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0358 Wh/Ka.docx
26.10.2021
Inhalt
- Allgemeines ............................................................................................................................................................................ 2
1.1 Lager- und Abstellplätze ........................................................................................................................................................ 2
1.2 Arbeitsmittel ............................................................................................................................................................................ 2
1.3 Reinigung des Arbeitsplatzes ................................................................................................................................................ 2
1.4 Einsatz von Kraftfahrzeugen auf dem Betriebsgelände ...................................................................................................... 2
1.5 Schlüssel ................................................................................................................................................................................. 3
1.6 Besondere Maßnahmen bei Bodenfunden............................................................................................................................ 3
1.7 An- und Abmeldung ................................................................................................................................................................ 3
1.8 Verkehrswege .......................................................................................................................................................................... 4
1.9 Eingriffe in Anlagen des UKD ................................................................................................................................................ 4
- Umweltschutz und Arbeitssicherheit ................................................................................................................................... 4
2.1 Allgemeines ............................................................................................................................................................................ 4
2.2 Arbeiten in besonderen Anlagen ........................................................................................................................................... 4
2.3 Brand- und Explosionsschutz................................................................................................................................................ 5
2.4 Arbeitssicherheit ................................................................................................................................................................... 5
2.5 Arbeits- und Gefahrstoffe ....................................................................................................................................................... 5
2.6 Boden- und Gewässerschutz ................................................................................................................................................. 6
2.7 Abfallentsorgung ................................................................................................................................................................... 6
2.8 Lärmschutz ............................................................................................................................................................................. 7
2.9 Anzeigepflichten ..................................................................................................................................................................... 7
2.10 Haftung .................................................................................................................................................................................... 7
- Notrufnummern und Ansprechpartner ................................................................................................................................. 8
3.1 Verhalten im Brandfall, bei Unfällen oder Schäden ............................................................................................................. 8
3.1.1 In Notfällen, ............................................................................................................................................................................. 8
3.1.2 Im Brandfall ............................................................................................................................................................................. 8
3.2 Weitere Ansprechpartner des UKD: .......................................................................................................................................... 9
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- Allgemeines Die folgenden Vorgaben und Informationen dienen der Aufrechterhaltung des sicheren und reibungslosen
Betriebes im Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) während der Durchführung von technischen und
baulichen Arbeiten auf dem Betriebsgelände. Die nachfolgend definierten Regelungen entbinden den
Auftragnehmer (AN) nicht von der Einhaltung der entsprechenden, allgemeingültigen Vorschriften und
anerkannten Regeln der Technik.
Grundsätzlich sind die Dienstleistungen so durchzuführen, dass die betrieblichen Belange des AG nicht
gestört werden und insbesondere der Klinikbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Dieses kann es notwendig
machen, den Ablauf der Arbeiten mit dem AG abzustimmen insbesondere dahingehend, ob abhängig von
der Leistungsart und dem Ausführungsort bestimmte Vorgaben zu beachten sind. Für die
Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung in seinem Arbeitsbereich ist der AN verantwortlich.
1.1 Lager- und Abstellplätze
Die Beschaffung von Lager- und Abstellplätzen ist Sache des AN, der dafür verantwortlich ist, dass sie für
die vertraglichen Zwecke geeignet sind. Falls die Durchführung des Bauvorhabens Lager- oder
Abstellplätze auf einem Teil der Straße oder auf anderen Grundstücken notwendig macht, so sind die
erforderlichen Genehmigungen durch den AN, für den AG kostenlos, einzuholen. Für die Sicherung von
Materialien, Werkzeugen, Gegenständen usw., die der AN für die Erfüllung der Leistung mitbringt und auf
der Baustelle lagert, ist der AN selbst verantwortlich.
VOB/B §4 Nr. 5 bleibt hiervon unberührt.
1.2 Arbeitsmittel
Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie bei kleineren baulichen Maßnahmen im
Gebäudebestand, werden Wasser- und Elektroanschlüsse bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei
Neubaumaßnahmen sind durch den AN Zwischenzähler zur Abrechnung zu stellen und zu verwenden.
