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| Vergabestelle: Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 8 95448 Bayreuth | Datum der Versendung: | 23.10.2026 |
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| Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung | ||
| Angebotsschlusstermin am: | Datum: 10.11.2026 Uhrzeit: 09:00 Uhr | |
| Bindefrist endet am: | 04.12.2026 |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Leistung: Lieferung Zwangs-Rührer mit Zubehör, Rührwerk, Betonrüttler, Gitterwagen, Transportboxen und Bauschuttbrecher für den Ausstattungsbereich: Bau-Werkstatt (B4/Lfd.-Nr. 1+2+3+4), Elektro-Werkstatt (B5/Lfd.-Nr. 2+3) Lieferung an BZ Bamberg
Vergabe-Nr. 20263001-1 - BZ BA / Projekt-Nr. 4.3-3421-02/777 (1)
Dieses Schreiben enthält folgende Anlagen:
- die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
Bewerbungsbedingungen - UVgO Besondere Vertragsbedingungen
- die beim Bieter verbleiben und Vergabebestandteil werden:
Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen (L215) Besondere Vertragsbedingungen
- die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Formblatt 04 Angebotsschreiben für ein Los Leistungsbeschreibung bzw. Teile der Leistungsbeschreibung mit den Preisen, sowie den geforderten Angaben. Eigenerklärungen zur Eignung - UVgO (auszufüllen, sofern von der Vergabestelle angekreuzt) oder Präqualifizierungs-Zertifikat (Kopie) Eigenerklärung zur Verordnung (Bezug Russland) Technische Dokumentation(en) bzw. Technische Produktbeschreibung(en)
- Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung:
Handwerkskammer für Oberfranken, Kerschensteinerstraße 8, 95448 Bayreuth
Stand: 01.07.2026 01 Anschreiben zum Angebot Seite 1 von 3
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- Kommunikation
Auskünfte und sonstige Hinweise (insbesondere Beantwortung von Bieterfragen) werden ausschließlich über das E-Vergabe-System (Vergabeplattform) erteilt.
- Wettbewerbsregister / Nachweis der Eignung
3.1. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt.
3.2. Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen:
mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle
Eigenerklärungen zur Eignung - UVgO (gemäß Formblatt)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis
Nachweise gemäß beigefügter Nachweisliste
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) eingetragen sind, müssen lediglich das Zertifikat der Eintragung vorlegen (d.h. eine Kopie des Bescheids dem Angebot beilegen).
- Losweise Vergabe:
nein
ja, Angebote können abgegeben werden
für ein oder mehrere Lose
nur für ein Los
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Stand: 01.07.2026 01 Anschreiben zum Angebot Seite 2 von 3
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- Angebotswertung
Kriterien für die Wertung Haupt- und ggf. Nebenangebote.
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Weitere Zuschlagskriterien gemäß Bewerbungsbedingungen - UVgO (Seite 4) bzw. gemäß Leistungsbeschreibung (Bewertungsmatrix).
- Form
elektronisch in Textform nach § 126b BGB
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Die Einreichung des Angebots erfolgt ausschließlich in elektronischer Form (E-Vergabe). Das Angebot ist in Textform nach § 126 b BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV zu übermitteln. Bei der Textform ist nach § 126 b BGB eine lesbare Erklärung vorgeschrieben, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird
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Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
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Weitere Angaben:
Die Vergabeunterlagen, Formblatt Angebotsschreiben, Leistungsbeschreibung bzw. Teile der Leistungsbeschreibung, Eigenerklärungen zur Eignung - UVgO, Eigenerklärung zur Verordnung (Bezug Russland), müssen vollständig (soweit gefordert) ausgefüllt, wünschenswert in einer gesonderten Datei und zusammen mit den weiteren geforderten Anlagen in PDF-Format rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de eingegangen sein.
Bieterfragen sind nur bis maximal 8 Kalendertage vor dem Angebotsschlusstermin möglich.
Über rechtzeitig eingehende Bieterfragen und deren Beantwortung sowie etwaige Korrekturen an den Vergabeunterlagen informiert der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter www.deutsche-evergabe.de. Die Bieter erhalten keine gesonderte Nachricht hierüber. Sie haben sich eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung gestellten Informationen zu berücksichtigen.
Stand: 01.07.2026 01 Anschreiben zum Angebot Seite 3 von 3