Lieferung von Produkten für Straßenmarkierungen

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
DEPARTEMENT DU LOT
Erfüllungsregion
Frankreich
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Straßenmarkierungsfarbe (44811000)
Bekanntmachung
marches-publics.info
Bekanntmachungsnummer
759815-2026
Verfahrensnummer
34a08667-da94-4137-bbf1-a4a9554348c0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Département du Lot in Cahors, Frankreich, schreibt die Lieferung von Produkten für Straßenmarkierungen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit Abrufen nach Bedarf und einer Höchstsumme von 250.000 Euro netto pro Jahr. Die Laufzeit beträgt 1.440 Tage; die Angebotsfrist endet am 30. November 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Accord cadre à bons de commandes - maxi : 250 000 euro(s) HT/an

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Fourniture de produits de marquage routier

    Accord cadre à bons de commandes - maxi : 250 000 euro(s) HT/an

    Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Fourniture de produits de marquage routier

Performances en matière de protection de l'environnement
10 %
Valeur technique
30 %
Prix
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.