1.3 Reinigung des Arbeitsplatzes
Jeder AN hat seinen Arbeitsplatz täglich zu säubern (besenrein) und Verschmutzungen der Verkehrswege
zu beseitigen.
1.4 Einsatz von Kraftfahrzeugen auf dem Betriebsgelände
Das Betriebsgelände des UKD`s unterliegt der Parkraumbewirtschaftung durch die Parken im UKD
GmbH. PKW und Kleintransporter können das Betriebsgelände des UKD`s zum Be- und Entladen (30
min) kostenfrei befahren. Darüber hinausgehende Aufenthalte unterliegen einer Parkgebührenpflicht.
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Anfallende Parkgebühren können stundenweise an den vorhandenen Parkautomaten entrichtet werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Parkerlaubnisse für 2 Wochen oder auch eine monatlich zu bezahlende
Dauerparkerlaubnis zu erwerben. Parkerlaubnisse und detaillierte Informationen über die genauen
Konditionen und Möglichkeiten des Parkens erhalten Sie direkt durch die Parken im UKD GmbH,
Moorenstraße 5, (Parkhaus), 40225 Düsseldorf, Tel. 0211/1372086, Fax 0211/1372091. LKW können das
Betriebsgelände über eine gesonderte Fahrspur kostenfrei befahren. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür
ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
1.5 Schlüssel
Für die Arbeiten erforderliche Schlüssel und Berechtigungskarten des UKD sind bei der Schlüsselverwaltung
des AG persönlich unter Vorlage des Personalausweises zu beantragen.
1.6 Besondere Maßnahmen bei Bodenfunden
Falls bei Erdarbeiten Leitungen (Gas, Wasser, Strom, usw.) vorgefunden werden, ist dieses dem AG über
die Projektsteuerung mitzuteilen.
1.7 An- und Abmeldung
Vor Beginn der Arbeiten ist mit dem AG abzuklären, bei wem sich die Mitarbeiter des AN vor Aufnahme
und nach Durchführung der Tätigkeiten an- und abmelden müssen. Falls sich Arbeiten über einen
Zeitraum von mehr als 2 Tagen erstrecken, ist an jedem Tag eine entsprechende An- und Abmeldung
erforderlich. Bei der Anmeldung sind der Arbeitsbereich, die Tätigkeit, die Anzahl der Mitarbeiter und ggf.
besondere Bedingungen anzugeben.
Generell sind Arbeiten im Bereich der Fördertechnik (Aufzüge, AWT- Anlage etc.) bei der AWT- Zentrale
anzumelden
ist die Meldung an die Betriebszentrale (Gebäude 17.18, Ebene 00) zu richten, wenn andere vereinbarte
Ansprechpartner nicht erreichbar sind.
muss jeder Mitarbeiter des AN einen Dienstausweis leicht sichtbar tragen, aus dem der Name der Firma
des AN und des Mitarbeiters hervorgeht.
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1.8 Verkehrswege
Notausgänge und Notausstiege sind sofort nach der Benutzung, mindestens jedoch täglich bei
Arbeitsende, gegen den Zugang Unbefugter ordnungsgemäß zu sichern.
Flucht- und Rettungswege dürfen durch die Arbeiten grundsätzlich nicht versperrt oder eingeengt werden.
Ist eine Einschränkung der Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen nicht zu verhindern, so ist diese
Einschränkung mit dem AG abzustimmen. Die Einschränkung ist zeitlich und räumlich auf das Minimum
zu beschränken. Treppenhäuser und Flure, auch Kellerflure, sind immer Flucht- und Rettungswege.
1.9 Eingriffe in Anlagen des UKD
Eingriffe und Arbeiten in technischen Anlagen, insbesondere das Schalten und Sperren von
Energieversorgungsleitungen wie Strom, Dampf-, Fernwärme-, Wasser- und Heizungsleitungen oder
zugehöriger Anlagenteile führt ausschließlich das technische Dezernat (04) des AG durch.
Ansprechpartner beim D 04 ist der zuständige Abteilungs- oder Sachgebietsleiter gesteuert über die
Projektsteuerung! Die Ausführungszeiten für o.g. Arbeiten müssen in Absprache mit dem D 04 festgelegt
werden. Die Ausführungszeiten werden schriftlich bekannt gegeben.
