Lieferung von Rettungsdienststiefeln mit verschiedenen Verschlusssystemen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Berliner Feuerwehr
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- CPV-Codes
- Sicherheitsschuhe (18830000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 216407-2026
- Verfahrensnummer
- 8892d3f7-0ed7-427c-9ae0-fe20dad9fd7c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Feuerwehr beschafft Rettungsdienststiefel im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Vorgesehen sind zwei Varianten: Stiefel mit Schnür-Reißverschluss-System sowie Stiefel mit BOA-Verschluss, einem Drehverschluss-System. Die Lieferung erfolgt für den Einsatzort Berlin; die Laufzeit je Los beträgt 360 Tage, und Angebote müssen bis zum 3. April 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Rettungsdienststiefeln
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 RD Stiefel Schnür-Reißverschluss System
Rahmenvereinbarung mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Rettungsdienststiefeln
Frist: 03.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 RD Stiefel BOA Verschluss
Rahmenvereinbarung mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Rettungsdienststiefeln
Frist: 03.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 RD Stiefel Schnür-Reißverschluss System
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben der Leistung auch der Preis in die Auswertung mit ein.
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben dem Preis auch die Leistung in die Auswertung mit ein. Zu den Leistungskriterien gehören die Qualität, die Lieferzeit, Tragekomfort, und Nachhaltigkeit.
LOT-0002 · Los 2 RD Stiefel BOA Verschluss
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben der Leistung auch der Preis in die Auswertung mit ein.
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben dem Preis auch die Leistung in die Auswertung mit ein. Zu den Leistungskriterien gehören die Qualität, die Lieferzeit, Tragekomfort, und Nachhaltigkeit.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 358502-2026
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