Rahmenvertrag Kopierpapier Schopfheim 2027.pdf

Lieferung von Kopierpapier

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 10:14 (Europe/Berlin)

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Rahmenvertrag

Zwischen der

Stadt Schopfheim nachfolgend Auftraggeber genannt

und dem

  • LIEFERANT - nachfolgend Auftragnehmer genannt

wird folgender Rahmenvertrag abgeschlossen:

§ 1 Leistung und Vertragsbestandteile

Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Artikeln gemäß den Bedarfslisten für Kopierpapier (Anlage 2) für die in Anlage 1 genannten abrufberechtigten Besteller.

Die Anlage 1 kann jederzeit, auch während der Vertragslaufzeit erweitert werden. Im Falle der Erweiterung der Anlage 1 werden auch die neu hinzukommenden Besteller zu den nachfolgend ausgehandelten Konditionen beliefert.

Vertragsbestandteile sind dieser Rahmenvertrag und die Anlagen 1 (Verzeichnis der erweiterbaren, abrufberechtigten Stellen) und 2 (Bedarfslisten)

§ 2 Auftragserteilung und Abwicklung

  1. Die Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrages erfolgt durch Einzelaufträge über TEK-Service AG, ohne dass bei der Bestellung mengen- oder wertmäßige Mindestwerte erreicht werden müssen.

  2. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass der Austausch von Artikeldaten zwischen Lieferant und TEK-Service AG ausschließlich nach den Vorgaben (Listen mit spezieller Struktur, BMEcat, Opentrans-Format 2.1, XML) von TEK-Service AG erfolgt, insbesondere bei Artikel- und Preisanfragen.

Eine OCI-Schnittstelle kann vom Lieferanten angeboten werden. Ob diese OCI- Schnittstelle implementiert werden kann, entscheidet TEK-Service AG in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

3.1. Werden Daten von TEK-Service AG an den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer an TEK-Service AG übermittelt, steht zur Übertragung folgende Möglichkeit zur Verfügung: SFTP-Server der TEK-Service AG.

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3.2. Die Bestellungen im PDF-Format oder im Opentrans-Format (XML-Format), werden auf dem SFTP-Server der TEK-Service AG zur Abholung für den Auftragnehmer bereitgestellt.

Bei der Kommunikation im Opentrans-Format bestätigt der Auftragnehmer diese mit einer Orderresponse (Auftragsbestätigung) ebenfalls im Opentrans- Format.

Nachdem die Ware beim Auftragnehmer kommissioniert wurde, erhält TEK- Service AG eine Dispatchnotivication (Lieferavis) im Opentrans-Format.

3.3. Zur Übertragung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • bei einzelnen Bildern die Übertragung per Mail
  • der SFTP-Server von TEK-Service AG
  • die Übertragung auf dem Postweg mittels DVD

4.1. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Die Lieferung ist innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Bestellung vom Auftragnehmer auszuführen.

4.2. Andere Lieferfristen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nur schriftlich vereinbart.

  1. Durch diesen Rahmenvertrag wird weder die Verpflichtung des Auftraggebers, Einzelaufträge zu erteilen, noch ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Mengen begründet.

  2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer eine Produktbeschreibung (ggf. mit Sicherheitsdatenblatt) und Bilder in elektronischer Form dem Einkaufsportal (Auftraggeber) zur Veröffentlichung in oben genannten Formaten bereitzustellen.

  3. Abgeschlossene Rahmenverträge sind im operativen Tagesgeschäft des Einkaufes zwischen Lieferanten und Besteller ausschließlich über das Einkaufsportal abzuwickeln. Die Annahme einer Bestellung, resultierend aus vorliegendem Rahmenvertrag, jenseits des Einkaufsportals, ist ausdrücklich untersagt.

  4. Artikel die während der aktuellen Vertragsperiode angefragt, und vom Auftragnehmer angeboten werden, haben Preisgültigkeit bis zum Vertragsende.

§ 3 Gegenstand, Transport, Lieferung und Verpackung

  1. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die abrufberechtigten Stellen und schließt alle Bezugs-, Entlade-, Verpackungs- sowie Entsorgungskosten der Verpackung ein.

  2. Bei evtl. Änderung der Bestellmenge gemäß Verpackungseinheit ist die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

  3. Gemäß der Verpackungsordnung sind Transportverpackungen nach Gebrauch vom Auftragnehmer zurückzunehmen (§ 4 VerpackV). Da die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen kann, muss eine rechtzeitige

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Bekanntgabe des Anliefertages an die auftraggebende Stelle erfolgen, sofern es sich um Lieferungen auf Paletten etc. handelt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die Verpackungen gesondert abzuholen, sofern der Anliefertag nicht rechtzeitig (mind. 1 Arbeitstag vor Anlieferung) bekannt gegeben wird und somit die gebrauchten Verpackungen nicht bereitgestellt werden können.

Umverpackungen müssen vor Lieferung entfernt werden (§ 5 VerpackV).

Verkaufsverpackungen sowie Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind vom Auftragnehmer zurückzunehmen (§ 8 und 7 VerpackV).

