenblätter/Werksprüfzeugnisse ...................................................................................................................................... 6 1.5.2 Nachweis der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit .................................................................................................... 6 1.5.3 Checkliste für Angebotsabgabe: ......................................................................................................................................... 7 1.6 Verpflichtung von Unterauftragnehmern ........................................................................................................................... 7 1.7 Angebotsprüfung/-bewertung ............................................................................................................................................ 7 1.8 Farbe (A) .............................................................................................................................................................................. 7 1.9 Größenschlüssel (A) ............................................................................................................................................................ 8 1.10 Vorproduktionsmuster ........................................................................................................................................................ 8 2 Technische Forderungen an das Material (A) ........................................................................................................... 9 3 Fertigungsangaben (A) und (B) .............................................................................................................................. 11 3.1 Zu bewertende Punkte (B) ................................................................................................................................................ 11 4 Maßangaben ........................................................................................................................................................ 12 4.1 Fertigmaße und Maßänderung der Angebotsmuster (A) ................................................................................................. 13 5 Kennzeichnung/Pflegeetikett ................................................................................................................................ 14 6 Verpackung .......................................................................................................................................................... 16 6.1 Einzelverpackung .............................................................................................................................................................. 16 6.2 Karton-Verpackung ........................................................................................................................................................... 16 6.3 Etikettierung des Kartons .................................................................................................................................................. 16 6.4 Nachhaltige Kriterien für die Verpackung ......................................................................................................................... 17
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1 Allgemein
Die Wollsocken, schwer, schwarz sind Teil der Dienstbekleidung verschiedener Kundenkreise.
Gestrickte Socke, Innenseite Vollplüsch, Bund und Knöchelbereich mit Polyamid/Elasthan-Umspinnungsgarn. Flache Naht über den Zehen, die nicht drücken darf.
1.1 Ausschlusskriterium
Die mit „(A)“ gekennzeichneten Forderungen stellen Ausschlusskriterien dar. Die mit einem „(B)“ versehene Punkte erfordern eine Bewertung. Hinweis: Die Nichteinhaltung nur einer Anforderung (A-Kriterium) führt zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Bewertung.
1.2 Richtlinien (A)
Die Wollsocken, schwer, schwarz müssen in allen Einzelheiten fachgerecht und hochwertig verarbeitet sein, so dass sie starker Gebrauchsbeanspruchung standhalten. Die verwendeten Zutaten haben farblich zum Oberstoff zu passen, müssen farbecht und waschbeständig sein und in ihren Maßänderungen dem Oberstoff entsprechen. Alle technischen und verarbeitungsspezifischen Anforderungen sind einzuhalten.
Bei einem Wechsel des Vorlieferanten ist das LZN unverzüglich zu informieren und die betreffende Ware zur Freigabe vorzulegen.
erfüllt: nicht erfüllt: (A)
1.3 Zertifikate und Nachweise des angebotenen Produktes (A)
Es werden ausschließlich Produkte berücksichtigt, deren Herstellung nachweislich unter Einhaltung anerkannter Tierwohl- und Tierschutzstandards erfolgt.
Für alle verwendeten Wollfasern ist der Nachweis zu erbringen, dass die Wolle nicht von Schafen stammt, an denen Mulesing durchgeführt wurde, bzw. dass die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Tierwohlstandards eingehalten werden.
Dem Angebot sind hierzu geeignete und nachvollziehbare Nachweise beizufügen.
Als Nachweise werden insbesondere anerkannt:
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• gültige Zertifikate (z. B. Responsible Wool Standard (RWS), ZQ Merino (Zertifizierungsprogramm aus Neuseeland für Merinowolle), NATIVA (globales Programm zur Rückverfolgbarkeit und nachhaltigen Wollproduktion) oder gleichwertige Standards), • gültige Zertifikate der Wolllieferanten oder der verarbeitenden Betriebe.
Alle eingereichten Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Soweit Zertifikate während der Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit verlieren, sind diese unaufgefordert durch gültige Folgezertifikate zu ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Gültigkeit und Echtheit der eingereichten Nachweise jederzeit zu überprüfen sowie ergänzende Unterlagen anzufordern.
