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Vergabeverfahren
Lieferung von Luftfiltern
Vergabeleitfaden
Vergabe-Nr.: LMS-2026-004
Vergabestelle:
Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG (LMS) Messepiazza 1 70629 Stuttgart
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Inhaltsverzeichnis
-
Vorbemerkungen ............................................................................................ 4
-
Vergabestelle und Terminologie .................................................................... 4
-
Anzubietende Leistungen ............................................................................... 5
3.1. Gegenstand des Verfahrens ........................................................................... 5
3.2. Ausgeschriebener Leistungsumfang .............................................................. 5
3.2.1. Gegenstand der Ausschreibung ..................................................................... 5
3.2.2. Erwartete Leistung vom Auftragnehmer ....................................................... 5
3.2.3. Qualifizierte Teststellung im Rahmen der Vergabe ...................................... 5
3.2.4. Allgemeine Anforderungen an die zu liefernden Luftfilter und die Lieferung .......................................................................................................... 6
3.3. Leistungszeitraum ........................................................................................... 7
- Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf ................................... 8
4.1. Vergabeverfahren ........................................................................................... 8
4.2. Hauptangebot, Nebenangebot ...................................................................... 8
4.3. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen, zusätzliche Auskünfte ......................................................................................................... 8
4.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer ................................................. 9
4.4.1. Bietergemeinschaften ..................................................................................... 9
4.4.2. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer ............................................................ 9
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4.5. Ablauf des Verfahrens ................................................................................... 10
- Form und Inhalt des Angebots, Fragen, Zusendung des Angebots .......... 10
5.1. Nachweis der Eignung, Referenzen ............................................................. 10
5.2. Zusendung an die Vergabestelle .................................................................. 10
5.3. Nachforderung .............................................................................................. 11
5.4. Kosten der Angebotserstellung ................................................................... 11
- Wertung der Angebote ................................................................................ 11
6.1. Preise und Preisentwicklung ......................................................................... 12
-
Zuschlags- und Bindefrist .............................................................................. 12
-
Mitteilungen und Bekanntmachungen ......................................................... 13
8.1. Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote .................................... 13
8.2. Bekanntmachung der Auftragsvergabe ....................................................... 13
-
Ausschluss vom Verfahren, Änderung der Eignung .................................... 13
-
Mindestlohn ................................................................................................... 14
-
Aufhebung des Verfahrens ........................................................................... 14
-
Vergabekammer ............................................................................................ 14
-
Anlagen .......................................................................................................... 14
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- Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie den Leitfaden zur Erstellung des Angebots sowie die Anlagen sorg- fältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistung bestimmen sich nach diesem Leitfaden sowie dessen Anlagen.
Zur Abgabe eines Angebots sind folgende Unterlagen (vollständig ausgefüllt) einzu- reichen:
• Anlage 1: Lieferantenselbstauskunft einschließlich geforderter Nachweise
• Anlage 3: Leistungsverzeichnis
• Konformitätsnachweise/technische Datenblätter/Gleichwertigkeitsnachweise
• Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter die Regelungen des Vertrags (Anlage 5) zum verbindlichen Teil seines Angebots.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Verga- bestelle ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung ver- wendet werden. Eine weitergehende anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die schriftliche Zustimmung der Vergabestelle gebunden.
- Vergabestelle und Terminologie
Vergabestelle und Auftraggeber ist die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG (LMS).
Die LMS wird in den Vergabeunterlagen gleichbedeutend auch als "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" bezeichnet. Die Bieter werden gleichbedeutend auch als "Un- ternehmer" oder "Auftragnehmer" bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam auch als "Parteien" und "Vertragspartner" bezeichnet.
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- Anzubietende Leistungen
3.1. Gegenstand des Verfahrens
Die LMS beabsichtigt, die Lieferung der aufgelisteten Luftfilter zu beauftragen, um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen auf dem Stuttgarter Messegelände sicherzustellen. Die Lieferung erfolgt einmal jährlich auf Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs (Anlage 5) nebst Leistungsverzeichnis (Anlage 3).
3.2. Ausgeschriebener Leistungsumfang
3.2.1. Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die europaweite Vergabe der Lieferung von Luftfiltern.
Der jährliche Bedarf beträgt nach aktuellem Stand insgesamt 3.611 Luftfilter. Die maßgeblichen Filtertypen, Mengen, Spezifikationen und Einheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 3).
