634_Besondere Vertragsbedingungen.docx

Lieferung von Microsoft Office 2024 LTSC-Produktlizenzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 09:32 (Europe/Berlin)

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VergabenummerWOE-2026_73
Maßnahme
Lieferung von Microsoft Office 2024 LTSC Produktlizenzen
Leistung
Lieferung von Produktlizenzen

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
Herr Böringer
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag­ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

Anlieferungs- oder Annahmestelle

OrtDigitale Bereitstellung
Gebäude
Raum

Ausführungsfristen

AnlieferungBis spätestens 15.12.2026
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

Vertragsstrafen (§ 11)

[x]Vertragsstrafen werden nicht vereinbart.
[ ]Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
[ ]

Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

5-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.

Sicherheitsleistung (§18)

Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von

v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

- frei -

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".

1. Microsoft Lizenzen Der Lizenzbedarf wurde durch eine zertifizierte Fachfirma ermittelt. Um die Systemvoraussetzungen der bei der Auftraggeberin eingesetzten Fachverfahren vollständig zu erfüllen können nur Lizenzen des Herstellers Microsoft eingesetzt werden. Da die Fachanwendungen den Kern der gesamten Verwaltungsarbeit abbilden, haben die Kompatibilität und somit der technisch reibungslose Betrieb Vorrang vor allen anderen Überlegungen. Die benötigten Lizenzen sollen durch die vorliegende Ausschreibung beschafft werden. Es wird um Beachtung gebeten, dass insgesamt fünf Rechnungen benötigt werden. Auf der ersten Rechnung sind alle Lizenzen der Stadtverwaltung aufgeführt und auf den weiteren Rechnungen die Lizenzen der verschiedenen Eigenbetriebe (Stadtwerke). In der Auflistung der Lizenzen der Stadtverwaltung sind auch Lizenzen für die städtischen Schulen enthalten (Academic). Mit Abgabe eines Angebotes wird bestätigt, dass die angebotenen Lizenzen exakt der vorgegebenen Stückliste entsprechen. Auf Abweichungen (z. B. Gebrauchtlizenzen oder neuere Versionen a) ist ausdrücklich hinzuweisen. 2. Ausschluss illegaler Beschäftigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Vorhabens keine illegal beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sicherzustellen, dass auch etwaige Nachunternehmer, die in seinem Auftrag mit der Durchführung des Vorhabens befasst sind, für die Ausführung der übertragenen Leistungen keine illegal beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen. 3. Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Tariftreuepflicht gemäß § 7 Abs. 2 Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die mit Unterzeichnung der Erklärung zum LTTG Rheinland-Pfalz eingegangenen Tariftreue-Verpflichtungen setzt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe i. H. v. 1 v. H der Auftragssumme fest. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragstrafen 10 v. H. der Auftragssumme nicht überschreiten. Diese Vertragsstrafe ist auch für Verstöße von Nachunternehmern zu Lasten des Auftragnehmers festzusetzen, sofern der Auftragnehmer den Verstoß kannte oder kennen musste.
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