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Lieferung von Lichtbändern und Rundleuchten für die U6-Grundinstandsetzung in Tegel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 07:43 (Europe/Berlin)

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Vergabe ITD2-0470-2026 Besondere Vertragsbedingungen Lieferung von diversen Leuchten, Grundinstandsetzung U6, U-Bhf. „Tegel“, Losvergabe

Besondere Vertragsbedingungen

Vergabeverfahren

„Lieferung von diversen Leuchten, Grundinstandsetzung U6, U-Bhf. „Alt-Tegel“, Losvergabe“

Inhaltsverzeichnis

  1. Vertragsgrundlagen ------------------------------------------------------------------------------------- 2
  2. Vertragsgegenstand ------------------------------------------------------------------------------------ 2
  3. Ansprechstelle -------------------------------------------------------------------------------------------- 2
  4. Lieferung --------------------------------------------------------------------------------------------------- 4
  5. Preise ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4
  6. Abnahme -------------------------------------------------------------------------------------------------- 5
  7. Gewährleistung ------------------------------------------------------------------------------------------ 5
  8. Garantie ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 5
  9. Haftung ----------------------------------------------------------------------------------------------------- 5
  10. Vertragsstrafe -------------------------------------------------------------------------------------------- 5
  11. Zahlungsbedingung/Zahlung ------------------------------------------------------------------------- 6
  12. Verjährung für Mängelansprüche ------------------------------------------------------------------- 6
  13. Kündigung ------------------------------------------------------------------------------------------------- 7
  14. Erfüllungsort, Gefahrenübergang ------------------------------------------------------------------- 7
  15. Entsorgung von Abfällen ------------------------------------------------------------------------------ 7
  16. Sonstige Vereinbarungen ----------------------------------------------------------------------------- 7

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Hinweis:

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun- gen (VOL/B).

  1. Vertragsgrundlagen

Es gelten die nachstehenden Regelungen. Bei Widersprüchen gilt das in der nachfolgen- den Reihenfolge vorrangig Aufgeführte:

  • diese Besonderen Vertragsbedingungen (Stand: 08/2026) des AG
  • das Zuschlagsschreiben des AG
  • das Leistungsverzeichnis des AG 08/2026)
  • das Angebot des AN
  • die Vorschriften der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gültigkeit haben
  • das BGB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
  • sonstige einschlägige gesetzliche Regelungen
  1. Vertragsgegenstand

2.1 Diese Vereinbarung regelt die Bestellabwicklung zwischen den Berliner Verkehrsbetrie- ben (nachfolgend AG genannt) und dem Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) über die „Lieferung von diversen Leuchten, Grundinstandsetzung U6, U-Bhf. „Tegel“, Losvergabe“ gem. Leistungsverzeichnis.

Der genaue Inhalt sowie der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers (AG).

  1. Ansprechstelle

3.1 Der AG benennt als Ansprechstelle für den AN:

Kaufmännische Fragen: Strategischer Einkauf: Einkauf.IE-B@bvg.de

3.2 Der technische Ansprechpartner seitens des AG für alle Fragen aus der Abwicklung der Bestellung wird dem AN mit Zuschlagserteilung benannt.

3.3 Die Ansprechpartner seitens des AN sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erteilung des Zuschlages schriftlich zu benennen.

3.4 Der AN hat den entsprechenden, vom AG benannten Ansprechpartner für verbindliche Auskünfte sowie für alle sich aus der Vertragserfüllung ergebenden Fragen einzuschalten.

  1. Bestellmodalitäten/ Vertragstermine 4.1 Bei jeglichem Schriftverkehr ist die im Zuschlagsschreiben genannte Vertragsnummer (411….) je Los anzugeben.

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4.2 Die Lieferungen müssen bis zum 15.01.2027 erfolgen. Weitere Angaben sind dem LV zu entnehmen. Sollten aufgrund des Baufortschritts oder sonstiger Vorkommnisse Termin- veränderungen (vor- oder nachverlegt) erforderlich werden, sind diese mit mind. 2 Wo- chen Vorlauf dem AN mitzuteilen.

