[Seite 1]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2 - Leistungsbeschreibung
0 Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 2
1 Gegenstand der Ausschreibung ......................................................................................................... 2
1.1 Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung ............................................................................... 2
1.2 Lieferkosten/Lieferanschriften ................................................................................................. 2
1.3 Lieferfrist ..................................................................................................................................... 3
1.4 Nebenangebote .......................................................................................................................... 3
1.5 Mengengerüste ........................................................................................................................... 3
1.6 Sonstige Angebotsbedingungen .............................................................................................. 3
1.7 Proben und Muster .................................................................................................................... 4
1.8 Zuschlagskriterien ..................................................................................................................... 4
1.9 Weitere, dem Angebot beizufügende Unterlagen ................................................................... 5
1.10 Lieferscheine/Rechnungsstellung ........................................................................................... 5
2 Sonstige Vertragsbedingungen Anforderungen ............................................................................... 6
2.1 Abrufaufträge / Bestellabwicklung ........................................................................................... 6
2.2 Produkte des weiteren Portfolios ............................................................................................. 6
2.3 Ausführungstermine .................................................................................................................. 6
2.4 Anlieferung von Waren/Ausführung von Dienstleistungen vor Ort ..................................... 7
2.5 Fehlmengen / Nachlieferung ..................................................................................................... 7
2.6 Schriftverkehr / Auftragsausführung ....................................................................................... 7
2.7 Verpackungseinheiten ............................................................................................................... 7
2.8 Produktanforderungen .............................................................................................................. 7
3 Formale Anforderungen ...................................................................................................................... 8
3.1 Angaben zum Unternehmen ..................................................................................................... 8
3.2 Referenzen .................................................................................................................................. 8
3.3 Bietergemeinschaften / Nachunternehmer .............................................................................. 8
3.4 Einhaltung der Tariftreue nach § 2 TVgG NRW....................................................................... 9
3.5 Wettbewerbsregisterauszug gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ........................................................ 9
3.6 Gewährleistung .......................................................................................................................... 9
3.7 Kündigungsrecht ..................................................................................................................... 10
3.8 Konventionalstrafe ................................................................................................................... 10
3.9 Richtlinien, Vorschriften und technische Standards ........................................................... 10
3.10 Verpackungsmaterial ............................................................................................................... 10
4 Preisblatt ............................................................................................................................................. 11
5 Skonto/Lieferfrist ................................................................................................................................ 11
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 1
[Seite 2]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
0 Vorbemerkung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich,
weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle
Geschlechter.
1 Gegenstand der Ausschreibung
Die Stadt Duisburg schließt für das Amt für schulische Bildung eine Rahmenvereinbarung ab dem
01.01.2027 bis zum 31.12.2027 inkl. drei Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate über die Lieferung
von Kücheninventar für Duisburger Schulmensen und Ausgabeküchen (Cook and Chill) für Ganztagsein-
richtungen im Rahmen eines Offenen Verfahrens auf Grundlage der GWB in Verbindung mit der VgV ab.
Zum Kücheninventar zählen folgende Produktgruppen:
| Position von | bis | |
|---|---|---|
| 1 | 15 | Bestecke |
| 16 | 24 | Geschirr |
| 25 | 32 | Glaswaren / Kannen |
| 33 | 55 | Koch und Küchengeschirr |
| 56 | 60 | Spülkörbe für Gewerbespüler / Zubehör |
| 61 | 65 | Lagerung und Transport |
| 66 | 68 | Thermoschlüssel |
| 69 | 70 | Entsorgung |
| 71 | 77 | Reinigungsmittel |
| 78 | Handling |
Der Dienstleistungsumfang erstreckt sich auf Beratung, Angebotserstellung, Lieferung und Transport frei
Verwendungsstelle bzw. Verwendungsort.