Die anderen Betriebsanlagen innerhalb der Gebäude können während der Durchführung der Arbeiten
nicht abgestellt werden. Deshalb müssen die Arbeiten an Anlagenteilen unter besonderen
Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden.
- Umweltschutz und Arbeitssicherheit
2.1 Allgemeines
Der AN ist verpflichtet, bei Ausführung der von ihm zu erbringenden Leistungen, alle für ihn und den AG
geltenden Gesetze und Vorschriften sowie alle einschlägigen Regelungen zur Sicherheit und zum
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzuhalten. Die im Zusammenhang mit den nachfolgenden
Regelungen erforderlichen Anträge, Mitteilungen und Angaben des AN sind an die Bau- bzw.
Projektleitung des AG zu richten. Mit der Bau- bzw. Projektleitung sind vor der Arbeitsaufnahme die
erforderlichen Abstimmungen vorzunehmen.
2.2 Arbeiten in besonderen Anlagen
Der AG betreibt auf seinem Betriebsgelände eine Vielzahl von gentechnischen Anlagen und Anlagen zum
Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Arbeiten in diesen Bereichen unterliegen
besonderen Anforderungen und bedürfen teilweise besonderer Genehmigungen. Arbeiten in diesen
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Bereichen erfordern jeweils eine besondere schriftliche Abstimmung mit der Bau- bzw. Projektleitung und
der Abteilung D 04.8 des AG.
2.3 Brand- und Explosionsschutz
Der AN ist verpflichtet, sich vor Ort mit den jeweiligen Erfordernissen des Brand- und Explosionsschutzes
und der Bedienung von Schutzeinrichtungen vertraut zu machen. Brandschutztechnische Einrichtungen
dürfen in ihrer Funktion nicht eigenmächtig eingeschränkt werden. Die Einrichtung von Baustellen ist mit
dem AG abzustimmen. Sollten durch den AN zusätzliche Brandgefahren entstehen, so bedarf es der
schriftlichen Abstimmung mit dem AG. Auf die besondere Erlaubnispflicht von Heißarbeiten (Heißschein)
wird ausdrücklich hingewiesen. Bei staubintensiven Arbeiten ist vor Arbeitsbeginn das Abschalten der
Meldergruppen mit dem AG abzustimmen. Wird durch den AN ein Brand wahrgenommen, so ist
unverzüglich eine Brandmeldung abzusetzen. Bei einem Brandfall den nächsten Handfeuermelder
betätigen. Falls kein Handfeuermelder in der Nähe ist, die Brandmeldung gemäß. 3.1 vornehmen. In allen
anderen technischen Gefahrenfällen ist die technische Zentrale zur verständigen (Siehe Nr. 3). Die
Regelungen der Brandschutzordnung sind grundsätzlich zu beachten.
2.4 Arbeitssicherheit
Beim Einsatz von Personal des AN auf dem Gelände obliegt dem AN die volle Verpflichtung zur
Einhaltung aller Anforderungen an den Schutz und die Sicherheit dieser Mitarbeiter. Neben den
Grundanforderungen hinsichtlich Qualifikation und arbeitsplatzbezogener Einweisung beinhaltet dies
insbesondere die Zurverfügungstellung von persönlicher Schutzausrüstung, geeigneter Betriebs- und
Arbeitsanweisungen sowie Arbeitsmaterial und Werkzeug. Auf Verlangen sind dem AG die
Gefährdungsbeurteilungen und die Unterweisungsnachweise in Kopie zu überlassen. Dies gilt auch für
den beauftragten SiGeKo. Ist eine Gefährdung des Personals des AG oder beim Einsatz mehrerer AN
eine gegenseitige Gefährdung nicht auszuschließen, stellt der AG einen Koordinator, der die Tätigkeiten
aufeinander abstimmt. Der Koordinator wird schriftlich festgelegt und hat im Rahmen der
Tätigkeitsabstimmung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften Weisungsbefugnis gegenüber den
Mitarbeitern des AN. Eine Arbeitnehmerüberlassung wird hieraus nicht begründet. Bei groben Verstößen
gegen die Arbeitsschutzvorschriften ist der Koordinator (SiGeKo) des AG berechtigt, die Arbeiten bis zum
Abstellen des Mangels einstellen zu lassen.
