Lieferung von Medien und bibliothekarischen Serviceleistungen für Stadtbibliotheken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 514.285,71 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.07.2024
- CPV-Codes
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- Daten- und Tonträger (32583000)
- Bespielte Datenträger (32584000)
- Spiele (37524000)
- Brettspiele (37524200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 404802-2024
- Verfahrensnummer
- 40a33bd3-98fc-4f98-94c6-47f1311d97f0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Leipzig beschafft für die Leipziger Städtischen Bibliotheken im Rahmen von drei Vereinbarungen Audio- und Videomedien, Konsolenspiele sowie Karten-, Brett- und Gesellschaftsspiele einschließlich bibliothekarischer Serviceleistungen. Vorgesehen sind jährlich etwa 3.350 Medien für Erwachsene, 6.150 Medien für Kinder und 700 Spiele; der geschätzte Gesamtwert beträgt 514.285,71 Euro. Die Leistung wird in Leipzig erbracht, und Angebote müssen bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Non-Book-Medien für die Leipziger Städtische Bibliotheken inkl. bibliothekarischer Serviceleistungen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · CDs, DVDs, Konsolenspiele etc. für ERWACHSENE161.344,54 EUR
Kauf von ca. 3.350 Medien pro Jahr. Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 192.000 EUR brutto. Der Vertrag endet unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes des Loses.
Frist: 07.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · CDs, DVDs, Blu Rays, Konsolenspiele etc. für KINDER302.521,01 EUR
Kauf von ca. 6.150 Medien pro Jahr. Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 360.000 EUR brutto. Der Vertrag endet unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes des Loses.
Frist: 07.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Karten-, Brett- und Gesellschaftsspiele50.420,17 EUR
Kauf von ca. 700 Medien pro Jahr. Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 60.000 EUR brutto. Der Vertrag endet unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes des Loses.
Frist: 07.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · CDs, DVDs, Konsolenspiele etc. für ERWACHSENE
- Qualität
- 10 %
- Qualität
- 10 %
- Kosten
- 80 %
LOT-0002 · CDs, DVDs, Blu Rays, Konsolenspiele etc. für KINDER
- Qualität
- 10 %
- Qualität
- 10 %
- Kosten
- 80 %
LOT-0003 · Karten-, Brett- und Gesellschaftsspiele
- Qualität
- 10 %
- Qualität
- 10 %
- Kosten
- 80 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Auftraggeberin in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2024Berichtigung 1Bekanntmachung 625418-2024
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