3.2.2. Erwartete Leistung vom Auftragnehmer
Folgende Leistungen sind durch den zukünftigen Auftragnehmer zu erbringen:
• Lieferung von Luftfiltern gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten An- forderungen
3.2.3. Qualifizierte Teststellung im Rahmen der Vergabe
Im Zuge der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots wird der erstplatzierte Bieter vor Zuschlag aufgefordert, Musterfilter der Pos. 8 und 13 des Leistungsver- zeichnisses (Anlage 3) innerhalb von 5 Werktagen dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die zur Bemusterung bereitgestellten Filter sind durch den Auftragnehmer so zu verpacken und zu versenden, dass sie während des Transports und der Anlieferung vor Beschädigungen geschützt sind und fristgerecht in einem prüffähigen Zustand bei der LMS eingehen.
Die Freigabe der Muster dient der Überprüfung der angebotenen Qualität und er- setzt nicht die vertragliche Verantwortung des Auftragnehmers für die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung.
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Im Rahmen der Musterprüfung wird durch Sicht- und Tastprüfung kontrolliert, ob die Rahmen der angebotenen Luftfilter frei von scharfen Kanten, Graten oder sons- tigen verletzungsrelevanten Ausführungen sind. Geprüft wird insbesondere, ob sämtliche zugängliche Kanten fachgerecht entgratet sind und bei Transport, Mon- tage sowie bestimmungsgemäßem Umgang keine vermeidbaren Verletzungsgefah- ren bestehen. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Rahmen eine ausreichende Sta- bilität aufweisen und bei sachgerechtem Transport, Einbau sowie bestimmungsge- mäßem Umgang formstabil bleiben. Diese Anforderungen stellen Mindestanforde- rungen dar und sind vom Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit einzu- halten. Ein Produktwechsel oder sonstige Änderung des angebotenen Produkts nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen.
Die im Rahmen der qualifizierten Teststellung geprüften Musterfilter werden aus- schließlich daraufhin überprüft, ob sie die in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen erfüllen. Eine gesonderte qualitative Bepunktung der Mus- terfilter erfolgt nicht. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das An- gebot nicht weiter berücksichtigt. In diesem Fall wird der nach der Angebotswer- tung nächstplatzierte Bieter zur Teststellung aufgefordert, und bei Nichterfüllung die nachfolgend platzierten Bieter.
Die Luftfilter verbleiben bei positiver Testung bis zur Vertragserfüllung als verbind- liches Qualitätsmuster beim Auftraggeber.
3.2.4. Allgemeine Anforderungen an die zu liefernden Luftfilter und die Lieferung
• Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass gleichbleibende Qualität gewähr- leistet ist.
• Die Lieferung hat jeweils im Zeitraum vom 1. April bis 10. April zu erfolgen. Eine fristgerechte Lieferung ist sicherzustellen.
• Die Lieferung umfasst sämtliche für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderli- chen Zubehörteile, Dokumentationen sowie Konformitätsnachweise. Beschädi- gungen durch Feuchtigkeit oder mechanische Einwirkungen sind auszuschlie- ßen.
• Die angebotenen Luftfilter müssen die Anforderungen der DIN EN ISO 16890 erfüllen oder nachweislich gleichwertige Leistungsparameter aufweisen. Die Konformität ist durch geeignete Nachweise (insbesondere Zertifikate, Prüfbe- richte oder technische Datenblätter) mit Angebotsabgabe zu belegen. Sofern keine Zertifizierung nach DIN EN ISO 16890 vorliegt, ist die Gleichwertigkeit anhand nachvollziehbarer technischer Kennwerte (insbesondere Filtereffizienz, Druckverlust, Energieeffizienzklasse) prüffähig darzustellen.
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• Die Luftfilter sind zwecks Zuordnung vorkommissioniert nach Hallen und Gebäu- den und verpackt in getrennten Chargen anzuliefern (gemäß Anlage 3). Jedes Gebinde ist mit Lieferschein und Angabe der enthaltenen Filtertypen zu verse- hen.
• Alle Lieferungen erfolgen kostenneutral an: Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zentrallager, Halle 8, Zufahrt: Tor 1, 70629 Stuttgart
Lieferung:
• Lieferungen müssen dem Auftraggeber per E-Mail (wird bei Auftragsvergabe bekannt gegeben) mindestens eine Woche vor dem vorgesehenen Liefertermin angekündigt werden. Die Lieferankündigung umfasst alle Arten der Lieferwege (Spedition, Post, etc.)