2.5 Arbeits- und Gefahrstoffe
Es sind vorrangig umweltverträgliche und keine gesundheitsgefährdende Verfahren und Stoffe
einzusetzen. Soweit auf die Verwendung von Gefahrstoffen nicht verzichtet werden kann, muss diese vor
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Arbeitsaufnahme dem AG unter Vorlage entsprechender Sicherheitsdatenblätter und
Betriebsanweisungen gemäß § 20 Gefahrstoffverordnung angezeigt werden. Auf Verlangen des AG sind
Ersatzstoffe einzusetzen. Die einschlägigen Vorschriften zum Umgang mit Arbeits- und Gefahrstoffen sind
zu beachten.
2.6 Boden- und Gewässerschutz
Bei der Lagerung und dem Einsatz von Stoffen sind die Anforderungen zum Schutz des Bodens und der
Gewässer zu beachten. Die Einleitung von Abwässern darf nur unter Beachtung der Einleitbestimmungen
der Stadt Düsseldorf und nach Zustimmung des AG erfolgen. Die Einleitung von Betriebsflüssigkeiten ist
verboten. Es wird ausdrücklich auf die Lage des Universitätsklinikums in der Wasserschutzgebietszone 3a
des Wasserwerkes Flehe hingewiesen. Daraus resultierende zusätzliche Anforderungen der
Wasserschutzgebietsverordnung Flehe sind zu beachten.
2.7 Abfallentsorgung
Abfälle sind dem AG auf Verlangen in von ihm bereitgestellten Behältnissen getrennt zu überlassen. In
diesem Falle führt der AG die Entsorgung in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung durch. Ist
eine Überlassungspflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben oder verlangt der AG nicht die Überlassung,
gehen Abfälle mit ihrem Anfall in den Besitz des AN über. Dieser muss Recycling, Verwertung bzw.
Entsorgung anhand von Wiegebelegen / Lieferscheinen dem AG nachweisen und in Kopie überlassen
Soweit Abfälle nicht vermieden werden können, sind sie in geeigneten, auf Verlangen des AG
abschließbaren Behältnissen getrennt zu sammeln. Die Zwischenlagerung von Abfällen ist nicht gestattet.
Entsorgungseinrichtungen des AG dürfen nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung benutzt werden. Der
AN hat dem AG die Entsorgungswege vorab offenzulegen. Dem AG ist ein Entsorgungskonzept
vorzulegen. Der AN hat die Entsorgung auf eigene Rechnung unter Beachtung der einschlägigen
geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der dazu
ergangenen Rechtsverordnungen, des Landesabfallgesetzes NRW, der örtlichen Abfallsatzung sowie der
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt durchzuführen.
Erforderliche Nachweise, insbesondere Registernachweise, abfallrechtliche Transportgenehmigung und
wenn erforderlich die gefahrgutrechtlichen Genehmigungen sind dem AG vor Durchführung der
Entsorgung vorzulegen und auf Verlangen in Kopie zur Verfügung zu stellen. Sofern der AN verpflichtet
ist, eine Abfallbilanz zu erstellen, führt er als Abfallerzeuger die von ihm entsorgten Abfälle dort auf. Er
teilt dem AG die verwerteten / entsorgten Abfallmengen mit und stellt ihm Kopien der Anlieferungsbelege
und sonstiger Nachweise zur Verfügung.
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2.8 Lärmschutz
Der AN hat bei der Ausführung der Arbeiten Geräusche und Erschütterungen auf ein Mindestmaß zu
beschränken. Die einschlägigen Lärmschutzvorschriften, insbesondere im Hinblick auf eingesetzte
Baumaschinen und Geräte, sind zu beachten.
Dem AG sind alle lärmintensiven Arbeiten spätestens eine Woche vor Beginn mitzuteilen.
2.9 Anzeigepflichten
Werden Schadstoffe in Gebäuden, in der Luft, im Boden oder im Wasser aufgefunden, ist das dem AG
unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für Unfallereignisse mit Personen-, Sach- oder Umweltschäden.