1.1 Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung
Mit dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird eine Rahmenvereinbarung ab dem 01.01.2027 bis zum
31.12.2027 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin drei einseitige
Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029 bzw. 31.12.2030). Die
Verlängerungsoption gilt als gezogen, sofern nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertragszeit-
raums durch die Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird.
1.2 Lieferkosten/Lieferanschriften
Die angebotenen Preise verstehen sich inklusive einer Lieferung frei Verwendungsstelle. Sie beinhalten
somit alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfal-
lende Versicherungskosten ab einem Mindestbestellwertes in Höhe von 25,00 € netto. Bei Bestellvorgän-
gen mit einem Bestellwert unter 25,00 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, Handlingskosten zu erhe-
ben. Diese sind im Preisblatt mit anzugeben, siehe auch Punkt 4 i.V.m. Teil 2 – LB Kücheninventar Preis-
blatt.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 2
[Seite 3]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
Definition Verwendungsstelle:
Als Verwendungsstelle ist die Mensa / Lehrküche / Ausgabebereiche/ Lagerstätten von Produktionsküche
inkl. Haupt- und Nebenräumen der Einrichtung, usw. zu verstehen. Hilfskräfte zum Abladen, zum Transport
sind ausschließlich durch den Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen sind an allen Schulen im gesamten Duisburger Stadtgebiet zu erbringen. Die Stadt Duisburg
verfügt dabei über 224 Schulstandorte mit Lehr- und Unterrichtsküchen für den Hauswirtschaftsunterricht
sowie Mensen und Ausgabeküchen für die Versorgung der Schüler. Der Auftragnehmer hat die jeweilige
Schule rechtzeitig vor jeder Anlieferung über den vorgesehenen Liefertermin zu informieren und
diesen mit der Schule abzustimmen. Eine Anlieferung ohne vorherige Information bzw. Abstimmung mit
der Schule ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die Lieferung hat bis zur jeweils vorgesehenen Verwendungsstelle innerhalb des Schulgebäudes bzw.
auf dem Schulgelände zu erfolgen. Die gelieferten Waren sind durch den Auftragnehmer auszupacken
und am vorgesehenen Verwendungsort bereitzustellen. Anfallendes Verpackungsmaterial ist durch den
Auftragnehmer mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen (vgl. auch Punkt 3.10 – Verpackungsmaterial).
1.3 Lieferfrist
Die Lieferzeit für die angeforderten Produkte darf maximal 6 Wochen nach Abruf aus der Rahmenverein-
barung betragen.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote, die bessere technische Lösungen beinhalten und dennoch den Bedingungen dieser Leis-
tungsbeschreibung entsprechen, sind zugelassen. Die Änderungsvorschläge sind auf einem Beiblatt vor-
zulegen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Es muss klar ersichtlich sein, in welchen Punkten sie
von der Leistungsbeschreibung abweichen und worin die Abweichung konkret besteht.
1.5 Mengengerüste
Die dem Preisblatt (siehe Punkt 4 - Preisblatt) zu Grunde liegenden Mengenangaben stellen den voraus-
sichtlichen Jahresbedarf dar und dienen lediglich als Orientierungshilfe. Eine Abnahmeverpflichtung der
dort aufgeführten Mengen besteht nicht. Unterschreitungen sind ohne Einfluss auf die angegebenen Preise
möglich. Ein Mindestabnahmevolumen wird weder für das Gesamtvolumen noch für die jeweiligen Liefer-
mengen je Einzelauftrag und Verwendungsstelle vereinbart. Die im Preisblatt angegebenen Mengen je Po-
sition stellen die Höchstmengen dar.
1.6 Sonstige Angebotsbedingungen
Gebot der Vollständigkeit
Es müssen alle Positionen angeboten werden. Sind Sie nicht in der Lage, alle Positionen zu bedienen, führt
dies zum Ausschluss des Angebotes.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 3
[Seite 4]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
Mit dem Angebot sind aussagefähige Unterlagen abzugeben, aus denen die technische Aus-
führung und die technischen Daten (siehe unter Punkt 1.9) ersichtlich sind.