Stammt die verwendete Wolle aus einem Land, in dem Mulesing aufgrund der dort vorkommenden Schafrassen oder der natürlichen Gegebenheiten nicht praktiziert bzw. nicht erforderlich ist, ist anstelle eines Mulesing-Nachweises eine entsprechende Konformitäts- oder Herstellererklärung vorzulegen.
Folgende Punkte müssen bestätigt bzw. benannt werden: • das Herkunftsland der Wolle, • dass Mulesing in der betreffenden Lieferkette nicht durchgeführt wird bzw. nicht erforderlich ist, • sowie die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Wolle bis zum Ursprungsland.
erfüllt: nicht erfüllt: (A)
1.4 Angebotsmuster (A)
Mit dem Angebot müssen zwei Paar Wollsocken, schwer, schwarz in der Größe 36 - 39 (36/39) als Angebotsmuster vorgelegt werden. Für die Gremiumsbewertung werden weitere Muster benötigt: 3 Paar Größe 36 - 39 1 Paar Größe 40 - 44
Insgesamt 6 Paar Muster.
Bei den Mustern handelt es sich um bewertungsrelevante Unterlagen. Eine Nachforderung ist nicht möglich. Liegen die Muster, in den geforderten Größen, nicht mit Ablauf der Angebotsfrist der Vergabestelle vor, ist das Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen.
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Geprüft werden:
- Fertigmaße (A) (Ausschluss bei Überschreitung der „doppelten“ Toleranz) (siehe Ziffer 5.1)
- Maßänderung (A) nach 3 Pflegebehandlungen lt. Pflegeetikett (geprüft werden Fußlänge, Schaftlänge, Schaftbreite) (Ausschluss, wenn die Maßänderung in Länge und Breite nicht zwischen ± 5 % liegt) (siehe Ziffer 5.1)
- Optik/Gesamteindruck (auch nach den 3 Pflegebehandlungen) (B)
- Gremiumsbewertung (B)
| erfüllt: | nicht erfüllt: (A) | |
|---|---|---|
| Angebotsmuster in geforderter Größe vorhanden |
Die Muster sind mit einem stabilen Etikett (ca. 11 x 10 cm, nicht laminiert) mit folgenden Daten zu kennzeichnen:
Beispiel Vorderseite:
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1.5 Technische Angebotsunterlagen (A)
Für alle eingereichten Unterlagen gilt: Die Unterlagen sind ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. In anderen Sprachen eingereichte Unterlagen sind unzulässig und bleiben unberücksichtigt.
Die eingereichten Unterlagen müssen dem jeweils betreffenden Material bzw. der jeweils betreffenden Zutat eindeutig zuordenbar sein, beispielsweise durch den Dateinamen oder einem Vermerk auf dem (PDF-)Dokument.
Angebote ohne diese vollständigen Unterlagen werden nicht gewertet. Eine Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen / Angaben behält sich die Vergabestelle vor. Die Bieter haben keinen Anspruch auf die Nachforderung von fehlenden Unterlagen.
1.5.1 Datenblätter/Werksprüfzeugnisse
Aktuelle technische Datenblätter oder Werksprüfzeugnisse der unter Punkt 2 aufgeführten Materialien mit allen in der TL geforderten Daten sind dem Angebot beizufügen.
Die Datenblätter müssen folgende Mindestangaben enthalten: • Produktbezeichnung • Materialzusammensetzung (Rohstoffanteile in %) • technische Kennwerte (z. B. Gewicht, Fadendichte, Strickart), soweit gefordert
Im Auftragsfall sind die entsprechenden Prüfprotokolle oder Zertifikate eines unabhängigen Prüfinstituts in deutscher oder englischer Sprache, spätestens mit Eingang des Vorproduktionsmusters, unaufgefordert nachzureichen.
1.5.2 Nachweis der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
Für alle eingesetzten Materialien (siehe Checkliste) ist der Nachweis der gesundheits- und umweltverträglichen Herstellung zu erbringen. Dies erfolgt durch Vorlage eines gültigen Öko-Tex Standard 100-Zertifikates, Produktklasse II (Hautkontakt) oder eines gleichwertigen Nachweises.
