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04_Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen.docx

Lieferung von Kopier- und Spezialpapier

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 01:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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EU-RUS-Sanktionen

- Eigenerklärung -

Auftraggeber:: Landeshauptstadt Mainz
Maßnahme: Rahmenvereinbarung mit 12-monatiger Laufzeit, voraussichtlich vom 01.01.2027 – 31.12.2027 und automatischer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Leistung: Lieferung von Kopier- und Spezialpapieren an die Landeshauptstadt Mainz

Der/Die Bieter/Bewerber/Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gibt/geben die nachfolgende Erklärung verbindlich, ggf. zugleich auch in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen, ab:

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Ort, Datum, Firma, Name der/des Erklärenden in Druckbuchstaben (im Sinne von § 126 b BGB)

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