Einheitspreise
Die gebotenen Nettopreise müssen für alle Größen einheitlich sein (z. B. kein Mehrpreis für Übergrößen).
Preisanpassungen innerhalb Vertragszeitraum
Die von Ihnen gebotenen Preise haben prinzipiell Gültigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich
einer möglichen Ausübung der Verlängerungsoptionen.
Bei außergewöhnlichen Umständen, die der Auftragnehmer nicht beeinflussen und/oder voraussehen
konnte, hat der Anbieter die Möglichkeit, wesentliche Preisanpassungen für die Vertragsjahre (= Kalender-
jahre), beginnend ab 2028, geltend zu machen. Wesentliche Preisanpassungen (ab 2% Preissteigerung)
können nur mit einem Vorlauf von drei Monaten zum Vorjahresende geltend gemacht werden. Die Preis-
anpassungen sind aussagekräftig nachzuweisen. Geringere Preissteigerungen gelten als unwesentlich und
sind durch den Auftragnehmer zu kompensieren.
1.7 Proben und Muster
Die Auftraggeberin behält sich vor, für das Überprüfen der gestellten Mindestanforderungen Proben und
Muster von den Anbietern anzufordern. Eine eventuelle Anforderung von Proben und Muster erfolgt daher
erst nach dem Submissionstermin.
Für die Bereitstellung von Mustern wird keine Entschädigung gewährt.
Die Rücksendung von Proben und Mustern erfolgt nur auf ausdrückliche, schriftliche Anforderung und Be-
reitstellung des Rückportos. Alternativ können diese auf eigene Kosten wieder abgeholt werden. Sofern
diese Anforderung/Abholung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unterbleibt, werden Proben und Muster ord-
nungsgemäß vernichtet.
Die Qualität und Verarbeitung der eingereichten Muster wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die durch
den bezuschlagten Bieter eingereichten Muster verbleiben zur Qualitätskontrolle beim Auftraggeber.
Da die eingereichten Muster evtl. einer eingehenden Prüfung unterzogen werden, kann es im Rahmen der
Prüfung zu Beschädigungen der Muster kommen. Auch im Falle der Beschädigung der Muster ist die Ge-
währung einer Entschädigung ausgeschlossen.
1.8 Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Summe Grundlaufzeit und Verlängerungszeiträume). Bei Preis-
gleichheit von Angeboten entscheidet ein Losverfahren über den Zuschlag.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 4
[Seite 5]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
1.9 Weitere, dem Angebot beizufügende Unterlagen
Dem Angebot sind mindestens die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Produktdatenblätter entsprechend dem Preisblatt (siehe Punkt 4 i.V.m. Teil 2 LB Kücheninventar
Preisblatt)
Die vorgenannten Nachweise und Unterlagen kann der Bieter durch weitere, aussagekräftige Zusatzinfor-
mationen, die Aufschluss über die technischen Ausführungen des angebotenen Produktes geben, ergän-
zen. Diese Zusatzinformationen sind als Anlage deutlich zu kennzeichnen.
Aufgrund der aktuell bestehenden Sanktionen gegen Russland ist es erforderlich, dass Sie die im Teil 3 –
Vordrucke beigefügte „Eigenerklärung Sanktionspaket“ zur Kenntnis nehmen und Ihrem Angebot beifügen.
Eine Zusammenfassung über die einzureichenden Unterlagen befindet sich in Teil 3 (Vordrucke) – „Liste
der Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind“.
1.10 Lieferscheine/Rechnungsstellung
Lieferscheine oder sonstige Liefernachweise müssen von der jeweils vor Ort zuständigen Person unter-
schrieben sein. Bitte sorgen Sie dafür, dass dem Liefernachweis neben der Unterschrift der Name des
Unterzeichners in einwandfrei leserlicher Form (nach Möglichkeit in Blockbuchstaben) zu entnehmen ist,
da ansonsten die Rechnung nicht beglichen werden kann. Im Auftrag werden durch die Auftraggeberin
Auftragsnummern vergeben. Diese sind zwingend bei Rechnungslegung deutlich zu vermerken.