Das Zertifikat muss: • auf den jeweiligen Materialtyp ausgestellt sein (Ausnahme: Zertifizierung des Betriebes) • zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein oder bereits beantragt (dies ist schriftlich zu bestätigen)
Falls ein gleichwertiger Nachweis vorgelegt wird, ist im Auftragsfall eine Vergleichsdarstellung einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Angaben mindestens denjenigen des Öko-Tex Standard 100 entsprechen.
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1.5.3 Checkliste für Angebotsabgabe:
| Für folgende Materialien sind technische Datenblätter | eingereicht | Für folgende Materialien sind Öko-Tex Standard 100 | eingereicht | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| einzureichen: | (ja/nein) | Kl. 2-Zertifikate oder vergleichbar einzureichen: | (ja/nein) | ||||||||
| Obermaterial | Obermaterial |
(A): Alle geforderten Unterlagen wurden eingereicht, sind vollständig und bestätigen die geforderten Angaben.
erfüllt: nicht erfüllt: (A)
1.6 Verpflichtung von Unterauftragnehmern
Ist der Auftragnehmer nicht selbst Hersteller der Wollsocken, schwer, schwarz, so hat er den Unterauftragnehmer (Hersteller) zu verpflichten, alle in dieser TL gestellten technischen und technisch-organisatorischen Anforderungen einzuhalten.
1.7 Angebotsprüfung/-bewertung
Die Bewertung der Angebotsmuster erfolgt durch den Auftraggeber auf Grundlage dieser Lieferbedingungen und einer Gremiumsbewertung.
1.8 Farbe (A)
Die Wollsocken sind in der Farbe Schwarz zu liefern. Im Auftragsfall ist die Farbe mit dem LZN genauer abzustimmen.
Jede neue Farbpartie muss dem LZN vorab zur Freigabe vorgelegt werden.
erfüllt: nicht erfüllt: (A)
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1.9 Größenschlüssel (A)
Die Wollsocken sind in den Größen 36/39, 40/44 und 45/48 zu liefern.
Dies ist in den Angebotsunterlagen schriftlich zu bestätigen.
erfüllt: nicht erfüllt: (A)
1.10 Vorproduktionsmuster
Vor Beginn der Produktion sind zwei Paar Wollsocken, schwer, schwarz in Größe 36 - 39 zwecks Freigabe vorzulegen. Ein Paar Wollsocken wird mit einem Freigabevermerk zurückgesandt. Erst nach Freigabe dieser Muster kann mit der Serienfertigung, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Forderungen, begonnen werden.
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2 Technische Forderungen an das Material (A)
| erfüllt: | nicht erfüllt (A): | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Materialzusammensetzung | 64 % Merino Wolle (Mischungstoleranz ± 5 %) 35 % Polyamid (Mischungstoleranz ± 5 %) 1 % Elasthan | |||||||||
| (Faser-)Feinheit Merinowolle | ≤ 22,5 Mikron (µ) | |||||||||
| Ausrüstung | Superwash | |||||||||
| Farbe | Schwarz | |||||||||
| Flächengewicht | DIN EN 12127:1997-12 Textile Flächengebilde - Bestimmung der flächenbezogenen Masse unter Verwendung kleiner Proben | 400 g/m ² ± 5 % | ||||||||
| Garnfeinheit | DIN EN ISO 2060:1995-04 Textilien - Garne von Aufmachungseinheiten - Bestimmung der Feinheit | Nm 18/1 | ||||||||
| Terry Loop (Frottee-Strick) E 24 Maschinenfeinheit Abbildungen als Anhalt: rechte Seite linke Seite |
