[Seite 1]
netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU Komm DE (L) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen)
Objekt:
in:
Angebot für:
Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Überwachung der Anlieferung
Die Objekt-/Leistungsüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
mit der Wahrnehmung beauftragt.
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.a Lager-, Arbeitsplätze, Anschlüsse
Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen
Lager- und Arbeitsplätze:
2.b Anlieferungsort, Annahmestelle )0202 iluJ(
BVB )L( ED mmoK
- negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.534/540.06 Materiallieferungen
Schopfheim
Lieferung von Kopierpapier 2027
Die jeweilige Lieferadresse ist
- / -
Stromanschlüsse:
- / -
Wasseranschlüsse:
- / -
Sonstige Anschlüsse:
- / -
Ort: Schopfheim, siehe Verzeichnis der Lieferadressen
Gebäude:
Raum:
- Lieferfristen (§5)
3.1 Die Lieferung hat zu erfolgen
unverzüglich nach Erteilung des Auftrages
Werktage *) nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens)
spätestens am (Datum)
in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
spätestens innerhalb von 48 Stunden.
3.2 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
*) Zu den Werktagen zählen auch die Samstage. Seite(n) von
[Seite 2]
Komm DE (L) BVB
- Vertragsstrafen (§11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
v. H.
des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Wert des nicht nutzbaren Teils der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Mängelansprüche (§ 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von § 14 Nr. 3:
- Rechnungen (§15)
6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
fach
netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU und zugleich bei
fach
einzureichen.
6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Lieferscheine, Aufmaße)
sind -fach einzureichen.
Zahlungsbedingungen (§17)
- Sicherheitsleistung (§18) GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 8.1
Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm DE (L) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm DE (L) ZVB - Nr. 21) in Höhe von )0202 iluJ(
BVB )L( ED mmoK
- negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.534/540.06 für jede vollendete Woche
für jeden Werktag v. H.
v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.
Monate/Jahr(e)
Monate/Jahr(e)
unter Rechnung@schopfheim.de (Rechnungsadresse: Siehe Nr.7, Zahlungsbedingungen
ein
Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
Rechnungsadresse: Stadt Schopfheim, Hauptstraße 31, 79650 Schopfheim
Stellung der Sicherheit
v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.
v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten.
Für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 1 -
- die Mängelansprüche der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 2 -
- vereinbarte Vorauszahlungen der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 3 -
*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v.H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. Seite(n) von
[Seite 3]
Komm DE (L) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Preise, Preisgleitklausel, Preisbemessungsklausel
Es gilt folgender Preisvorbehalt bzw. folgende Lohnpreisgleitklausel / Stoffpreisgleitklausel / Preisbemessungsklausel:
Weitere Vereinbarungen
netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )0202 iluJ(
BVB )L( ED mmoK
- negnutsielrefeiL negnugnidebsgartreV erednoseB B.534/540.06
Seite(n) von
[Seite 4]
[Seite 4: gedrehter Text]