Die Rechnungsanschrift lautet: Stadt Duisburg
Amt für Rechnungswesen und Steuern
Zentraler Rechnungseingang
47049 Duisburg
Alternativ kann die Rechnung auch elektronisch eingereicht werden. Die Anforderungen an eine elektroni-
sche Rechnungsstellung sowie die E-Mail-Adresse des zentralen Rechnungseinganges können Sie folgen-
der Internetseite entnehmen: www.duisburg.de/rechnung
Hinweis zur elektronischen Rechnung:
Begründende Unterlagen, wie die Auflistung erbrachter Leistungen (z. B. Stundennachweise) und/oder ge-
lieferter Waren (z. B. Lieferscheine), sind Teil des elektronischen Rechnungsdokumentes und müssen zu-
sammen mit der Rechnung in einer Datei versendet werden.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 5
[Seite 6]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
2 Sonstige Vertragsbedingungen Anforderungen
2.1 Abrufaufträge / Bestellabwicklung
Die Ausführungen erfolgen auf Abruf durch Einzelbeauftragung durch die Auftraggeberin. Ein Mindestauf-
tragsvolumen wird nicht garantiert. Der Auftragnehmer hat einen Ansprechpartner zu benennen, der für die
Auftragsabwicklung verantwortlich ist.
Über die jeweils anfallenden Lieferungen werden gesonderte Abrufaufträge erteilt. Die Auftraggeberin er-
stellt hierzu auf Grundlage der Preisblätter eine Bestellliste mit den entsprechenden Angaben.
Die Auftraggeberin (hier: die bestellende Schule) erhält eine Auftragsbestätigung (AB) mit Angabe der Lie-
ferzeiten bzw. Ausführungszeiten. Die AB ist in Kurzform mit Angaben der wichtigsten Produkteigenschaf-
ten (z. B. Anzahl, Dekor, Farben, etc.) spätestens 8-10 Werktage nach Erteilung des Abrufauftrages der
Auftraggeberin zuzusenden. In der AB ist deutlich die Endsumme in Brutto auszuweisen.
2.2 Produkte des weiteren Portfolios
Der Auftragnehmer kann auf alle weiteren Produkte seines Portfolios aus dem jeweils während der Ver-
tragslaufzeitgültigen Produkthauptkatalog, die nicht Teil dieser Rahmenvereinbarung sind, einen prozen-
tualen Nachlass gewähren (siehe Teil 3 – Vordrucke, Punkt 8). Sofern hier keine Eintragung erfolgt, wird
angenommen, dass kein weiterer Rabatt gewährt wird.
Der gewährte Rabatt beeinflusst zwar nicht die Wertung des Angebotes, wird aber im Falle des Zuschla-
ges auf ihr Angebot Vertragsbestandteil.
Sollten Artikel / Produkte aus dem weiteren Portfolio benötigt werden, erfolgt eine entsprechende Anfrage
beim Auftragnehmer. Dieser hat anschließend hierzu ein schriftliches Angebot per E-Mail zu erstellen. So-
fern diese Artikel / Produkte bestellt werden sollten, werden sie durch die Auftraggeberin an die Bestellliste
(siehe Punkt 2.1) angefügt und stellen so eine Gesamtbestellung dar.
2.3 Ausführungstermine Die Liefertermine sind in Eigenverantwortung durch den Auftragnehmer im Vorfeld, mind. acht Werktage
vor Lieferung, mit dem Ansprechpartner vor Ort abzustimmen. Ansonsten ist die Durchführung des Auftra-
ges / die Abnahme vor Ort nicht sichergestellt bzw. wird verweigert.