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| Dimensionsstabilität | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Maßänderung durch Waschen und Trocknen | DIN EN ISO 5077/DIN EN ISO 6330:2022-03 Nichtgewerbliche Wasch- und Trocknungsverfahren zur Prüfung von Textilien, 6N, Waschmaschine Typ A, Trocknung F | ≤ 5 % in Länge und Breite | ||||
| Physikalische Materialeigenschaften | ||||||
| Scheuerbeständigkeit | DIN EN ISO 12947-2:2017-03 Textilien - Bestimmung der Scheuerbeständigkeit von textilen Flächengebilden mit dem Martindale-Verfahren - Teil 2: Bestimmung der Probenzerstörung | 9 kPa ≥ 50.000 Touren | ||||
| Wärmedurchgangswiderstand | DIN EN ISO 11092:2014-12 Textilien - Physiologische Wirkungen - Messung des Wärme- und Wasserdampfdurchgangswiderstands unter stationären Bedingungen | R ≥ 0,08m²K/W ct | ||||
| Farbechtheiten | ||||||
| Mindestanforderung | ||||||
| (Note) | ||||||
| Lichtechtheit | DIN EN ISO 105-B02:2014-11 Textilien - Farbechtheitsprüfungen - Teil B02: Farbechtheit gegen künstliches Licht: Xenonbogenlicht | 4-5 | ||||
| Schweißechtheit | DIN EN ISO 105-E04:2013-08 Textilien - Farbechtheitsprüfungen - Teil E04: Farbechtheit gegen Schweiß | 4-5 | ||||
| Haushaltswäsche und der gewerblichen Wäsche | DIN EN ISO 105-C06:2010-08 Textilien - Farbechtheitsprüfungen - Teil C06: Farbechtheit bei der Haushaltswäsche und der gewerblichen Wäsche | 4-5 |
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3 Fertigungsangaben (A) und (B)
Das Material wird als Frottee-Strick hergestellt. Dadurch entsteht ein elastisches, formstabiles und feines Gestrick. Die Innenseite wird in Vollplüsch gefertigt. Dies dient zur Wärmeisolierung, Feuchtigkeitsaufnahme und dem angenehmen Tragekomfort. Bund und Knöchelbereich werden mit einem Polyamid/Elasthan-Umspinnungsgarn gefertigt.
Das Bündchen wird angestrickt und darf vor und nach dem Waschen nicht ausleiern oder verrutschen. Es hat eine fertige Höhe von 3 cm ± 5 mm, ist doppelt gelegt
Die Socken müssen eine ausgeformte Ferse (echt gependelt) haben.
Die Zehenschließung ist in den Strickprozess integriert und sorgt für eine flache Nahtausführung. Dadurch werden Materialaufbau und Druckpunkte im Zehenbereich minimiert.
Die Größenbezeichnung ist in Grau oder Weiß, am Fußteil (linksseitig) oder im Inneren des Bündchens einzustricken. Es ist sicherzustellen, dass die Größe gut und dauerhaft lesbar ist.
Die Socken sind fachgerecht und faltenlos auf der jeweils passenden Formgröße zu fixieren. Nach der Finishbehandlung muss das Gestrick beidseitig ein gleichmäßiges, sauberes und fehlerfreies Warenbild aufweisen.
erfüllt: nicht erfüllt: (A)
3.1 Zu bewertende Punkte (B)
• Die Wollsocke lässt sich bequem anziehen. • Die Socke drückt nicht am Bündchen, im Bereich der Fuß- und Schaftbreite. • Die Socke schmiegt sich gut am Fuß an. • Die Socken haben um die Zehen herum eine gute Passform und sind nicht zu weit oder zu eng und nicht zu lang oder zu kurz. • Die Ferse ist an der korrekten Position und ist nicht zu weit oder zu eng. • Die Elastizität des Bundabschlusses muss so abgestimmt sein, um einerseits genügend Halt zu gewährleisten und andererseits ein Einschnüren zu verhindern. • Das Bündchen darf vor und nach dem Waschen weder ausleiern noch verrutschen. • Gleichmäßiges Warenbild und Farbbild vor und nach der Wäsche.
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• Keine Löcher, Fadenzieher oder Materialfehler. • Keine offenen Fadenenden.