Der AG wird bei Lieferung am Anlieferungsort eine Prüfung auf Vollständigkeit und Qualität (z.B. mögliche Beschädigungen, usw.) der erbrachten Leistung vornehmen. Wenn die beauftragte Leistung gemäß Pkt. 2.1 dieser Besonderen Vertragsbedingungen mangelfrei erfüllt wurde, erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch den AG. Sofern diese Prüfung fehlschlägt, gehen die gesamten sich daraus ergebenden Kosten zu Lasten des AN. Ebenfalls gilt im Falle einer Beanstandung die Leistung als nicht erbracht, und es findet Pkt. 8. dieser Besonderen Vertragsbedingungen Anwendung.

4.3 Der AN gewährleistet, dass durch die Leistungserbringung keine Behinderung im Verkehrsablauf des AG entsteht. Beeinträchtigt der AN schuldhaft den Verkehrsablauf des AG, ist der entstandene Schaden vom AN in voller Höhe zu ersetzen.

4.4 Der AN verpflichtet sich, für die zu erbringenden Leistungen nur Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Anforderungen einzusetzen. Er verpflichtet sich, nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die ordnungsgemäß bei der Kranken- bzw. Sozialversicherung angemeldet wurden (entsprechende Nachweise sind der BVG auf dessen Verlangen vorzulegen) sowie der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, um z. B. Hinweisschilder auf Gefahren lesen bzw. den Anweisungen der BVG bezüglich der Verkehrssicherheit folgen zu können.

4.5 Die BVG ist berechtigt, in Ausübung des Hausrechtes, bei besonderen Vorkommnissen den Einsatz von einzelnen bestimmten Mitarbeitern des AN abzulehnen und ihnen den Zutritt zum Dienstgelände der BVG zu verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein weiterer Einsatz des Mitarbeiters des AN für die BVG unzumutbar ist, z. B. bei Trunkenheit. Der AN stellt hierfür ungeachtet des Grundes sofortigen Personalersatz. Die durch die Ablehnung eines Mitarbeiters des AN nicht erbrachten Leistungen sind nicht abrechenbar. Die durch eine Ablehnung entstehenden Kosten trägt der AN.

Die Mitarbeiter des AN sind verpflichtet, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Ansprechpartner der BVG zu melden.

Der AN ist für die Erfüllung aller Verpflichtungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der gesetzlichen, behördlichen und berufs- genossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern selbst verant- wortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Mitarbeitern regeln.

Der AN hat die Tauglichkeit, Eignung und Dienstfähigkeit des von ihm eingesetzten Personals nach bestehenden Rechtsvorschriften und innerbetrieblichen Regelungen der BVG zu gewährleisten.

Er hat diesbezüglich für jede eingesetzte Kraft über einen Nachweis über die arbeits- medizinische Untersuchung zu verfügen und diese auf Verlangen der BVG vorzulegen.

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Der AN hat die Eignung und Zuverlässigkeit sowie die körperliche Tauglichkeit seiner Arbeitskräfte laufend zu überwachen. Der AN hat laufend für einen sachgerechten Ausbildungsstand seiner Arbeitskräfte zu sorgen.

Die gesetzlichen Regelwerke und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und des Landesamtes für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, BOStrab, die StVO, die DUV (Dienst-Unfallverhütungs-Vorschrift) der BVG sind einzuhalten.

Der AN ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die Betriebssicherheitsverordnung, die maßgeblichen Unfallverhütungs- vorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im Übrigen, die allgemein aner- kannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln beachtet werden.

Auf Verlangen der BVG hat der AN jederzeit die Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen nachzuweisen.

  1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackung und abgeladen, zum Lieferort der BVG, aufgeführt im LV.

Der AN führt die Anlieferung der verschiedenen Leuchten einschließlich der ordnungs- gemäßen Verpackung zum Versand auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko durch. Er übernimmt insbesondere auch die Entsorgung des Verpackungsmaterials nach erfolgter Anlieferung.

Die Lieferung muss innerhalb der vom AN zugesagten Lieferzeit erfolgen. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit werden die Parteien sich im Einzelfall einvernehmlich auf eine angemessene kürzere Lieferfrist verständigen.

Der AN verpflichtet sich, aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten seitens des AG Anlieferungen im vorgegebenen Zeitraum durchzuführen.