Die Anlieferzeiten sind außerhalb der Schulferien werktags von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder in Sonderfällen
nach Absprache. Lieferungen in der Ferienzeit können nicht von den Schulen angenommen werden. Die
logistische und terminliche Abwicklung obliegt einzig dem Auftragnehmer. Etwaige Mehrsendungen / Mehr-
kosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
Werden Dienstleister / Nachunternehmer für diese Aufgaben eingesetzt, unterliegen diese ebenfalls den
hier aufgeführten Bestimmungen.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 6
[Seite 7]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
2.4 Anlieferung von Waren/Ausführung von Dienstleistungen vor Ort
Bei den Lieferstellen handelt es sich um Mensen und Küchen in Schulen, wo im Rahmen der Belieferung
ggf. Pausenhöfe befahren werden müssen. Um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen und
Unfallgefahren weitestgehend zu reduzieren, dürfen Pausenhöfe oder sonstige frei zugängliche Außenbe-
reiche bei Schulbeginn und Schulschluss sowie während der Pausenzeiten nicht befahren werden.
Auf das Befahren der Pausenhöfe sollte also nach Möglichkeit verzichtet werden; das Parken zu Be- und
Entladezwecken muss auf das zwingend erforderliche Maß reduziert bleiben.
Hilfestellung durch Mitarbeiter der Stadt Duisburg beim Entladen / Vertragen wird nicht gewährt und darf
nicht eingefordert werden.
2.5 Fehlmengen / Nachlieferung
Fehlmengen sind deutlich zu kennzeichnen und als Nachlieferungen auszuweisen. Die Nachlieferung er-
folgt auf Kosten des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu den gleichen Lieferbedingungen wie bei
der Hauptlieferung.
2.6 Schriftverkehr / Auftragsausführung
Der Schriftverkehr mit der Auftraggeberin ist in deutscher Sprache zu führen. Mitarbeiter, die zur Leistungs-
erbringung vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache beherrschen.
2.7 Verpackungseinheiten
Änderungen der mit Angebot genannten Verpackungseinheiten sind im Einzelfall nur nach Rücksprache
mit der zuständigen Kontaktperson beim Amt für Schulische Bildung möglich.
Bitte geben Sie im Preisblatt Ihre Verpackungseinheit an, siehe auch Punkt 4 i.V.m. Teil 2 – LB Küchenin-
ventar Preisblatt. Die Angaben zu den Stückzahlen / Mengen bleiben davon unberührt.
2.8 Produktanforderungen
Aus hygienischen Gründen wird ausschließlich Besteck aus hochglänzendem Chromnickelstahl mit fugen-
losem Übergang eingesetzt.
Das Porzellan muss auf die hohen Anforderungen der Gastronomie im gewerblichen Bereich ausgerichtet
und somit stoßfest, hitzebeständig und spülmaschinenfest sein.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 7
[Seite 8]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
3 Formale Anforderungen
3.1 Angaben zum Unternehmen
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes
der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist, wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Sie weitere An-
gaben machen, damit von hier die Eignung Ihres Unternehmens beurteilt werden kann; nennen Sie uns
dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktda-
ten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt, sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt, Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
3.2 Referenzen
Bitte benennen Sie pro Los mind. 1 Referenz, nach Möglichkeit aus dem Bereich „Behörden“, bei der Sie
die angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 5 Jahre ausgeführt haben. Geben
Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber unter Angabe der telefonischen Er-
reichbarkeit an.