4 Maßangaben
Alle Maße in cm
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| POM | Größe | Toleranz | 36 - 39 | 40 - 44 | 45 - 48 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Fußlänge | ± 1 cm | 20 | 23 | 26 | ||||||||||||
| 2 | Fußbreite | ± 0,5 cm | 8,5 | 9 | 9,5 | ||||||||||||
| 3 | Schaftbreite | ± 0,5 cm | 8,5 | 9 | 9,5 | ||||||||||||
| 4 | Schaftlänge | ± 2 cm | 18 | 20 | 23 | ||||||||||||
| 5 | Bündchenbreite | ± 0,5 cm | 8,5 | 9 | 9,5 |
4.1 Fertigmaße und Maßänderung der Angebotsmuster (A)
- Fertigmaße: die Überschreitung der „doppelten“ Toleranz führt zum Ausschluss
- Maßänderung nach 3 Pflegebehandlungen lt. Pflegeetikett (geprüft werden Fußlänge, Schaftlänge, Schaftbreite): wenn die Maßänderung nicht zwischen - 5 % und + 5 % liegt, führt dies zum Ausschluss
| Maßtabelle (cm) | SOLL | IST | gewaschen [cm] | gewaschen [%] | |
|---|---|---|---|---|---|
| Größe/Mass | Toleranzen | 36 - 39 | |||
| Fußlänge | ± 1 | 20 | #DIV/0! | ||
| Fußbreite | ± 0,5 | 8,5 | |||
| Schaftbreite | ± 0,5 | 8,5 | #DIV/0! | ||
| Schaftlänge | ± 2 | 18 | #DIV/0! | ||
| Bündchenbreite | ± 0,5 | 8,5 |
erfüllt: nicht erfüllt: (A)
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5 Kennzeichnung/Pflegeetikett
Die Größenbezeichnung ist einzustricken (siehe Ziffer 3). Am Schaft der paarweise zusammengefasten Socken ist ein Pappetikett mit einem Baumwollfaden (kein Kunststoff) anzubringen. Das vorgeschriebene Zusammenfassen der Socken ist spätestens beim Vorproduktionsmuster zu erfüllen. Das Pappetikett ist vom LZN freizugeben!
Auf dem Pappetikett müssen folgende Informationen stehen:
Allgemeine Kennzeichnung LZN-Artikelnummer LZN-Artikelbezeichnung Größe Herstellungsjahr, codiert Lieferanten-Nummer Materialzusammensetzung Adresse des LZN Web-Adresse des LZN
Die Verschlüsselung des Herstellungsjahres ist, ggf. nach Auftragserteilung, mit dem Logistik Zentrum Niedersachsen abzusprechen.
Bei einem handelsüblichen Produkt entfällt die Etikettierung des LZN.
Pflegesymbole Es sind Pflegehinweise gemäß DIN EN ISO 3758, Textilien - Pflegekennzeichnungs-Code auf der Basis von Symbolen, anzubringen.
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Beispiel-Etikett:
10013 Wollsocken, schwer, schwarz Größe: 36/39 N/1
64 % Wolle (Merino) 35 % Polyamid 1 % Elasthan
Logistik Zentrum Niedersachsen Gimter Straße 26 34346 Hann. Münden www.lzn.niedersachsen
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6 Verpackung
6.1 Einzelverpackung
Die Socken, schwarz sind paarweise am Schaft mit einem Pappetikett zusammen zu fassen. 5 Paar Socken sind zu bündeln und vorzugsweise mit einer Papierbanderole oder einem Faden aus Naturmaterial (kein Kunststoff) zusammenzufassen.
6.2 Karton-Verpackung
Die Socken, schwarz sind zu je 100 Paar pro Karton größenrein zu verpacken. Gegebenenfalls kann die Verpackungseinheit variieren, in diesem Fall sind Mischkartons zugelassen. Ein Schnittschutz ist aufzulegen.
Kartonage Die Kartons sollten aus nachhaltigen Rohstoffen bestehen, dies ist mit einem Zertifikat nachzuweisen. Sie können beispielsweise FSC-zertifiziert sein oder vergleichbar.
6.3 Etikettierung des Kartons
Auf dem Karton (Einzel- und Umverpackung) ist je ein Etikett mit folgenden Informationen aufzubringen: LZN-Artikelnummer LZN-Artikelbezeichnung Größe Herstellungsjahr, codiert Lieferanten-Nummer Barcode
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Beispiel:
Auf dem Karton (Stirnseite) sind die Angaben auf dem Etikett noch um die Stückzahl pro Karton zu ergänzen.
6.4 Nachhaltige Kriterien für die Verpackung
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Kartons und Polybeutel den Anforderungen der PPWR (EU-Verpackungsverordnung) entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sind.
Verwendete Papier- und Kartonverpackungen müssen aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Der Nachweis ist durch eine anerkannte Zertifizierung (z. B. FSC® oder PEFC) oder einen gleichwertigen Nachweis zu erbringen.
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