Angaben zur
Wettbewerbsregisterabfrage
Aufgrund des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) sind öffentliche Auftraggeber zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet, soweit die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 WRegG vorliegen. Andernfalls kann eine Abfrage durch öffentliche Auftraggeber erfolgen (§ 6 Abs. 2 WRegG).
Die vorgenannten Abfragen erfolgen in Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen, ausschließlich über den Bieter, den Zuschlag erhalten soll. Handelt es sich hierbei um eine Bietergemeinschaft, erfolgt die Abfrage gesondert über jedes Mitglied der Bietergemeinschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV)).
Um im Bedarfsfall eine Wettbewerbsregisterabfrage durchzuführen, wollen Sie bitte nachfolgende Angaben zu Ihrem Unternehmen machen und mit Ihrem Angebot einreichen. Bei Bietergemeinschaften benötigen wir diese Angaben über jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Firma:
Rechtsform:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
USt.-IdNr.:
Inländisches Register: [ ] Ja:
| Registergericht: |
| Registernummer: |
[ ] Nein:
| Registerführende Stelle: |
| Registerbezeichnung: |
| Ausländische Registernummer: |