3.3 Bietergemeinschaften / Nachunternehmer
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, so ist unter Benennung der beteiligten Firmen
darauf hinzuweisen. Ein Unternehmen ist für die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Der Be-
vollmächtigte kann für die Bietergemeinschaft alle Erklärungen abgeben, entgegennehmen und Zahlungen
mit befreiender Wirkung annehmen.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner. Ein entsprechender Vordruck zur Er-
klärung einer Bietergemeinschaft ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Unter dem Gesichtspunkt des Geheimwettbewerbs ist es unzulässig, dass ein Bieter für mehrere Bieterge-
meinschaften bzw. neben einer Bietergemeinschaft selbst als Unternehmer auftritt.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 8
[Seite 9]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
Geben Sie in Ihrem Angebot bitte an, wenn Sie planen Nachunternehmer einzusetzen. Geben
Sie an, wen Sie als Unterauftragnehmer einsetzen möchten und beschreiben Sie Art und Umfang der Leis-
tungen des Unterauftragnehmers.
Der Austausch einmal genannter Nachunternehmer bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Nach Auf-
tragserteilung ist die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung der Auftraggeberin gestattet.
3.4 Einhaltung der Tariftreue nach § 2 TVgG NRW
Gemäß § 2 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vom 22.03.2018 müssen Sie im Auftragsfall
(sofern die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird) die Vorgaben des
TVgG NRW beachten. Wir verweisen hierzu ausdrücklich auf die Besonderen Vertragsbedingungen zum
TVgG NRW, die beim Einkauf angefordert werden können. Im Auftragsfall werden diese zwingender Be-
standteil des Vertrages.
3.5 Wettbewerbsregisterauszug gemäß § 6 Abs. 1 WRegG
Gem. § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) i.V.m. § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) sind wir als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, von dem Bieter, der als Vertragspartner bei
einem Auftragswert ab 50.000,- EUR vorgesehen ist, einen Wettbewerbsregisterauszug bei der Register-
behörde anzufordern. Die Anforderung des Wettbewerbsregisterauszugs erfolgt durch die Stadt Duisburg
als öffentliche Auftraggeberin. Dies dient der Prüfung, ob dieser potenzielle Vertragspartner seinen gesetz-
lichen Verpflichtungen nachkommt.
Eine Eintragung im Wettbewerbsregister führt nicht automatisch zu einem Ausschluss des Unternehmens
von dem Vergabefahren. Ob ein Unternehmen von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlos-
sen wird, entscheidet der öffentliche Auftraggeber gem. § 6 Abs. 5 WRegG eigenverantwortlich nach Maß-
gabe der vergaberechtlichen Vorschriften. Es wird insbesondere das Vorliegen von Ausschlusskriterien
gemäß der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geprüft. Es besteht
die Möglichkeit durch Vorlage von Nachweisen über die erfolgte Selbstreinigung bei der Registerbehörde
gem. § 8 WRegG die Löschung eines Eintrages zu beantragen.
3.6 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie umfasst alle Mängel, die ihre
Ursache im Material, in der Konstruktion und in der Verarbeitung haben. Alle eventuell anfallenden Ansprü-
che sind sämtlich kostenlos und ohne Berechnung von Anfahrtskosten, Rücksende- bzw. Versandkosten
o. ä. auszuführen. Die Gewährleistungspflicht beginnt grundsätzlich mit der Abnahme.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 9
[Seite 10]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
3.7 Kündigungsrecht
Zusätzlich zu dem grundsätzlichen Kündigungsrecht gem. BGB behalten wir uns vor, bei einer Lieferver-
zögerung von mehr als einem Monat (ungeachtet einer möglichen Konventionalstrafe und evtl. Schadener-
satzansprüche nach Punkt 3.8) den Auftrag zu kündigen.
3.8 Konventionalstrafe
Bei einer Verzögerung des verbindlich festgelegten Liefertermins von mehr als einem Monat, die der Auf-
tragnehmer zu vertreten hat, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,08 % der Auftragssumme der
Bestellung je Verzögerungs-Werktag fällig. Die Konventionalstrafe beträgt maximal 5 % der Auftrags-
summe. Die Konventionalstrafe kann unabhängig von einer möglichen Kündigung gem. Punkt 3.7 geltend
gemacht werden.
