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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Mainz für die Ausführung von Dienst- und Lieferleistungen (BVB-DL) vom 02.02.2022
1 Vertragsbedingungen
1.1 Vertragsbestandteil werden neben diesen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-DL) auch die Zusätzlichen Ver- tragsbedingungen der Landeshauptstadt Mainz für die Ausführung von Leistungen (ZVB-DL) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Darüber hinaus wird/werden Vertragsbestandteil:
2 Vergütung
2.1 Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln finden keine Anwendung.
Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise bis einschließlich . Für die Ausführung der Leistungen ab dem wird folgendes vereinbart:
2.2 Ist keine Preisanpassung nach Ziffer 2.1 vereinbart, beinhalten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes auch sämtliche Lohn- und Stoffpreisänderungen während und bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
2.3 Sofern das Leistungsverzeichnis keine anderen Regelungen enthält, schließen die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes auch die Lieferung der zur Leistung gehörenden Stoffe und Bauteile inklusive dem Abladen und Einla- gern dieser auf der Baustelle ein.
3 Verwendungsstelle
3.1 Verwendungsstelle für die Leistungserbringung ist:
wird mit der Einzelbeauftragung übermittelt. Die Landeshauptstadt Mainz verfügt über 200 Lieferadressen innerhalb des Stadtgebietes Mainz (Dienstgebäude ohne Fahrstuhl teilweise bis 2. OG, mit Fahrstuhl auch höher).
3.2 Bei Lieferleistungen erfolgt die Lieferung frei der zuvor genannten Verwendungsstelle einschließlich Abladung und Transport an einen von der Auftraggeber zugewiesenen Ort.
4 Auftraggeber
4.1 Auftraggeber: Landeshauptstadt Mainz, 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, vertreten durch die Amtsleitung. Betriebsleitung. Werkleitung.
4.2 Auftragsabwicklung: Die hierzu bevollmächtigte Vertretung des Auftraggebers wird im Zuge der Auftragserteilung namentlich benannt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
5 Ausführungs-/Lieferfristen
5.1 Die Lieferung der Leistung erfolgt
unverzüglich nach Auftragserteilung
innerhalb von Kalendertagen nach Auftragserteilung.
bis spätestens
gemäß erteilter Abrufaufträge
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Die Ausführung der Leistungen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.
Die Arbeitsausführung erfolgt an 5 Tagen (Montag bis Freitag) je Kalenderwoche.
5.2 Die Ausführungs-/Lieferfristen sind unverzüglich nach Auftragserhalt gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Gleiches gilt für die Information über eintretende Ausführungs-/Lieferverzögerungen.
5.3 Bei Rahmenverträgen richten sich die Ausführungs-/Lieferfristen grundsätzlich nach dem jeweils hierzu erteilten Ab- ruf- bzw. Einzelauftrag.
6 Vertragsstrafen
6.1 Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungs-/Lieferfristen
werden nicht vereinbart.
werden gemäß Ziffer 11 ZVB-DL vereinbart.
6.2 Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die Regelungen zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Landestariftreuege- setz für Rheinland-Pfalz (LTTG)
6.2.1 Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen eine Verpflichtung der §§ 3 - 6 LTTG, wird für jeden einzelnen Ver- stoß die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, höchstens jedoch 10 v. H. des Auf- tragswertes bei mehrfachen Verstößen vereinbart. Dies gilt gleichermaßen, wenn der schuldhafte Verstoß durch ein Nachunternehmen des Auftragnehmers erfolgt und der Auftragnehmer von diesem Verstoß Kenntnis hatte bzw. Kenntnis hätte haben müssen.
6.2.2 Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung der §§ 3 - 6 LTTG berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grunde.
6.2.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer bzw. dessen Nachunternehmen für die Dauer von bis zu drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben auszuschließen, sofern diese mehrfach vorsätzlich oder grob fahr- lässig gegen ihre Verpflichtungen nach dem LTTG verstoßen.
7 Rechnungsstellung
7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt
entsprechend Ziffer 15 ZVB-DL
abweichend von Ziffer 15 ZVB-DL wie folgt:
gemäß erteilter Abrufaufträge
7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
8 Sicherheitsleistungen
Sicherheiten nach Ziffer 18 ZVB-DL
werden vom Auftragnehmer nicht gefordert.
werden vom Auftragnehmer ab einem Netto-Auftragswert von 50.000,00 EURO gefordert und ist durch Bürg- schaft zu leisten.
9 Mängelansprüche und Verjährung
9.1 Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. 9.2 Abweichend von Ziffer 14.1 ZVB-DL wird folgendes vereinbart:
10 Optionale Auftragserweiterung
Eine optionale Auftragserweiterung (Verlängerungsoption)
ist nicht möglich.
ist möglich. Der Umfang der Auftragserweiterung richtet sich nach den Festlegungen in den Vergabeunterlagen.
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11 Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers umfasst folgende Mindestdeckungssummen:
1.500.000,00 EURO für Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden) sowie
500.000,00 EURO für Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden).
12 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 12.1 Werden im Rahmen der Vertragserfüllung Produkte geliefert, bei denen ein begründeter Verdacht auf Herstellung durch ausbeuterische Kinderarbeit besteht, ist diese Vermutung durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung des Herstellers zu widerlegen. 12.2 In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unter- nehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vor- zulegen.