• Die vereinbarten Lieferzeiträume sind verbindlich. Kommt der Auftragnehmer mit einer Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug, hat er für jeden vollendeten Kalendertag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Nettoauftragswertes der verspäteten Lieferung, maximal jedoch 5 % des Nettoauftragswertes der verspäteten Lieferung, zu entrichten.
Eine Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, soweit die Verzögerung auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3.3. Leistungszeitraum
Die Grundlaufzeit umfasst die Jahreslieferungen 2027 und 2028. Sie beginnt mit der ver- tragsgemäßen Lieferung im Zeitraum vom 1. bis 10. April 2027 und endet mit Ab- schluss der vertragsgemäßen Lieferung im Zeitraum vom 1. bis 10. April 2028. Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr; betreffend die Jahreslieferung 2029 (erste Verlängerungsoption) und die Jahreslieferung 2030 (zweite Verlängerungsoption).
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- Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf
4.1. Vergabeverfahren
Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Vergabe europaweit in einem offenen Verfahren nach den Regelungen des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
4.2. Hauptangebot, Nebenangebot
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
4.3. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen, zusätzliche Auskünfte
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbe- sondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsun- terlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüg- lich aufmerksam zu machen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegen- stand betreffende Fragen zu stellen.
Die Fragen sind über die Online-Vergabeplattform subreport-elvis.de im entspre- chenden Projektraum einzureichen. Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und soweit möglich in regelmäßigem Turnus beantwortet. Die Erteilung zusätzlicher Auskünfte erfolgt bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die zusätzlichen Auskünfte werden ausschließlich auf der Vergabeplattform subre- port-elvis.de im Projektraum zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebots- abgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dieser Online-Plattform abgerufen haben bzw. die Online-Plattform auf solche geprüft haben.
Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Plattform veröffentlichten Ant- worten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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4.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer
4.4.1. Bietergemeinschaften
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bietergemein- schaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
4.4.2. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer
Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehen- den Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem bei- spielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vor- gelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müs- sen die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Aus- schlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforde- rungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
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4.5. Ablauf des Verfahrens
Für das Verfahren ist folgender vorläufiger Terminplan vorgesehen:
-
September 2026: Absenden der Bekanntmachung
-
September 2026: Beginn der Angebotsfrist
-
Oktober 2026: Ende der Frist zur Einreichung eines Angebots
-
November 2026: Aufforderung zur Teststellung
-
November 2026: Information nach § 134 GWB
-
Dezember 2026: Erteilung des Zuschlags
Die Termine können aus sachlichen Gründen angepasst werden. Maßgeblich sind die jeweils auf der Vergabeplattform veröffentlichten Angaben.
- Form und Inhalt des Angebots, Fragen, Zusendung des Angebots
5.1. Nachweis der Eignung, Referenzen
Zum Nachweis der Eignung ist die vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Anlage 1) einschließlich der dort geforderten Anlagen oder eine entsprechend den Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen.
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Als Mindestanforderung sind mindestens drei Referenzen nachzuweisen, die in den letzten drei Jahren in vergleichbarem Lieferumfang abgewickelt wurden.
Als vergleichbar gelten Referenzen über Leistungen, die nach Art, Umfang und Aus- führungsanforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Ver- gleichbarkeit liegt vor, wenn die Referenz eine erfolgte Lieferung von mindestens 2.500 Luftfiltern umfasst und mindestens drei unterschiedliche Filtertypen, Abmes- sungen oder Filterklassen beinhaltet.
5.2. Zusendung an die Vergabestelle
Die Angebotsübermittlung hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Ver- gabeportal subreport-elvis.de zu erfolgen.
Die Dateien sollen im Dateiformat „pdf“ eingereicht werden. Das Leistungsver- zeichnis (Anlage 3) ist zusätzlich im Originalformat einzureichen.
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Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebots zu testen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammen- hang mit der Angebotsabgabe grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Anderweitig auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie z. B. per Te- lefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
Die Angebotsfrist ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung bzw. den Angaben auf der Vergabeplattform.
5.3. Nachforderung
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zu- lässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbe- zogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Bitte beachten Sie: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien be- treffen, ist ausgeschlossen. Die Unvollständigkeit des Angebots bezüglich solcher Unterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Vergabeverfahren, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV.
5.4. Kosten der Angebotserstellung
Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird den Bietern keine Entschädi- gung gewährt.
- Wertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das inhaltlich unveränderte, alle Artikel/Positionen umfas- sende, wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Unter mehreren gleich wirtschaftli- chen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfah- ren.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien er- mittelt:
• Preis: 100 %
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6.1. Preise und Preisentwicklung
Zur Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis (Anlage 3) vollständig zu beprei- sen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Sämtliche Preise sind als Nettopreise in Euro anzugeben und müssen alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung er- forderlichen Kostenbestandteile umfassen, insbesondere Material-, Lager- und Transportkosten sowie sonstige Nebenkosten inkl. Verpackung.
Weiterhin gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der LMS (Anlage 4). Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und bei der Kalkulation sowie Erstellung des Angebots vollständig zu berücksichtigen. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, die Allgemeinen Einkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und im Auftragsfall als Vertragsbestandteil anzuerkennen.
Unvollständige, widersprüchliche oder geänderte Preisangaben können zum Aus- schluss des Angebots führen.
Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Preise sind für die Grundlaufzeit Fest- preise. Eine Anpassung der Preise ist ausschließlich nach Maßgabe dieser Regelung zulässig. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Kostensteigerungen und Kos- tensenkungen.
Eine Preisanpassung kann jeweils nur zum 1. Januar eines Kalenderjahres erfolgen, erstmals zum 1. Januar 2029. Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreisindexes gewerblicher Pro- dukte zwischen dem dritten Quartal des Vorjahres und dem dritten Quartal des die- sem vorausgehenden Jahres. Eine Anpassung erfolgt nur, wenn die festgestellte Indexveränderung mehr als 1,0 % beträgt. In diesem Fall erhöhen oder vermindern sich die Vertragspreise um 75 % desjenigen Anteils der Indexveränderung, der den Schwellenwert von 1,0 % über- oder unterschreitet. Maßgeblich ist jeweils der zu- letzt angepasste Preis.
- Zuschlags- und Bindefrist
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Die Bieter sind bis zum 30.12.2026 an ihre Angebote gebunden. Die jeweiligen Angebote können während der Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen werden.
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- Mitteilungen und Bekanntmachungen
8.1. Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote
Die Zuschlagserteilung soll durch den Auftraggeber nach Möglichkeit bis Mitte De- zember 2026 erfolgen. Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mindestens 10 Kalendertage vor Vertragsab- schluss per Fax, E-Mail oder Online-Vergabeplattform über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote sowie den frühesten Zeitpunkt des beabsich- tigten Vertragsschlusses.
8.2. Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf sein Angebot sein Name und der zu zahlende Auftragspreis bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Ausschluss vom Verfahren, Änderung der Eignung
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen ebenfalls zum Ausschluss des An- gebots.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Eignung der Bieter während des ge- samten Vergabeverfahrens fortbestehen muss. Die Vergabestelle ist daher zur er- neuten Prüfung der Bietereignung verpflichtet, sofern der Auftraggeber von Sach- verhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters (Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnten.
Um der Vergabestelle die Prüfung des Fortbestands der Bietereignung zu ermögli- chen, sind die Bieter verpflichtet, die Vergabestelle über alle Umstände, die eine erneute Beurteilung der Eignung des Bieters (Bieter oder Mitglieder einer Bieter- gemeinschaft) begründen können, zu informieren. Hierzu zählen auch beabsichtigte Unternehmensumwandlungen nach dem UmwG. Die Vergabestelle ist jederzeit be- rechtigt, aktualisierte Eignungsnachweise zu verlangen.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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- Mindestlohn
Der Bieter verpflichtet sich, die Leistung unter Beachtung aller gesetzlichen Vor- schriften in Bezug auf seine mindestlohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Pflichten zu erbringen.
- Aufhebung des Verfahrens
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben aufzuheben, insbesondere wenn
• kein den Vergabeunterlagen entsprechendes Angebot eingegangen ist,
• sich die Grundlagen der Vergabe wesentlich geändert haben oder
• das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.
Bieter, die ihre Angebotsunterlagen im Verlauf des Verfahrens ganz oder teilweise publizieren oder Dritten ohne Einverständnis der Vergabestelle aushändigen, kön- nen vom Verfahren ausgeschlossen werden.
- Vergabekammer
zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefax: +49 721 926-3985
- Anlagen
− Lieferantenselbstauskunft (Anlage 1)
− Erklärung nach DSGVO (Anlage 2)
− Leistungsverzeichnis (Anlage 3)
− Allgemeine Einkaufsbedingungen der LMS (Anlage 4)
− Vertragsentwurf (Anlage 5)