Die Rückgabe erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. Der Auftragnehmer teilt mit, wie die Rücknahme erfolgt (Rücksendung "unfrei" oder Abholung).

  1. Durch nicht ordnungsgemäße Verpackung entstandene Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

  2. Jeder Lieferung ist ein von außen zugänglichem Lieferschein mit Angaben der Bestelldaten beizufügen.

§ 4 Haftung, Meldung von Mängeln, Hotline

  1. Die Ware reist auf die Gefahr des Auftragnehmers bis zum Einsatzplatz bzw. der Warenannahmestelle des Bestellers.

  2. Die Waren werden am Bestimmungsort im Rahmen des Geschäftsganges untersucht. Untersuchungs- und Rügefristen werden nicht anerkannt. Mängel werden unverzüglich nach Feststellung gemeldet.

  3. Für Mängel der Ware oder der Leistungen, gleichgültig wann sie festgestellt werden, können die abrufberechtigten Stellen des Auftraggebers Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel (auch durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers) oder einen angemessenen Preisnachlass fordern oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Ersatzverpflichtungen entstehen.

  4. Werden Mängel erst bei der Verarbeitung bzw. bei Ingebrauchnahme festgestellt, hat der Auftragnehmer entstehende Kosten zu tragen. Die Rücklieferung erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Ersatzlieferungen sind kostenlos zu liefern. Vorherige Zahlung bildet keine Anerkennung.

  5. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  6. Der Auftragnehmer erhält in einem zentralen Zugang alle Reklamationen und Anfragen zur Bearbeitung. Um eine bestmögliche Kundenzufriedenheit zu gewährleisten wird erwarte, dass Artikelanfragen und Reklamationen innerhalb 24 Stunden bearbeitet werden.

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§ 5 Preise und Zahlungen

  1. Für die Lieferungen des Auftragnehmers werden die Preise gemäß dem beigefügten Warenverzeichnis (Bedarfsliste) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer monatlich / pro Auftrag vergütet.

  2. Der Auftragnehmer ist gehalten, Preise, die unter dem Angebotspreis liegen, dem Auftraggeber mitzuteilen.

  3. Vorliegende Bedarfsliste kann um weitere Artikel ergänzt werden. Angefragte, vom Auftragnehmer bepreiste Artikel werden der Bedarfsliste hinzugefügt. Die Preise sind für die Dauer des Vertrages bindend.

  4. Die Rechnungen sind mit Angabe der Bestelldaten zu übersenden an: Rechnung@schopfheim.de unter folgender Adressierung:

Stadt Schopfheim Hauptstraße 31 79650 Schopfheim.

  1. Die Zahlung erfolgt nach vollständig erbrachter Lieferung oder Leistung und nach Eingang der Monatsrechnungen innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Verzögerungen, z. B, wegen Vorlage nicht aufgegliederter Rechnungen, falscher Preise etc. hat der Auftragnehmer zu vertreten.

§ 6 Geltungsdauer

  1. Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 geschlossen.

  2. Der Vertrag kann schriftlich drei Monate zum Quartalsende gekündigt werden. Der Eingang der Kündigung muss durch Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden.

  3. Im Falle nachhaltiger Leistungsstörungen sowie aus wichtigem Grund kann der Auftraggeber, fristlos von diesem Rahmenvertrag zurücktreten.

§ 7 Änderungen, mündliche Abreden

  1. Alle Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde und müssen ausdrücklich als Vertragsänderung bezeichnet sein.

  2. Änderungen des Vertrages sind nur durch Kündigung einzelner Positionen möglich (zur Kündigung siehe § 6 Abs. 2).

  3. Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden und als Nachtrag zum Vertrag deklariert sind.

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§ 8 Abrufberechtigte Stellen Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, die in Anlage 1 aufgeführten abrufberechtigten Stellen, sowie hinzukommende Stellen zu den gleichen Konditionen und dem gleichen Service wie vereinbart zu beliefern.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtsstreitigkeiten

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Geschäftssitz des Auftraggebers.

  2. Erfüllungsort sind die einzelnen, in Anlage 1 aufgeführten abrufberechtigten Stellen. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden im ordentlichen Rechtsweg entschieden. Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, seine Leistungen aus diesem Vertrag zu unterbrechen bzw. weitere Leistungen abzulehnen.

§ 10 Wirksamkeit des Vertrages

Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem aus diesem Vertrag erkennbaren Willen der Parteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

§ 11 Inkrafttreten Die zwischen Auftraggeber und dem Aufragnehmer bisher abgeschlossenen Rahmenverträge treten von dem Tage der Wirksamkeit dieses Vertrages außer Kraft. Dieser Vertrag besteht aus zwei Ausfertigungen, wobei eine Ausfertigung beim Auftraggeber und die zweite beim Auftragnehmer verbleibt.

Anlagen:

Anlage 1: Verzeichnis der abrufberechtigten Stellen Anlage 2: Bedarfslisten

……………………………, den ………… Schopfheim, den ………………

Für den Auftragnehmer Für den Auftraggeber

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