Lieferung von Mineralboden für Sanierungsarbeiten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wismut GmbH
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- CPV-Codes
- Boden (14212400)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 324464-2026
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Wismut GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 16.250 Tonnen Mineralboden aus. Der Boden wird für Abdeckungsarbeiten im Bereich der Sanierung Aue benötigt. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 16.250 t Mineralboden für Abdeckungsarbeiten an den Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mineralboden
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 16.250 t Mineralboden für Abdeckungsarbeiten an den Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.