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National UVgO – Öffentliche Ausschreibung - 20.10.2026 -
Ergänzende Bewerbungsbedingungen zur Öffentlichen Ausschreibung nach UVgO mit Abweichungen zu den Bewerbungsbedingungen Komm DE (L) BB
Lieferung: Lieferung von Kopierpapier Vergabe-Nr.: 212_Kopierpapier 2027
Die Bieter haben die folgenden Ergänzenden Bewerbungsbedingungen neben den Bewerbungsbedingungen Komm DE (L) BB zu beachten. Diese Ergänzenden Teilnahmebedingungen gehen den Komm DE (L) BB vor.
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Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle nach der UVgO verfährt und des Weiteren, dass die Angebotsfrist am 11.11.2026 um 10:30 Uhr endet.
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Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der Angabe einer evtl. bestehenden Eintragung in ein PQ-Verzeichnis weitere Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen sind.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
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Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal www.vergabeportal-bw.de bzw. www.dtvp.de eingestellt werden.
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Fragen und Antworten werden ausschließlich über das vorgenannte Vergabeportal abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
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Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen sind der Einreichung des Angebotes und der Kalkulation vollständig zugrunde zu legen.
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Dem Angebot sind die in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen entsprechend bezeichneten Unterlagen beizufügen. Andere Unterlagen sind nicht zugelassen.
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Hinsichtlich Form und Inhalt der Angebote wird auf § 38 UVgO hingewiesen.
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Für die Vertragsdurchführung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).