3.9 Richtlinien, Vorschriften und technische Standards
Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die angebotenen Produkte dem neuesten Stand der Technik (DIN,
EN, VDE, usw.) entsprechen.
3.10 Verpackungsmaterial
Wir als Stadt Duisburg sind bestrebt, nachhaltig und umweltbewusst zu wirtschaften. Produkte, die in unser
Haus geliefert werden, sollen daher in nachhaltiger Umverpackung geliefert werden (Pappkarton und Pa-
pier).
Leere Gebinde oder Verpackungen sind kostenfrei zurückzunehmen. Die Beseitigung der Abfälle erfolgt
durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten. Das Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsverordnung
bleibt im Eigentum des Auftragnehmers und ist eigenverantwortlich zu entsorgen.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 10
[Seite 11]
(cid:1)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
4 Preisblatt
Das Preisblatt ist dem unter den Vergabeunterlagen beigefügten Dokument
„Teil 2 – Leistungsbeschreibung RV Kücheninventar – Preisblatt“
zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine Excel-Datei. Ich bitte Sie, diese herunterzuladen, auszufül-
len und anschließend ebenfalls wieder als Excel-Datei Ihrem Angebot beizufügen.
Die Datei ist schreibgeschützt. Somit sind Eintragungen zu den einzelnen Positionen ausschließlich im
Tabellenblatt „Preisblatt“ in den grau hinterlegten Feldern möglich und erforderlich. Es sind zu jeder Position
für das angebotene Produkt der Hersteller, das Modell, die Verpackungseinheit sowie der Netto-Ein-
heitspreis („E-Preis netto“) pro Vertragsjahr anzugeben. Die Berechnung der Gesamtpreise („G-Preis
netto“) sowie der Angebotssumme (netto und brutto) erfolgt automatisch. Die Angebotssumme wird im Ta-
bellenblatt „Preiszusammenstellung“ ausgewiesen.
5 Skonto/Lieferfrist
Hinweis: Als öffentliche Auftraggeberin sind wir zur umfassenden Prüfung der Rechnung in verschiedenen
Instanzen verpflichtet, sodass die allgemeine Skontofrist von 14 Tagen i.d.R. nie erreicht werden kann. Das
von Ihnen gewährte Skonto kann aber nach der derzeitigen Rechtsprechung nur gewertet werden, wenn
die Skontofrist durch die öffentliche Auftraggeberin auch tatsächlich erfüllt werden kann.
Diese Voraussetzung ist bei einer Skontofrist von 30 Tagen gegeben. Kreuzen Sie daher bitte die von Ihnen
gewährte Skontofrist an, bzw. tragen Sie die alternativ gewährte Skontofrist ein. Durch eine mindestens
30-tägige Skontofrist erhalten Sie beim Preis einen Wertungsvorteil, da dieses dann wie ein Nachlass ge-
wertet wird.
Die Frage der Wertung hat zum Zeitpunkt der Auftragsausführung keine Bedeutung mehr, sodass ein hier
angegebenes Skonto mit dem jeweils angegebenen Zahlungsziel Vertragsbestandteil wird.
Gemäß den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“, Punkt 7, ist ein Skonto i.H.v. 2% und einem Zahlungsziel
von 14 Tagen immer Vertragsbestandteil. Ein hier eingetragenes Skonto ersetzt das Mindest-Skonto als
besondere Vereinbarung, soweit es die Mindestvorgabe von 2% und/ oder das Zahlungsziel von 14 Tagen
übersteigt.
SKONTO: Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen / 30 Tagen / ______ Tagen nach vollständigem
Rechnungseingang gewähren wir ein Skonto i.H.v. __________ %.
Garantierter Liefertermin
Wir garantieren hiermit, die Ware nach Abruf aus dem Rahmenvertrag innerhalb von 6 Wochen auszulie-
fern.
Stadt Duisburg – Amt für Innovation und Zentrale Services – Einkauf Seite: 11