Die entsprechenden Anlieferungszeiten sind im LV angegeben.

  1. Preise

6.1 Der Vertrag erfolgt auf der Basis der Preisangaben des bezuschlagten Angebots je Los des AN (Vergabe-Nr. ITD2-0470-2026) Die vereinbarten Preise sind Festpreise.

6.2 Die in Ziffer 1 genannten Festpreise sind Nettopreise und verstehen sich entsprechend dem beauftragten Angebot zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.).

Die Preise müssen darüber hinaus die komplette Lieferung inkl. der etwaigen notwendigen Einrichtung von Verladezonen, des Transports zur Verwendungsstelle und die Verpackungsentsorgung beinhalten.

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  1. Abnahme

7.1 Die Leistungen des AN werden vom AG abgenommen, wenn sämtliche Lieferungen mangelfrei abgeschlossen und schriftlich vom AG bestätigt wurde. Die Abnahme ist in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren.

Erst wenn die Leistungen nach Pkt. 2. der Besonderen Vertragsbedingungen mangelfrei erfüllt und bestätigt sind, wird die zu erbringende Leistungen des AN von einem Mitarbeiter des AG abgenommen und in einem Abnahmeprotokoll verschriftlicht.

Da nicht alle Mängel bei der visuellen Abnahme erfassbar sind, schließt die Abnahme die spätere Geltendmachung von Mängeln nicht aus.

7.2 Mit der Abnahme beginnt die Frist für Mängelansprüche gemäß Pkt. 13 der Besonderen Vertragsbedingungen.

Sofern die Abnahme fehlschlägt, gehen die gesamten sich daraus ergebenden Kosten zu Lasten des AN. Ebenfalls gilt im Falle einer Beanstandung – unwesentliche Mängel ausgenommen – die Leistung als nicht erbracht, und es findet Pkt. 11. dieser Vereinbarung Anwendung.

Mögliche Mängel sind definiert in Beschädigungen im sichtbaren Bereich und Beschädi- gungen im nichtsichtbaren Bereich.

  1. Gewährleistung

8.1 Soweit in diesen Besonderen Vertragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des AG nach den gesetzlichen Regelungen. Der AG teilt dem AN Mängel mindestens in Textform mit.

8.2 Die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Eigenschaften sind für die Güte der zu liefernden Gegenständen maßgebend und gelten als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit dieser Gegenstände.

  1. Garantie

9.1 Der AN garantiert im Sinne eines selbstständigen Garantieversprechens, dass die ver- schiedenen Leuchten insgesamt und auch in Einzelteilen für mind. 10 Jahre verfügbar sind (Nachliefergarantie).

  1. Haftung

Die Haftung des AN bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Parteien stellen klar, dass sämtliche durch den AN im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung beauftragte Personen und Unternehmen, sowie deren jeweiligen Nachunternehmer, Erfüllungsgehilfen des AN sind.

  1. Vertragsstrafe

Hat der AN die Überschreitung des vertraglich vereinbarten Liefertermins zu vertreten oder gerät er in sonstiger Weise in Verzug, so verpflichtet er sich, für jeden Werktag der

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verschuldeten Fristüberschreitung bzw. des Verzugs 0,1%, höchstens jedoch 5% der Nettoangebotssumme zu zahlen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.

Soweit sich der Liefertermin aufgrund berechtigter Fristverlängerungsansprüche des AN verschiebt oder der Liefertermin einvernehmlich neu festgelegt wird, knüpft die vorste- hende Vertragsstrafenregelung an den neuen Termin an, ohne dass es hierzu einer erneuten Vereinbarung hinsichtlich der Vertragsstrafenregelung bedarf.

  1. Zahlungsbedingung/Zahlung

12.1. Die Rechnungen sind durch den AN unter Berücksichtigung nachprüfbarer Unterlagen bzw. der Abnahmeprotokolle in einfacher Ausfertigung unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und Angabe der Vertragsnummer (Best.-Nr. 411…) elektronisch an folgende Rechnungseingangskanäle zuzustellen.

