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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Maßnahme: Jahresvertrag 2027
Leistung: Lieferung Schachtzubehör
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat Peter Braatz mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftragge- ber bzw. vom Beauftragten getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort 24118 Kiel, Grasweg 13
Gebäude Betriebshof Tiefbauamt
Raum Nissenhütte
3 Ausführungsfristen
Anlieferung 01.01.2027
Ende der Ausführung 31.12.2027
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 Bei Überschreitung der unter 3 genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistung entspricht.
4.1 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) be- grenzt.
4.2 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Ausgabe 2017 - Stand 2026 Seite 1 von 2
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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
5 Rechnungen (§ 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1 -fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
6 Sicherheitsleistung (§ 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftrags- summe mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristge- mäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürg- schaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu ver- wenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftragge- bers entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schrift- lichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei-
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Anlieferung nur mit 3-Achs-Baustoff Lkw mit Heckkran und einer max. Länge von 10 m
- Ende der Besonderen Vertragsbedingungen -
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