[Seite 1]
Information Datenschutz Stadt Neuss
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
| Verantwortlicher | Stadt Neuss, Der Bürgermeister Referat Compliance und Vergaben (31) Markt 2 41460 Neuss E-Mail: vergabe@stadt.neuss.de |
|---|---|
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbe- auftragten: | Stadt Neuss Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Oberstraße 108 41460 Neuss Telefon: 02131 – 90 2070 E-Mail: datenschutz@stadt.neuss.de |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Da- ten: | a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 75a GO NRW VOB/A, UVgO, VgV, GWB Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die gefor- derten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Verga- beverfahren ausgeschlossen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten | Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies unter Beachtung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Die Aufbewah- rungsfristen ergeben sich aus den vergabe-, vertrags- und förderrechtlichen Regelungen. Zudem besteht eine Ver- pflichtung, dem Landesarchiv Unterlagen anzubieten. |
| Empfänger von personenbezogenen Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zu- stimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Planungs- und Ingenieurbüros Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz fordert die Vergabe- stelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. |
Stand 04-2026 Seite 1
[Seite 2]
Information Datenschutz Stadt Neuss
| Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsver- gabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Mona- ten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des be- auftragten Unternehmens oder der natürlichen Person be- kanntgegeben. | |
|---|---|
| Recht auf Auskunft, Berichtigung, Lö- schung, Einschränkung der Verarbei- tung personenbezogener Daten | Diese Rechte ergeben sich Artikel 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 DSG NRW Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabe- stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Be- werber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutref- fend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der per- sonenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbei- tung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, so- fern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entge- gensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haus- haltsmitteln). Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der be- sonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widerspre- chen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Inte- resse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). |
| Beschwerderecht bei der Datenschutz- aufsichtsbehörde: | Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. |
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnach- weise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhe- bung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 55 Landeshaus- haltsordnung NRW, §§ 3, 6 Unterschwellenvergabeordnung).
Stand 04-2026 Seite 2