2.10 Haftung
Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den Auswirkungen
seiner Tätigkeit auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz an den AG herangetragen werden und nicht auf
einem Verschulden des AG und/oder einer Anordnung des AG beruhen. Der AN hat eine ausreichende
Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Ansprüche abzuschließen und nachzuweisen.
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- Notrufnummern und Ansprechpartner
Im Folgenden sind die UKD- internen Rufnummern angegeben. Bei Anrufen von außerhalb muss die
Ortskennzahl (für Düsseldorf: „0211“) und die Nummer „81“ vorgewählt werden (z.B. Betriebszentrale:
0211 – 81 - 18888). Die allgemeine Arbeitszeit ist wie folgt:
Mo, Di: 07:00 Uhr – 15:30 Uhr
Mi – Fr: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr
Die Betriebszentrale ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt.
3.1 Verhalten im Brandfall, bei Unfällen oder Schäden
Notruf-Leitwarte: intern: 112 extern: 81 112 oder 0211 – 81 112
3.1.1 In Notfällen, z.B. bei Personenschäden, Umweltschäden (z.B. Austritt von Öl oder Chemikalien), Bauschäden oder Schäden an technischen Einrichtungen (z.B. Schäden an elektrischen Leitungen, Gas- oder Wasserausbruch), ist sofort die Notruf-Leitwarte mit folgenden Angaben zu verständigen:
Ort (Gebäude, Ebene, Raum)
Unfallart
Anzahl der betroffenen Personen
Art der Verletzung
Unfallursache (z. B. Elektrounfall)
Schadensart (z. B. Bauschäden, Glasschäden, Schäden an technischen Einrichtungen, Flurschäden)
Namen des meldenden Mitarbeiters und der Firma ggf. Handy-Nr
Telefonnummer des Hausapparates
3.1.2 Im Brandfall
Die Notruf-Leitwarte ist im Brandfall sofort mit folgenden Angaben zu verständigen:
Ort (Gebäude, Ebene, Raum)
Brandherd (Labor, Fußbodenbelag, Dacheindeckung, etc.)
Name des meldenden Mitarbeiters und der Firma ggf. Handy-Nr
Telefonnummer des Hausapparates
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3.2 Weitere Ansprechpartner des UKD:
Ansprechpartner: Ruf.-Nr.: Betriebszentrale des UKD Gebäude 17.18, Ebene 00 18888
Betriebszentrale der Heinrich-Heine-Universität 13333 (für die Gebäudebereiche 22 u. 23), Gebäude 23.40, Ebene 00
AWT Zentrale, Gebäude 18174
Ansprechpartner AWT/Rohrpost Herr Scherring 17260
Ansprechpartner Zutrittsmanagement und Schlüsseldienst Herr Kaschner, Frau Welter 16631
Ansprechpartner Entsorgung im UKD D04.8.2, Herr Kiefler 18762
D04 Ansprechpartner Dezernat 04 Bau und Technik Dezernent Herr Dr. Wähling 17256
D04.PM Ansprechpartner Projektmanagement Abteilungsleiterin: Frau Kanehl 18889
D04.PE Ansprechpartner Projektentwicklung Abteilungsleiter: Herr Franken 08040
D04.2 Ansprechpartner Elektrotechnik Abteilungsleiter: Herr Hodde 18556
D04.3 Ansprechpartner Heizung-, Klima-, Lüftung- u. Sanitär Abteilungsleiter: Herr Kurzschenkel 18275
D04.4 Ansprechpartner Bauunterhaltung Abteilungsleiter: Herr Bollmann/Herr Sobania 19972/18071
D04.8 Ansprechpartner Strahlenschutzbevollmächtigter Herr Uth und Herr Glinka 16295/16475
D04.8 Ansprechpartner Umwelttechnik Stellv. Abteilungsleiter: Herr Uth 16295
D05.4 Ansprechpartner Kommunikationstechnik Stellv. Abteilungsleiter: Herr Wessel 17201
D05.6 Ansprechpartner Medizintechnik Abteilungsleiter: Herr Peters 17174
Stabstelle Arbeitssicherheit Ltd. Sicherheitsingenieurin: Frau Pfingsten 16156
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