12.3 Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen gelten insgesamt für sämtliche Organisationseinheiten der Auf- traggeber (Ämter, Schulen, Kindertagesstätten etc.) sowie ihre Töchter (mainzplus Citymarketing, Gebäudewirtschaft Mainz, Wirtschaftsbetrieb Mainz, Mainzer Bürgerhäuser, ZBM Mainz).
12.4 Die Einzelaufträge erfolgen ausschließlich auf elektronischem Weg. Dienstleister der Auftraggeber ist die TEK-Ser- vice AG, Lörrach. Über diesen Dienstleister werden die Bestellungen, Reklamationen und weitere anfallende Tätig- keiten aus dem operativen Tagesgeschäft von der Auftraggeber abgewickelt. Der hierfür verwendete "Online-Shop" ist durch den Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit TEK-Service AG zu erstellen und fortzuschreiben.
12.5 Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass der Austausch von Artikeldaten zwischen Lieferant und TEK- Service AG ausschließlich nach den Vorgaben (Listen mit spezieller Struktur, BMEcat, Opentrans-Format 2.1, XML) von TEK-Service AG erfolgt, insbesondere bei Artikel- und Preisanfragen.
Eine OCI-Schnittstelle kann vom Lieferanten angeboten werden. Ob diese OCI-Schnittstelle implementiert werden kann, entscheidet TEK-Service AG in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Bei Verwendung einer OCI-Schnittstelle, übermittelt der Lieferant im Vorfeld einen BMEcat mit aussagekräftigen Artikelnamen und Artikelbeschreibungen sowie EAN/GTIN oder GTIN-12 (UPC) oder Hersteller- bzw. Brand- Name und Herstellerartikelnummer. Ein anderes Katalogformat bedarf der Absprache mit TEK-Service AG.
12.6 Werden Daten von TEK-Service AG an den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer an TEK-Service AG über- mittelt, steht zur Übertragung folgende Möglichkeit zur Verfügung:
a) SFTP-Server der TEK-Service AG.
12.7 Die Bestellungen im PDF- oder im Opentrans-Format (XML-Format) werden auf dem SFTP-Server der TEK-Ser- vice AG zur Abholung dem Auftragnehmer bereitgestellt.
Bei der Kommunikation im Opentrans-Format bestätigt der Auftragnehmer diese mit einer Orderresponse (Auf- tragsbestätigung) ebenfalls im Opentrans-Format. Nachdem die Ware beim Auftragnehmer kommissioniert wurde, erhält TEK-Service AG eine Dispatchnotification (Lieferavis) im Opentrans-Format.
12.8 Bilddaten (.png-Format oder .jpeg-Format) und Datenblätter (PFD-Format): Zur Übertragung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- bei einzelnen Bildern die Übertragung per Mail
- der SFTP-Server von TEK-Service AG
- die Übertragung auf dem Postweg mittels DVD.
12.09 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer eine Produktbeschreibung (ggf. mit Sicherheitsdatenblatt oder Anwendungsanleitung) und Bilder in elektronischer Form dem Einkaufsportal in den oben genannten Forma- ten bereitzustellen.
12.10 Die Lieferung erfolgt stets frei Haus bis zur Verwendungsstelle. Mindestbestellmengen bzw. -werte finden keine Anwendung. In den Einheitspreisen sind sämtliche Bezugs-, Entlade-, Verpackungs- und Entsorgungskosten der Verpackung sowie Transport, Abladung und Versicherung zu berücksichtigen.
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12.11 Gemäß Verpackungsverordnung sind Transportverpackungen nach Gebrauch vom Auftragnehmer zurückzuneh- men (§ 4 VerpackV). Umverpackungen sind vor Lieferung zu entfernen (§ 5 VerpackV).
12.12 Jeder Lieferung ist ein von außen zugänglicher Lieferschein mit Angabe der Bestelldaten beizufügen.
12.13 Die Warenlieferung erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers bis zum Einsatzplatz bzw. der Warenannahmestelle der Auftraggeber. Die Waren werden am Bestimmungsort im Rahmen des Geschäftsvorganges vor Annahme auf offen- sichtliche Schäden untersucht. Untersuchungs- und Rügefristen des Auftragnehmers sind nicht zulässig. Mängel wer- den dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung gemeldet. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zusätzliche eine mängelunabhängige Rückgabe- bzw. Umtauschfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu.
12.14 Sofern nicht bei den Einzelaufträgen anders vereinbart, ist für jeden Bestellvorgang eine abschließende Rechnung zu erstellen. Die Zahlung erfolgt nach vollständiger Lieferung und Vorlage einer nachprüfbaren Rechnung innerhalb 30 Kalendertagen.
Die Rechnungstellung erfolgt je nach Rechnungsadresse und Möglichkeiten der Vertragspartiner durch elektronische Übermittlung oder in Papierform (einfache Ausfertigung).
Auf der Rechnung sind - sofern vorhanden - die übermittelten Mittelbindungsnummer ("Referenz") bzw./und Bestellnummer anzugeben.
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