Lieferung von Leitpfosten und Zubehör für den Regionalbereich West

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
20.08.2026
CPV-Codes
Leitpfosten (34928410)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
578067-2026
Verfahrensnummer
d7a5adae-d786-431b-8135-5c2368b5eea9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schließt einen Jahresvertrag für die Lieferung von Leitpfosten und zugehörigem Zubehör für den Regionalbereich West ab. Der Vertrag läuft von 2026 bis 2028 und umfasst Teillieferungen an die jeweiligen Straßenmeistereien. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium gilt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 RB West

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 RB West

    Lieferung von Leitpfosten und Zubehör an den Regionalbereich West der LSBB. Der Vertrag setzt sich aus einzelnen Teillieferungen an die Straßenmeistereien des Regionalbereichs zusammen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 RB West

Wirtschaftlichster Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.