  1. XRechnung (E-Rechnung) per Mail: E-Rechnungseingang@bvg.de oder über PEPPOL. Unsere Leitweg-ID 11-2000016000-38.

  2. PDF-Rechnungen per Mail: Rechnungseingang@bvg.de

  3. Rechnungsanfragen und Mahnungen: Rechnungspruefung@bvg.de

Der AG wird die Rechnungen unverzüglich prüfen und die Zahlung bei Vorliegen aller Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen unter Einbehalt von 3% Skonto oder nach 60 Tagen netto nach Rechnungseingang und Abnahme der geschuldeten Leistung gemäß Pkt. 7 dieser Besonderen Vertragsbedingungen bargeldlos auf das vom AN an- zugebende Konto leisten. Die vorbehaltlose Zahlung einer Rechnung beinhaltet keine Aussage zur Vertragskonformität oder Mangelfreiheit der erbrachten Leistungen. Etwaige spätere Abzüge, insbesondere wegen mangelhafter, nicht oder nicht fristgerecht erbrachter Leistungen, Ersatzvornahmen oder Vertragsstrafen sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn der AG sein Kreditinstitut innerhalb der vorgenannten Frist angewiesen hat, den Rechnungsbetrag zu überweisen.

12.2 Sollte der AN die Bestellnummer und/oder die Abteilungsbezeichnung und/oder die AG-interne Postleitzahl nicht auf der Rechnung vermerken bzw. werden nachprüfbare Unterlagen oder Nachweise nicht eingereicht, ist eine Bearbeitung nicht möglich. In diesem Fall wird der AG die Rechnung zu seiner Entlastung an den AN zurücksenden.

  1. Verjährung für Mängelansprüche

Für Mängelansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist BGB von 2 Jahren.

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  1. Kündigung

14.1. Der AG kann aus wichtigem Grunde fristlos kündigen, wenn der AN gegen eine mit diesem Vertrag geregelte Bestimmung schuldhaft verstößt oder vergleichbar schwer- wiegende Gründe eintreten, die eine Fortsetzung des Vertrages für den AG unzumutbar machen.

14.2. Der AN verliert mit der Kündigung des Vertrages den Anspruch auf Zahlung der Vergütung für noch nicht abgenommene Leistungen. Es sind nur die Leistungen abrechenbar, die für den AG wirtschaftlich verwertbar sind und vom AG abgenommen werden.

14.3. Der AG behält sich im Falle der Kündigung vor, Schadenersatzansprüche sowie weitere Ansprüche geltend zu machen.

14.4. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt davon unberührt.

  1. Erfüllungsort, Gefahrenübergang

Erfüllungsort und Gefahrenübergang ist für beide Teile der gemäß Pkt. 5 dieser Besonderen Vertragsbedingungen geregelte Lieferort beim AG.

  1. Entsorgung von Abfällen

Der AN verpflichtet sich, die aufgrund seiner Tätigkeit anfallenden Abfälle gemäß den gesetzlichen Vorschriften und nach den BVG-Umweltleitlinien auf seine Kosten zu entsorgen.

  1. Sonstige Vereinbarungen

17.1. Der AN verpflichtet sich, ausreichenden Versicherungsschutz für alle sich aus der Vertragserfüllung ergebenden Risiken abzuschließen.

17.2. Die Rechte und Pflichten des AN aus dieser Vereinbarung bzw. aus Abrufbestellungen sind ohne Zustimmung des AG‘s nicht auf Dritte übertragbar.

17.3. Der AN hat die bei der Ausführung von Leistungen erworbenen Kenntnisse und Einblicke in die Verhältnisse des AG‘s vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der AN.

17.4. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Ver- tragswortlaut verbindlich.

17.5. Es gelten nur die Regelungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen und der Zusätzli- chen Vertragsbedingungen des AG‘s sowie für die Leistung das Leistungsverzeichnis des AG‘s. Abweichende Regelungen sowie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des AN werden nicht Vertragsbestandteil.

17.6. Der AN ist verpflichtet, alle ihm vom AG übergebenen Unterlagen zu kontrollieren und Fehler sowie sonstige Abweichungen dem AG unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Arbeitsunterlagen sind nachzufordern.

Ende.

Stand: August 2026 Seite 7/7

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