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Leistungsbeschreibung_2026-106-Fe-Ö_final1.pdf

Lieferung von Obst und Obstkörben für das Tiefbauamt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: lhs-vpbw.vmstart.de

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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst in Bio-Qualität im Einzelnen von:

• Äpfeln • Aprikosen • Bananen • Birnen • Clementinen • Kiwi • Nektarinen • Orangen • Pfirsichen • Pflaumen • Trauben

für das Tiefbauamt und den Eigenbetrieb SES (nachstehend Auftraggeber genannt).

Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030.

Bei der Preiskalkulation sind alle Faktoren zu berücksichtigen; es dürfen keine zusätzlichen Kosten z. B. für den Transport in Rechnung gestellt werden.

Die angebotenen Preise sind grundsätzlich Festpreise. Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn vom Lieferant nachgewiesen werden kann, dass sich seine Erstehungspreise wesentlich verändert haben.

Die Möglichkeit einer Preisanpassung besteht erst nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, d.h. zum 01.01.2028. Ein entsprechender Antrag muss mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich beim Auftraggeber eingereicht werden.

Der Vertrag endet zum oben genannten Vertragsende, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn er nicht vorher durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet worden ist. Der mit der Zuschlagserteilung zustande gekommene Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende (frühestens zum 31.12.2027) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Besondere Bedingungen zur Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels in Bezug auf Bananen

Bananen sind ausschließlich aus fairem Handel zu beziehen. Diese müssen im Einklang mit den Kriterien der Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments hergestellt werden. Diese müssen beispielsweise mit dem Gütezeichen „Fairtrade-Produkt-Siegel“, Mitgliedschaft in der WFTO, „Fair for Life“, „Naturland fair“, „BANAfair“ oder einem gleichwertigen Gütezeichen zertifiziert sein. Andernfalls muss der Auftragnehmer einen Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden.

Gleichwertig sind die Gütezeichen, wenn sie belegen, dass folgende technische Anforderungen gegeben sind:

a. einen fairen Preis, der einen fairen Lohn garantiert, welcher die Kosten der nachhaltigen Erzeugung und die Lebenshaltungskosten deckt, und mindestens so hoch sein muss wie der Fair-Trade-Mindestpreis plus Zuschlag, sofern ein solcher von den internationalen Fair-

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Trade-Vereinigungen festgelegt worden ist, b. Transparenz und Rückverfolgbarkeit während der gesamten Lieferkette, um eine angemessene Information der Verbraucher zu gewährleisten,

c. Produktionsbedingungen, die den acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entsprechen,

d. Achtung der Umwelt, Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Frauen- und Kinderrechte und Achtung traditioneller Produktionsmethoden, die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördern.

Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Für die angebotenen Südfrüchte (Bananen, Orangen, Clementinen und Kiwi) gilt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gleichermaßen, sofern Sie aus deinem DAC-Land stammen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer die Einhaltung.

Bio-Qualität

Sämtliches im Rahmen dieses Auftrags angebotene und gelieferte Obst muss den Anforderungen an ökologisch/biologisch erzeugte Erzeugnisse entsprechen und in Bio- Qualität angeboten werden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, während der gesamten Vertragslaufzeit stichprobenartige Kontrollen zur Überprüfung der vereinbarten Bio-Qualität durchzuführen. Im Rahmen solcher Kontrollen hat der Lieferant auf Verlangen insbesondere die zu den jeweiligen Lieferungen gehörenden Lieferscheine, Rechnungen, Bio-Zertifikate bzw. Bio- Bescheinigungen sowie sonstige geeignete Herkunfts- und Nachweisdokumente vorzulegen.

Der Auftragnehmer muss über eine gültige Bescheinigung gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen verfügen. Die Bescheinigung ist dem Angebot beizulegen, spätestens aber bei Lieferbeginn vorzulegen.

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Anlieferungsorte sind derzeit 28 Dienststellen / Arbeitsplätze des Tiefbauamts und des Eigenbetriebs SES im Stadtgebiet Stuttgart, inkl. zweier auswärtiger Dienststellen (siehe folgende Übersicht).

EinheitAnlieferungsort
66-1 66-3 IVLZ und TÜZ 66-4 66-1.4 Baubüro Carre 66-5 & 66-6 66-5 & 66-K Hauptklärwerk Zentrallabor AKW Möhringen AKW Plieningen AKW Ditzingen Kanalbetrieb 66-8 Dienststelle Mitte BBS Obernitzstraße BBS Westbahnhof 66-8 Dienststelle Nord BBS Feuerbach BBS Weilimdorf 66-9 Dienststelle Neckar BBS Münster BBS Bad Cannstatt BBS Wangen 66-9 Dienststelle Filder BBS Vaihingen BBS Möhringen BBS Plieningen

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Aus den geforderten Obstsorten erstellt der Lieferant jede Woche eine Auswahl (mindestens 3 verschiedene Sorten) und lieferte diese entsprechende dem Verteilerschlüssel an die einzelnen Anlieferungsorte (siehe folgende Übersicht).

EinheitKilogramm
66-117
66-320
IVLZ und TÜZ3
66-424
66-1.46
Baubüro Carre2
66-5 & 66-68
66-5 & 66-K8
Hauptklärwerk31
Zentrallabor4
AKW Möhringen3
AKW Plieningen3
AKW Ditzingen3
Kanalbetrieb22
66-8 Dienststelle Mitte17
BBS Obernitzstraße3
BBS Westbahnhof3
66-8 Dienststelle Nord11
BBS Feuerbach3
BBS Weilimdorf3
66-9 Dienststelle Neckar8
BBS Münster3
BBS Bad Cannstatt5
BBS Wangen3
66-9 Dienststelle Filder8
BBS Vaihingen3
BBS Möhringen3
BBS Plieningen3
Summe:230

Insgesamt sind wöchentlich 230 Kilogramm (jährlich 12.000 Kilogramm) frisches Obst zu liefern. Die jährlichen 12.000 Kilogramm teilen sich wie folgt auf:

Äpfel → 1.090 KG Aprikosen → 1.090 KG Bananen → 1.090 KG Birnen → 1.090 KG Clementinen → 1.090 KG Kiwi → 1.090 KG Nektarinen → 1.090 KG Orangen → 1.090 KG Pfirsiche → 1.090 KG Pflaumen → 1.090 KG Trauben → 1.090 KG

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Die konkrete wöchentliche Zusammenstellung der gelieferten Obstsorten bleibt dem Lieferanten überlassen. Die Auswahl soll sich dabei an der jeweiligen saisonalen Verfügbarkeit der Obstsorten orientieren. Über das gesamte Lieferjahr hinweg ist sicherzustellen, dass je Anlieferungsort und Obstsorte die jeweils vereinbarte Gesamtmenge in Kilogramm erreicht wird.

Der Lieferant benennt im Angebot einen, max. zwei, fixe Wochentage (Mo – Mi) an denen die Lieferungen erfolgen. Nach Erstbeauftragung am Anfang des jeweiligen Jahres, folgt keine neuerliche wöchentliche Beauftragung. Angeliefert werden kann zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr.

Die Rechnung ist monatlich für alle Anlieferungsorte gemeinsam zu stellen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto.

Das zu erwartende Gesamtvolumen des Auftragswerts wird auf insgesamt ca. 50.000 EUR inkl. Umsatzsteuer pro Jahr geschätzt (während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 200.000 EUR inkl. Umsatzsteuer).

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